Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir Werkstudenten (m/w/d) im Bereich Rechtswissenschaften. Bewerbungen mit Motivationsschreiben richten Sie bitte an info@jurawelt.com.
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GüKGÄndG 4 – Viertes Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes
GüKGÄndG 4
Ausfertigungsdatum: 01.08.1961
Vollzitat:
“Viertes Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 9241-1-1, veröffentlichten bereinigten Fassung”
Die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes von den Landesverkehrsbehörden bestimmten Ortsmittelpunkte gelten als auf Grund des § 2 Abs. 3 des Güterkraftverkehrsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes bestimmt. Sie sind neu zu bestimmen, wenn sie nicht mit § 2 Abs. 2 Satz 4 bis 6 des Güterkraftverkehrsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes vereinbar sind.