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Pflanzenschmuck und Blumenschmuck anlassbezogen gestalten (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) |
- a)
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florale und nonflorale Werkstoffe und technische Hilfsmittel sowie handwerkliche Fertigungstechniken anlassbezogen auswählen
- b)
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Gestaltungselemente, insbesondere Gestaltungsart, Ordnungsart, Anordnungsart, Farbe und Textur, einsetzen
- c)
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florale und nonflorale Werkstoffe präparieren und stabilisieren
- d)
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Kranzkörper anfertigen, insbesondere Kranzkörper binden
- e)
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Sträuße, Gefäßfüllungen und Pflanzungen anfertigen
- f)
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Anstecker anfertigen
- g)
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betriebliche Standards zur Qualitätssicherung bei der Gestaltung von Pflanzenschmuck und Blumenschmuck umsetzen
- h)
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Werkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung von Sicherheitsvorschriften und Bedienungsanleitungen einsetzen
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15 |
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- i)
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Trends bei der Gestaltung von Pflanzenschmuck und Blumenschmuck berücksichtigen
- j)
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Kränze und Formbinderei anfertigen
- k)
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Tischfloristik, insbesondere Gestecke, unter Berücksichtigung von Tischformen und Tischgrößen planen und anfertigen
- l)
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Hochzeitsfloristik, insbesondere Schmuck für Braut und Bräutigam, Körperschmuck sowie Fahrzeugschmuck, planen und anfertigen
- m)
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Trauerfloristik, insbesondere Sargschmuck und Urnenschmuck sowie Trauerkränze und Trauergestecke, unter Berücksichtigung von Friedhofssatzungen planen und anfertigen
- n)
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Raumfloristik unter Berücksichtigung von Raummerkmalen und Lichteinwirkungen planen und anfertigen
- o)
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Bedeutung von Stilkunde bei der Gestaltung von floralen Werkstücken berücksichtigen
- p)
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Raumbegrünungen planen und anfertigen
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20 |
| 2 |
Pflanzen pflegen und Pflanzenteile versorgen sowie Maßnahmen zum Pflanzenschutz ergreifen (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) |
- a)
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Gattungen, Arten und Sorten von Pflanzen und Pflanzenteilen sowie deren Herkunft bestimmen und unter Berücksichtigung der Nomenklatur ins botanische System einordnen
- b)
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Werkstoffkalender, insbesondere saisonale Werkstoffkalender, unter Berücksichtigung von botanischen Bezeichnungen und Handelsbezeichnungen erstellen und einsetzen
- c)
-
Lebensvorgänge von Pflanzen und Pflanzungen unter Berücksichtigung von Wachstumsfaktoren fördern und optimieren
- d)
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Schnittblumen, Schnittgrün und Pflanzenteile unter Berücksichtigung ihrer Ansprüche versorgen
- e)
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Gefahrensymbole, insbesondere von Pflanzenschutzmitteln, erläutern
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20 |
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- f)
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Bedeutung und Ziel des Pflanzenschutzgesetzes und der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung sowie Begriffe des Pflanzenschutzgesetzes erläutern
- g)
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Schadbilder von Schädlingen und Krankheiten erkennen und deren Ursachen aufzeigen sowie Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Schädlingen und Krankheiten unter Berücksichtigung rechtlicher Regelungen aufzeigen
- h)
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Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes, insbesondere des biologischen Pflanzenschutzes, aufzeigen
- i)
-
Eigenschaften und Anwendungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln erläutern
- j)
-
Vorschriften für die Abgabe und Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln gemäß Pflanzenschutzgesetz und Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung anwenden
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8 |
| 3 |
Kunden und Kundinnen serviceorientiert beraten (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) |
- a)
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Kunden und Kundinnen begrüßen, Methoden der aktiven Ansprache einsetzen sowie Wünsche und Kaufmotive erfassen und darauf eingehen
- b)
-
Verkaufsgespräche mit Kunden und Kundinnen anlassbezogen, adressatengerecht und situationsgerecht sowie zielorientiert führen
- c)
-
eigenes Auftreten als Beitrag zur Zufriedenheit und Bindung von Kunden und Kundinnen reflektieren und Schlussfolgerungen daraus ziehen
- d)
-
Waren produkt- und anlassbezogen verpacken
- e)
-
Waren zum Schutz vor Transportschäden und Witterungseinflüssen verpacken sowie Möglichkeiten der Warenzustellung aufzeigen
- f)
-
Kunden und Kundinnen über nachhaltiges floristisches Handeln sowie über ökologisch und sozial nachhaltige Produkte und Verhaltensweisen informieren
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8 |
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- g)
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Kunden und Kundinnen im Rahmen von Verkaufsgesprächen über Eigenschaften von Sortimenten sowie über deren Verwendung und Pflege informieren; Qualitäts- und Preisunterschiede begründen
- h)
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konzeptionelle Beratungen, insbesondere zu Tischfloristik, Hochzeitsfloristik, Trauerfloristik und Raumfloristik, planen und durchführen, auch unter Nutzung digitaler Medien, dabei auftragsbezogene Daten erfassen
- i)
-
Entwürfe und Angebote unter Berücksichtigung von analogen und digitalen Medien erstellen, den Kunden und Kundinnen unter Anwendung von Präsentationstechniken vorstellen und mit diesen abstimmen
- j)
-
zur Bindung sowie zur Erweiterung des Kundenstamms betriebliche Serviceleistungen und Dienstleistungen anbieten sowie Zusatzverkäufe generieren
- k)
-
Reklamationen entgegennehmen und Lösungen kundenorientiert und unter Berücksichtigung von betrieblichen Vorgaben anbieten
- l)
-
Einsatzmöglichkeiten und Eignung von digitalen Medien beurteilen und diese einsetzen
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9 |
| 4 |
Kalkulationen durchführen sowie Produkte und Dienstleistungen verkaufen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) |
- a)
-
Mengen und Verkaufspreise auftragsbezogen nach betrieblichen Vorgaben kalkulieren und bewerten
- b)
-
florale Werkstücke und Dienstleistungen sowie nonflorale Waren verkaufen
- c)
-
Zahlungssysteme und Kassensysteme anwenden
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6 |
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- d)
-
Rechnungen unter Berücksichtigung von Zahlungsbedingungen erstellen und an der analogen und digitalen Abwicklung des Zahlungsverkehrs mitwirken
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7 |
| 5 |
Marketingmaßnahmen planen und umsetzen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) |
- a)
-
betriebliche Ausrichtung und Standortfaktoren bei der Planung von analogen und digitalen Marketingmaßnahmen, insbesondere im Hinblick auf den Einsatz von Werbemedien, berücksichtigen
- b)
-
saisonale Einflussfaktoren bei der Gestaltung von Marketingmaßnahmen berücksichtigen
- c)
-
Marketingmaßnahmen anlassbezogen, kostenorientiert sowie standortorientiert und zielgruppenorientiert auswählen
- d)
-
an der Konzeption betrieblicher Außendarstellung mitwirken
- e)
-
Marketingmaßnahmen auf der Grundlage eines einheitlichen Geschäftsauftritts durchführen
- f)
-
Wirksamkeit von Marketingmaßnahmen ermitteln und bewerten
- g)
-
Ansätze zur Verbesserung des Marketings identifizieren, Schlussfolgerungen ableiten und Maßnahmen vorschlagen
- h)
-
Bildmaterial und Texte unter Berücksichtigung rechtlicher Regelungen, insbesondere des Urheberrechts, erstellen
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6 |
| 6 |
Waren präsentieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) |
- a)
-
Vollständigkeit und Qualität des Warenangebotes prüfen und bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
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6 |
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- b)
-
Produktinformationen analog und digital bereitstellen, Waren unter Einhaltung rechtlicher Regelungen auszeichnen und Produktinformationen zur Verkaufsförderung einsetzen
- c)
-
Waren unter Berücksichtigung der Regeln zur Gestaltung von Verkaufsräumen und Warenträgern verkaufsfördernd präsentieren
- d)
-
Erscheinungsbild des Betriebes beurteilen und Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen
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8 |
| 7 |
Waren beschaffen (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) |
- a)
-
Bedarfe an Waren, insbesondere an floralen und nonfloralen Werkstoffen und technischen Hilfsmitteln, ermitteln
- b)
-
Bedarfsplanungen durchführen
- c)
-
rechtliche Regelungen, insbesondere zum Naturschutz und Artenschutz sowie zum Umgang mit invasiven Arten, einhalten
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4 |
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- d)
-
externe und betriebsinterne Informations- und Kommunikationssysteme für die Beschaffung von Waren nutzen
- e)
-
Bezugsquellen ermitteln und auswählen sowie Angebote unter Berücksichtigung von ökonomischer, ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit, insbesondere von Saisonalität, Regionalität und Lieferketten sowie von Qualitäts- und Gütesiegeln, einholen, auch in einer Fremdsprache
- f)
-
Angebote, insbesondere unter Berücksichtigung von Qualitäten, Mengen, Preisen und Lieferzeiten sowie von Liefer- und Zahlungsbedingungen, vergleichen, bewerten und auswählen
- g)
-
Bestellungen durchführen und Liefertermine überwachen
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6 |
| 8 |
Waren annehmen und lagern sowie Warenbestände überwachen (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) |
- a)
-
Waren annehmen und Lieferscheine prüfen
- b)
-
Einhalten von Lieferterminen, Qualitäten, Mengen und Preisen kontrollieren
- c)
-
Mängel feststellen, beurteilen und dokumentieren sowie Maßnahmen zu deren Behebung einleiten
- d)
-
Wareneingänge erfassen
- e)
-
Lagerbestände überwachen und dokumentieren sowie Inventuren durchführen
- f)
-
Wiederverwendbarkeit von Verpackungen prüfen sowie Abfälle trennen und nach rechtlichen Regelungen entsorgen
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5 |
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- g)
-
Waren gemäß ihren Ansprüchen werterhaltend lagern sowie Lagerbedingungen kontrollieren, steuern und dokumentieren
- h)
-
Warenströme erfassen
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4 |
| 9 |
Arbeitsabläufe planen, steuern und optimieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 9) |
- a)
-
Arbeitsaufträge prüfen
- b)
-
Arbeitsabläufe unter Beachtung von Qualitätsvorgaben, Ressourcenschonung, wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen und Arbeitsschritte festlegen
- c)
-
Werkstofflisten erstellen
- d)
-
Werkstoffe und Betriebsmittel vorbereiten und bereitstellen sowie Arbeitsplätze unter Berücksichtigung von Arbeitsabläufen vorbereiten und einrichten
- e)
-
Arbeitsergebnisse dokumentieren und kontrollieren
- f)
-
Informations- und Kommunikationstechniken anwenden
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10 |
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- g)
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Arbeitsabläufe, Arbeitszeiten und Arbeitsergebnisse analysieren, auswerten und optimieren
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2 |
| 10 |
Werkstoffe und Betriebsmittel bereitstellen (§ 4 Absatz 2 Nummer 10) |
- a)
-
Werkzeuge und Maschinen auftragsbezogen auswählen, vorbereiten und bereitstellen
- b)
-
Werkzeuge und Maschinen reinigen, pflegen und aufbewahren
- c)
-
Störungen an Werkzeugen und Maschinen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung der Störungen veranlassen
- d)
-
Werkstoffe auftragsbezogen vorbereiten und bereitstellen
- e)
-
persönliche Schutzausrüstung auswählen und einsetzen
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4 |
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- f)
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Verfügbarkeit und Qualität von Werkstoffen prüfen und sicherstellen
- g)
-
Funktionsfähigkeit von Werkzeugen und Maschinen sicherstellen
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2 |
| 11 |
Geschäftserfolg auf Grundlage kaufmännischer Steuerung und Kontrolle sicherstellen (§ 4 Absatz 2 Nummer 11) |
- a)
-
Tagesabschlüsse erstellen und kontrollieren
- b)
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an der Ermittlung betrieblicher Kosten- und Leistungsstrukturen unter Berücksichtigung von Steuern und Abgaben mitwirken
- c)
-
Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung anhand von Kennziffern analysieren sowie Schlussfolgerungen ableiten und Maßnahmen zur Verbesserung vorschlagen
- d)
-
saisonale Einflussfaktoren auf die Wirtschaftlichkeit berücksichtigen
- e)
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Auswirkungen unterschiedlicher Faktoren, insbesondere von Preisgestaltung, Beständen und Kosten, auf Kalkulation von Verkaufspreisen und Betriebsergebnis beurteilen
- f)
-
betrieblichen Schriftverkehr digital durchführen
- g)
-
Bedeutung branchenübergreifender Kooperationen und Serviceleistungen für den Betriebserfolg erläutern
- h)
-
Perspektiven, Voraussetzungen, Rahmenbedingungen, Chancen und Risiken von Selbständigkeit aufzeigen
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