FinVermStVtr
Ausfertigungsdatum: 14.12.2012
Vollzitat:
“Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und dem Land Berlin (Finanzvermögen-Staatsvertrag) vom 14. Dezember 2012 (BGBl. 2013 I S. 1859)”
| Der Staatsvertrag ist gem. Art. 9 Satz 2 iVm Bek. v. 8.7.2013 I 2236 am 4.7.2013 in Kraft getreten |
Näheres zur Standangabe finden Sie im Menü unter Hinweise
(+++ Textnachweis ab: 4.7.2013 +++)
(+++ Text des Gesetzes siehe: FinVermStVtrG +++)
als Treuhandverwalterin des Finanzvermögens nach Artikel 22 des Einigungsvertrages,
vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen,
vertreten durch den Bundesminister der Finanzen (im Folgenden Bund),
Berlin,
vertreten durch den Senator für Finanzen,
Brandenburg,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
Mecklenburg-Vorpommern,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
Sachsen,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
Sachsen-Anhalt,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
Thüringen,
vertreten durch die Ministerpräsidentin,
Vor diesem Hintergrund und zur Vermeidung eines unverhältnismäßig hohen Aufwandes zur Klärung aller offenen Fragen haben Bund und Länder die folgende Einigung erzielt: