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ERPWiPlanG 2023 – Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2023

ERPWiPlanG 2023

Ausfertigungsdatum: 15.11.2022

Vollzitat:

“ERP-Wirtschaftsplangesetz 2023 vom 15. November 2022 (BGBl. I S. 2035)”

Die §§ 2 bis 5 treten gem. § 6 am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2024, frühestens jedoch am 31.12.2023, außer Kraft

Näheres zur Standangabe finden Sie im Menü unter Hinweise

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 1.1.2023 +++)

Das G wurde als Artikel 1 des G v. 15.11.2022 I 2035 vom Bundestag
beschlossen. Es tritt gem. Art. 4 Satz 1 dieses G am 1.1.2023 in Kraft.

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 1 Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens

Der Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2023, der diesem Gesetz als Anlage beigefügt und nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160), geändert durch Artikel 246 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), aufgestellt worden ist, wird in Einnahmen und Ausgaben auf
945 832 000 Euro
festgestellt.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 2 Ermächtigung zur Kreditaufnahme

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zu der Höhe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 3 Zulässige Mehrausgaben ohne Nachtragswirtschaftsplan

Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des Grundgesetzes), so bedarf es keines Nachtragswirtschaftsplans, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5 000 000 Euro nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 4 Übernahme von Gewährleistungen

(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der freien Berufe bis zu einem Gesamtbetrag von 3 562 000 000 Euro zu Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen.
(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die aufgrund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplangesetze übernommenen Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat.
(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird.
(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzurechnen.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 5 Vom Verwendungszweck ausgenommene Beträge

Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begrenzung der in § 2 des ERP-Verwaltungsgesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen.
Die §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2024, frühestens jedoch am 31. Dezember 2023, außer Kraft.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage (zu § 1)
Wirtschaftsplan nach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 2037 – 2046)
Kapitel 1 (Ausgaben): Investitionsfinanzierung
Kapitel 2 (Sonstige Ausgaben): Sonstige Ausgaben
Kapitel 3 (Einnahmen): Einnahmen
Anlage 1: Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1
Anlage 2: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2021
Anlage 3: Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens
Kapitel 1

 

Titel
und
Funktion
Zweckbestimmung Betrag
für
2023
1 000 €
Betrag
für
2022
1 000 €
Ist-Ergebnis

2021
1 000 €

1 2 3 4 5
  Ausgaben      
892 01-691 Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unter nehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft

60 200

56 400

10 573

  Die veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten Darlehen und KfW-Beteiligungsfinanzierung außerhalb der KfW Capital eingesetzt.      
  Verpflichtungsermächtigung 313 800 T€      
  davon fällig:        
  Jahr 2024 bis zu 67 900 T€      
  Jahr 2025 bis zu 65 500 T€      
  Jahr 2026 bis zu 53 000 T€      
  in künftigen Haushaltsjahren 127 400 T€      
  Haushaltsvermerk:      
  1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01.      
  2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und 682 01.      
  3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und 682 01.      
683 01-691 Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2022 136 100 144 300 – 7 906
  Zahlungsverpflichtungen 1 477 000 T€      
  davon fällig:        
  Jahr 2024 bis zu 122 500 T€      
  Jahr 2025 bis zu 116 500 T€      
  Jahr 2026 bis zu 100 600 T€      
  in künftigen Haushaltsjahren 1 137 400 T€      
  Haushaltsvermerk:      
  1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01.      
  2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 682 01.      
  3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 682 01.      
682 01-691 Förderkosten für die Finanzierung von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen durch die KfW Capital

19 100

12 300

7 246

  Verpflichtungsermächtigungen 73 800 T€      
  davon fällig:        
  Jahr 2024 bis zu 17 200 T€      
  Jahr 2025 bis zu 18 400 T€      
  Jahr 2026 bis zu 19 000 T€      
  Jahr 2027 bis zu 19 200 T€      
  Haushaltsvermerk:      
  1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01.      
  2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 683 01.      
  3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 683 01.      

 

Investitionsfinanzierung

 

Erläuterungen
6
 

 

Zu Tit. 892 01

 

Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, der Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie der Förderung von Exporten der gewerblichen Wirtschaft dienen.
Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwecke mit einem Volumen von rd. 9 120 Mio. Euro zinsbegünstigt werden:

a) Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen einschließlich Vorhaben
in regionalen Fördergebieten

6 560 Mio. Euro 

b) Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften 60 Mio. Euro 
c) Innovationen und Digitalisierung 1 500 Mio. Euro 
d) Exportfinanzierung 1 000 Mio. Euro.

 

Wenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen angepasst, Vergabevolumina entsprechend verändert und Verschiebungen zwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden.
Bei der Planung des Neugeschäfts wurde sichergestellt, dass das ERP-Sondervermögen die daraus resultierenden Belastungen dauerhaft tragen kann. Dabei wurde das für das Jahr 2023 geplante Fördervolumen auch für die kommenden Jahre zugrunde gelegt.
Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung, dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit Zinsverbilligung und Beteiligungsfinanzierungen für folgende Zwecke gewährt werden:

a)
Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und Wachstumsfinanzierungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe unter besonderer Berücksichtigung regionaler Fördergebiete, einschließlich des ERP-Startfonds.
b)
Refinanzierung für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital erleichtern.
c)
Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben sowie des gesamten Finanzierungsbedarfs innovativer Unternehmen.
d)
Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer.
Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten geleistet werden.

 

Zu Tit. 683 01

 

Der Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge der Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen und die Kosten aus Zusagen nach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich 31. Dezember 2022.
Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen sich auf 1 477,0 Mio. Euro, davon fällig:
Jahr 2024 bis 122,5 Mio. Euro 
Jahr 2025 bis zu 116,5 Mio. Euro 
Jahr 2026 bis zu 100,6 Mio. Euro 
in künftigen Haushaltsjahren 1 137,4 Mio. Euro.

 

Zu Tit. 682 01

 

Der Titelansatz umfasst Mittel für

die Verwaltungs- und Refinanzierungskosten der KfW-Beteiligungstochter „KfW Capital“.
Insbesondere für das Programm „ERP-Venture Capital-Fonds investments“ der KfW Capital sowie
die „ERP/Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität“ bei der KfW Capital sowie
die „ERP-Anlageberatung“ und „ERP-Anlagevermittlung“ im Rahmen des Wachstumsfonds Deutschland.
Die KfW Capital ist auf Dachfondsbeteiligungen an Venture-Capital und Venture-Debt-Fonds spezialisiert.

 

Kapitel 1

 

Titel
und
Funktion
Zweckbestimmung Betrag
für
2023
1 000 €
Betrag
für
2022
1 000 €
Ist-Ergebnis

2021
1 000 €

1 2 3 4 5
682 02-330 Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen.
Mehrausgaben können bis zur Höhe der Einnahmen aus Kap. 3 Tit. 129 01 geleistet werden. In diesem Zusammenhang können mit Zustimmung des BMF Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre eingegangen werden

720 000

680 000

344 043

  Verpflichtungsermächtigung 3 488 900 T€      
  davon fällig:        
  in künftigen Haushaltsjahren 3 488 900 T€      
  Haushaltsvermerk:      
  Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel 129 01 geleistet werden.      
681 02-029 Gewährung von Stipendien an Studentinnen und Studenten und junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland

3 332

3 190

2 220

  Verpflichtungsermächtigung 4 650 T€      
  davon fällig:        
  Jahr 2024 bis zu 1 550 T€      
  Jahr 2025 bis zu 1 550 T€      
  Jahr 2026 bis zu 1 550 T€      
  Haushaltsvermerk:      
  1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03.      
  2. Die Ausgaben sind übertragbar.      
681 03-029 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung 4 600 5 100 1 469
  Verpflichtungsermächtigung 5 800 T€      
  davon fällig:        
  Jahr 2024 bis zu 2 000 T€      
  Jahr 2025 bis zu 1 500 T€      
  Jahr 2026 bis zu 1 300 T€      
  Jahr 2027 bis zu 1 000 T€      
  Haushaltsvermerk:      
  1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02.      
  2. Die Ausgaben sind übertragbar.      
870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen 0 0 0
  Haushaltsvermerk:      
  Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 683 01 und 682 01 geleistet werden.      
  Gesamtsumme Investitionsfinanzierung 943 332 901 290 357 646
  Abschluss      
  Zuweisungen und Zuschüsse 7 932 8 290 3 690
  Ausgaben für Investitionen 935 400 893 000 353 956
  Gesamtsumme Investitionsfinanzierung 943 332 901 290 357 646

 

Investitionsfinanzierung

 

Erläuterungen
6
 

 

Zu Tit. 682 02

 

Der Ansatz umfasst insbesondere:

die Dotierung der ERP/EIF-Programme mit dem Ziel, mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital sowohl in der Früh- und Wachstumsphase (Venture Capital) als auch in der Expansionsphase (Venture Debt, Mezzaninkapital) zu erleichtern;
die Bedienung von Kapitalabrufen der High-Tech Gründerfonds I, II, III, und IV, sowie des DeepTech Future Fonds und der HTGF Wachstumsfazilität;
die Bedienung von Kapitalabrufen des Fonds coparion;
die Beteiligung des ERP-Sondervermögens am Wachstumsfonds Deutschland und an einem Modul zur Eigenkapitalstärkung innovativer Mittelständler (Arbeitstitel);
weitere Maßnahmen sind der Mikromezzaninfonds zusammen mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF), Beteiligungen an Früh phasen- und mittelstandsorientierten Beteiligungsgesellschaften.
In dem Titel sind Doppelveranschlagungen als Ansatz im Haushaltsjahr 2023 beziehungsweise als Verpflichtungsermächtigung mit Auszahlung in den Jahren 2024 ff. erforderlich, da es von den nicht vorab zu bestimmenden Markt- und Investitionsgegebenheiten abhängt, ob die Verwalter der refinanzierten Fonds die Kapitalzusagen mit Auszahlungen im Haushaltsjahr 2023 oder in Folgejahren tätigen.
Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschichtung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.
Die Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre belaufen sich auf rund 3 489 Mio. Euro.
Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 15 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden.

 

Zu Tit. 681 02

 

Von dem veranschlagten Baransatz entfallen 2,712 Mio. Euro auf Stipendienprogramme, und zwar

1,580 Mio. Euro auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem Studentinnen und Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland ermöglicht wird,
bis zu 0,838 Mio. Euro auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jungen deutschen postgraduierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,
bis zu 0,294 Mio. Euro zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholarship Program.
Der Titelansatz für die transatlantischen Stipendienprogramme in 2023 umfasst Verschiebungen im Mittelbedarf infolge der Corona-Pandemie: Stipendien konnten im Jahr 2020 pandemiebedingt teilweise nicht angetreten werden, sodass sich der entsprechende Mittelbedarf in die Folgejahre 2021, 2022 und 2023 verschob.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für Evaluierung und Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten der genannten Stipendienprogramme finanziert werden.
Bis zu 0,620 Mio. Euro des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/jüdisch-amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen Jüdinnen und Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt.
Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden.
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.

 

Zu Tit. 681 03

 

Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (ERP-Transatlantik-Programm). Im Rahmen dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transatlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell gefördert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA) bestehend aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, dem Bundeskanzleramt, dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 5,8 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den Jahren 2024 bis 2027, um auch mehrjährige Projekte fördern zu können.
Zahlreiche transatlantische Projekte konnten in den Jahren 2020 und 2021 aufgrund der Corona-Pandemie nicht realisiert werden und wurden daher in die folgenden Haushaltsjahre verschoben. Diese Verschiebung wurde entsprechend beim Planansatz berücksichtigt.
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.

 

Zu Tit. 870 01

 

Der Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen.
Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich aus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.
Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember 2021 rund 2 000 Mio. Euro.

 

Kapitel 2

 

Titel
und
Funktion
Zweckbestimmung Betrag
für
2023
1 000 €
Betrag
für
2022
1 000 €
Ist-Ergebnis

2021
1 000 €

1 2 3 4 5
  Sonstige Ausgaben      
427 09-011 Kosten für befristete Arbeitskräfte, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

200

200

120

531 01-013 Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten des ERP-Sondervermögens 750 250 54
  Haushaltsvermerk:      
  1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 682 01 und 683 01 geleistet werden.      
  2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 575 01.      
575 01-680 Zinsaufwendungen 1 500 0 0
  Haushaltsvermerk:      
  1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 682 01 und 683 01 geleistet werden.      
  2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 531 01.      
671 01-680 Bearbeitungsgebühren 50 50 0
595 01-062 Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2021 0
697 01-389 Ausgleich von Liquiditätszuflüssen 0 0 0
  Summe Sonstige Ausgaben 2 500 500 174
  Abschluss      
  Sonstige Ausgaben 1 000 500 174
  Zinskosten 1 500 0
  Gesamtsumme Sonstige Ausgaben 2 500 500 174

 

Sonstige Ausgaben

 

Erläuterungen
6
 

 

Zu Tit. 427 09

 

Veranschlagt werden Kosten für die zeitweilige Überlassung von Personal zur Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben bei der Verwaltung des ERP-Sondervermögens gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 ERP-Verwaltungsgesetz. Hierbei geht es insbesondere um Aufgaben, die sich aus der Beteiligung des ERP-Sondervermögens an der Kreditanstalt für Wiederaufbau ergeben und besondere finanzwirtschaftliche Kenntnisse voraussetzen.

 

Zu Tit. 531 01

 

Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören Publikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP-Sondervermögens auch im Internet informiert wird.
Ferner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sondervermögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen werden.
Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops, Tagungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen können. Mit Blick auf geplante Evaluationen von ERP-Programmen wurde der Haushaltsansatz erhöht.

 

Zu Tit. 575 01

 

Der Betrag ist für die Negativ-Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau angelegten liquiden Mittel vorgesehen.

 

Zu Tit. 671 01

 

Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen über tragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten gezahlt werden.

 

Zu Tit. 595 01

 

Der Titel ist für die Rückzahlung von Mitteln vorgesehen, die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden.

 

Zu Tit. 697 01

 

Mit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die sich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich, sondern im Vermögens bereich des ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen von ausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermögenssubstanz dienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Ausgaben durch einen Korrekturposten aus und trägt so dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung.
Aus dem Titel können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrechnung der ERP-Wirtschaftsförderung des Vorjahres geleistet werden.

 

Kapitel 3

 

Titel
und
Funktion
Zweckbestimmung Betrag
für
2023
1 000 €
Betrag
für
2022
1 000 €
Ist-Ergebnis

2021
1 000 €

1 2 3 4 5
  Einnahmen      
119 99-680 Vermischte Einnahmen 0 0 120
141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen 0 0 0
162 01-691 Erträge aus Vermögen 349 633 334 590 679 611
182 01-691 Tilgung von Darlehen 474 453 453 853 505 158
129 01-873 Einnahmen aus Vermögen 44 575 36 930 0
  Haushaltsvermerk:
Einnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden. Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei Titel 682 02.
     
231 01-699 Zinszuschüsse und Erstattungen aus dem Bundeshaushalt zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (ERP-Innovationsfinanzierung)

50 871

56 167

24 096

  Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistungssteigerung mittel ständischer privater Unternehmen sowie zur Leistung der Ausgaben bzw. zur Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Bundeshaushalt für den Bundesanteil der ERP-Innovationsfinanzierung bei folgenden Titeln: 892 01 und 683 01.
     
272 01-861 Zuschüsse und Erstattungen des Europäischen Sozialfonds (ESF) 26 300 20 250 20 250
  Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Europäischen Sozialfonds für den ESF-Anteil des Mikromezzaninfonds bei folgendem Titel: 682 02
     
325 02-928 Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW 0 0 0
  Gesamteinnahmen 945 832 901 790 1 229 234
  Abschluss      
  Verwaltungseinnahmen 0 0 0
  Übrige Einnahmen 945 832 901 790 1 229 234
  Gesamteinnahmen 945 832 901 790 1 229 234

 

Einnahmen

 

Erläuterungen
6
 

 

Zu Tit. 119 99

 

Der Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorgesehen.

 

Zu Tit. 162 01

 

Erwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens:

a) Vergütung ERP-Förderrücklage 203 560 T€
b) Vergütung der KfW-Gewinnrücklagen I und II 118 095 T€
c) Vergütung der ERP-Risikodeckungsmasse 27 278 T€
d) Erträge aus Darlehen an Unternehmen 700 T€
Summe 349 633 T€

 

Diese Erträge stehen für Fördermaßnahmen im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans zur Verfügung. Die nicht für Förderung in einem Jahr eingesetzten Erträge dienen als Haftkapital für unerwartete Verluste aus der risikotragenden Förderung und zusammen mit dem erwarteten Zuwachs der nicht für die Förderung nutzbaren Vermögensbestandteile des ERP-Sondervermögens in der KfW dem Substanzerhalt.
Um einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu gewährleisten, haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium für Finanzen eine Ausgleichsvereinbarung abgeschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Gegenwertaufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen werden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im Zusammenhang mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Sondervermögens ermittelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht.

 

Zu Tit. 182 01

 

Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:

Senator der Finanzen Berlin 1 053 T€
Unternehmen 473 400 T€
Summe 474 453 T€

 

Zu Tit. 129 01

 

Es wird auf die Erläuterungen zu Titel 697 01 verwiesen.

 

Zu Tit. 231 01

 

Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus den Titeln 892 01 (Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft) und 683 01 (Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2022 sowie sonstige Verpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung) des ERP-Wirtschaftsplans im Rahmen der ERP-Innovationsfinanzierung gewährten Zinszuschüssen. Die vom Bundeshaushalt dem ERP-Sonder vermögen zu erstattenden Beträge werden bei diesem Titel vereinnahmt.

 

Zu Tit. 272 01

 

Aus dem ERP-Sondervermögen können Maßnahmen finanziert werden, bei denen ein Teil nachschüssig über ESF-Mittel finanziert wird. Aufgrund von EU-Vorgaben erfolgt die Weiterleitung der ESF-Mittel an das ERP-Sondervermögen über den Bundeshaushalt. 2013 wurde vom ERP-Sondervermögen gemeinsam mit dem ESF der Mikromezzaninfonds aufgelegt, der zunächst vollständig aus dem Titel 682 02 (Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen) des ERP-Wirtschaftsplans finanziert wird.
Die über den Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge des ESF werden bei diesem Titel vereinnahmt. Darüber hinaus werden auch die über den ESF als Vorschuss bzw. im Rahmen der Gesamtabrechnung bereitgestellten Mittel für den Mikromezzaninfonds II aus REACT-EU (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe) bei diesem Titel vereinnahmt.

 

Zu Tit. 325 02

 

Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite beschafft werden.

 

Abschluss

 

Ka-
pitel
Bezeichnung Einnahmen

Ausgaben

davon entfallen auf
sonstige
Ausgaben
Zinskosten

Zuweisungen
und
Zuschüsse
Investitionen

1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 €
1 Investitions- und
Exportfinanzierung
901 257 943 332   7 932 935 400
2
 
Sonstige Ausgaben/
Einnahmen
 44 575   2 500 1 000 1 500    
    945 832 945 832 1 000 1 500 7 932 935 400
     

 

Anlage 1

 

Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1

 

Titel sowie Zweckbestimmung
(stichwortartig)
Ausgaben-
soll
2023
a) Bis einschl.
  31.12.2021
  eingegangene
  Verpflichtungen
  fällig ab 2023
b) VE 2022
c) VE 2023
davon fällig
2023 2024 2025 2026 2027 ff.
in Mio. €
1 2 3 4 5 6 7 8
892 01 Mittelständische Unternehmen, Exportfinanzierung 60,2 a)
      b)
      c) 313,800 67,900  65,500 53,000 127,400
683 01 Förderkosten 136,1 a) 1 121,500  74,200 63,500  66,000 60,100 857,700
      b) 238,700 50,400 47,500  38,900 29,000 72,900
      c) 1 477,000 122,500 116,500 100,600 1 137,400
682 01 Förderkosten für die
KfW Capital
19,1 a) 56,470 10,820 11,320  11,490 11,550 11,290
      b)  0 0  0
      c) 73,800  0 17,200 18,400 19,000  19,200 
681 02

Gewährung von Stipendien und Förderung von Informationsreisen 3,3 a) 6,503 2,186 2,395   1,922
      b) 6,810 2,270 2,270   2,270
      c) 4,650 1,550   1,550   1,550
681 03

Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung 4,6 a) 4,035 1,680 1,333   1,022
      b) 6,000 2,000 1,700   1,300 1,000
      c) 5,800 2,000   1,500 1,300 1,000
  Summe 223,3 a) 1 188,508  88,886  78,548  80,434 71,650 868,990
      b) 251,510 54,670 51,470  42,470 30,000 72,900
      c) 1 875,050 211,150 203,450 175,450 1 285,000
682 02 Kooperationsprojekte 720,0 a) 1 479,900     2022 ff. : 1 479,900  
      b) 3 014,200     2023 ff. : 3 014,200  
      c) 3 488,900     2024 ff. : 3 488,900  

 

Anlage 2

 

Nachweisung des ERP-Sondervermögens

 

Aktivseite
        2021
EUR
2020
EUR
A. Barreserve und Anlagen    
   1. Guthaben bei Kreditinstituten 138 167 631,67   216 382 923,12
   2. Anlage bei Fondsgesellschaften 1 656 258 715,11   1 406 258 862,96
   3. Anlage bei Unternehmen 25 113 337,56   648 107 377,41
   4. Gesonderter Finanzierungsblock
„Mikromezzaninfonds Deutschland I“
49 059 899,60   49 665 236,26
   5. Gesonderter Finanzierungsblock
„Mikromezzaninfonds Deutschland II“
68 682 353,06 1 937 281 937,00 70 850 312,63
B. Darlehensforderungen 807 795 338,72 786 101 496,46
C. Rechnungsabgrenzung   0,00 0,00
D. Sonstige Forderungen   601 056 773,26 0,00
E. Beteiligungen      
   1. Eingezahltes gezeichnetes Kapital 1 082 876 331,12   1 082 876 331,12
   2. KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-SV 1 190 752 106,00   1 190 752 106,00
   3. Sonstige Kapitalrücklage 864 280 731,32   864 280 731,32
   4. Sonderrücklage I 1 783 531 429,77   1 572 472 421,27
   5. ERP-Gewinnrücklage I 1 909 575 857,04   1 403 436 827,45
   6. ERP-Gewinnrücklage II (vorher GR III) 903 922 943,55   784 395 296,23
   7. ERP-Risikodeckungsmasse 924 635 837,58   850 000 000,00
   8. Sonstige Sonderrücklage II 3 284 637 283,02   3 025 678 921,94
   9. ERP-Förderrücklage 6 900 000 000,00   6 900 000 000,00
  10. Gesetzliche Rücklage der KfW 615 270 642,68   615 270 642,68
  11. High-Tech Gründerfonds I 37 026 648,41   50 616 582,92
  12. High-Tech Gründerfonds II 83 295 514,09   77 853 335,26
  13. High-Tech Gründerfonds III 47 874 694,29   35 158 256,30
  14. High-Tech Gründerfonds IV 0,00   0,00
  15. coparion 104 362 276,09   79 750 875,19
  16. Earlybird Health GmbH & Co. Beteiligungs KG 10 550 504,53   7 320 587,28
  17. eCAPITAL IV 5 049 015,72   5 698 422,63
  18. Cybersecurity Fonds 3 735 679,26   2 527 354,02
  19. Brockhaus Private Equity 2 223 041,00   –8 662 662,00
  20. Obermark 22 995 847,27   22 995 847,27
  21. DeepTech Fonds 445 113,91 19 777 041 496,65 0,00
  Summe der Aktiva    23 123 175 545,63 21 739 788 085,72
           

 

nach dem Stand vom 31. Dezember 2021

 

Passivseite
        2021
EUR
2020
EUR
A. Rückstellungen    
   1. Rückstellung Förderlasten 521 169 289,23   461 679 015,29
   2. Rückstellung High-Tech Gründerfonds 0,00   0,00
   3. Rückstellung MMF I 0,00   0,00
   4. Rückstellung MMF II 0,00 521 169 289,23 0,00
B. Verbindlichkeiten    
   1. Verbindlichkeiten aus ERP-Förderlast 3 679 543,09   3 006 843,30
   2. Verbindlichkeiten gegenüber dem
gesonderten Finanzierungsblock
Mikromezzaninfonds

49 059 899,60

 

49 665 236,26

   3. Verbindlichkeiten gegenüber dem
gesonderten Finanzierungsblock
Mikromezzaninfonds II

68 682 353,06

 

70 850 312,63

   4. Sonstige Verbindlichkeiten 0,00   0,00
   5. Verwahrungen 0,00 121 421 795,75 0,00
C. Vermögen des ERP-SV    
  Vermögensbestand 01.01. 21 154 586 678,24   19 990 164 553,20
  Gewinn/Verlust   1 325 997 782,41 1 164 422 125,04
  Vermögensbestand 31.12.   22 480 584 460,65 21 154 586 678,24
  Summe Passiva   23 123 175 545,63 21 739 788 085,72
           

 

Anlage 3

 

Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens

 

Im Jahr 2021 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Finanzierungsvolumen von rd. 7,8 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 9,9 Mio. EUR.
Die ERP-Förderrücklage wird im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, darüber hinaus dient sie als Eigenkapital der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.
Das seit 2007 im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2021 vertragsgemäß wie folgt vergütet:

Vergütung der ERP-Förderrücklage gemäß § 8 des „Durchführungsvertrages 2019“ durch Teilnahme der Rücklagen an der jährlichen Verteilung des nach den Vorab- dotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW.
Die in den Vorjahren nicht zur ERP-Förderung eingesetzten anteiligen Jahresergebnisse werden einer separaten Gewinnrücklage zugeführt (ERP-Gewinnrücklagen I), die für die ERP-Förderung in Folgejahren eingesetzt werden können.
Die gemäß § 6 des „Durchführungsvertrages 2019“ als gesonderte Gewinnrücklage gebildete ERP-Risikodeckungsmasse dient vorrangig der Abdeckung der Risiken aus dem ERP-Beteiligungsportfolio in der KfW Capital. Anpassungen der ERP-Risikodeckungsmasse an die Höhe des ERP-Beteiligungsvolumens in der KfW Capital erfolgen zu Lasten bzw. zu Gunsten der ERP-Gewinnrücklage I.
Die Gewinnrücklagen nehmen ebenfalls an der Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW teil.
Die entsprechenden Anteile am zu verteilenden Jahresüberschuss der KfW beliefen sich für das Geschäftsjahr 2021 auf 590,7 Mio. EUR und verteilten sich wie folgt auf die ERP-Rücklagen:

445,3 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage
90,6 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage I
54,9 Mio. EUR für die ERP-Risikodeckungsmasse.
Diese zur Abdeckung der ERP-Förderlasten 2021 zur Verfügung stehenden Erträge aus dem in die KfW eingebrachten Kapital wurden wie folgt eingesetzt:

1.
Abdeckung der Förderlasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung 2021 in Höhe von 9,9 Mio. EUR.
2.
Die danach verbleibenden Mittel in Höhe von 580,8 Mio. EUR wurden gemäß den vertraglichen Regelungen der ERP-Gewinnrücklage I zugeführt.
Da das ERP-Beteiligungsvolumen der KfW Capital in Höhe von 924,6 Mio. EUR die Initialausstattung von 850 Mio. EUR übersteigt, war eine Dotierung der ERP-Risikodeckungsmasse zum 31.12.2021 mit 74,6 Mio. EUR zulasten der ERP-Gewinnrücklage I erforderlich. Hiernach beläuft sich der Saldo der ERP-Gewinnrücklage I zum 31.12.2021 auf 1.909,6 Mio. EUR. Der Saldo der ERP-Risikodeckungsmasse zum 31.12.2021 beläuft sich auf 924,6 Mio. EUR .
Somit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-Förderung eingesetzt bzw. dem ERP-Sondervermögen zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der Berichterstattung zum 31.12.2021 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt.

Fußnote

Anlage 3 Satz 13 Kursivdruck: Auf Grund offensichtlicher Unrichtigkeit wurde die Angabe “926,4 EUR” durch die Angabe “926,4 Mio. EUR” ersetzt