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ERPWiPlanG 2022 – Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2022

ERPWiPlanG 2022

Ausfertigungsdatum: 25.03.2022

Vollzitat:

“ERP-Wirtschaftsplangesetz 2022 vom 25. März 2022 (BGBl. I S. 571), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. November 2022 (BGBl. I S. 2035) geändert worden ist”

Stand: Geändert durch Art. 2 G v. 15.11.2022 I 2035
Die §§ 2 bis 5 treten gem. § 6, dieser idF d. Art. 2 G v. 15.11.2022 I 2035, am 31.12.2022 außer Kraft

Näheres zur Standangabe finden Sie im Menü unter Hinweise

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 1.1.2022 +++)

Das G wurde als Artikel 1 des G v. 25.3.2022 I 571 vom Bundestag beschlossen. Es ist gem. Art. 5 Satz 1 dieses G am 1.1.2022 in Kraft getreten.

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 1 Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens

Der Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2022, der diesem Gesetz als Anlage beigefügt und nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160), geändert durch Artikel 246 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), aufgestellt worden ist, wird in Einnahmen und Ausgaben auf

901 790 000 Euro

festgestellt.

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§§ 2 bis 5 (weggefallen)

Fußnote

(+++ §§ 2 bis 5: Treten gem. § 6, dieser idF d. Art. 2 G v. 15.11.2022 I 2035, am 31.12.2022 außer Kraft +++)
Die §§ 2 bis 5 treten am 31. Dezember 2022 außer Kraft.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage (zu § 1)
Wirtschaftsplan nach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 573 – 586)

 

Kapitel 1 (Ausgaben): Investitionsfinanzierung
Kapitel 2 (Sonstige Ausgaben): Sonstige Ausgaben
Kapitel 3 (Einnahmen): Einnahmen
Anlage 1: Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1
Anlage 2: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2020
Anlage 3: Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens

 

Kapitel 1
Titel
und
Funktion
Zweckbestimmung Betrag
für
2022
1 000 €
Betrag
für
2021
1 000 €
Ist-Ergebnis

2020
1 000 €

1 2 3 4 5
  Ausgaben      
892 01-691 Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft

56 400

46 800

8 706

  Die veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten Darlehen und KfW-Beteiligungsfinanzierung außerhalb der KfW Capital eingesetzt.      
  Verpflichtungsermächtigung 238 700 T€      
  davon fällig:        
  Jahr 2023 bis zu 50 400 T€      
  Jahr 2024 bis zu 47 500 T€      
  Jahr 2025 bis zu 38 900 T€      
  in künftigen Haushaltsjahren 101 900 T€      
  Haushaltsvermerk:      
  1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01.      
  2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und 682 01.      
  3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und 682 01.      
683 01-691 Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2021 sowie sonstigen Verpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung 144 300 167 900 159 159
  Zahlungsverpflichtungen 1 330 500 T€      
  davon fällig:        
  Jahr 2023 bis zu 123 100 T€      
  Jahr 2024 bis zu 107 000 T€      
  Jahr 2025 bis zu 92 900 T€      
  in künftigen Haushaltsjahren 1 007 500 T€      
  Haushaltsvermerk:      
  1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01.      
  2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 682 01.      
  3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 682 01.      
682 01-691 Förderkosten für die Finanzierung von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen durch die KfW Capital

12 300

9 700

4 824

  Haushaltsvermerk:      
  1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01.      
  2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 683 01.      
  3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 683 01.      

 

Investitionsfinanzierung
Erläuterungen
6
 

 

Zu Tit. 892 01
Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, der Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie der Förderung von Exporten der gewerblichen Wirtschaft dienen.
Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwecke mit einem Volumen von rd. 9 070 Mio. Euro zinsbegünstigt werden:

a) Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen einschließlich Vorhaben
in regionalen Fördergebieten

6 510 Mio. Euro 

b) Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften 60 Mio. Euro 
c) Innovationen und Digitalisierung 1 500 Mio. Euro 
d) Exportfinanzierung 1 000 Mio. Euro.
Wenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen angepasst, Vergabevolumina entsprechend verändert und Verschiebungen zwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden.
Bei der Planung des Neugeschäfts wurde sichergestellt, dass das ERP-Sondervermögen die daraus resultierenden Belastungen dauerhaft tragen kann. Dabei wurde das für das Jahr 2022 geplante Fördervolumen auch für die kommenden Jahre zugrunde gelegt.
Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung, dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit Zinsverbilligung und Beteiligungsfinanzierungen für folgende Zwecke gewährt werden:

a)
Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und Wachstumsfinanzierungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe unter besonderer Berücksichtigung regionaler Fördergebiete, einschließlich des ERP-Startfonds.
b)
Refinanzierung für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital erleichtern.
c)
Langfristige Förderung marktnaher Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer Markteinführung.
d)
Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer.
Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten geleistet werden.

 

Zu Tit. 683 01
Der Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge der Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen (Altgeschäft) und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung sowie die Kosten aus Zusagen nach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich 31. Dezember 2021.
Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen sich auf 1 330,5 Mio. Euro, davon fällig:

Jahr 2023 bis ……………………………………… 123,1 Mio. Euro
Jahr 2024 bis zu …………………………………. 107,0 Mio. Euro
Jahr 2025 bis zu ………………………………….  92,9 Mio. Euro
in künftigen Haushaltsjahren ………………… 1 007,5 Mio. Euro.

 

Zu Tit. 682 01
Der Titelansatz umfasst Mittel für

die Verwaltungs- und Refinanzierungskosten der KfW-Beteiligungstochter „KfW Capital“.
Insbesondere für das „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments“ der KfW Capital sowie
die „ERP/Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität“ bei der KfW Capital.
Die KfW Capital ist auf Dachfondsbeteiligungen an Venture-Capital und Venture-Debt-Fonds spezialisiert.

 

Kapitel 1
Titel
und
Funktion
Zweckbestimmung Betrag
für
2022
1 000 €
Betrag
für
2021
1 000 €
Ist-Ergebnis

2020
1 000 €

1 2 3 4 5
682 02-330 Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen.
Mehrausgaben können bis zur Höhe der Einnahmen aus Kap. 3 Tit. 129 01 geleistet werden. In diesem Zusammenhang können mit Zustimmung des BMF Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre eingegangen werden

680 000

500 000

231 280

  Verpflichtungsermächtigung 3 014 200 T€      
  davon fällig:        
  in künftigen Haushaltsjahren 3 014 200 T€      
  Haushaltsvermerk:      
  Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel 129 01 geleistet werden.      
681 02-029 Gewährung von Stipendien an Studentinnen und Studenten und junge Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland

3 190

3 590

1 994

  Haushaltsvermerk:      
  1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03.      
  2. Die Ausgaben sind übertragbar.      
681 03-029 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung 5 100 5 600 1 108
  Verpflichtungsermächtigung 6 000 T€      
  davon fällig:        
  Jahr 2023 bis zu 2 000 T€      
  Jahr 2024 bis zu 1 700 T€      
  Jahr 2025 bis zu 1 300 T€      
  Jahr 2026 bis zu 1 000 T€      
  Haushaltsvermerk:      
  1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02.      
  2. Die Ausgaben sind übertragbar.      
870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen 0 0 0
  Haushaltsvermerk:      
  Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 683 01 und 682 01 geleistet werden.      
  Gesamtsumme Investitionsfinanzierung 901 290 733 590 407 071
  Abschluss      
  Zuweisungen und Zuschüsse 8 290 9 190 3 102
  Ausgaben für Investitionen 893 000 724 400 403 969
  Gesamtsumme Investitionsfinanzierung 901 290 733 590 407 071

 

Investitionsfinanzierung
Erläuterungen
6
 

 

Zu Tit. 682 02
Der Ansatz umfasst insbesondere:

die Dotierung der ERP/EIF-Programme mit dem Ziel, mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital sowohl in der Früh- und Wachstumsphase (Venture Capital) als auch in der Expansionsphase (Venture Debt, Mezzaninkapital) zu erleichtern;
die Bedienung von Kapitalabrufen der High-Tech Gründerfonds I, II, III und V sowie des DeepTech Future Fonds und der HTGF Wachstumsfazilität;
die Bedienung von Kapitalabrufen des Fonds Coparion;
die Beteiligung des ERP-Sondervermögens am Wachstumsfonds Deutschland;
Weitere Maßnahmen sind der Mikromezzaninfonds zusammen mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF), Beteiligungen an Frühphasen- und mittelstandsorientierten Beteiligungsgesellschaften.
In dem Titel sind Doppelveranschlagungen als Ansatz im Haushaltsjahr 2022 beziehungsweise als Verpflichtungsermächtigung mit Auszahlung in den Jahren 2023 ff. erforderlich, da es von den nicht vorab zu bestimmenden Markt- und Investitionsgegebenheiten abhängt, ob die Verwalter der refinanzierten Fonds die Kapitalzusagen mit Auszahlungen im Haushaltsjahr 2022 oder in Folgejahren tätigen.
Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschichtung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.
Die Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre belaufen sich auf rund 3 014 Mio. Euro.
Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 15 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden.

 

Zu Tit. 681 02
Von dem veranschlagten Baransatz entfallen 2,57 Mio. Euro auf Stipendienprogramme, und zwar

1,244 Mio. Euro auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem Studentinnen und Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland ermöglicht wird,
bis zu 1,004 Mio. Euro auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jungen deutschen postgraduierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,
bis zu 0,322 Mio. Euro zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholarship Program.
Der Titelansatz für die transatlantischen Stipendienprogramme in 2021 umfasst Verschiebungen im Mittelbedarf infolge der Corona-Pandemie: Stipendien konnten im Jahr 2020 pandemiebedingt teilweise nicht angetreten werden, sodass sich der entsprechende Mittelbedarf in die Folgejahre 2021, 2022 und 2023 verschiebt.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für Evaluierung und Auswahl der genannten Stipendiatinnen und Stipendiaten der genannten Stipendienprogramme finanziert werden.
Bis zu 0,620 Mio. Euro des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/jüdisch-amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen Jüdinnen und Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt.
Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden.
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.

 

Zu Tit. 681 03
Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transatlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell gefördert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA) bestehend aus dem BMWK, dem Bundeskanzleramt, dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 6 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den Jahren 2023 bis 2026, um auch mehrjährige Projekte fördern zu können.
Zahlreiche transatlantische Projekte konnten in den Jahren 2020 und 2021 aufgrund der Corona-Pandemie nicht realisiert werden und werden daher in die folgenden Haushaltsjahre verschoben. Diese Verschiebung wurde entsprechend beim Planansatz berücksichtigt.
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.

 

Zu Tit. 870 01
Der Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen.
Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich aus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.
Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember 2020 rund 1 800 Mio. Euro.

 

Kapitel 2
Titel
und
Funktion
Zweckbestimmung Betrag
für
2022
1 000 €
Betrag
für
2021
1 000 €
Ist-Ergebnis

2020
1 000 €

1 2 3 4 5
  Sonstige Ausgaben      
427 09-011 Kosten für befristete Arbeitskräfte, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

200

200

45

531 01-013 Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten des ERP-Sondervermögens 250 250 0
  Haushaltsvermerk:      
  1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 682 01 und 683 01 geleistet werden.      
  2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 575 01.      
575 01-680 Zinsaufwendungen 0 0 0
  Haushaltsvermerk:      
  1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 682 01 und 683 01 geleistet werden.      
  2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 531 01.      
671 01-680 Bearbeitungsgebühren 50 50 3
595 01-062 Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2021 0
697 01-389 Ausgleich von Liquiditätszuflüssen 0 35 620 0
  Summe Sonstige Ausgaben 500 36 120 48
  Abschluss      
  Sonstige Ausgaben 500 36 120 48
  Zinskosten
  Gesamtsumme Sonstige Ausgaben 500 36 120 48

 

Sonstige Ausgaben
Erläuterungen
6
 

 

Zu Tit. 427 09
Veranschlagt werden Kosten für die zeitweilige Überlassung von Personal zur Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben bei der Verwaltung des ERP-Sondervermögens gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 ERP-Verwaltungsgesetz. Hierbei geht es insbesondere um Aufgaben, die sich aus der Beteiligung des ERP-Sondervermögens an der Kreditanstalt für Wiederaufbau ergeben und besondere finanzwirtschaftliche Kenntnisse voraussetzen.

 

Zu Tit. 531 01
Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören Publikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP-Sondervermögens auch im Internet informiert wird.
Ferner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sondervermögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen werden.
Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops, Tagungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen können.

 

Zu Tit. 575 01
Der Betrag ist für die Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau gemäß ERP-Wirtschaftsplan 2021 aufgenommenen Mittel vorgesehen.

 

Zu Tit. 671 01
Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen übertragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten gezahlt werden.

 

Zu Tit. 595 01
Der Titel ist für die Rückzahlung von Mitteln vorgesehen, die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden.

 

Zu Tit. 697 01
Mit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die sich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich, sondern im Vermögensbereich des ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen von ausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermögenssubstanz dienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Ausgaben durch einen Korrekturposten aus und trägt so dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung.
Aus dem Titel können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrechnung der ERP-Wirtschaftsförderung des Vorjahres geleistet werden.

 

Kapitel 3
Titel
und
Funktion
Zweckbestimmung Betrag
für
2022
1 000 €
Betrag
für
2021
1 000 €
Ist-Ergebnis

2020
1 000 €

1 2 3 4 5
  Einnahmen      
119 99-680 Vermischte Einnahmen 0 0 161
141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen 0 0 0
162 01-691 Erträge aus Vermögen 334 590 310 390 711 506
182 01-691 Tilgung von Darlehen 453 853 382 853 239 345
129 01-873 Einnahmen aus Vermögen 36 930 0 0
  Haushaltsvermerk:
Einnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden. Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei Titel 682 02.
     
231 01-699 Zinszuschüsse und Erstattungen aus dem Bundeshaushalt zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

56 167

56 167

27 292

  a) ERP-Innovationsfinanzierung: 23 760 T€      
  b) Strategische Wagniskapitalfinanzierung/
DeepTech Future Fonds:
32 407 T€      
  Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie zur Leistung der Ausgaben bzw. zur Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Bundeshaushalt für den Bundesanteil der ERP-Innovationsfinanzierung und zur Unterstützung des ERP-Sondervermögens bei der Strategischen Wagniskapitalfinanzierung (Beteiligung am DeepTech Future Fonds) bei folgenden Titeln: 892 01, 683 01 und 682 02.
     
272 01-861 Zuschüsse und Erstattungen des Europäischen Sozialfonds (ESF) 20 250 20 300 868
  Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Europäischen Sozialfonds für den ESF-Anteil des Mikromezzaninfonds bei folgendem Titel: 682 02.
     
325 02-928 Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW 0 0 0
  Gesamteinnahmen 901 790 769 710 979 172
  Abschluss      
  Verwaltungseinnahmen 0 0 0
  Übrige Einnahmen 901 790 769 710 979 172
  Gesamteinnahmen 901 790 769 710 979 172

 

Einnahmen
Erläuterungen
6
 

 

Zu Tit. 119 99
Der Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorgesehen.

 

Zu Tit. 162 01
Erwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens:

a) Vergütung ERP-Förderrücklage 207 000 T€
b) Vergütung der KfW-Gewinnrücklagen I und II 101 290 T€
c) Vergütung der ERP-Risikodeckungsmasse 25 500 T€
d) Erträge aus Darlehen an Unternehmen 800 T€
Summe 334 590 T€
Diese Erträge stehen für Fördermaßnahmen im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans zur Verfügung. Die nicht für Förderung in einem Jahr eingesetzten Erträge dienen als Haftkapital für unerwartete Verluste aus der risikotragenden Förderung und zusammen mit dem erwarteten Zuwachs der nicht für die Förderung nutzbaren Vermögensbestandteile des ERP-Sondervermögens in der KfW dem Substanzerhalt.
Um einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu gewährleisten, haben BMWK und BMF eine Ausgleichsvereinbarung abgeschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Gegenwertaufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen werden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im Zusammenhang mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Sondervermögens ermittelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht.

 

Zu Tit. 182 01
Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:

Senator der Finanzen Berlin 1 053 T€
Unternehmen 452 800 T€
Summe 453 853 T€

 

Zu Tit. 129 01
Es wird auf die Erläuterungen zu Titel 697 01 verwiesen.

 

Zu Tit. 231 01
Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus den Titeln 892 01 (Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft) und 683 01 (Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2021 sowie sonstige Verpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung) des ERP-Wirtschaftsplans im Rahmen der ERP-Innovationsfinanzierung gewährten Zinszuschüssen. Die vom Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge werden bei diesem Titel vereinnahmt. Darüber hinaus beteiligt sich der Bundeshaushalt an den aus dem Titel 682 02 (Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen) gewährten Kosten der strategisch orientierten Wagniskapitalfinanzierung (Beteiligung des ERP-Sondervermögens am DeepTech Future Fonds). Der DeepTech Future Fonds investiert Beteiligungskapital in Technologie-Unternehmen mit langen Entwicklungs- und Wachstumszeiträumen.

 

Zu Tit. 272 01
Aus dem ERP-Sondervermögen können Maßnahmen finanziert werden, bei denen ein Teil nachschüssig über ESF-Mittel finanziert wird. Aufgrund von EU-Vorgaben erfolgt die Weiterleitung der ESF-Mittel an das ERP-Sondervermögen über den Bundeshaushalt. 2013 wurde vom ERP-Sondervermögen gemeinsam mit dem ESF der Mikromezzaninfonds aufgelegt, der zunächst vollständig aus dem Titel 682 02 (Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen) des ERP-Wirtschaftsplans finanziert wird.
Die über den Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge des ESF werden bei diesem Titel vereinnahmt. Darüber hinaus werden auch die über den ESF als Vorschuss bzw. im Rahmen der Gesamtabrechnung bereitgestellten Mittel für den Mikromezzaninfonds II aus REACT-EU (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe) bei diesem Titel vereinnahmt.

 

Zu Tit. 325 02
Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite beschafft werden.

 

Abschluss
Ka-
pitel
Bezeichnung Einnahmen

Ausgaben

davon entfallen auf
sonstige
Ausgaben
Zinskosten

Zuweisungen
und
Zuschüsse
Investitionen

1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 €
1 Investitions- und
Exportfinanzierung
864 860 901 290 500   8 290 893 000
2
 
Sonstige Ausgaben/
Einnahmen
 36 930      500        
    901 790 901 790 500   8 290 893 000
     

 

Anlage 1

 

Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 11
Titel sowie Zweckbestimmung
(stichwortartig)
Ausgaben-
soll
2022
a) Bis einschl.
  31.12.2020
  eingegangene
  Verpflichtungen
  fällig ab 2022
b) VE 2021
c) VE 2022
davon fällig
2022 2023 2024 2025 2026 ff.
in Mio. €
1 2 3 4 5 6 7 8
892 01 Mittelständische Unternehmen, Exportfinanzierung 56,4 a)
      b)
      c) 238,700 50,400  47,500 38,900 101,900
683 01 Förderkosten 144,3 a) 1 280,300 104,200 87,100  77,000 69,200 942,800
      b) 209,100 40,800 36,700  30,700 24,300 76,600
      c) 1 330,500 123,100 107,000 92,900 1 007,500
682 01 Förderkosten für die
KfW Capital
12,3 a) 71,800 12,300 13,700  14,900 15,400 15,500
      b) 0    0 
      c) 0  
681 02

Gewährung von Stipendien und Förderung von Informationsreisen 3,2 a) 2,900 1,450 1,450
      b) 6,810 2,270 2,270   2,270
      c)
681 03

Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung 5,1 a) 1,513 1,301 0,212
      b) 6,000 2,000 1,700   1,300 1,000
      c) 6,000 2,000   1,700 1,300 1,000
  Summe 221,3 a) 1 356,513 119,251 102,462  91,900 84,600 958,300
      b) 221,910 45,070 40,670  34,270 25,300 76,600
      c) 1 575,200 175,500 156,200 133,100 1 110,400
682 02 Kooperationsprojekte 680,0 a) 1 929,400     2021 ff. : 1 929,400  
      b) 1 826,300     2022 ff. : 1 826,300  
      c) 3 014,200     2023 ff. : 3 014,200  
1
Die Übersicht zu den Titeln 892 01 und 683 01 ist gegenüber den Vorjahren bis einschließlich 2020 aufgrund einer geänderten Kostenberechnungssystematik nicht vergleichbar.

 

Anlage 2

 

Nachweisung des ERP-Sondervermögens
Aktivseite
        2020
EUR
2019
EUR
A. Barreserve und Anlagen    
   1. Guthaben bei Kreditinstituten 216 382 923,12   381 665 224,46
   2. Anlage bei Fondsgesellschaften 1 406 258 862,96   1 206 259 063,96
   3. Anlage bei Unternehmen 648 107 377,41   711 319 332,26
   4. Gesonderter Finanzierungsblock
„Mikromezzaninfonds Deutschland I“
49 665 236,26   50 974 976,18
   5. Gesonderter Finanzierungsblock
„Mikromezzaninfonds Deutschland II“
70 850 312,63 2 391 264 712,38 72 762 837,44
B. Darlehensforderungen 786 101 496,46 754 779 983,15
C. Rechnungsabgrenzung   0,00 0,00
D. Sonstige Forderungen   0,00 0,00
E. Beteiligungen      
   1. Eingezahltes gezeichnetes Kapital 1 082 876 331,12   1 082 876 331,12
   2. KfW-Rücklage aus Mitteln des
ERP-Sondervermögens
1 190 752 106,00   1 190 752 106,00
   3. Sonstige Kapitalrücklage 864 280 731,32   864 280 731,32
   4. Sonderrücklage I 1 572 472 421,27   1 365 363 733,24
   5. ERP-Gewinnrücklage I 1 403 436 827,45   985 558 653,21
   6. ERP-Gewinnrücklage II (alt) 0,00   0,00
   7. ERP-Gewinnrücklage II (vorher GR III) 784 395 296,23   667 104 807,67
   8. ERP-Gewinnrücklage IV 0,00   0,00
   9. ERP-DtA-Gewinnrücklage 0,00   0,00
  10. ERP-Risikodeckungsmasse 850 000 000,00   850 000 000,00
  11. Sonstige Sonderrücklage II 3 025 678 921,94   2 771 567 397,40
  12. ERP-Förderrücklage 6 900 000 000,00   6 900 000 000,00
  13. ERP-Förderrücklage I 0,00   0,00
  14. ERP-Förderrücklage II 0,00   0,00
  15. ERP-Förderrücklage III 0,00   0,00
  16. ERP-Förderrücklage IV 0,00   0,00
  17. Gesetzliche Rücklage der KfW 615 270 642,68   615 270 642,68
  18. High-Tech Gründerfonds I 50 616 582,92   50 126 335,05
  19. High-Tech Gründerfonds II 77 853 335,26   75 951 996,89
  20. High-Tech Gründerfonds III 35 158 256,30   18 312 100,70
  21. coparion 79 750 875,19   54 500 170,29
  22. Earlybird Health GmbH & Co. Beteiligungs KG 7 320 587,28   3 965 008,99
  23. eCAPITAL IV 5 698 422,63   5 354 569,51
  24. Cybersecurity Fonds 2 527 354,02   1 505 127,08
  25. Brockhaus Private Equity –8 662 662,00   –8 662 662,00
  26. Obermark 22 995 847,27   22 995 847,27
  27. DeepTech Future Fonds 0,00 18 562 421 876,88 0,00
  Summe der Aktiva     21 739 788 085,72 20 694 584 313,87

 

 

nach dem Stand vom 31. Dezember 2020
Passivseite
        2020
EUR
2019
EUR
A. Rückstellungen    
   1. Rückstellung Förderlasten 461 679 015,29   572 440 590,29
   2. Rückstellung High-Tech Gründerfonds 0,00   0,00
   3. Rückstellung MMF I 0,00   0,00
   4. Rückstellung MMF II 0,00 461 679 015,29 3 073 595,89
B. Verbindlichkeiten    
  Verbindlichkeiten aus ERP-Förderlast 3 006 843,30   5 167 760,87
  Verbindlichkeiten gegenüber dem
gesonderten Finanzierungsblock
Mikromezzaninfonds

49 665 236,26

 

50 974 976,18

  Verbindlichkeiten gegenüber dem
gesonderten Finanzierungsblock
Mikromezzaninfonds II

70 850 312,63

 

72 762 837,44

  Sonstige Verbindlichkeiten 0,00   0,00
  Verwahrungen 0,00 123 522 392,19 0,00
C. Vermögen des ERP-Sondervermögens    
  Vermögensbestand 01.01. 19 990 164 553,20   19 072 348 759,66
  Gewinn/Verlust   1 164 422 125,04 917 815 793,54
  Vermögensbestand 31.12.   21 154 586 678,24 19 990 164 553,20
  Summe Passiva   21 739 788 085,72 20 694 584 313,87
           

 

Anlage 3
Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens
Im Jahr 2020 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Finanzierungsvolumen von rd. 4,3 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 172,7 Mio. EUR.
Die ERP-Förderrücklage wird im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, darüber hinaus dient sie als Eigenkapital der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.
Das seit 2007 im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2020 vertragsgemäß wie folgt vergütet:

Vergütung der ERP-Förderrücklage gemäß § 8 des „Durchführungsvertrages 2019“ durch Teilnahme der Rücklagen an der jährlichen Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW.
Die in den Vorjahren nicht zur ERP-Förderung eingesetzten anteiligen Jahresergebnisse werden einer separaten Gewinnrücklage zugeführt (ERP-Gewinnrücklagen I), die für die ERP-Förderung in Folgejahren eingesetzt werden können.
Die gemäß § 6 des „Durchführungsvertrages 2019“ als gesonderte Gewinnrücklage gebildete ERP-Risikodeckungsmasse dient vorrangig der Abdeckung der Risiken aus dem ERP-Beteiligungsportfolio in der KfW Capital. Anpassungen der ERP-Risikodeckungsmasse an die Höhe des ERP-Beteiligungsvolumens in der KfW Capital erfolgen zu Lasten bzw. zu Gunsten der ERP-Gewinnrücklage I.
Die Gewinnrücklagen nehmen ebenfalls an der Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW teil.
Die entsprechenden Anteile am zu verteilenden Jahresüberschuss der KfW beliefen sich für das Geschäftsjahr 2020 auf 590,6 Mio. EUR und verteilten sich wie folgt auf die ERP-Rücklagen:

466,5 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage
66,6 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage I
57,5 Mio. EUR für die ERP-Risikodeckungsmasse.
Diese zur Abdeckung der ERP-Förderlasten 2020 zur Verfügung stehenden Erträge aus dem in die KfW eingebrachten Kapital wurden wie folgt eingesetzt:

1.
Abdeckung der Förderlasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung 2020 in Höhe von 172,7 Mio. EUR.
2.
Die danach verbleibenden Mittel in Höhe von 417,9 Mio. EUR wurden gemäß den vertraglichen Regelungen der ERP-Gewinnrücklage I zugeführt.
Eine Dotierung der ERP-Risikodeckungsmasse war zum 31.12.2020 nicht erforderlich, da das ERP-Beteiligungsvolumen der KfW Capital unterhalb der Initialausstattung von 850 Mio. EUR liegt. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage I beläuft sich zum 31.12.2020 auf 1 403,4 Mio. EUR.
Somit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-Förderung eingesetzt bzw. dem ERP-Sondervermögen zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der Berichterstattung zum 31.12.2020 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt.

Fußnote

Kapitel 1 Tabelle Spalte 6 zu Tit. 682 02 Satz 1 Kursivdruck: Aufgrund offensichtlicher Unrichtigkeit wurde das Wort “Beteiliung” durch das Wort “Beteiligung” ersetzt