EESDG
Ausfertigungsdatum: 20.04.2023
Vollzitat:
“EES-Durchführungsgesetz vom 20. April 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 106; 2025 I Nr. 202), das durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 256) geändert worden ist”
| Stand: | Geändert durch Art. 4 G v. 27.10.2025 I Nr. 256 |
| Das G ist gem. Bek. v. 3.9.2025 I Nr. 202 am 12.10.2025 in Kraft getreten | |
Näheres zur Standangabe finden Sie im Menü unter Hinweise
(+++ Textnachweis ab: 12.10.2025 +++)
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Durchführung der
EUV 2017/2226 (CELEX Nr: 32017R2226) +++)
Das G wurde als Artikel 1 des G v. 20.4.2023 I Nr. 106 vom Bundestag beschlossen. Es tritt gem. Art. 7 Abs. 1 dieses G zum Datum der Inbetriebnahme des Einreise-/Ausreisesystems, das durch Beschluss der Kommission gemäß Artikel 66 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/2226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2017 über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten sowie der Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten und zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zum EES zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken und zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen sowie der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008 und (EU) Nr. 1077/2011 (ABl. L 327 vom 9.12.2017, S. 20; L 258 vom 15.10.2018, S. 5), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2021/1152 (ABl. L 249 vom 14.7.2021, S. 15) geändert worden ist, festgelegt wird, in Kraft (zum Inkrafttreten vgl. Standangabe).
Die Länder teilen die erforderlichen Angaben sowie jede nachträgliche Änderung dem Bundesministerium des Innern und für Heimat mit. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat übermittelt die Listen der zugangsberechtigten Behörden und der zentralen Zugangsstellen sowie jede nachträgliche Änderung an die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) und an die Europäische Kommission.