EAKAV
Ausfertigungsdatum: 16.07.2013
Vollzitat:
“Verordnung zum elektronischen Anzeigeverfahren für inländische Investmentvermögen und EU-Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vom 16. Juli 2013 (BGBl. I S. 2477)”
(+++ Textnachweis ab: 22.7.2013 +++)
Die äußere und die darin enthaltene innere ZIP-Datei sind wie folgt zu bezeichnen:
„P312KAGB_“ + BaFin-ID + „_beliebiger Dateiname.zip“.
Die äußere und die darin enthaltene innere ZIP-Datei sind wie folgt zu bezeichnen:
„P331KAGB_“ + BaFin-ID + „_beliebiger Dateiname.zip“.