| I.1 |
Datenvorbereitung Digitaldruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.1) |
- a)
-
Daten auf Vollständigkeit und Verwendbarkeit, insbesondere auf Einhaltung drucktechnischer Grundparameter, prüfen
- b)
-
Daten für druckkonforme Ausgabe aufbereiten sowie in Format und Nutzen platzieren, Motiv für mehrteilige Druckbogen aufteilen sowie systemspezifische Weiterverarbeitungs- und Kontrollelemente integrieren
- c)
-
Druckausgabedateien erstellen
- d)
-
Revisionsmuster erstellen und prüfen
- e)
-
Produktionsdaten sichern und archivieren
|
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13 |
| I.2 |
Druckformvorbereitung künstlerische Druckverfahren (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.2) |
- a)
-
traditionelle Formen der Druckformvorbereitung verfahrensspezifisch unterscheiden
- b)
-
Materialien und Werkzeuge für die Druckformvorbereitung auswählen
- c)
-
Druckformen manuell und maschinell für die Aufnahme des Druckbildes vorbereiten
- d)
-
Druckformen für den Einsatz im speziellen traditionellen Druckverfahren prüfen
|
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13 |
| I.3 |
Druckformherstellung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.3) |
- a)
-
Arbeitsabläufe festlegen, Arbeitsschritte planen und Daten auf Vollständigkeit und technische Umsetzbarkeit prüfen
- b)
-
Einteilungen für Druckformen unter Berücksichtigung der Produktionsbedingungen erstellen
- c)
-
Seiten oder Nutzen anordnen, standrichtig positionieren und auf Register prüfen
- d)
-
Druckformen aus digitalen Datenbeständen aufbauen, Mess- und Kontrollelemente integrieren, Standardisierungssysteme berücksichtigen
- e)
-
Belichtungskurven einsetzen und Druckkennlinien berücksichtigen
- f)
-
Formproof erstellen und prüfen
- g)
-
Druckformen herstellen, visuell und messtechnisch prüfen
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13 |
| I.4 |
Druckformherstellung und Planung, Zeitungsdruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.4) |
- a)
-
Maschinenressourcen planen, dabei Zusammenarbeit mit vor- und nachgelagerten Abteilungen sicherstellen
- b)
-
Disposition für den Druck nach Produktionsanforderungen erstellen und Vorgaben für die Druckformherstellung ableiten
- c)
-
Produktionsunterlagen zusammenfassen und für das Einrichten der Maschinen bereitstellen
- d)
-
Stammdaten erstellen und pflegen
- e)
-
Daten übernehmen und prüfen, Rastertypen unterscheiden und für die Druckformherstellung einsetzen
- f)
-
Belichtungskurven einsetzen und Druckkennlinien berücksichtigen
- g)
-
Druckformen herstellen, visuell und messtechnisch prüfen
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13 |
| I.5 |
Tiefdruckformbearbeitung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.5) |
- a)
-
Druckformbearbeitungsmöglichkeiten auswählen
- b)
-
Druckvorlage mit Druckergebnis vergleichen, Abweichungen feststellen, Korrekturen auf Druckbogen anzeichnen
- c)
-
Plus- und Minuskorrekturen ausführen, Druckergebnis nach Korrektur beurteilen
- d)
-
Zylinderpolituren ausführen
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13 |
| I.6 |
Tiefdruckformherstellung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.6) |
- a)
-
Zylinderbeschaffenheit kontrollieren
- b)
-
Zylinderumfänge und Abstufung festlegen
- c)
-
Gravurprotokoll und Zuordungsschema erstellen
- d)
-
Optionen zur Gradationserstellung prüfen
- e)
-
Abtastvorlagen montieren und Abtastköpfe einstellen
- f)
-
Druckzylinder einheben und Graviersysteme vorbereiten
- g)
-
gravierten Zylinder kontrollieren und für den Druck vorbereiten
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13 |
| I.7 |
Druckformherstellung künstlerische Druckverfahren (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.7) |
- a)
-
Reproduktionen oder Originale hinsichtlich ihrer Verwendung für die Druckwiedergabe in einem künstlerischen Druckverfahren beurteilen
- b)
-
Werkzeuge und Materialien für die Erstellung und Übertragung des Druckbildes auswählen und einsetzen
- c)
-
Druckformen verfahrensspezifisch für traditionelle Druckverfahren herstellen
- d)
-
Druckbild auf Verwendbarkeit für das traditionelle Druckverfahren prüfen und beurteilen
- e)
-
Druckformen für mehrfarbige Drucke, insbesondere unter Beachtung von Passer und originalgetreuer Farbtonwiedergabe, herstellen
- f)
-
Andruck erstellen und bei Bedarf Druckbild nachbearbeiten
|
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13 |
| I.8 |
Leitstandgestützte Prozesssteuerung, Bogenoffsetdruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.8) |
- a)
-
Produktionsplanungs- und Steuerungssysteme sowie Netzwerke in Verbindung mit der Druckmaschine nutzen
- b)
-
steuerungs- und regelungstechnische Einrichtungen pflegen und justieren
- c)
-
Steuerungskennlinien auswählen und an veränderte Produktionsbedingungen anpassen
|
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13 |
| |
|
- d)
-
Regelungsprozesse kontrollieren, gegebenenfalls produktspezifisch manuell korrigieren
- e)
-
Peripheriegeräte, insbesondere Luftversorgung und Feuchtmittelaufbereitung, kontrollieren, einstellen und warten
|
|
|
| I.9 |
Leitstandgestützte Prozesssteuerung, Rollenoffsetdruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.9) |
- a)
-
Leitstandstruktur analysieren und Funktionsmöglichkeiten aufzeigen
- b)
-
Produktionsplanungs- und Steuerungssysteme sowie Netzwerke in Verbindung mit der Druckmaschine nutzen
- c)
-
steuerungs- und regelungstechnische Einrichtungen pflegen und justieren
- d)
-
Funktion von Prozessüberwachungssystemen und Regeleinrichtungen sicherstellen
- e)
-
Bahnspannungssysteme einstellen
- f)
-
Längs-, Seiten-, Haupt- und Nebenregister einstellen
- g)
-
Wendesysteme einstellen
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13 |
| I.10 |
Leitstandgestützte Prozesssteuerung, Tiefdruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.10) |
- a)
-
Einstellarbeiten durchführen und Druckprozess überwachen
- b)
-
Funktion der Mess- und Regeltechnik beobachten, bei Bedarf korrigieren
- c)
-
Produktionsüberwachungssysteme nutzen, bei Bedarf Maßnahmen zur Korrektur durchführen
- d)
-
Daten der Produktion ermitteln und protokollieren
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|
13 |
| I.11 |
Digitaldruckprozess (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.11) |
- a)
-
Druckmaschine auftragsbezogen auswählen und vorbereiten
- b)
-
Bedruckstoff auf Eignung prüfen, spezifische Parameter einstellen
- c)
-
Druckdaten auf Vollständigkeit und Verwendbarkeit prüfen
- d)
-
Probedruck visuell und messtechnisch auf Übereinstimmung mit den Vorgaben überprüfen
- e)
-
systemspezifische Wartungs- und Reinigungsarbeiten ausführen
|
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13 |
| I.12 |
Mailing-Produktion (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.12) |
- a)
-
Individualdaten auf Vollständigkeit prüfen, dabei datenschutzrechtliche Bestimmungen beachten
- b)
-
Individualdaten unter Beachtung der Vorgaben für die Druckausgabe aufbereiten
- c)
-
Layoutdaten hinsichtlich Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Versanddienstleisters überprüfen
- d)
-
Probedrucke zur Produktionsfreigabe anfertigen
- e)
-
Produktionsprozesse vorbereiten und Produktion durchführen
- f)
-
Mailings entsprechend den Vorgaben verarbeiten und verpacken
- g)
-
Produktionsabläufe und Produktionsdaten unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben dokumentieren und Daten archivieren
|
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13 |
| I.13 |
Druckveredelung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.13) |
- a)
-
Druckprodukte und Bedruckstoffe auf Veredelungsfähigkeit prüfen
- b)
-
verfahrens- und produktspezifische Veredelungstechniken anwenden
- c)
-
Schutz- und Effektlackierungen verfahrens- und produktionsspezifisch einsetzen
- d)
-
Eigenschaften von Lacken, insbesondere Viskosität, prüfen
- e)
-
Druckergebnis kontrollieren, Ursachen für Abweichungen erkennen und beseitigen
- f)
-
veredeltes Druckprodukt, insbesondere auf Trocknung, Glanz, Block- und Scheuerfestigkeit, prüfen
- g)
-
Veredelungsprozess dokumentieren
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|
13 |
| I.14 |
Inlineveredelung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.14) |
- a)
-
Veredelungsmaterialien unter Berücksichtigung ihrer Eigenschaften, Verarbeitungsmöglichkeiten, Qualität, Wirtschaftlichkeit und des Umweltschutzes auswählen und einsetzen
- b)
-
Veredelungstechniken anwenden und deren Besonderheiten, insbesondere Effekt- und Funktionslackierungen, Heiß- und Kaltfolienprägungen, Folienlaminierungen und -kaschierungen, berücksichtigen
- c)
-
Inlineveredelungswerkzeuge und -stationen ein- und ausbauen, einstellen, pflegen und lagern
- d)
-
Störungen an Veredelungsstationen erkennen und beseitigen
- e)
-
Qualitätsprüfungen im Prozess durchführen und das Zusammenwirken von Druck, Veredelung sowie der Verarbeitung optimieren
- f)
-
Verwendbarkeit und Qualität des veredelten Endproduktes beurteilen
|
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13 |
| I.15 |
Inlineproduktion (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.15) |
- a)
-
Maschinenbelegung produktbezogen planen
- b)
-
Zusatzaggregate im Funktionsaufbau unterscheiden und auswählen, in die Prozesskette integrieren, einstellen und das Zusammenwirken mit der Druckmaschine sicherstellen
- c)
-
Störungen an Aggregaten beseitigen und Beseitigung veranlassen
- d)
-
Aggregate warten und pflegen
|
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13 |
| I.16 |
Druckweiterverarbeitung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.16) |
- a)
-
Verfahrenswege für die Weiterverarbeitung von Druckprodukten festlegen
- b)
-
Druckprodukte mit unterschiedlichen Druckweiterverarbeitungstechniken zum Endprodukt verarbeiten
- c)
-
produktspezifische Materialien auswählen und einsetzen
- d)
-
Einrichtungen für die Druckweiterverarbeitung nach Vorgabe der Auftragsbeschreibung rüsten
- e)
-
Maschinenlauf überwachen und optimieren, ablaufbedingte Störungen erkennen und beheben
- f)
-
Arbeitsergebnisse prüfen und beurteilen, Qualitätskontrolle nach Kundenvorgaben und Qualitätsstandards durchführen
- g)
-
Produkte material- und transportgerecht lagern
|
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13 |
| I.17 |
Produktbearbeitung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.17) |
- a)
-
Verfahrenswege und Arbeitsschritte auftragsspezifisch für Konfektionierung, insbesondere für Schneiden, Stanzen, Rillen, Nuten, Abkanten, Tiefziehen, Sägen, Fräsen, Lasern, Schneidplotten, Kaschieren, Laminieren, Ösen, Börteln, Umsäumen und Nähen, festlegen
- b)
-
Materialien, Maschinen und Arbeitsgeräte produktspezifisch auswählen und einsetzen
- c)
-
Druckprodukte unter Berücksichtigung spezifischer Verarbeitungsschritte bearbeiten
- d)
-
Arbeitsergebnisse prüfen und beurteilen, Qualitätskontrolle nach Kundenvorgaben und Qualitätsstandards durchführen
- e)
-
Produkte material- und transportgerecht lagern
- f)
-
Maschinen, Geräte und Werkzeuge der Verarbeitung pflegen und warten
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13 |
| I.18 |
Maschinentechnik und erweiterte Instandhaltung, Rollenoffsetdruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.18) |
- a)
-
Funktionen von Kraftübertragungs- und Antriebselementen überprüfen, Störungen und deren Ursachen erkennen und Behebung veranlassen
- b)
-
Schmierstoffe nach Verwendungszweck auswählen und unter Beachtung von Schmierplänen einsetzen
- c)
-
Rundmesser und Zugrollen wechseln und justieren, Ableitergruppen ein- und ausbauen sowie einstellen, Punkturen, Messer- und Schneidgummileisten wechseln, Falzmesser auf Verschleiß prüfen, Vorfalz- und Umfangsverstellung reinigen und auf Funktionstüchtigkeit prüfen
- d)
-
Transport- und Verzögerungsbänder einziehen und einstellen
- e)
-
Vorspannung mittels Druckstreifen kontrollieren
- f)
-
Farbmesser justieren
- g)
-
Farb- und Feuchtwalzen wechseln und justieren
- h)
-
Instandhaltungsarbeiten an Zusatzaggregaten oder Trocknersystemen durchführen
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13 |
| I.19 |
Maschinentechnik und erweiterte Instandhaltung, Illustrationstiefdruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.19) |
- a)
-
Funktionen von Kraftübertragungs- und Antriebselementen überprüfen, Getriebe einstellen, Störungen und deren Ursachen erkennen und Behebung veranlassen
- b)
-
Schmierstoffe nach Verwendungszweck auswählen und unter Beachtung von Schmierplänen einsetzen
- c)
-
Farbwalzen wechseln und justieren
- d)
-
Einstellung der Presseure mittels Druckstreifen überprüfen, Presseure wechseln und einstellen
- e)
-
Sandwich-Gruppen und Zugwalzen kontrollieren und einstellen
- f)
-
Beklebung des Sammelzylinders auf Vollständigkeit und Zustand überprüfen und erneuern, Einstichmesser wechseln
- g)
-
Greifer, Schneidmesser und Falzmesser austauschen
- h)
-
Transport- und Verzögerungsbänder einziehen und einstellen, Zug- und Reibräder austauschen
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| I.20 |
Maschinentechnik und erweiterte Instandhaltung, rotativer Flexo-, Tapeten-, Dekortief-, Verpackungstief- und Etikettendruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.20) |
- a)
-
Funktionen von Kraftübertragungs- und Antriebselementen überprüfen, Störungen und deren Ursachen erkennen und Behebung veranlassen
- b)
-
Schmierstoffe nach Verwendungszweck auswählen und unter Beachtung von Schmierplänen einsetzen
- c)
-
Rakelsysteme demontieren, reinigen, zusammensetzen, einsetzen und einstellen
- d)
-
Farbübertragungs-, Farbreinigungs- und Farbversorgungssysteme kontrollieren, reinigen und einstellen
- e)
-
Viskositätsmess- und Viskositätsregelanlagen kontrollieren, reinigen und kalibrieren
- f)
-
Instandhaltungsarbeiten an Zusatzaggregaten und Trocknersystemen durchführen
- g)
-
Bahnführungs- und Bahnspannungseinrichtungen kontrollieren, warten und einstellen
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13 |
| I.21 |
Weitere Druckverfahrenstechnik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.21) |
Anwenden einer weiteren Druckverfahrenstechnik aus den Bereichen Offsetdruck, Hochdruck, Tiefdruck, Digitaldruck oder Siebdruck. Dabei sind folgende Qualifikationen zu vermitteln:
- a)
-
Aufgabenstellung verfahrensspezifisch analysieren und Lösungsmöglichkeiten anhand der betrieblichen Bedingungen festlegen
- b)
-
Auftragsausführung planen und Druckprozess unter Berücksichtigung der maschinentechnischen Bedingungen vorbereiten
- c)
-
Materialien unter Berücksichtigung ihrer Eigenschaften, Verarbeitungsmöglichkeiten, Kosten, Qualität und des Umweltschutzes dem Arbeitsauftrag entsprechend auswählen und einsetzen
- d)
-
Druckjob oder Druckform systemspezifisch vorbereiten, Druck standgerecht einpassen, andrucken sowie nach Vorgabe und anhand von Druckkontrollelementen abstimmen, Einstellungen bei Abweichungen korrigieren
- e)
-
Druckmaschine produktionsbezogen einrichten
- f)
-
mehrfarbige Drucksache einrichten, andrucken und mit der Vorlage abstimmen, laufende Produktion steuern und überwachen
- g)
-
Druckergebnis, insbesondere auf Ton- und Farbwertrichtigkeit sowie Passer, prüfen
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