DEV 2012
Ausfertigungsdatum: 11.07.2006
Vollzitat:
“Datenerhebungsverordnung 2012 vom 11. Juli 2006 (BGBl. I S. 1572), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 12 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2498) geändert worden ist”
| Stand: | Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 12 G v. 21.12.2015 I 2498 |
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Für die in den Nummern 1 bis 7 verwendeten Begriffe sind die Begriffsbestimmungen im Arbeitsblatt FW 308 – Zertifizierung von KWK-Anlagen – der Arbeitsgemeinschaft für Wärme und Heizkraftwirtschaft e.V. (BAnz. Nr. 218a vom 22. November 2002) maßgeblich. Die im Arbeitsblatt FW 308 dargestellten Grundlagen und Rechenmethoden sind zu verwenden. Sofern bei der Ermittlung der Angabe zu Nummer 1 das Nutzungsgradpotenzial des Kraft-Wärme-Kopplungs-Prozesses in Ansatz gebracht wurde, ist dieses an Stelle der Angabe zu Nummer 7 anzugeben.
Für die Bestimmung der in Satz 1 genannten Emissionsmenge im Kalenderjahr 2005 ist der Eintrag in der Tabelle der geprüften Emissionen nach Artikel 24 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2216/2004 der Kommission vom 21. Dezember 2004 über ein standardisiertes und sicheres Registrierungssystem gemäß der Richtlinie 2003/87/EG sowie der Entscheidung 280/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. EU Nr. L 386 S. 1) maßgeblich.