| 1 |
Auftragsprozess steuern (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) |
- a)
-
Kunden produktspezifisch und kaufmännisch beraten
- b)
-
Angebotsgrundlagen und -alternativen mit dem Kunden entwickeln
- c)
-
ergänzenden Service anbieten
- d)
-
Kalkulationsdaten für Angebote einholen
- e)
-
Angebote erstellen
- f)
-
Auftragseingang prüfen, Auftrag bestätigen
- g)
-
Zeit- und Ressourcenplan in Abstimmung mit den Beteiligten erstellen
- h)
-
auftragsrelevante Beschaffungen sicherstellen
- i)
-
auftragsbegleitend mit Kunden kommunizieren
- j)
-
auftragsbezogene Daten einholen
- k)
-
Soll- und Ist-Vergleich der Leistungserbringung durchführen, bei Bedarf nachsteuern
- l)
-
Abnahme der Leistung veranlassen
- m)
-
Auftragsdokumentation vervollständigen und bearbeiten
- n)
-
Aufträge nachkalkulieren
- o)
-
Aufträge fakturieren, Kundenrechnungen erstellen
- p)
-
Zahlungseingänge überwachen und bei Bedarf Maßnahmen einleiten
- q)
-
Kundenzufriedenheit ermitteln und auswerten
- r)
-
Maßnahmen zur Kundenbindung initiieren
- s)
-
Kundenreklamationen bearbeiten
- t)
-
Probleme in Auftragsprozessen identifizieren und analysieren
- u)
-
Problemlösungen vorschlagen
|
|
22 |
| 2 |
Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle nutzen (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) |
- a)
-
Kreditoren- und Debitorenstammdaten aufnehmen und pflegen
- b)
-
Geschäftsvorgänge unter Berücksichtigung gesetzlicher und betrieblicher Regelungen buchhalterisch einordnen
- c)
-
Belege erfassen, kontieren und auf Bestands- und Erfolgskonten buchen
- d)
-
Zahlungseingänge überwachen und Zahlungsausgänge veranlassen
- e)
-
Maßnahmen bei Zahlungsverzug einleiten
|
|
|
| |
|
- f)
-
bei periodengerechten Abschlussarbeiten unterstützen
- g)
-
Zweck und Struktur der betrieblichen Kosten- und-Leistungsrechnung bei Aufgabenstellungen berücksichtigen
- h)
-
Kosten ermitteln, aufbereiten und überwachen
- i)
-
Leistungen kalkulieren und verrechnen
- j)
-
Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung für Entscheidungen aufbereiten
- k)
-
im Rahmen des Controllings Einflussfaktoren auf den Betriebserfolg identifizieren und reflektieren
- l)
-
Ergebnisse der Betriebsrechnung und der Finanzbuchhaltung für das Controlling aufbereiten und interpretieren
- m)
-
Soll- und Ist-Vergleiche durchführen, Abweichungen feststellen und kommunizieren
- n)
-
Kennzahlen ermitteln, aufbereiten und beurteilen, Statistiken und Berichte erstellen
|
|
22 |
| 3 |
kaufmännische Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen gestalten und umsetzen (§ 4 Absatz 3 Nummer 3) |
- a)
-
Buchungsvorgänge bearbeiten
- b)
-
Kassenbuch führen
- c)
-
Bestands- und Erfolgskonten führen
- d)
-
Offene-Posten-Listen verwalten
- e)
-
Zahlungsein- und -ausgänge kontrollieren und Maßnahmen bei Zahlungsverzug einleiten
- f)
-
am buchhalterischen Jahresabschluss unter Berücksichtigung der Fristen mitwirken
- g)
-
Personalstammdaten erfassen und pflegen
- h)
-
erforderliche Prozessdaten für die Entgeltabrechnung erfassen und bearbeiten
- i)
-
Auszahlungsbeträge unter Berücksichtigung geltender steuer-, sozial- und tarifrechtlicher Bestimmungen ermitteln
- j)
-
notwendige Unterlagen zum Monats- und Jahresabschluss unter Berücksichtigung der Fristen erstellen
- k)
-
Kosten verursachungsgerecht zuordnen
- l)
-
Angebote unter Berücksichtigung der Kosten und Marktchancen kalkulieren
- m)
-
auftragsbezogene Kosten überwachen und kontrollieren
- n)
-
Verfahren der Voll- und Teilkostenrechnung anwenden
- o)
-
durch Nachkalkulation Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg ermitteln
- p)
-
bei der Ermittlung der Unternehmensertragslage mitwirken
- q)
-
Wirkungen der Abschreibungen für den Betriebserfolg unterscheiden
- r)
-
Statistiken erstellen und Plan-Ist-Vergleiche durchführen
- s)
-
betriebliche Kennzahlen beurteilen und für unternehmerische Entscheidungen aufbereiten
|
|
22 |
| 4 |
Einkauf und Logistikprozesse planen, koordinieren und durchführen (§ 4 Absatz 3 Nummer 4) |
- a)
-
Bedarf an Produkten und Dienstleistungen feststellen
- b)
-
Mengen und Termine disponieren
- c)
-
interne Einkaufsrichtlinien und Rahmenverträge sowie betriebliche Compliance einhalten
- d)
-
Bezugsquellen ermitteln, analysieren und Lieferantenvorauswahl treffen
- e)
-
Angebote einholen und vergleichen
- f)
-
Bestellung durchführen, Auftragsbestätigung mit der Bestellung vergleichen und bei Abweichungen Lösungen vereinbaren
- g)
-
Vertragserfüllung überwachen und bei Vertragsstörung Maßnahmen einleiten
- h)
-
bei der Verhandlung von Einkaufskonditionen mitwirken
- i)
-
Lieferanteninformationen für Entscheidungen systematisch erfassen
- j)
-
bei der Erstellung von Rahmenverträgen mitwirken
- k)
-
Prozesse der Bedarfsermittlung und des Einkaufs reflektieren und Verbesserungen vorschlagen
- l)
-
unterschiedliche Systeme der Lagerhaltung vergleichen
- m)
-
vom Ausbildungsbetrieb genutztes Lagersystem bei logistischen Abläufen berücksichtigen
- n)
-
Wareneingang prüfen, Mängelbeseitigung veranlassen
- o)
-
Bestände erfassen, kontrollieren und bewerten
|
|
22 |
| 5 |
Marketing- und Vertriebsaktivitäten mitgestalten (§ 4 Absatz 3 Nummer 5) |
- a)
-
Instrumente der Marktbeobachtung und -analyse nutzen und dabei Mitbewerber sowie Marktentwicklungen beachten
- b)
-
an der Entwicklung von Marketingmaßnahmen mitwirken
- c)
-
Ressourcen planen und organisieren und Kosten ermitteln
- d)
-
bei der Durchführung von Marketingmaßnahmen, insbesondere der Verkaufsförderung, mitwirken und diese Maßnahmen dokumentieren
- e)
-
Aktivitäten hinsichtlich Zeit, Wirtschaftlichkeit und Qualität überwachen und gegebenenfalls nachsteuern
- f)
-
Wirkungen von Marketingmaßnahmen feststellen und Verbesserungsvorschläge entwickeln
- g)
-
Kundendaten und -informationen nutzen
- h)
-
Vertriebsformen berücksichtigen
- i)
-
Situation des Kunden analysieren, Bedarf feststellen, kundengerechte Lösungsvorschläge entwickeln und erläutern, über Finanzierungsmöglichkeiten informieren; Angebote unterbreiten
- j)
-
Verträge und Vertragsverhandlungen vorbereiten und an Vertragsabschlüssen mitwirken
- k)
-
Erfüllung von Verträgen überwachen, bei Abweichungen Maßnahmen einleiten
- l)
-
Kundenbeziehungen unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben gestalten
|
|
22 |
| |
|
- m)
-
Maßnahmen der Kundenbindung und -betreuung umsetzen
- n)
-
Beschwerden entgegennehmen und Maßnahmen des Beschwerdemanagements umsetzen
- o)
-
Kundenzufriedenheit ermitteln, Maßnahmen vorschlagen
|
|
|
| 6 |
personalwirtschaftliche Prozesse umsetzen (§ 4 Absatz 3 Nummer 6) |
- a)
-
rechtliche Vorgaben aus unterschiedlichen Beschäftigungs- und Dienstverhältnissen im Ausbildungsbetrieb beachten
- b)
-
Personalakten unter Berücksichtigung von Datenschutz und Datensicherheit führen
- c)
-
Vorgänge im Zusammenhang mit Entgelten oder Bezügen bearbeiten
- d)
-
Vorgänge im Zusammenhang mit Arbeits- und Fehlzeiten bearbeiten
- e)
-
Auskünfte im Zusammenhang mit der Personalverwaltung erteilen
- f)
-
Personalstatistiken führen und auswerten
- g)
-
Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte berücksichtigen
- h)
-
bei Einstellungen und personellen Veränderungen erforderliche Meldungen veranlassen, Verträge vorbereiten und Dokumente erstellen
- i)
-
Personalbedarfsermittlung unter Berücksichtigung von Anforderungsprofilen unterstützen
- j)
-
im Personalbeschaffungsprozess, insbesondere bei Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Entscheidungsfindungen, mitwirken
- k)
-
im Bereich der Personalentwicklung insbesondere Maßnahmen im Rahmen der Aus- und Weiterbildung organisieren
- l)
-
betriebliche Gesundheitsförderung unterstützen
- m)
-
Maßnahmen der Personalbeschaffung und -entwicklung reflektieren und Verbesserungen vorschlagen
|
|
22 |
| 7 |
Assistenzaufgaben übernehmen (§ 4 Absatz 3 Nummer 7) |
- a)
-
Methoden des Selbstmanagements zur Optimierung von Büroorganisation und Arbeitsabläufen anwenden
- b)
-
Kommunikation zwischen den Beteiligten unterstützen und über Prioritäten von Interessen und Anliegen entscheiden
- c)
-
Kommunikation mit den Beteiligten situationsgerecht gestalten, dabei Anliegen berücksichtigen, eigenes Rollenverständnis entwickeln
- d)
-
Kommunikationsstörungen vermeiden
- e)
-
Kleinprojekte planen, durchführen, kontrollieren und bewerten
- f)
-
Termine koordinieren und überwachen; Wiedervorlage steuern
- g)
-
termingerecht Informationen und Arbeitsergebnisse einfordern und bereitstellen
- h)
-
Informationen und Dokumente inhaltlich zusammenstellen
|
|
22 |
| |
|
- i)
-
über Dringlichkeit von Informationen und Dokumenten sowie deren Weiterleitung entscheiden
- j)
-
Geschäftskorrespondenz führen
- k)
-
Reisen organisieren, nachbereiten und abrechnen
- l)
-
Veranstaltungen organisieren, begleiten und nachbereiten
- m)
-
Unterlagen zusammenstellen und aufbereiten
|
|
|
| 8 |
Öffentlichkeitsarbeit gestalten und Aufgaben des Veranstaltungsmanagements übernehmen (§ 4 Absatz 3 Nummer 8) |
- a)
-
bestehende Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit analysieren
- b)
-
an der Entwicklung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit unter Berücksichtigung von Zielsetzung, Zielgruppen und unterschiedlichen Medien mitwirken
- c)
-
Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit planen, organisieren und umsetzen sowie deren Wirkung bewerten
- d)
-
an Veranstaltungsplanungen, insbesondere hinsichtlich Öffentlichkeitsarbeit, Ressourcenkalkulation, räumlicher Organisation und Ausstattung, mitwirken und dabei wirtschaftliche, rechtliche und ökologische Aspekte berücksichtigen
- e)
-
Einladungen und Teilnehmerunterlagen erarbeiten sowie Teilnehmende bei Anfragen und organisatorischen Problemen unterstützen
- f)
-
Prozesse mit Dienstleistern koordinieren und überwachen, dabei Compliance-Vorgaben einhalten und bei Abweichungen Maßnahmen einleiten
- g)
-
Kosten nachkalkulieren, Rechnungen prüfen und kontieren
- h)
-
Veranstaltungen dokumentieren und analysieren, Informationen für die Öffentlichkeitsarbeit und nachfolgende Prozesse nutzen
|
|
22 |
| 9 |
Aufgaben der Verwaltung wahrnehmen und Recht anwenden (§ 4 Absatz 3 Nummer 9) |
- a)
-
Kunden und Bürger im Umgang mit Verwaltung situationsgerecht unterstützen, auf sachgerechte Antragstellung hinwirken
- b)
-
Möglichkeiten der Aufgabenerledigung Kunden und Bürgern nachvollziehbar aufzeigen
- c)
-
Verwaltungsprozesse transparent gestalten
- d)
-
Anliegen und Zuständigkeiten klären, Sachverhalte ermitteln, Maßnahmen einleiten
- e)
-
Beteiligungsverfahren durchführen, dabei Verfahrensvorschriften beachten
- f)
-
Rechtsgrundlagen bei der Wahrnehmung von Fachaufgaben anwenden
- g)
-
Sachverhalte unter Tatbestandsmerkmale subsumieren und unter Beachtung gebundenen und ungebundenen Verwaltungshandelns Rechtsfolgen feststellen
- h)
-
Verwaltungsakte entwerfen
- i)
-
Bekanntgabe von Verwaltungsakten veranlassen
- j)
-
Widersprüche, Einsprüche und Beschwerden entgegennehmen, Form und Frist prüfen und weiterleiten
- k)
-
Möglichkeiten der Korrektur von Verwaltungshandlungen aufzeigen
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22 |
| |
|
- l)
-
Vorgänge nach rechtlichen und behördlichen Vorgaben dokumentieren
- m)
-
Bearbeitungsprozesse analysieren und Verbesserungen vorschlagen
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| 10 |
Haushaltsmittel planen und bewirtschaften (§ 4 Absatz 3 Nummer 10) |
- a)
-
rechtliche Grundlagen des öffentlichen Haushaltes unter Berücksichtigung des Haushalts- oder Wirtschaftsplans anwenden
- b)
-
Haushaltsgrundsätze bei der Mittelbewirtschaftung anwenden
- c)
-
am Verfahren zur Aufstellung des Haushalts- oder Wirtschaftsplans mitwirken
- d)
-
Anforderungen der Haushaltsaufsicht und Haushaltskontrolle berücksichtigen
- e)
-
Geschäftsvorgänge zuordnen und Buchungen vorbereiten
- f)
-
bei der Mittelbedarfsberechnung im Rahmen der Haushaltsausführung mitwirken
- g)
-
gebuchte Einnahmen, Ausgaben, Erträge und Aufwendungen ermitteln und hochrechnen
- h)
-
Übersichten für Mittelzu- und -abflüsse erstellen, überwachen und weiterleiten
- i)
-
Voraussetzungen für Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen prüfen
- j)
-
Unterlagen für den Jahresabschluss zusammenstellen
|
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22 |