BMJVGerWidAnO 2026
Ausfertigungsdatum: 11.03.2026
Vollzitat:
“Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden in beamtenrechtlichen Angelegenheiten auf die Gerichte und Behörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 11. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 94)”
| Ersetzt AnO 2030-14-237 v. 30.10.2023 I Nr. 308 (BMJGerWidAnO 2024) |
Näheres zur Standangabe finden Sie im Menü unter Hinweise
(+++ Textnachweis ab: 1.7.2026 +++)
die Befugnis übertragen, in beamtenrechtlichen Angelegenheiten über Widersprüche gegen die von ihnen getroffenen Maßnahmen zu entscheiden. Das gilt auch für die Angelegenheiten der aus den Ländern abgeordneten Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (ausgenommen Abordnungen zum Bundespatentgericht), nicht aber für die Angelegenheiten der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Bundesdienst.