BMJGerWidAnO 2024
Ausfertigungsdatum: 30.10.2023
Vollzitat:
“Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden in beamtenrechtlichen Angelegenheiten auf die Gerichte und Behörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 30. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 308)”
(+++ Textnachweis ab: 1.1.2024 +++)
die Befugnis übertragen, in beamtenrechtlichen Angelegenheiten über Widersprüche gegen die von ihnen getroffenen Maßnahmen zu entscheiden. Das gilt nicht für die Angelegenheiten der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.