BMFNVAnO
Ausfertigungsdatum: 18.10.1965
Vollzitat:
“Anordnung über die Übertragung der Befugnis zur Genehmigung von Nebentätigkeiten im Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen vom 18. Oktober 1965 (BAnz. 1965 Nr. 206)”
die Befugnis, den zu ihrem Geschäftsbereich gehörenden Beamten die Ausübung der in § 65 Abs. 1 Nr. 1 u. 2 BBG aufgeführten Nebentätigkeiten zu genehmigen.