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Ausfertigungsdatum: 30.05.1963
Vollzitat:
“Anordnung über die Übertragung der Befugnis zu Entscheidungen über Jubiläumszuwendungen an Beamte im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2030-2-8-5, veröffentlichten bereinigten Fassung”
(+++ Textnachweis Geltung ab: 21. 3.1975 +++)
(+++ Stand: Änderungsvorschrift vom 18. 3.1975 +++)
für seinen Geschäftsbereich die Ausübung der Befugnis, Jubiläumszuwendungen an Beamte von der Besoldungsgruppe A 16 der Bundesbesoldungsordnung abwärts zu gewähren oder über ihre Versagung zu entscheiden.