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Ausfertigungsdatum: 14.08.2025
Vollzitat:
“Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Übertragung der Befugnisse zum Erlass von besonderen Lehrverpflichtungsverordnungen an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung vom 14. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 194)”
(+++ Textnachweis ab: 20.8.2025 +++)
Soweit für einen Fachbereich der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung eine gemeinsame Zuständigkeit mehrerer Vorstände besteht, sind diese Vorstände auch für den Erlass der besonderen Lehrverpflichtungsverordnung gemeinsam zuständig.