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BinSchUO2018Anh V – Nationale Muster (Anhang V der Binnenschiffsuntersuchungsordnung BGBl I 2018, 1398)

BinSchUO2018Anh V

Ausfertigungsdatum: 21.09.2018

Vollzitat:

“Nationale Muster(Anhang V der Binnenschiffsuntersuchungsordnung BGBl I 2018, 1398) vom 21. September 2018 (BGBl. I S. 1398, 1475), die zuletzt durch Artikel 1 Nummer 17 der Verordnung vom 14. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 242) geändert worden ist”

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 17 V v. 14.10.2025 I Nr. 242

Näheres zur Standangabe finden Sie im Menü unter Hinweise

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 7.10.2018 +++)
(+++ Text der Verordnung siehe: BinSchUO 2018 +++)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis 

Muster 1 Muster des Antrags auf Untersuchung
Muster 2 Muster der Bescheinigung über die Besatzung für Binnenschiffe
Muster 3 Muster des Fährzeugnisses
Muster 4 Muster des vorläufigen Fährzeugnisses
Muster 5 Muster des Abnahmeprotokolls für die Prüfung der Seil- und Kettenanlagen von seil- und kettengebundenen Fähren
Muster 6 Muster des Abnahmeprotokolls für Fahrgastboote
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Muster 1 Muster des Antrags auf Untersuchung

(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 242, S. 21 – 22)
Die Abbildung zeigt das Muster zum Antrag auf Untersuchung. Abgebildet ist die Seite 1.
Die Abbildung zeigt das Muster zum Antrag auf Untersuchung. Abgebildet ist die Seite 2.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Muster 2 Muster der Bescheinigung über die Besatzung für Binnenschiffe

(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 242, S. 23 – 24)

Die Abbildung zeigt das Muster zur Bescheinigung über die Besatzung von Binnenschiffen. Abgebildet ist die Seite 1.
Die Abbildung zeigt das Muster zur Bescheinigung über die Besatzung von Binnenschiffen. Abgebildet ist die Seite 2.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Muster 3 Muster des Fährzeugnisses

(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 242, S. 25 – 34)
Die Abbildung zeigt das Muster eines Fährzeugnisses. Abgebildet ist die Seite 1.
Die Abbildung zeigt das Muster eines Fährzeugnisses. Abgebildet ist die Seite 2.
Die Abbildung zeigt das Muster eines Fährzeugnisses. Abgebildet ist die Seite 3.
Die Abbildung zeigt das Muster eines Fährzeugnisses. Abgebildet ist die Seite 4.
Die Abbildung zeigt das Muster eines Fährzeugnisses. Abgebildet ist die Seite 5.
Die Abbildung zeigt das Muster eines Fährzeugnisses. Abgebildet ist die Seite 6.
Die Abbildung zeigt das Muster eines Fährzeugnisses. Abgebildet ist die Seite 7.
Die Abbildung zeigt das Muster eines Fährzeugnisses. Abgebildet ist die Seite 8.
Die Abbildung zeigt das Muster eines Fährzeugnisses. Abgebildet ist die Seite 9.
Die Abbildung zeigt das Muster eines Fährzeugnisses. Abgebildet ist die Seite 10.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Muster 4 Muster des vorläufigen Fährzeugnisses

(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 242, S. 35 – 36)
Die Abbildung zeigt das Muster für ein vorläufiges Fährzeugnis. Abgebildet ist Seite 1.
Die Abbildung zeigt das Muster für ein vorläufiges Fährzeugnis. Abgebildet ist Seite 2.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Muster 5 Muster des Abnahmeprotokolls für die Prüfung der Seil- und Kettenanlagen von seil- und kettengebundenen Fähren

(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 242, S. 37 – 41)
Die Abbildung zeigt das Muster für ein Abnahmeprotokoll zur Prüfung von seil- und kettengebundenen Fähren. Abgebildet ist Seite 1.
Die Abbildung zeigt das Muster für ein Abnahmeprotokoll zur Prüfung von seil- und kettengebundenen Fähren. Abgebildet ist Seite 2.
Die Abbildung zeigt das Muster für ein Abnahmeprotokoll zur Prüfung von seil- und kettengebundenen Fähren. Abgebildet ist Seite 3.
Die Abbildung zeigt das Muster für ein Abnahmeprotokoll zur Prüfung von seil- und kettengebundenen Fähren. Abgebildet ist Seite 4.
Die Abbildung zeigt das Muster für ein Abnahmeprotokoll zur Prüfung von seil- und kettengebundenen Fähren. Abgebildet ist Seite 5. Abgebildet ist ein Auszug aus Anhang II der Binnenschiffsuntersuchungsordnung. Abgebildet sind § 3.01 Nr. 7 sowie die §§ 3.04 bis 3.07.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Muster 6 Muster des Abnahmeprotokolls für Fahrgastboote

Fußnote

(+++ Muster 6: Zur Anwendung vgl. § 8.01 Nr. 2 BinSchUO2018Anh II +++)