BinSchUO2018Anh III
Ausfertigungsdatum: 21.09.2018
Vollzitat:
“Zusätzliche technische Vorschriften für Fahrzeuge auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1 und 2(Anhang III der Binnenschiffsuntersuchungsordnung BGBl I 2018, 1398) vom 21. September 2018 (BGBl. I S. 1398, 1459), die zuletzt durch Artikel 1 Nummer 16 der Verordnung vom 14. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 242) geändert worden ist”
| Stand: | Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 16 V v. 14.10.2025 I Nr. 242 |
Näheres zur Standangabe finden Sie im Menü unter Hinweise
(+++ Textnachweis ab: 7.10.2018 +++) (+++ Zur Anwendung vgl. § 2.01 Nr. 3 +++) (+++ Text der Verordnung siehe: BinSchUO 2018 +++)
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
| §§ | |
| 1.01 | Allgemeines |
| 1.02 | Sonderbestimmungen für Fahrgastschiffe |
| 2.01 | Allgemeines |
| (ohne Inhalt) |
| 4.01 | Sicherheitsabstand |
| 4.02 | Freibord |
| 5.01 | Aufbauten |
| 5.02 | Türen |
| 5.03 | Fenster und Oberlichter |
| 5.04 | Abdeckung der Laderäume |
| 6.01 | Ankerketten |
| 6.02 | Kompass |
| 6.03 | Navigationsradaranlage |
| 6.04 | Sende- und Empfangsanlagen |
| 6.05 | Rettungsmittel |
| 6.06 | Sonstige Ausrüstung |
| 7.01 | Allgemeines |
| 7.02 | Festigkeit |
| 7.03 | Stabilität, Sicherheitsabstand und Freibord |
| 7.04 | Höchstzulässige Zahl der Fahrgäste |
| 7.05 | Anker |
| 7.06 | Rettungsmittel |
| (ohne Inhalt) |
| (ohne Inhalt) |
| 10.01 | Allgemeines |
| 10.02 | Sicherheitsabstand |
| 10.03 | Freibord |
| 10.04 | Verschlusszustand |
| 10.05 | Festigkeit |
| 10.06 | Zulässige Fahrtbedingungen |
| 10.07 | Zusätzliche Ausrüstung |
| 10.08 | Sonderbestimmungen für Fahrgastschiffe |
| 11.01 | Anwendung der Übergangsbestimmungen für Fahrzeuge, die schon in Betrieb sind |
| 11.02 | Übergangsbestimmungen für Fahrzeuge, die schon in Betrieb sind |
| Anlage 1 | Anforderungen an Kompasse und Steuerkurstransmitter |
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
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Ein Radargerät nach § 6.03 ist nur auf
erforderlich.
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Für Fahrgastschiffe auf Wasserstraßen der Zone 2-Binnen gelten abweichend von Kapitel 19 ES-TRIN folgende Bestimmungen:
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Bei Schiffen mit Sprung und mit Aufbauten kann der Freibord nach Artikel 4.02 Nummer 2 bis 6 ES-TRIN berichtigt werden:
Dabei ist
anzusetzen.
In diesen Formeln bedeuten:
Unter Berücksichtigung der Freibordberichtigung nach Nummer 2 muss der Freibord mindestens 0,15 m betragen. Dabei müssen die nachfolgenden Bedingungen erfüllt sein:
Der Sicherheitsabstand beträgt
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Fenster und Oberlichter gelten als
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Die wasserdichte Abdeckung der Laderäume muss folgenden Bestimmungen genügen:
Die Festigkeit und Konstruktion der Einzelteile muss
standhalten. In dieser Formel bedeutet:
Die sprühwasser- und wetterdichte Abdeckung der Laderäume muss folgenden Bestimmungen genügen:
Sprühwasser- und wetterdichte Lukendeckel brauchen nicht besonders abgedichtet zu sein, wenn das Eigengewicht der Deckel und die Form der Lukenverschlüsse eine ausreichende Abdichtung bewirkt.
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Kompasse auf Magnet-Basis und Steuerkurstransmitter auf Magnet-Basis müssen
Die maximale Deviation darf nach der Regulierung nicht mehr als 6 Grad betragen.
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Folgende Ausrüstungsgegenstände müssen mindestens vorhanden sein:
vom Bordnetz unabhängige Ersatzlichter für die Nachtbezeichnung
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Abweichend von den Bestimmungen nach Artikel 19.04 Nummer 1 ES-TRIN muss
betragen.
Abweichend von den Bestimmungen nach Artikel 19.04 Nummer 2 ES-TRIN muss
betragen.
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Für Fahrgastschiffe ist die Gesamtmasse P der Buganker nach folgender Formel zu berechnen:
P = k · B · T + 4 · Af [kg]
In dieser Formel bedeuten:
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Zusätzlich zu den Bestimmungen nach Kapitel 6 müssen Fahrzeuge mit Besatzung folgende Ausrüstungsgegenstände an Bord mitführen:
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In der Tabelle bedeuten
Die Vorschrift muss bei der nächsten auf das angegebene Datum folgenden Erteilung oder Erneuerung der Gültigkeitsdauer des zusätzlichen Unionszeugnisses für Binnenschiffe oder der Anlage zum Unionszeugnis für Binnenschiffe erfüllt sein.
| § | Inhalt | Frist oder Bemerkungen |
|---|---|---|
| 4.01 | Sicherheitsabstand | N.E.U., spätestens bei Erteilung oder Erneuerung des zusätzlichen Unionszeugnisses für Binnenschiffe nach dem 30.12.2049 |
| 4.02 | Freibord | N.E.U., spätestens bei Erteilung oder Erneuerung des zusätzlichen Unionszeugnisses für Binnenschiffe nach dem 30.12.2049 |
| 5.01 | Aufbauten | N.E.U., spätestens bei Erteilung oder Erneuerung des zusätzlichen Unionszeugnisses für Binnenschiffe nach dem 30.12.2049 |
| 5.02 | Türen | N.E.U., spätestens bei Erteilung oder Erneuerung des zusätzlichen Unionszeugnisses für Binnenschiffe nach dem 30.12.2049 |
| 5.03 | Fenster und Oberlichter | N.E.U., spätestens bei Erteilung oder Erneuerung des zusätzlichen Unionszeugnisses für Binnenschiffe nach dem 30.12.2049 |
| 5.04 | Abdeckung der Laderäume | N.E.U., spätestens bei Erteilung oder Erneuerung des zusätzlichen Unionszeugnisses für Binnenschiffe nach dem 30.12.2049 |
| 6.02 Nr. 1 | Kompass | N.E.U., spätestens bei Erteilung oder Erneuerung des zusätzlichen Unionszeugnisses für Binnenschiffe nach dem 30.12.2029 |
| 6.03 Nr. 1 | Radar | N.E.U., spätestens bei Erteilung oder Erneuerung des zusätzlichen Unionszeugnisses für Binnenschiffe nach dem 30.12.2029 |
| 6.06 Buchstabe b |
Schallsignalanlage | N.E.U., spätestens bei Erteilung oder Erneuerung des zusätzlichen Unionszeugnisses für Binnenschiffe nach dem 30.12.2049 |
| 6.06 Buchstabe d |
Inland-ECDIS-Geräte und digitale Seekarten |
N.E.U., spätestens nach dem 18. Januar 2022 |
| 10.02 | Sicherheitsabstand | N.E.U., spätestens bei Erteilung oder Erneuerung des zusätzlichen Unionszeugnisses für Binnenschiffe nach dem 30.12.2049 |
| 10.03 | Freibord | N.E.U., spätestens bei Erteilung oder Erneuerung des zusätzlichen Unionszeugnisses für Binnenschiffe nach dem 30.12.2049 |
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
| §§ | |
| 1 | Allgemeine Anforderungen an Kompasse und Steuerkurstransmitter
|
| Teil 2 Vorschriften für den Einbau von Kompassen auf Magnetbasis und Steuerkurstransmitter auf Magnetbasis |
|
| 2.1 | Allgemeines |
| 2.2 | Schutzabstände von magnetischen Störquellen |
| 2.3 | Haltevorrichtungen und Kompensiermittel |
| 2.4 | Steuerkurstransmitter auf Magnetbasis |
Kompasse und Steuerkurstransmitter für den Einsatz in der Binnenschifffahrt nach Anhang III § 6.02 müssen dem Stand der Technik entsprechen und insbesondere eine der folgenden Spezifikationen erfüllen:
| Nr. | Gerätebezeichnung | Spezifikation |
|---|---|---|
| 1. | Kreiselkompass | DIN EN ISO 8728, Ausgabe Mai 2017 DIN EN 60945, Ausgabe Juli 2003 |
| 2. | Magnetkompass | DIN ISO 25862, Ausgabe Januar 2013 |
| 3. | Elektromagnetischer Kompass (TMHD) | DIN EN ISO 11606, Ausgabe Februar 2002 DIN EN 60945, Ausgabe Juli 2003 Mit einer Drehrate von 6°/sec (vgl. DIN ISO 22090-3, Ausgabe November 2015) |
| 4. | Steuerkurstransmitter (THD) Kreisel-Basis |
DIN ISO 22090-1, Ausgabe November 2015 DIN EN 60945, Ausgabe Juli 2003 |
| 5. | Steuerkurstransmitter (THD) Magnetbasis |
DIN ISO 22090-2, Ausgabe November 2015 DIN EN 60945, Ausgabe Juli 2003 |
| 6. | Steuerkurstransmitter (THD) GNSS-Basis |
DIN ISO 22090-3, Ausgabe November 2015 DIN EN 60945, Ausgabe Juli 2003 |
Alle Anzeigen von Kompassen und Steuerkurstransmittern müssen die Anforderungen der DIN EN 60945, Ausgabe Juli 2003, erfüllen. Steuerkurstransmitter nach den Nummern 4, 5 oder 6 der Tabelle mit analoger oder grafischer Anzeige müssen hinsichtlich Unterteilung und Lesbarkeit zusätzlich dem Stand der Technik entsprechen.
Gleichstromführende Kabel in der Nähe des Magnetkompasses müssen doppelpolig verlegt sein. Dies gilt in Abhängigkeit von der Stromstärke innerhalb der nachstehend angegebenen Bereiche um den Kompassrosenmittelpunkt:
| Stromstärke | Bereich um den Kompassrosenmittelpunkt |
|---|---|
| bis 10 A | 5 m |
| über 10 A bis 50 A | 7 m |
| über 50 A | 9 m |
Zur Kompensierung der vom festen Schiffsmagnetismus herrührenden Koeffizienten B und C sowie des vom induzierten Schiffsmagnetismus herrührenden Koeffizienten D sind zweckdienliche Vorrichtungen vorzusehen. Geeignet sind z. B. Steckvorrichtungen für die Magnete in Längs- und Querschiffsrichtung. Zur Kompensierung des Koeffizienten D können D-Kugeln, D-Rohre sowie auf oder unter dem Magnetkompass befestigte D-Streifen verwendet werden.
Ausführungsmöglichkeiten für Haltevorrichtungen
Beim Einbau von Magnet-Steuerkompassen werden unterschieden: