BGVPLTAufgDV
Ausfertigungsdatum: 05.01.2016
Vollzitat:
“Verordnung über die Durchführung übertragener Aufgaben durch die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation vom 5. Januar 2016 (BGBl. I S. 34)”
(+++ Textnachweis ab: 1.1.2016 +++)
Soweit eine Zuordnung nicht oder nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand möglich ist, werden die Personal- und Sachkosten nach dem gleichen Verhältnis wie die den Aufgabenbereichen direkt zurechenbaren Beschäftigten der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation aufgeteilt. In den Fällen des Satzes 2 werden die Personal- und Sachkosten für den Aufgabenbereich Prävention und Arbeitsschutz anschließend nach dem gleichen Zahlenverhältnis den Aufgabenbereichen Gesetzliche Unfallversicherung und Unfallfürsorge zugeordnet, in dem die bei den Mitgliedsunternehmen im vorangegangenen Kalenderjahr beschäftigten Arbeitnehmer und Beamten zueinander stehen; dabei sind die bei den Mitgliedsunternehmen beschäftigten Beamtinnen und Beamten, soweit sie ohne Dienstbezüge beurlaubt sind, den sozialversicherungsrechtlich Versicherten zuzurechnen.