BewachRV
Ausfertigungsdatum: 24.06.2019
Vollzitat:
„Bewacherregisterverordnung vom 24. Juni 2019 (BGBl. I S. 882)“
(+++ Textnachweis ab: 28.6.2019 +++)
Die V wurde als Artikel 1 der V v. 24.6.2019 I 882 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Sie ist gem. Art. 3 dieser V am 28.6.2019 in Kraft getreten.
Abweichend von Satz 1 sind Abrufe von Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder ausschließlich von diesen entsprechend § 6 Absatz 3 Satz 2 bis 5 des Bundesverfassungsschutzgesetzes zu protokollieren.