BauPGHeizkesselV
Ausfertigungsdatum: 28.04.1998
Vollzitat:
“Verordnung über das Inverkehrbringen von Heizkesseln und Geräten nach dem Bauproduktengesetz vom 28. April 1998 (BGBl. I S. 796), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3146) geändert worden ist”
| Stand: | Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 27.7.2021 I 3146 |
Näheres zur Standangabe finden Sie im Menü unter Hinweise
(+++ Textnachweis ab: 1.5.1998 +++)
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der
EWGRL 42/92 (CELEX Nr: 392L0042) +++)
Diese V wurde als Artikel 1 der V v. 28.4.1998 I 796 von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Sie ist gem. Art. 4 V v. 28.4.1998 I 796 (HeizkesselWGrUmsV) mWv 1.5.1998 in Kraft getreten.
In der den Geräten beigefügten EG-Konformitätserklärung müssen die Parameter festgelegt werden, nach denen die Heizkessel, die aus den Geräten zusammengebaut werden, die Anforderungen des § 3 Abs. 1 Satz 2 erfüllen können.
anerkennen, wenn sie oder die bei ihr Beschäftigten nach ihrer Ausbildung, Fachkenntnis, persönlichen Zuverlässigkeit, ihrer Unparteilichkeit und ihren Leistungen Gewähr dafür bieten, daß diese Aufgaben sachgerecht wahrgenommen werden und sie über Mittel verfügen, die zur angemessenen Erfüllung der mit der Durchführung der Prüfungen verbundenen technischen und administrativen Aufgaben erforderlich sind sowie eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachgewiesen haben. Das Bestehen einer Haftpflichtversicherung kann durch eine Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen werden. Die Anerkennungen gelten auch in den anderen Ländern.
| Heizkesseltyp | Leistungsintervalle | Wirkungsgrad bei Nennleistung | Wirkungsgrad bei Teillast | ||
| Mittlere Kesseltemperatur (in Grad C) | Formel der Wirkungsgradanforderung | Mittlere Kesseltemperatur (in Grad C) | Formel der Wirkungsgradanforderung | ||
| kW | (in %) | (in %) | |||
| Standardheizkessel | 4 bis 400 | 70 | >= 84 + 2 logPn | >= 50 | >= 80 + 3 logPn |
| Niedertemperaturheizkessel*) | 4 bis 400 | 70 | >= 87,5 + 1,5 logPn | 40 | >= 87,5 + 1,5 logPn |
| Brennwertkessel | 4 bis 400 | 70 | >= 91 + 1 logPn | 30++) | >= 97 + 1 logPn |
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