| 1 |
Serviceleistungen anbieten (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) |
- a)
-
Kunden willkommen heißen und in den Mittelpunkt stellen
- b)
-
Auskünfte auch in einer Fremdsprache erteilen
- c)
-
Kommunikation service- und kundenorientiert, verkaufsfördernd und situationsgerecht gestalten, dabei die Bedürfnisse besonderer Personengruppen sowie soziokulturelle Aspekte berücksichtigen
- d)
-
Kundenanliegen mittels analoger oder digitaler Kommunikationsformen und -wege aufnehmen und Kundenwünsche ermitteln
- e)
-
Kundenfragen beantworten, Kundenaufträge bearbeiten
- f)
-
Kundenanliegen zur Bearbeitung und Beantwortung an zuständige Stellen weiterleiten
- g)
-
Kunden bei der Nutzung analoger oder digitaler Zugangskanäle zu Bankgeschäften unterstützen, Nutzen für den Kunden herausstellen und sicherheitsrelevante Informationen geben
- h)
-
Kundenreklamationen entgegennehmen und bearbeiten, dabei kundenorientiert handeln und die betrieblichen Vorgaben einhalten
- i)
-
eigenes Verhalten als Beitrag zur Kundenzufriedenheit und zur Kundenbindung reflektieren und Schlussfolgerungen daraus ziehen
- j)
-
Kunden über vertragliche Bedingungen informieren, rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht, einhalten
- k)
-
rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
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12 |
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| 2 |
Kunden ganzheitlich beraten (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) |
- a)
-
Bedeutung eines ganzheitlichen Beratungsprozesses als Grundlage für dauerhafte Kundenbeziehungen aufzeigen
- b)
-
Kundenbestand unter Nutzung betrieblicher Systeme auf Beratungsanlässe prüfen, Kunden zur Beratung auswählen, einladen und Nutzen für den Kunden erläutern
- c)
-
Kundengespräche systematisch und kundenorientiert vorbereiten
- d)
-
im Kundengespräch durch wertschätzenden Umgang positive Atmosphäre schaffen und Gesprächsrahmen abstimmen
- e)
-
Kundensituation ganzheitlich analysieren, aktuelle und künftige Bedarfe ermitteln
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| |
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- f)
-
kundengerechte Lösungen unter Nutzung analoger oder digitaler vertriebs- und beratungsunterstützender Hilfsmittel erarbeiten, anbieten und erläutern, auf Fragen und Einwände eingehen, über Konditionen informieren sowie einen Abschluss erreichen
- g)
-
Gesprächsverlauf mit dem Kunden reflektieren, auch mit dem Ziel, vom Kunden weiterempfohlen zu werden
- h)
-
Kundengespräche systematisch nachbereiten, insbesondere Gesprächsergebnisse dokumentieren, und Abschlüsse umsetzen
- i)
-
Kunden über vertragliche Bedingungen informieren, rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht, einhalten
- j)
-
rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
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12 |
| 3 |
Kunden gewinnen und Kundenbeziehungen intensivieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) |
- a)
-
Gewinnung von Neukunden zielgruppenorientiert vorbereiten, durchführen und bewerten
- b)
-
Kundendaten erheben, zielgerichtet aufbereiten und mit Hilfe digitaler Medien verarbeiten und pflegen
- c)
-
eigene Produkte und Lösungen mit denen der Mitbewerber vergleichen
- d)
-
Methoden der aktiven Kundenansprache und des Kundendialogs auswählen und einsetzen, dabei analoge oder digitale Kommunikationskanäle nutzen
- e)
-
Maßnahmen zur Kundengewinnung unter Einsatz geeigneter Werbemittel und -träger durchführen sowie bei der Erfolgskontrolle mitwirken
- f)
-
Methoden der aktiven Kundenansprache hinsichtlich ihrer Zielsetzung reflektieren und Verbesserungsmaßnahmen ableiten
- g)
-
Kunden über vertragliche Bedingungen informieren, rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht, einhalten
- h)
-
rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
|
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10 |
| 4 |
Liquidität sicherstellen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) |
- a)
-
Kunden zu Kontoarten und -modellen, Verfügungsberechtigungen sowie Vollmachten beraten und passende Lösungen anbieten
- b)
-
Kunden über die Besonderheiten der digitalen Nutzung der Konten aufklären und sicherheitsrelevante Informationen geben
- c)
-
Kunden zu Möglichkeiten des Zahlungsverkehrs im Inland aus Sicht des Zahlungspflichtigen und des Zahlungsempfängers beraten und passende Lösungen anbieten
- d)
-
verschiedene Formen des Zahlungsverkehrs abwickeln
- e)
-
zu Überziehungsmöglichkeiten und Dispositionskrediten beraten und passende Lösungen anbieten
- f)
-
Konten eröffnen, führen und schließen
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14 |
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| |
|
- g)
-
Kunden zu Möglichkeiten des internationalen Zahlungsverkehrs beraten und passende Lösungen anbieten
- h)
-
Kunden die Risiken im Zusammenhang mit Fremdwährungen und die Möglichkeiten der bankmäßigen Absicherung in Grundzügen erläutern
- i)
-
Kunden über vertragliche Bedingungen informieren, rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht, einhalten
- j)
-
rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
|
|
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| 5 |
Vermögen bilden mit Sparformen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) |
- a)
-
Kunden zu Anlagemöglichkeiten auf Konten, einschließlich der Sonderformen, beraten
- b)
-
Kunden zu Bausparverträgen beraten und beim Abschluss mitwirken
- c)
-
Kunden zu Verfügungsberechtigungen und Vollmachten beraten
- d)
-
Kunden über Zinsgutschriften und über deren steuerliche Auswirkungen informieren
- e)
-
Kunden über staatliche Fördermöglichkeiten informieren
- f)
-
Anlagekonten eröffnen, führen und schließen
- g)
-
Kunden über die Besonderheiten der digitalen Nutzung der Konten aufklären und sicherheitsrelevante Informationen geben
- h)
-
Kunden über vertragliche Bedingungen informieren, rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht, einhalten
- i)
-
rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
|
16 |
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| 6 |
Vermögen bilden mit Wertpapieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) |
- a)
-
Kunden über Anlagemöglichkeiten, insbesondere über Anlage in Aktien, Renten, Fonds und Zertifikaten, informieren
- b)
-
Kunden über Kursnotierungen und Preisfeststellungen Auskunft geben
- c)
-
Chancen und Risiken der Anlage in Wertpapieren einschätzen und erläutern
- d)
-
kursbeeinflussende Faktoren beschreiben
- e)
-
Kunden zu allen mit der Anlage verbundenen Kosten beraten und Kundenanfragen zu Wertpapierabrechnungen beantworten
- f)
-
Kunden zu Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren beraten
- g)
-
Kunden über Ertragsgutschriften und deren steuerliche Auswirkungen informieren
- h)
-
Finanzderivate und deren Risiken in Grundzügen beschreiben
|
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26 |
| |
|
- i)
-
bei der Abwicklung von Wertpapierorders mitwirken
- j)
-
Kunden über digitalen Wertpapierhandel aufklären und sicherheitsrelevante Informationen geben
- k)
-
Kunden über vertragliche Bedingungen informieren, rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht, einhalten
- l)
-
rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
- m)
-
Risiken und Anzeichen des Marktmissbrauchs darstellen und Marktmissbrauch entgegenwirken
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|
|
| 7 |
Zu Vorsorge und Absicherung informieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) |
- a)
-
Grundzüge sozialer Sicherungssysteme veranschaulichen und die Bedeutung von privater Vorsorge und Absicherung herausstellen
- b)
-
Produkte zur Vorsorge und Absicherung und deren Verwendungsmöglichkeiten unterscheiden
- c)
-
Kunden anlassbezogen über Möglichkeiten und Produkte der Vorsorge, Absicherung und Kapitalanlage informieren
- d)
-
Kunden über vertragliche Bedingungen informieren, rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht, einhalten
- e)
-
rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
|
|
8 |
| 8 |
Konsumentenkredite anbieten und Abschlüsse vorbereiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) |
- a)
-
Kreditarten und deren Verwendungsmöglichkeiten unterscheiden
- b)
-
Anlässe, mit Kunden über Finanzierungen zu sprechen, erkennen und nutzen
- c)
-
Kreditgespräche vorbereiten und führen
- d)
-
Kunden über Finanzierungsmöglichkeiten informieren
- e)
-
Kosten und Provisionen für die einzelnen Kreditarten berechnen und darlegen
- f)
-
Sicherheiten unterscheiden, deren Sicherungswert und Risiken erklären sowie den Einsatz der Sicherheiten kundengerecht begründen
- g)
-
persönliche, wirtschaftliche und rechtliche Voraussetzungen für Kreditaufnahmen prüfen und unter Berücksichtigung der Risiken Entscheidungen vorbereiten
- h)
-
Geschäftsvorgänge im Zusammenhang mit Kreditengagements und Kreditrückführungen bearbeiten
- i)
-
Signale für Gefährdungen von laufenden Finanzierungen erkennen und Maßnahmen zur Abwehr der Gefährdungen prüfen und einleiten
- j)
-
Kunden über vertragliche Bedingungen informieren, rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht, einhalten
- k)
-
rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
|
16 |
|
| 9 |
Baufinanzierungen vorbereiten und bearbeiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 9) |
- a)
-
verschiedene Elemente einer Baufinanzierung, deren Verwendungsmöglichkeiten und die in diesem Rahmen möglichen Kreditarten unterscheiden
- b)
-
Anlässe, mit Kunden über Baufinanzierungen zu sprechen, erkennen und nutzen
- c)
-
Anfragen für Baufinanzierungen bearbeiten und Beratungsgespräche vorbereiten
- d)
-
Verfahren des Immobilienerwerbs erläutern und einzureichende Unterlagen für Baufinanzierungen kundengerecht erklären
- e)
-
Methoden der Grundstücks- und Gebäudebewertung anwenden und erläutern
- f)
-
bei Baufinanzierungsgesprächen mitwirken
- g)
-
Aufbau, Inhalt und Funktion des Grundbuchs in Grundzügen erklären
- h)
-
persönliche, wirtschaftliche und rechtliche Voraussetzungen für Kreditaufnahmen prüfen, Sicherheiten auswählen und unter Berücksichtigung der Risiken Entscheidungen vorbereiten
- i)
-
Geschäftsvorgänge im Zusammenhang mit Kreditengagements und Kreditrückführungen bearbeiten
- j)
-
Signale für Gefährdungen von laufenden Finanzierungen erkennen und Maßnahmen zur Abwehr der Gefährdungen prüfen und einleiten
- k)
-
Kunden über vertragliche Bedingungen informieren, rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht, einhalten
- l)
-
rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
|
|
12 |
| 10 |
An gewerblichen Finanzierungen mitwirken (§ 4 Absatz 2 Nummer 10) |
- a)
-
Rechtsformen bei gewerblichen Kunden und deren Vertretung unterscheiden
- b)
-
Finanzierungsarten für gewerbliche Kunden und deren Verwendungsmöglichkeiten unterscheiden
- c)
-
Unterlagen, insbesondere Ergebnisse aus Kundenbilanzen, und wesentliche Kennzahlen zur Vorbereitung der Kreditwürdigkeitsprüfung einschätzen
- d)
-
Wertverluste und Abschreibungen sowie deren Auswirkungen berücksichtigen
- e)
-
persönliche, wirtschaftliche und rechtliche Voraussetzungen für Kreditaufnahmen bewerten
- f)
-
Sicherheiten unterscheiden, deren Sicherungswert und Risiken erklären sowie den Einsatz der Sicherheiten kundengerecht begründen
- g)
-
Signale für die Gefährdung von Finanzierungen nennen
- h)
-
Kunden über vertragliche Bedingungen informieren, rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht, einhalten
- i)
-
rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
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12 |
| 11 |
Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle nutzen (§ 4 Absatz 2 Nummer 11) |
- a)
-
Zweck und Aufbau der betrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung darstellen
- b)
-
Auswirkungen von Geschäftsvorfällen auf den Betriebserfolg bewerten und bei Entscheidungen berücksichtigen
- c)
-
Gegenüberstellung der Kosten und Erlöse von Geschäftsverbindungen mit Kunden bewerten und für die Gestaltung der Konditionen nutzen
- d)
-
statistische Daten aufbereiten und auswerten
- e)
-
Aufgaben des Controllings als Informations- und Steuerungsinstrument beschreiben
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4 |
| 12 |
Projektorientiert arbeiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 12) |
- a)
-
Projekte von Linienaufgaben unterscheiden
- b)
-
Grundlagen der Projektarbeit beschreiben
- c)
-
projektorientierte Arbeitsweisen anwenden, Abläufe und Ergebnisse dokumentieren und reflektieren
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6 |
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