| 1 |
Brillengläser bearbeiten und einfassen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1) |
- a)
-
Art und Ausführung von Brillengläsern unterscheiden
- b)
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Lieferqualität rohkantiger Brillengläser prüfen
- c)
-
optische Wirkungen von Brillengläsern messen und Bezugspunkte ermitteln, Zentriermaße für Einstärkengläser ermitteln, Gläser zentrieren und für die Randbearbeitung vorbereiten
- d)
-
Brillengläser manuell und maschinell formgebend bearbeiten und in Vollrandbrillenfassungen einsetzen
- e)
-
Einstärkengläser nach Anfertigung auf Einhaltung der vorgegebenen Parameter und Toleranzen prüfen und ausrichten
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16 |
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- f)
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Zentriermaße für Mehrstärkengläser ermitteln, Gläser zentrieren und für die Randbearbeitung vorbereiten
- g)
-
Brillengläser rillen, bohren, feilen, fräsen, polieren und in randlose Brillen montieren
- h)
-
optische Wirkungen von Mehrstärken- und Sondergläsern messen sowie den Bezugspunkt anzeichnen
- i)
-
Mehrstärken- und Sondergläser nach Anfertigung auf Einhaltung der vorgegebenen Parameter und Toleranzen prüfen und ausrichten
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15 |
| 2 |
Werkzeuge und Maschinen pflegen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2) |
- a)
-
Werkzeuge, Messgeräte und Bearbeitungsmaschinen reinigen
- b)
-
Störungen an Messgeräten und Bearbeitungsmaschinen feststellen sowie Maßnahmen zur Beseitigung der Störungen einleiten
- c)
-
Betriebsstoffe, insbesondere Schmier-, Kühl-, Schleif- und Reinigungsmittel einsetzen und der umweltgerechten Entsorgung zuführen
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3 |
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| 3 |
Brillen modifizieren und instand setzen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3) |
- a)
-
Schäden an Brillen beurteilen, Reparaturaufwand und Kosten ermitteln
- b)
-
Bearbeitungsverfahren und Werkzeuge unter Berücksichtigung der Werkstoffe auswählen
- c)
-
Fassungsteile manuell und maschinell fertigen, modifizieren, reparieren und austauschen
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10 |
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| 4 |
Brillengläser, Kontaktlinsen und vergrößernde Sehhilfen nach optischen Eigenschaften und Wirkungen beurteilen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4) |
- a)
-
Einstärkengläser nach optischen Eigenschaften auswählen
- b)
-
Beschichtungen und andere Oberflächenveredelungen von Brillengläsern hinsichtlich ihrer Wirkungen unterscheiden
- c)
-
Abbildungsfehler bei Einstärkengläsern unterscheiden und deren Auswirkungen berücksichtigen
- d)
-
Hauptschnittwirkungen torischer Brillengläser bestimmen
- e)
-
objekt- und bildseitigen Scheitelbrechwert messen
- f)
-
sphäro-zylindrische Kombination umrechnen
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19 |
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- g)
-
Mehrstärken- und Sondergläser nach optischen Eigenschaften auswählen
- h)
-
Abbildungsfehler bei Mehrstärken- und Sondergläsern unterscheiden und deren Auswirkungen berücksichtigen
- i)
-
prismatische Brillengläser messen
- j)
-
Filter- und Schutzgläser Verwendungszwecken zuordnen
- k)
-
Kontaktlinsen nach Werkstoffeigenschaften unterscheiden und Auswirkungen der Kontaktlinsenkorrektur beurteilen
- l)
-
Aufbau und Eigenschaften vergrößernder Sehhilfen unterscheiden
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15 |
| 5 |
Kundenspezifische Sehanforderungen ermitteln und Kunden beraten (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5) |
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| 5.1 |
Korrektionsbedarf ermitteln (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5.1) |
- a)
-
Korrektionsbedarf unter Berücksichtigung von Visus, Anatomie und Physiologie, insbesondere bei Myopie, Hyperopie, Astigmatismus und Presbyopie analysieren
- b)
-
bei der Auswahl von Sehhilfen sehleistungsvermindernde Augenerkrankungen berücksichtigen
- c)
-
ungestörtes Binokularsehen erklären und Abweichungen unterscheiden
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14 |
| 5.2 |
Kunden beraten und Dienstleistungen anbieten (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5.2) |
- a)
-
Kundenwünsche und Verwendungszweck der Sehhilfe im Verkaufsgespräch ermitteln
- b)
-
Dienstleistungen zur Augenglasbestimmung, Kontaktlinsenanpassung und anderen Sehtests erklären
- c)
-
Kundenwünsche mit fachlichen Erfordernissen abstimmen, Brillenfassungen und Brillengläser unter ästhetischen und anatomischen Gesichtspunkten auswählen
- d)
-
Kunden über Glastyp, Werkstoff, Oberflächenveredelung und Farbgebung von Brillengläsern beraten
- e)
-
Informationsmedien, insbesondere für die Glas- und Fassungsberatung einsetzen
- f)
-
Kundendaten unter Berücksichtigung des Datenschutzes dokumentieren
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14 |
|
- g)
-
Anwendungsbereiche und Korrektionsmöglichkeiten von Brillengläsern, Kontaktlinsen und vergrößernden Sehhilfen erklären
- h)
-
Eigenschaften von Werkstoffen und Pflegemitteln für Kontaktlinsen unterscheiden und im Hinblick auf ihren Verwendungszweck beurteilen
- i)
-
Notwendigkeit der Kontaktlinsenpflege begründen; Pflegemittel und deren Eigenschaften erklären
- j)
-
Preise ermitteln und dem Kunden erklären
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14 |
| 6 |
Brillen optisch und anatomisch anpassen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6) |
- a)
-
Brillenfassungen nach anatomischen Gegebenheiten bearbeiten und voranpassen
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6 |
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- b)
-
optische und physiologisch bedingte Auswirkungen von Korrektionsmitteln einschätzen
- c)
-
Zentrierdaten ermitteln und Brillengläser nach unterschiedlichen Zentrierforderungen zentrieren
- d)
-
Zentrierung von Brillen kontrollieren
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6 |
| 7 |
Sehhilfen abgeben (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7) |
- a)
-
Endanpassung von Brillen vornehmen
- b)
-
Kunden in Handhabung, Gebrauch und Pflege von Sehhilfen einweisen
- c)
-
auf die Notwendigkeit regelmäßiger Kontrollen hinweisen
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8 |
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- d)
-
auf mögliche Auswirkungen der Sehhilfe, insbesondere auf den Seheindruck hinweisen, deren Bedeutung einschätzen und erforderliche Maßnahmen veranlassen
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4 |
| 8 |
Waren verkaufen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 8) |
- a)
-
Wareneingänge erfassen und nach Beschaffenheit, Art, Menge und Preis gemäß Bestellung überprüfen
- b)
-
Waren sachgerecht lagern, pflegen und präsentieren
- c)
-
Einsatz und Anwendungen von Waren erläutern und Waren verkaufen
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2 |
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- d)
-
Bestellungen vorbereiten und durchführen
- e)
-
Mängel erfassen, beurteilen, dokumentieren und reklamieren
- f)
-
Kundenreklamationen entgegennehmen und bearbeiten
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4 |
| 9 |
Rechnungswesen und Kalkulation durchführen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 9) |
- a)
-
betriebliche Kostenfaktoren beachten und kostenbewusst handeln
- b)
-
Kalkulationen nach Vorgaben durchführen
- c)
-
Zahlungsvorgänge abwickeln
- d)
-
Mahnungen vorbereiten
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6 |