AMVerkRÄndV 3
Ausfertigungsdatum: 26.10.1988
Vollzitat:
“Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zulassung von Arzneimitteln für den Verkehr außerhalb der Apotheken und zur Änderung der Verordnung über den Ausschluß von Arzneimitteln vom Verkehr außerhalb der Apotheken vom 26. Oktober 1988 (BGBl. I S. 2103)”
Erster Abschnitt: Freigabe aus der Apothekenpflicht.
Dieser Abschnitt umfaßt die §§ 1 bis 6 mit Anlagen 1a bis 3 der in Artikel 1 geänderten Verordnung.
Zweiter Abschnitt: Einbeziehung in die Apothekenpflicht.
Dieser Abschnitt umfaßt die §§ 7 bis 10 mit Anlagen 4, 1b und 3, die den §§ 1 bis 4 mit Anlagen 1, 2 und 3 der in Artikel 2 geänderten Verordnung entsprechen.
Dritter Abschnitt: Übergangs- und Schlußvorschriften.
§ 11
Dieser Paragraph enthält die Übergangsregelung mit dem Wortlaut des Artikels 5 Abs. 2.
§ 12
Dieser Paragraph enthält die Berlin-Klausel mit dem Wortlaut des Artikels 4.”
Er kann dabei die Bezeichnungen der Stoffe und Zubereitungen sowie der meßtechnischen Einheiten dem neuen Stand der Wissenschaft und Technik anpassen.
Der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit