ÄApprO 2002
Ausfertigungsdatum: 27.06.2002
Vollzitat:
“Approbationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002 (BGBl. I S. 2405), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 7. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 148) geändert worden ist”
| Stand: | Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 7.6.2023 I Nr. 148 |
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(+++ Textnachweis ab: 1.10.2003 +++)
auf der Basis des aktuellen Forschungsstandes vermitteln. Die Ausbildung soll auch Gesichtspunkte ärztlicher Gesprächsführung sowie ärztlicher Qualitätssicherung beinhalten und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit anderen Ärzten und mit Angehörigen anderer Berufe des Gesundheitswesens fördern. Das Erreichen dieser Ziele muss von der Universität regelmäßig und systematisch bewertet werden.
Die Regelstudienzeit im Sinne des § 10 Abs. 2 des Hochschulrahmengesetzes beträgt einschließlich der Prüfungszeit für den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach § 16 Abs. 1 Satz 2 sechs Jahre und drei Monate.
Die in § 27 genannten Fächer und Querschnittsbereiche werden von der Universität zwischen dem Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung und dem Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung geprüft.
Bei der praktischen Unterweisung am Patienten entfällt je die Hälfte der Unterrichtszeit auf den Unterricht in Form der Patientendemonstration und auf den Unterricht mit Patientenuntersuchung. Die Gesamtstundenzahl für den Unterricht am Krankenbett beträgt 476. Blockpraktika sind Veranstaltungen von ein- bis sechswöchiger Dauer zur Differentialdiagnostik und -therapie der wichtigsten Krankheitsbilder unter Bedingungen des klinischen und ambulanten medizinischen Alltags. In der Allgemeinmedizin dauert das Blockpraktikum nach § 27 Absatz 4 Nummer 5 mindestens zwei Wochen. Mindestens 20 Prozent der Praktika nach dem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung sind in Form von Blockpraktika zu unterrichten.
Die Ausbildung nach Satz 3 kann in Teilzeit mit 50 oder 75 Prozent der wöchentlichen Ausbildungszeit absolviert werden. Die Gesamtdauer der Ausbildung verlängert sich entsprechend. Die Universitäten stellen sicher, dass bis zum Beginn des Praktischen Jahres im Oktober 2015 10 Prozent und bis zum Beginn des Praktischen Jahres im Oktober 2017 20 Prozent der Studierenden an der jeweiligen Universität den Ausbildungsabschnitt nach Satz 3 Nummer 3 in der Allgemeinmedizin absolvieren können. Bis zum Beginn des Praktischen Jahres im Oktober 2019 stellen die Universitäten sicher, dass alle Studierenden der jeweiligen Universität den Ausbildungsabschnitt nach Satz 3 Nummer 3 in der Allgemeinmedizin absolvieren können.
Satz 1 Nummer 3 ist auf Studierende, die bis zum 10. Juni 2015 erstmals den Antrag auf Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung gestellt haben, in der am 30. September 2013 geltenden Fassung anzuwenden. Wurde das Studium wegen Krankheit, Schwangerschaft, der Betreuung minderjähriger Kinder oder pflegebedürftiger Angehöriger unterbrochen, verlängert sich die in Satz 2 genannte Frist um ein Jahr.
Soweit die in Nummer 1 Buchstabe c und d, in Nummer 2 Buchstabe b und c oder in Nummer 3 Buchstabe b genannten Nachweise dem Antrag noch nicht beigefügt werden können, sind sie in einer von der nach Landesrecht zuständigen Stelle zu bestimmenden Frist nachzureichen.
| “sehr gut” (1) = | eine hervorragende Leistung, |
| “gut” (2) = | eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt, |
| “befriedigend” (3) = | eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen gerecht wird, |
| “ausreichend” (4) = | eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt, |
| “nicht ausreichend” (5) = | eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt. |
| “sehr gut”, | wenn er mindestens 75 Prozent, |
| “gut”, | wenn er mindestens 50, aber weniger als 75 Prozent, |
| “befriedigend”, | wenn er mindestens 25, aber weniger als 50 Prozent, |
| “ausreichend”, | wenn er keine oder weniger als 25 Prozent |
der darüber hinaus gestellten Prüfungsfragen zutreffend beantwortet hat.
Für den Vorsitzenden und die weiteren Mitglieder sind Stellvertreter zu bestellen. Als Vorsitzende, weitere Mitglieder und Stellvertreter werden Professoren oder andere Lehrkräfte der Fächer, die Gegenstand der Prüfung sind, bestellt. Als Mitglieder der Prüfungskommission für den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung können stattdessen auch dem Lehrkörper einer Universität nicht angehörende Ärzte, wie Fachärzte für Allgemeinmedizin oder anderer Fachgebiete, bestellt werden.
| I. | Physik für Mediziner und Physiologie, |
| II. | Chemie für Mediziner und Biochemie/Molekularbiologie, |
| III. | Biologie für Mediziner und Anatomie, |
| IV. | Grundlagen der Medizinischen Psychologie und der Medizinischen Soziologie. |
| “sehr gut” | bei einem Zahlenwert bis 1,5, |
| “gut” | bei einem Zahlenwert über 1,5 bis 2,5, |
| “befriedigend” | bei einem Zahlenwert über 2,5 bis 3,5, |
| “ausreichend” | bei einem Zahlenwert über 3,5 bis 4,0, |
wenn die Prüfung nach § 13 Abs. 3 bestanden ist.
In den folgenden Querschnittsbereichen sind ebenfalls Leistungsnachweise zu erbringen:
Die Universitäten legen in ihren Studienordnungen das Nähere über die Vermittlung der Querschnittsbereiche fest. Die Vermittlung soll themenbezogen, am Gegenstand ausgerichtet und fächerverbindend erfolgen. Die Gesamtstundenzahl für die Fächer und Querschnittsbereiche beträgt mindestens 868 Stunden. Der Leistungsnachweis nach Satz 5 Nummer 13 ist erstmals zum Beginn des Praktischen Jahres im August 2013 oder bei der Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung für den Prüfungstermin ab Oktober 2014 vorzulegen. Der Leistungsnachweis nach Satz 5 Nummer 14 ist erstmals bei der Anmeldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung für den Prüfungstermin ab Oktober 2016 vorzulegen.
Die Zahlenwerte für den Ersten, den Zweiten und den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung werden addiert und die Summe wird durch drei geteilt. Die Gesamtnote wird bis auf die zweite Stelle hinter dem Komma errechnet. Sie lautet:
| “sehr gut” | bei einem Zahlenwert bis 1,5, |
| “gut” | bei einem Zahlenwert über 1,5 bis 2,5, |
| “befriedigend” | bei einem Zahlenwert über 2,5 bis 3,5, |
| “ausreichend” | bei einem Zahlenwert über 3,5 bis 4,0. |
Die Nachweise nach Satz 2 Nummer 7 und 8 dürfen bei ihrer Vorlage nicht älter als drei Monate sein. Beantragt der Antragsteller die Verlängerung der Erlaubnis, hat er dem Antrag die zuletzt erteilte Erlaubnis, falls diese von einer anderen Behörde ausgestellt wurde, sowie ein amtliches inländisches Führungszeugnis und eine im Inland ausgestellte ärztliche Bescheinigung, die bei ihrer Vorlage nicht älter als drei Monate sein dürfen, beizufügen. Haben die zuständigen Behörden berechtigte Zweifel an der Authentizität der in dem jeweiligen Herkunftsstaat ausgestellten Bescheinigungen und Ausbildungsnachweise, können sie von den zuständigen Behörden des Herkunftsstaats eine Bestätigung der Authentizität verlangen. § 39 Absatz 2 und 3 gilt entsprechend.
Die Nachweise nach § 3 Absatz 6 Satz 1 Nummer 3 und 4 der Bundesärzteordnung dürfen bei ihrer Vorlage nicht älter als drei Monate sein. Beantragt der Antragsteller die Verlängerung der Erlaubnis, hat er dem Antrag die zuletzt erteilte Erlaubnis, falls diese von einer anderen Behörde ausgestellt wurde, und die Unterlagen nach § 3 Absatz 6 Satz 1 Nummer 3 und 4 der Bundesärzteordnung, die bei ihrer Vorlage nicht älter als drei Monate sein dürfen, beizufügen. Haben die zuständigen Behörden berechtigte Zweifel an der Authentizität der in dem jeweiligen Herkunftsstaat ausgestellten Bescheinigungen und Ausbildungsnachweise, können sie von den zuständigen Behörden des Herkunftsstaats eine Bestätigung der Authentizität sowie eine Bestätigung darüber verlangen, dass der Antragsteller die Mindestanforderungen der Ausbildung erfüllt, die in Artikel 24 der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22, L 271 vom 16.10.2007, S. 18), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 623/2012 (ABl. L 180 vom 12.7.2012, S. 9) geändert worden ist, verlangt werden. § 39 Absatz 2 und 3 gilt entsprechend.
Die Nachweise nach § 3 Absatz 6 Satz 1 Nummer 3 und 4 der Bundesärzteordnung dürfen bei ihrer Vorlage nicht älter als drei Monate sein. Haben die zuständigen Behörden berechtigte Zweifel an der Authentizität der in dem jeweiligen Herkunftsstaat ausgestellten Bescheinigungen und Ausbildungsnachweise, können sie von den zuständigen Behörden des Herkunftsstaats eine Bestätigung der Authentizität sowie eine Bestätigung darüber verlangen, dass der Antragsteller die Mindestanforderungen der Ausbildung erfüllt, die in Artikel 24 der Richtlinie 2005/36/EG verlangt werden. § 39 Absatz 2 und 3 gilt entsprechend.
Der Zahlenwert für den Zweiten Abschnitt wird mit fünf vervielfacht und zu der Note für den Ersten Abschnitt addiert. Die Zahlenwerte für den Zweiten und für den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung werden jeweils mit fünf vervielfacht und zu dem verdoppelten Zahlenwert für den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung addiert. Die Summe der so gewonnenen Zahlenwerte wird durch zwölf geteilt. § 25 Satz 4 gilt entsprechend. Über das Bestehen der Ärztlichen Prüfung wird ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 12 zu dieser Verordnung erteilt. Für die Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung kann die nach Landesrecht zuständige Stelle bereits erbrachte Leistungsnachweise nach Bestehen der Ärztlichen Vorprüfung anerkennen. Die nach Landesrecht zuständige Stelle kann Ausnahmen für den Nachweis entsprechender Leistungsnachweise vorsehen, soweit sie durch den Wechsel des anzuwendenden Rechts bedingt sind. Ist eine Berechnung der Bestehensgrenzen nach § 14 Abs. 6 der Approbationsordnung für Ärzte in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1987 (BGBl. I S. 1593), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467), für Studierende nach Satz 1 nicht mehr möglich, weil nicht mehr als 15 Prozent der Prüfungsteilnehmer nach der Mindeststudienzeit von drei Jahren den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung zu diesem Zeitpunkt ablegen, so ist der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden, wenn der Prüfling mindestens 60 Prozent der gestellten Prüfungsfragen zutreffend beantwortet hat oder wenn die Zahl der vom Prüfling zutreffend beantworteten Fragen um nicht mehr als 12 Prozent die durchschnittlichen Prüfungsleistungen aller Prüflinge des betreffenden Prüfungsdurchgangs unterschreitet.
mit einer Gesamtstundenzahl von insgesamt mindestens 630 Stunden.
über den Leistungsnachweis ....................................................
mit der Note 2) "..............", darin sind folgende Einzelleistungsnachweise
mit der Note ... enthalten: 1)
...............................................................................
...............................................................................
...............................................................................
-------------------------------------------------------------------------------
I Name, Vorname I
I Geburtsdatum I
I Geburtsort I
-------------------------------------------------------------------------------
hat im () Sommer-
() Winterhalbjahr
von:
bis:
an der genannten Unterrichtsveranstaltung regelmäßig und mit Erfolg teilgenommen und die in Verbindung mit dieser Veranstaltung in der Studienordnung ggf. weiter dazu vorgeschriebenen Veranstaltungen regelmäßig besucht.
Ort, Datum
...............................................................................
...................................................... Siegel/Stempel
...............................................................................
...............................................................................
(Unterschrift der verantwortlichen Lehrkräfte)
—–
| Name, Vorname | |
| Geburtsdatum | |
| Geburtsort |
| Unterrichtsveranstaltung | Semester | von | bis | |
|---|---|---|---|---|
| 1. | Praktikum der Physik für Mediziner | |||
| 2. | Praktikum der Chemie für Mediziner | |||
| 3. | Praktikum der Biologie für Mediziner | |||
| 4. | Praktikum der Physiologie | |||
| 5. | Praktikum der Biochemie/Molekularbiologie | |||
| 6. | Kursus der makroskopischen Anatomie | |||
| 7. | Kursus der mikroskopischen Anatomie | |||
| 8. | Kursus der Medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie | |||
| 9. | Seminar Physiologie | |||
| 10. | Seminar Biochemie/Molekularbiologie | |||
| 11. | Seminar Anatomie | |||
| 12. | Seminar der Medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie | |||
| 13. | Praktikum zur Einführung in die Klinische Medizin (mit Patientenvorstellung) | |||
| 14. | Praktikum der Berufsfelderkundung | |||
| 15. | Praktikum der medizinischen Terminologie | |||
| 16. | Wahlfach: mit der Note | |||
| 17. | weitere Seminare: | |||
| Ort, Datum |
|
| Siegel/Stempel | |
| (Unterschrift Studiendekan) |
| Name, Vorname | |
| Geburtsdatum | |
| Geburtsort |
| Leistungsnachweis | Semester | von | bis | Benotung | |
|---|---|---|---|---|---|
| Fächer: | |||||
| 1. | Allgemeinmedizin | ||||
| 2. | Anästhesiologie | ||||
| 3. | Arbeitsmedizin, Sozialmedizin | ||||
| 4. | Augenheilkunde | ||||
| 5. | Chirurgie | ||||
| 6. | Dermatologie, Venerologie | ||||
| 7. | Frauenheilkunde, Geburtshilfe | ||||
| 8. | Hals-Nasen-Ohrenheilkunde | ||||
| 9. | Humangenetik | ||||
| 10. | Hygiene, Mikrobiologie, Virologie | ||||
| 11. | Innere Medizin | ||||
| 12. | Kinderheilkunde | ||||
| 13. | Klinische Chemie, Laboratoriumsdiagnostik | ||||
| 14. | Neurologie | ||||
| 15. | Orthopädie | ||||
| 16. | Pathologie | ||||
| 17. | Pharmakologie, Toxikologie | ||||
| 18. | Psychiatrie und Psychotherapie | ||||
| 19. | Psychosomatische Medizin und Psychotherapie | ||||
| 20. | Rechtsmedizin | ||||
| 21. | Urologie | ||||
| davon fächerübergreifende Leistungsnachweise: | |||||
| Querschnittsbereiche: | |||||
| 1. | Epidemiologie, medizinische Biometrie und medizinische Informatik |
||||
| 2. | Geschichte, Theorie, Ethik der Medizin | ||||
| 3. | Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem, Öffentliches Gesundheitswesen |
||||
| 4. | Infektiologie, Immunologie | ||||
| 5. | Klinisch-pathologische Konferenz | ||||
| 6. | Klinische Umweltmedizin | ||||
| 7. | Medizin des Alterns und des alten Menschen | ||||
| 8. | Notfallmedizin | ||||
| 9. | Klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie | ||||
| 10. | Prävention, Gesundheitsförderung | ||||
| 11. | Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung, Strahlenschutz | ||||
| 12. | Rehabilitation, Physikalische Medizin, Natur- heilverfahren |
||||
| 13. | Palliativmedizin | ||||
| 14. | Schmerzmedizin | ||||
| Blockpraktika: | |||||
| 1. | Innere Medizin | ||||
| 2. | Chirurgie | ||||
| 3. | Kinderheilkunde | ||||
| 4. | Frauenheilkunde | ||||
| 5. | Allgemeinmedizin | ||||
| Wahlfach: | |||||
| Ort, Datum |
|
| Siegel/Stempel | |
| (Unterschrift Studiendekan) |
| – Allergologie |
| – Allgemeinmedizin |
| – Anästhesiologie |
| – Angiologie |
| – Arbeitsmedizin |
| – Augenheilkunde |
| – Balneologie und Medizinische Klimatologie |
| – Betriebsmedizin |
| – Bluttransfusionswesen |
| – Chirotherapie |
| – Chirurgie |
| – Diagnostische Radiologie |
| – Endokrinologie |
| – Flugmedizin |
| – Frauenheilkunde und Geburtshilfe |
| – Gastroenterologie |
| – Gefäßchirurgie |
| – Hals-Nasen-Ohrenheilkunde |
| – Hämatologie und Internistische Onkologie |
| – Handchirurgie |
| – Haut- und Geschlechtskrankheiten |
| – Herzchirurgie |
| – Homöopathie |
| – Humangenetik |
| – Hygiene und Umweltmedizin |
| – Innere Medizin |
| – Kardiologie |
| – Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie |
| – Kinderchirurgie |
| – Kinderheilkunde |
| – Kinderkardiologie |
| – Kinderradiologie |
| – Klinische Pharmakologie |
| – Laboratoriumsmedizin |
| – Medizinische Genetik |
| – Medizinische Informatik |
| – Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie |
| – Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie |
| – Naturheilverfahren |
| – Neonatologie |
| – Nephrologie |
| – Nervenheilkunde |
| – Neurochirurgie |
| – Neurologie |
| – Neuropathologie |
| – Neuroradiologie |
| – Nuklearmedizin |
| – Öffentliches Gesundheitswesen |
| – Orthopädie |
| – Pathologie |
| – Pharmakologie und Toxikologie |
| – Phlebologie |
| – Phoniatrie und Pädaudiologie |
| – Physikalische Therapie |
| – Physikalische und Rehabilitative Medizin |
| – Plastische Chirurgie |
| – Plastische Operationen |
| – Pneumologie |
| – Psychiatrie und Psychotherapie |
| – Psychoanalyse |
| – Psychotherapeutische Medizin |
| – Psychotherapie |
| – Rechtsmedizin |
| – Rehabilitationswesen |
| – Rheumatologie |
| – Sozialmedizin |
| – Sportmedizin |
| – Stimm- und Sprachstörungen |
| – Strahlentherapie |
| – Thoraxchirurgie |
| – Transfusionsmedizin |
| – Tropenmedizin |
| – Umweltmedizin |
| – Unfallchirurgie |
| – Urologie |
| – Visceralchirurgie |
| Name, Vorname |
| Geburtsdatum |
| Geburtsort |
durchgeführt.
| von: | bis: |
| ja von: | bis: |
| Ort, Datum | |
| Siegel/Stempel | |
| (Unterschrift der für die Ausbildung verantwortlichen Ärzte) | |
-------------------------------------------------------------------------------
I Name, Vorname I
I Geburtsdatum I
I Geburtsort I
-------------------------------------------------------------------------------
hat im Rahmen der ärztlichen Ausbildung in dem unten bezeichneten Krankenhaus
unter meiner Leitung den Krankenpflegedienst abgeleistet.
Dauer des Krankenpflegedienstes
-------------------------------------------------------------------------------
I von: bis: I
-------------------------------------------------------------------------------
Die Ausbildung ist unterbrochen worden
() nein
() ja von: bis:
Ort, Datum
...........................
Siegel
oder Stempel
Name des Krankenhauses
...............................................................................
...............................................................................
(Unterschrift des Leiters des Pflegedienstes)
Der/Die Studierende der Medizin ...............................................
..................................... geboren am ..............................
in .................................... ist nach Bestehen des Ersten Abschnitts
der Ärztlichen Prüfung vom ........ bis zum ...................................
in der unten bezeichneten Einrichtung unter meiner Aufsicht und Leitung als
Famulus tätig gewesen. Während dieser Zeit ist der/die Studierende
vorzugsweise mit Tätigkeiten auf dem Gebiet
...............................................................................
beschäftigt worden.
Die Ausbildung ist
() unterbrochen worden vom ...................
bis zum ...................................
() nicht unterbrochen worden.
......................, den .....................
...................... .....................
...................... .....................
(Bezeichnung der (Unterschrift des/der
Einrichtung, bei ausbildenden
öffentlicher Stelle Arztes/Ärzte
Siegel)
Der/Die Studierende der Medizin ...............................................
geboren am ................................ in ................................
ist am .................... in ...................... geprüft worden.
Beginn und Ende der Gruppenprüfung: ...
Er/Sie hat die Note " ...................." erhalten und damit die
mündlich-praktische Prüfung bestanden/nicht bestanden.
Tragende Gründe: ..............................................................
...............................................................................
...............................................................................
Mitglieder der Prüfungskommission nach § 15 Abs. 1 der Approbationsordnung
für Ärzte:
Als Vorsitzende(r) ............................................................
Als weiteres Mitglied/weitere Mitglieder
...............................................................................
...............................................................................
...............................................................................
Gegenstand der Prüfung: .......................................................
...............................................................................
...............................................................................
...............................................................................
Sonstige Bemerkungen: .........................................................
...............................................................................
...............................................................................
.........................., den ................
.....................................
.....................................
..................................... .......................................
(Unterschrift/en des weiteren (Unterschrift der/des Vorsitzenden der
Mitglieds/der weiteren Mitglieder Prüfungskommission)
der Prüfungskommission)
Der/Die Studierende der Medizin ...............................................
geboren am ................................ in ................................
ist am .................... in ............................... geprüft worden.
Beginn und Ende der Gruppenprüfung: ...
Er/Sie hat die Note "...................." erhalten und damit die mündlich-
praktische Prüfung bestanden/nicht bestanden.
Tragende Gründe: ..............................................................
...............................................................................
...............................................................................
...............................................................................
Mitglieder der Prüfungskommission nach § 15 Abs. 1 der Approbationsordnung
für Ärzte:
Als Vorsitzende(r) ............................................................
Als weitere Mitglieder ........................................................
...............................................................................
...............................................................................
...............................................................................
Gegenstand der Prüfung: .......................................................
...............................................................................
...............................................................................
...............................................................................
Sonstige Bemerkungen: .........................................................
...............................................................................
...............................................................................
.........................., den ................
.....................................
.....................................
..................................... .......................................
(Unterschriften der weiteren (Unterschrift der/des Vorsitzenden der
Mitglieder der Prüfungskommission) Prüfungskommission)
| I. | Physik für Mediziner und Physiologie |
| 80 Fragen | |
| II. | Chemie für Mediziner und Biochemie/Molekularbiologie |
| 80 Fragen | |
| III. | Biologie für Mediziner und Anatomie |
| 100 Fragen | |
| IV. | Grundlagen der Medizinischen Psychologie und der Medizinischen Soziologie |
| 60 Fragen |
....................................
(Ausstellende Stelle)
Zeugnis
über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
Der/Die Studierende der Medizin ...............................................
geboren am ............................. in ...................................
hat den schriftlichen Teil des Ersten Abschnitts der
Ärztlichen Prüfung am ...................................................... in
....................................... mit der Note "................" und den
mündlich-praktischen Teil des Ersten Abschnitts der
Ärztlichen Prüfung am ...................................................... in
............................................. mit der Note ".................."
abgelegt.
Er/Sie hat den Ersten Abschnitt der Ärztlichen
Prüfung mit der Note "........................................................"
(.................) am ....................... bestanden.
(Zahlenwert)
Er/Sie hat in dem Ersten Abschnitt der Ausbildung das Wahlfach ................
mit der Note "......................." abgeschlossen.
Siegel oder Stempel
.................., den ........................
................................................
(Unterschrift)
(Vorderseite)
| Leistungsnachweis | Benotung | |
|---|---|---|
| Fächer: | ||
| 1. | Allgemeinmedizin | |
| 2. | Anästhesiologie | |
| 3. | Arbeitsmedizin, Sozialmedizin | |
| 4. | Augenheilkunde | |
| 5. | Chirurgie | |
| 6. | Dermatologie, Venerologie | |
| 7. | Frauenheilkunde, Geburtshilfe | |
| 8. | Hals-Nasen-Ohrenheilkunde | |
| 9. | Humangenetik | |
| 10. | Hygiene, Mikrobiologie, Virologie | |
| 11. | Innere Medizin | |
| 12. | Kinderheilkunde | |
| 13. | Klinische Chemie, Laboratoriumsdiagnostik | |
| 14. | Neurologie | |
| 15. | Orthopädie | |
| 16. | Pathologie | |
| 17. | Pharmakologie, Toxikologie | |
| 18. | Psychiatrie und Psychotherapie | |
| 19. | Psychosomatische Medizin und Psychotherapie | |
| 20. | Rechtsmedizin | |
| 21. | Urologie | |
| davon fächerübergreifende Leistungsnachweise: | ||
| …………………………………………………………………………… | ||
| …………………………………………………………………………… | ||
| …………………………………………………………………………… | ||
| Querschnittsbereiche: | ||
| 1. | Epidemiologie, medizinische Biometrie und medizinische Informatik | |
| 2. | Geschichte, Theorie, Ethik der Medizin | |
| 3. | Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem, Öffentliches Gesundheitswesen | |
| 4. | Infektiologie, Immunologie | |
| 5. | Klinisch-pathologische Konferenz | |
| 6. | Klinische Umweltmedizin | |
| 7. | Medizin des Alterns und des alten Menschen | |
| 8. | Notfallmedizin | |
| 9. | Klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie | |
| 10. | Prävention, Gesundheitsförderung | |
| 11. | Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung, Strahlenschutz | |
| 12. | Rehabilitation, Physikalische Medizin, Naturheilverfahren | |
| 13. | Palliativmedizin | |
| 14. | Schmerzmedizin | |
| Blockpraktika: | ||
| 1. | Innere Medizin | |
| 2. | Chirurgie | |
| 3. | Kinderheilkunde | |
| 4. | Frauenheilkunde | |
| 5. | Allgemeinmedizin | |
| Wahlfach:……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… | ||
………., den ……….
…………………………
(Unterschrift)
………. , den ……….
……….
(Unterschrift)
Herr/Frau .....................................................................
(Vorname, Familienname - ggf. abweichender Geburtsname)
geboren am ........... in ............................................. erfüllt
die Voraussetzungen des § 3 der Bundesärzteordnung.
Mit Wirkung vom heutigen Tage wird ihm/ihr die
Approbation als Arzt/Ärztin
erteilt.
Die Approbation berechtigt den Arzt/die Ärztin zur Ausübung des
ärztlichen Berufs.
Siegel
.............., den ....................
........................................
(Unterschrift)
Die Prüfungsaufgaben sollen einen oder mehrere der folgenden Aspekte berücksichtigen:
| Herrn/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
| (Vorname, Familienname – gegebenenfalls abweichender Geburtsname) | |
| geboren am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . |
| wird gemäß § 10 Absatz 1/1a der Bundesärzteordnung die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärzt- lichen Berufs in/an . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . |
|
| für die Zeit vom . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | bis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . widerruflich erteilt. |
| Beschränkungen und Nebenbestimmungen: | |
| . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
| . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
| . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
| Die Erlaubnis umfasst zudem die Tätigkeit im Land . . . . . . . . . . /in den Ländern . . . . . . . . . . /bundesweite Tätigkeit* als . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . |
|
| Siegel | |
| . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ., den . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
| . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
| (Unterschrift) | |
| Herrn/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
| (Vorname, Familienname – gegebenenfalls abweichender Geburtsname) | |
| geboren am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . |
| wird gemäß § 10 Absatz 5 der Bundesärzteordnung die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs für die Tätigkeit, die zum Abschluss der ärztlichen Ausbildung in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erforderlich ist, für die Zeit vom . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . bis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . widerruflich erteilt. |
|
| Die Erlaubnis ist beschränkt auf eine nicht selbständige und nicht leitende Tätigkeit unter Aufsicht, Anleitung und Verantwortung von Ärztinnen und Ärzten, die eine Approbation oder eine unbeschränkte Berufserlaubnis besitzen. |
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| Die Tätigkeit darf nur in/an . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . verrichtet werden. | |
| Siegel | |
| . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . , den . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
| . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
| (Unterschrift) | |
| Herr/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
| geboren am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . |
| ist am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . geprüft worden. |
| Beginn und Ende der Einzel-/Gruppenprüfung: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
| Er/Sie hat die staatliche Eignungsprüfung bestanden/nicht bestanden. | |
| Tragende Gründe: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
| . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
| Mitglieder der Prüfungskommission nach § 36 Absatz 4 der Approbationsordnung für Ärzte: | |
| Als Vorsitzende(r) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
| Als weitere Mitglieder | |
| . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
| . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
| . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
| . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
| Gegenstand der Prüfung: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
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| (Inhalt und Prüfungsablauf sind stichwortartig wiederzugeben.) | |
| Sonstige Bemerkungen: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
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| (Unterschrift/en des weiteren Mitglieds/der weiteren Mitglieder der Prüfungskommission) |
(Unterschrift des/der Vorsitzenden der Prüfungskommission) |
| Herr/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
| geboren am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . |
| ist am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . geprüft worden. |
| Beginn und Ende der Einzel-/Gruppenprüfung: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
| Er/Sie hat die staatliche Kenntnisprüfung bestanden/nicht bestanden. | |
| Tragende Gründe: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
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| Mitglieder der Prüfungskommission nach § 37 Absatz 4 der Approbationsordnung für Ärzte: | |
| Als Vorsitzende(r) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
| Als weitere Mitglieder | |
| . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
| . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
| . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
| . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
| Gegenstand der Prüfung: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
| . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
| (Inhalt und Prüfungsablauf sind stichwortartig wiederzugeben.) | |
| Sonstige Bemerkungen: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
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| . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
| (Unterschrift/en des weiteren Mitglieds/der weiteren Mitglieder der Prüfungskommission) |
(Unterschrift des/der Vorsitzenden der Prüfungskommission) |