42. BImSchV
Ausfertigungsdatum: 12.07.2017
Vollzitat:
“Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider vom 12. Juli 2017 (BGBl. I S. 2379; 2018 I S. 202)”
(+++ Textnachweis ab: 19.8.2017 +++)
| § 1 | Anwendungsbereich |
| § 2 | Begriffsbestimmungen |
| § 3 | Allgemeine Anforderungen |
| § 4 | Ermittlung des Referenzwertes, betriebsinterne Überprüfungen und Laboruntersuchungen in Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern |
| § 5 | Maßnahmen bei einem Anstieg der Konzentration der allgemeinen Koloniezahl |
| § 6 | Maßnahmen bei einer Überschreitung der Prüfwerte in Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern |
| § 7 | Betriebsinterne Überprüfungen und Laboruntersuchungen in Kühltürmen |
| § 8 | Maßnahmen bei einer Überschreitung der Prüfwerte in Kühltürmen |
| § 9 | Maßnahmen bei einer Überschreitung der Maßnahmenwerte |
| § 10 | Informationspflichten |
| § 11 | Störungen des Betriebs |
| § 12 | Betriebstagebuch |
| § 13 | Anzeigepflichten |
| § 14 | Überprüfung der Anlagen |
| § 15 | Zulassung von Ausnahmen |
| § 16 | Weitergehende Anforderungen |
| § 17 | Informationsformate und Übermittlungswege |
| § 18 | Zugänglichkeit und Gleichwertigkeit von Normen |
| § 19 | Ordnungswidrigkeiten |
| § 20 | Inkrafttreten |
| Anlage 1 | (zu den §§ 3, 4, 6, 8 bis 10, zu Anlage 3 und Anlage 4) Prüfwerte und Maßnahmenwerte für die Konzentration von Legionellen im Nutzwasser |
| Anlage 2 | (zu § 3 Absatz 6) Maßnahmen vor Inbetriebnahme/Wiederinbetriebnahme |
| Anlage 3 | (zu § 10) Teil 1 Inhalt der Meldung nach § 10 Satz 1 Nummer 1 Teil 2 Inhalt der Meldung nach § 10 Satz 1 Nummer 2 |
| Anlage 4 | (zu § 12 und § 13) Teil 1 Inhalt des Betriebstagebuchs nach § 12 Teil 2 Inhalt der Anzeigen nach § 13 |
Der Betreiber hat unverzüglich nach der Inbetriebnahme oder der Wiederinbetriebnahme die Art der Bestimmung des Referenzwertes nach den Sätzen 1 bis 3 festzulegen und im Betriebstagebuch zu dokumentieren.In den Fällen der Sätze 1 und 2 hat der Betreiber nach Vorliegen des Ergebnisses der sechsten Laboruntersuchung unverzüglich die Höhe des Referenzwertes im Betriebstagebuch zu dokumentieren.
durch ein akkreditiertes Prüflaboratorium durchführen zu lassen,
Informations- oder Meldepflichten nach anderen Vorschriften bleiben unberührt.
Der Betreiber hat die Ursachen jeweils nach deren Ermittlung und die ergriffenen Maßnahmen jeweils nach deren Durchführung unverzüglich im Betriebstagebuch zu dokumentieren.
eine Überprüfung des ordnungsgemäßen Anlagenbetriebs durchführen zu lassen. Für bestehende Anlagen ist die erste Überprüfung gemäß Satz 1 nach Inkrafttreten dieser Verordnung bis zu den nachstehenden Daten fällig:
| für Anlagen, die in Betrieb gegangen sind vor dem |
erste Überprüfung bis zum |
|---|---|
| 19. August 2011 | 19. August 2019 |
| 19. August 2013 | 19. August 2020 |
| 19. August 2015 | 19. August 2021 |
| 19. August 2017 | 19. August 2022 |
| Art der Anlage | Prüfwert 1 | Prüfwert 2 | Maßnahmenwert |
|---|---|---|---|
| Legionellenkonzentration [KBE Legionella spp. je 100 ml] | |||
| Verdunstungskühlanlagen | 100 | 1 000 | 10 000 |
| Nassabscheider | 100 | 1 000 | 10 000 |
| Kühltürme | 500 | 5 000 | 50 000 |
| Checkliste | ||||||||
| Maßnahmen vor Inbetriebnahme/Wiederinbetriebnahme einer Anlage gemäß § 3 Absatz 6 der Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) |
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| Anlagendaten: | ||||||||
| Anlagen-ID | ||||||||
| Standort der Anlage | ||||||||
| Straße, Hausnummer | ||||||||
| PLZ, Ort | ||||||||
| Betreiber der Anlage | ||||||||
| Name | ||||||||
| Straße, Hausnummer | ||||||||
| PLZ, Ort | ||||||||
| Ansprechpartner (Name) | ||||||||
| Die Anlage darf erst in Betrieb genommen werden, wenn alle Punkte der Checkliste abgearbeitet sind. | ||||||||
| 1. | Verunreinigungen, Ablagerungen in der Anlage sowie ggf. Rückstände von Zusatzstoffen wurden entfernt. | |||||||
| 2. | a) Die chemische und mikrobiologische Beschaffenheit des Zusatzwassers wurde bestimmt. | |||||||
| b) Die Anforderungen gemäß § 3 Abs. 5 der 42. BImSchV werden eingehalten. | ||||||||
| 3. | Zwischen dem Vorliegen der Ergebnisse der Zusatzwasseranalyse nach Punkt 2 und dem Beginn des Befüllens der Anlagen liegen nicht mehr als 7 Tage. | |||||||
| Die Punkte 2 und 3 entfallen, wenn das Zusatzwasser aus einer überwachungspflichtigen Trinkwasserversorgungsanlage stammt und eine aktuelle Netzanalyse vorliegt. | ||||||||
| 4. | Eine Wasserbehandlung oder Wasseraufbereitung wurde, soweit installiert, entsprechend den Anforderungen an die Wasserqualität bei der Befüllung der Anlage in Betrieb genommen. | |||||||
| 5. | Die hygienerelevante Ausführung der Anlage wurde auf Übereinstimmung mit der Anlagenplanung überprüft, Abweichungen wurden korrigiert; die Anforderungen gemäß § 3 Abs. 2 bis 4 der 42. BImSchV werden eingehalten. | |||||||
| 6. | Die Anlagendokumentation – einschließlich der Dokumentation von Änderungen – sind im Betriebstagebuch nachgewiesen. | |||||||
| 7. | Das Bedienpersonal wurde in den Betrieb der – geänderten – Anlage eingewiesen. | |||||||
| 8. | Die vom Hersteller der Anlage genannten Anforderungen an die Wasserqualität werden erfüllt. | |||||||
| 9. | Vorgenannte Einzelschritte wurden vor Wieder-/Inbetriebnahme durchgeführt. | |||||||
| Die vorstehenden Maßnahmen wurden durchgeführt am | |||||||||||
| vom Betreiber | |||||||||||
| von einem Beauftragten | |||||||||||
| Name | |||||||||||
| Straße, Hausnummer | |||||||||||
| PLZ, Ort | |||||||||||
| Ansprechpartner (Name) | |||||||||||
| Die Anlage wurde in Betrieb genommen/wieder in Betrieb genommen am | |||||||||||
| Die vollständig ausgefüllte Checkliste ist vom Betreiber – und soweit zutreffend vom Beauftragten – zu unterschreiben. | |||||||||||
| Ort, Datum, Unterschrift Beauftragter | Ort, Datum, Unterschrift Betreiber | ||||||||||
| Die unterschriebene Checkliste ist in das Betriebstagebuch einzustellen. | |||||||||||
| wurden Überschreitungen im Berichtszeitraum festgestellt? | „Ja/Nein“ |
| welcher Prüfwert (PW) wurde überschritten? | „PW1/PW2“ |
| wurden Maßnahmen ergriffen? | „Ja/Nein“ |
falls ja, Angaben zu den ergriffenen Maßnahmen
| welche Legionellenkonzentration wurde nach Abschluss der Maßnahmen nach § 6 Absatz 3 Nummer 2 oder § 8 Absatz 2 Nummer 3 erreicht? |
„< PW1/< PW2“ |
| wurden Überschreitungen im Berichtszeitraum festgestellt? | „Ja/Nein“ |
| welche Legionellenkonzentration wurde nach Abschluss der Maßnahmen nach § 9 Absatz 1 und 2 erreicht? |
„< PW1/< PW2“ |