41. BImSchV
Ausfertigungsdatum: 02.05.2013
Vollzitat:
“Bekanntgabeverordnung vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973, 1001; 3756), die zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist”
Stand: | Zuletzt geändert durch Art. 15 G v. 10.8.2021 I 3436 |
Näheres zur Standangabe finden Sie im Menü unter Hinweise
(+++ Textnachweis ab 2.5.2013 +++)
Die V wurde als Artikel 4 der V v. 2.5.2013 I 973 von der Bundesregierung und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit nach Anhörung der beteiligten Kreise und mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Sie ist gem. Art. 11 Satz 1 dieser V am 2.5.2013 in Kraft getreten.
§ 1 | Anwendungsbereich |
§ 2 | Begriffsbestimmungen |
§ 3 | Organisationsform von Stellen |
§ 4 | Fachkunde und gerätetechnische Ausstattung von Stellen |
§ 5 | Unabhängigkeit von Stellen |
§ 6 | Zuverlässigkeit von Stellen |
§ 7 | Fachkunde von Sachverständigen |
§ 8 | Unabhängigkeit von Sachverständigen |
§ 9 | Zuverlässigkeit von Sachverständigen |
§ 10 | Gerätetechnische Ausstattung von Sachverständigen |
§ 11 | Hilfspersonal; Haftpflichtversicherung |
§ 12 | Antrag; behördliches Verfahren; Bekanntgabeentscheidung |
§ 13 | Nachweise der Fachkunde und gerätetechnischen Ausstattung |
§ 14 | Gleichwertigkeit von Befähigungsnachweisen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union |
§ 15 | Nebenbestimmungen |
§ 16 | Pflichten bekannt gegebener Stellen |
§ 17 | Pflichten bekannt gegebener Sachverständiger |
§ 18 | Widerruf der Bekanntgabe |
§ 19 | Gleichwertigkeit von Anerkennungen |
§ 20 | Zugänglichkeit der Normen |
§ 21 | Übergangsvorschriften |
Anlage 1 | Prüfbereiche für Stellen |
Anlage 2 | Prüfungsbereiche für Sachverständige |
zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden ist oder
innerhalb der letzten fünf Jahre vor Antragstellung mit einer Geldbuße in Höhe von mehr als fünfhundert Euro belegt worden ist.
In begründeten Einzelfällen kann abweichend von Satz 1 Nummer 1 und 2 eine nicht akademische Ausbildung mit mindestens fünfjähriger beruflicher Praxis im Bekanntgabebereich anerkannt werden, wenn dies im Hinblick auf die Aufgabenstellung im Einzelfall als gleichwertig anzusehen ist.
und deren Ergebnisse unverzüglich der für die Bekanntgabe zuständigen Behörde vorzulegen,
für den Betreiber der Anlage, auf die sich der Prüfungsauftrag beziehen soll, Aufträge durchgeführt haben, durch die sie bei einer nachfolgenden Prüfungstätigkeit in einen Interessenskonflikt geraten könnten;
Nr. | Gruppe I Ermittlung der Emissionen (Luft) |
Gruppe II Überprüfung des ordnungsgemäßen Einbaus und der Funktion sowie Kalibrierung kontinuierlich arbeitender Emissionsmess- einrichtungen Voraussetzung ist Gruppe I |
Gruppe III Überprüfung instationär genutzter Messeinrichtungen (Luft) |
Gruppe IV Ermittlung der Immissionen (Luft) |
Gruppe V Ermittlung von Geräuschen |
Gruppe VI Ermittlung von Erschütterungen |
---|---|---|---|---|---|---|
1 | Messaufgaben nach §§ 26, 28 BImSchG und entsprechende Messaufgaben nach Verordnungen zur Durchführung des BImSchG | Überprüfungen und Kalibrierungen von Messeinrichtungen an Anlagen, die eine gerätetechnische Ausstattung und Kenntnisse und Erfahrungen erfordern | Überprüfungen und Kalibrierungen von Messeinrichtungen, die im nicht stationären Betrieb eingesetzt werden | §§ 26, 28 BImSchG und entsprechende Messaufgaben nach Verordnungen zur Durchführung des BImSchG | §§ 26, 28 BImSchG und entsprechende Messaufgaben nach Verordnungen zur Durchführung des BImSchG | §§ 26, 28 BImSchG und entsprechende Messaufgaben nach Verordnungen zur Durchführung des BImSchG |
2 | Nummer 1 und Messaufgaben, die eine spezielle gerätetechnische Ausstattung und spezielle Erfahrungen des fachkundigen Personals erfordern | Nummer 1 und Überprüfungen und Kalibrierungen von Messeinrichtungen an Anlagen, die eine spezielle gerätetechnische Ausstattung und spezielle Erfahrungen des fachkundigen Personals erfordern |
Kennung | Aufgabenbereich (für die Gruppen I, II und IV) |
---|---|
P | partikelförmige und an Partikeln adsorbierte Stoffe |
G | gasförmige anorganische und organische Stoffe |
O | Gerüche |
Sp | spezielle Probenahme von Stoffen, die einen besonderen Aufwand bei der Probenahme oder Analyse erfordern |
Sa | spezielle Analyse von Stoffen, die einen besonderen Aufwand bei der Probenahme oder Analyse erfordern |
Nr. | Fachgebiet | Beschreibung |
---|---|---|
1 | Auslegung von Anlagen und Anlagenteilen | Auslegung (Festigkeit, Dimensionierung, Standsicherheit etc.) von Anlagen, Anlagenteilen, Apparaten, Rohrleitungen u. Ä. unter besonderer Berücksichtigung der Beanspruchungen bei einer Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs |
2 | Errichtung von Anlagen und Anlagenteilen | |
2.1 | Prüfung von Anlagenteilen vor Ort | Prüfungen von Anlagenteilen und Komponenten während der Errichtung vor Ort; Prüfungen vor Ort, wie z. B. nach Vorgaben des technischen Regelwerkes; Funktionsprüfungen |
2.2 | Qualitätssicherung, Prüfung auf Konformität | Qualitätssicherung der Errichtung, Prüfung von Anlagen auf Konformität mit den vorliegenden Unterlagen (z. B. Genehmigungsunterlagen, Baupläne) und den Gegebenheiten vor Ort |
3 | verfahrenstechnische Prozessführung | verfahrenstechnische Prozessführung und Auslegung von Anlagen oder Anlagenteilen sowie Beherrschung von Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs, beispielsweise Projektierung, Anlagenplanung, Erstellung oder Prüfung von Anlagenschutzkonzepten (z. B. Brandschutz, Explosionsschutz, Mess-, Steuer- und Regeltechnik (MSR-Technik), Prozessleittechnik (PLT) |
4 | Instandhaltung von Anlagen | |
5 | Statik von baulichen Anlagenteilen | Prüfung der Auslegung bzw. der Statik von Anlagenteilen (einschließlich der für diese relevanten Pflichten der 12. BImSchV – Störfallverordnung) |
6 | Werkstoffe | |
6.1 | Werkstoffprüfung | Werkstoffprüfung (Prüfinstitut, Prüflabor) |
6.2 | Werkstoffbeurteilung | Werkstoffbeurteilung (Werkstoffeignung, Werkstoffverträglichkeit) |
7 | Versorgung mit Energien und Medien | |
8 | umgebungsbedingte Gefahrenquellen | |
9 | Elektrotechnik | |
10 | MSR-/Prozessleittechnik | Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Prozessleittechnik (hard- und softwaremäßige Ausführung, Betrieb und Prüfung von MSR-Technik/PLT) |
11 | systematische Methoden der Gefahrenanalyse | |
12 | Stoffeigenschaften | chemische, physikalische, human- und ökotoxikologische Eigenschaften von Stoffen, Gemischen und Abfällen |
12.1 | Bewertung der Stoffeigenschaften | Bewertung chemischer, physikalischer und reaktionstechnischer Eigenschaften von Stoffen, Gemischen und Abfällen |
12.2 | Ermittlung von Stoffeigenschaften | Ermittlung chemischer, physikalischer und reaktionstechnischer Eigenschaften von Stoffen, Gemischen und Abfällen |
12.3 | spezielle toxikologische Fragestellungen | Bearbeitung von speziellen toxikologischen Fragestellungen zu Stoffen, Gemischen und Abfällen |
13 | Auswirkungsbetrachtungen | Auswirkungen von Störfällen, anderen Schadensereignissen sowie sonstigen Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs, Ermittlung, Berechnung und Bewertung |
14 | betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrpläne | |
15 | Brandschutz | |
15.1 | Fachfragen zum Brandschutz einschließlich Löschwasserrückhaltung | Prüfung von speziellen Fachfragen zum vorbeugenden, baulichen und abwehrenden Brandschutz, einschließlich Löschwasserrückhaltung |
15.2 | experimentelle Untersuchungen zum Brandschutz | Durchführung von experimentellen Untersuchungen zum Brandschutz und zu Brandursachen |
16 | Explosionsschutz | |
16.1 | Prüfung von speziellen Fachfragen zum Explosionsschutz | |
16.2 | experimentelle Untersuchungen zum Explosionsschutz | Durchführung von experimentellen Untersuchungen zum Explosionsschutz (Prüfinstitut, Prüflabor) |
17 | Sicherheitsmanagement und Betriebsorganisation | Sicherheitsmanagement und Betriebsorganisation (Bearbeitung organisations- und managementspezifischer Fragestellungen) |
18 | Sonstiges |