3. SprengV
Ausfertigungsdatum: 23.06.1978
Vollzitat:
“Dritte Verordnung zum Sprengstoffgesetz vom 23. Juni 1978 (BGBl. I S. 783), die durch Artikel 21 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) geändert worden ist”
| Stand: | Geändert durch Art. 21 G v. 25.7.2013 I 2749 |
Näheres zur Standangabe finden Sie im Menü unter Hinweise
Ihr sind als Unterlagen beizufügen
Der Anzeige nach Absatz 1 Nr. 2 braucht ein Lageplan nicht beigefügt zu werden, wenn in der Anzeige die Entfernung der Sprengstelle von den nächstgelegenen Verkehrswegen, Wohn- und Arbeitsstätten und Einrichtungen der öffentlichen Versorgung angegeben ist.