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2. DVLuftPersV – Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal (Anwendungsbestimmungen für die Ausbildung und Prüfung für den Erwerb von Lizenzen und Berechtigungen für Luftfahrer gemäß der Verordnung über Luftfahrtpersonal)

2. DVLuftPersV

Ausfertigungsdatum: 24.01.2006

Vollzitat:

“Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal (Anwendungsbestimmungen für die Ausbildung und Prüfung für den Erwerb von Lizenzen und Berechtigungen für Luftfahrer gemäß der Verordnung über Luftfahrtpersonal) vom 24. Januar 2006 (BAnz. 2006 Nr. 60 S. 2061 ), die durch Artikel 570 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist”

Stand: Geändert durch Art. 570 V v. 31.8.2015 I 1474

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Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 26.3.2006 +++)

Auf Grund des § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und 5 des Luftverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1999 (BGBl. I S. 550), der zuletzt durch Artikel 2 Nr. 2 des Gesetzes vom 19. April 2005 (BGBl. I S. 1070) geändert worden ist, in Verbindung mit § 133a der Verordnung über Luftfahrtpersonal in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Februar 1984 (BGBl. I S. 265), der durch Artikel 2 Nr. 64 der Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an Flugbesatzungen vom 10. Februar 2003 (BGBl. I S. 182) neu gefasst worden ist, verordnet das Luftfahrt-Bundesamt:
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis 

Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
  §§
Anwendungsbereich 1
Zweiter Abschnitt
Ausbildung und Prüfung
Zweck der Ausbildung 2
Täuschungsversuch, Rücktritt von der Prüfung 3
Dritter Abschnitt
Lizenzen und Berechtigungen für Luftfahrer
Privatflugzeugführer 4
Klassenberechtigung für Reisemotorsegler 5
Klassenberechtigung für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 750 Kilogramm 6
Erwerb der Privatpilotenlizenz (Flugzeuge) nach JAR-FCL 1 deutsch 7
Segelflugzeugführer 8
Klassenberechtigung für Reisemotorsegler für Inhaber der Lizenz für Segelflugzeugführer 9
Freiballonführer 10
Luftschiffführer 11
Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder12  
Kunstflugberechtigung 13
Schleppberechtigung 14
Wolkenflugberechtigung für Segelflugzeugführer 15
Streu- und Sprühberechtigung 16
Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern nach § 1 LuftPersV 17
Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern 18
Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern 19
Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern 20
Unterschiedsschulung, Vertrautmachen 21
Inkrafttreten 22
Anlagen
Anlage 1A Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer,
Anlage 1B Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer,
Anlage 1C Theoretische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer,
Anlage 1D Praktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer,
Anlage 2A Lehrplan für die praktische Einweisung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler,
Anlage 2B Praktische Prüfung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler,
Anlage 3A Lehrplan für die praktische Einweisung zum Erwerb der Klassenberechtigung für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 750 Kilogramm,
Anlage 3B Praktische Prüfung zum Erwerb der Klassenberechtigung für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 750 Kilogramm,
Anlage 4A Lehrplan für die ergänzende theoretische Ausbildung zum Erwerb der Privatpilotenlizenz (Flugzeuge) nach JAR-FCL 1 deutsch,
Anlage 4B Lehrplan für die ergänzende praktische Ausbildung zum Erwerb der Privatpilotenlizenz (Flugzeuge) nach JAR-FCL 1 deutsch,
Anlage 5A Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer,
Anlage 5B Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer,
Anlage 5C Theoretische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer,
Anlage 5D Praktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer,
Anlage 6A Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler für Inhaber der Lizenz für Segelflugzeugführer,
Anlage 6B Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler für Inhaber der Lizenz für Segelflugzeugführer,
Anlage 6C Theoretische Prüfung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler für Inhaber der Lizenz für Segelflugzeugführer,
Anlage 7A Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Freiballonführer,
Anlage 7B Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Freiballonführer,
Anlage 7C Theoretische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Freiballonführer,
Anlage 7D Praktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Freiballonführer,
Anlage 8A Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Luftschiffführer,
Anlage 8B Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Luftschiffführer
Anlage 8C Theoretische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Luftschiffführer,
Anlage 8D Praktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Luftschiffführer,
Anlage 9A Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder,
Anlage 9B Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder,
Anlage 9C Theoretische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder,
Anlage 9D Praktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder,
Anlage 10A Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Kunstflugberechtigung,
Anlage 10B Praktische Prüfung zum Erwerb der Kunstflugberechtigung,
Anlage 11 Lehrplan für die praktische Einweisung zum Erwerb der Schleppberechtigung,
Anlage 12A Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Wolkenflugberechtigung für Segelflugzeugführer,
Anlage 12B Praktische Prüfung zum Erwerb der Wolkenflugberechtigung für Segelflugzeugführer,
Anlage 13A Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Streu- und Sprühberechtigung,
Anlage 13B Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Streu- und Sprühberechtigung,
Anlage 13C Theoretische Prüfung zum Erwerb der Streu- und Sprühberechtigung,
Anlage 13D Praktische Prüfung zum Erwerb der Streu- und Sprühberechtigung,
Anlage 14A Theoretische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern,
Anlage 14B Praktische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern,
Anlage 14C Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern,
Anlage 14D Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern,
Anlage 14E Theoretische Prüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern,
Anlage 14F Praktische Prüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern,
Anlage 15A Theoretische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern,
Anlage 15B Praktische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern,
Anlage 15C Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern,
Anlage 15D Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern,
Anlage 15E Theoretische Prüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern,
Anlage 15F Praktische Prüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern,
Anlage 16A Theoretische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern,
Anlage 16B Praktische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern,
Anlage 16C Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern,
Anlage 16D Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern,
Anlage 16E Theoretische Prüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern,
Anlage 16F Praktische Prüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern,
Anlage 17A Theoretische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern,
Anlage 17B Praktische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern,
Anlage 17C Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern,
Anlage 17D Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern,
Anlage 17E Theoretische Prüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern,
Anlage 17F Praktische Prüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Erster Abschnitt – Allgemeine Vorschriften

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Verordnung regelt die Einzelheiten der in der Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) enthaltenen Anforderungen nach § 32 Abs. 1 Nr. 4 und 5 des Luftverkehrsgesetzes über die Lizenzierung und den Erwerb von Berechtigungen.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Zweiter Abschnitt – Ausbildung und Prüfung

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 2 Zweck der Ausbildung

Die Ausbildung dient dem Zweck, dem Luftfahrtpersonal die aus Gründen der Sicherheit des Luftverkehrs und der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln. Eine besondere Form der Ausbildung ist auch die zum Erwerb einer Lizenz oder Berechtigung geforderte Einweisung.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 3 Täuschungsversuch, Rücktritt von der Prüfung

(1) Unternimmt der Bewerber einen Täuschungsversuch, ist er mit sofortiger Wirkung von der weiteren Teilnahme an der Prüfung auszuschließen, und die Prüfung gilt als nicht bestanden.
(2) Tritt der Bewerber nach Beginn von der Prüfung zurück, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Etwas anderes gilt nur, wenn der Bewerber durch eine Erkrankung oder aus sonst nicht durch den Bewerber zu vertretenden Umständen die Prüfung oder einen Teil der Prüfung nicht antritt. Der Bewerber hat die Verhinderung unverzüglich durch Vorlage eines ärztlichen Attestes oder einer Bescheinigung nachzuweisen.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Dritter Abschnitt – Lizenzen und Berechtigungen für Luftfahrer

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 4 Privatflugzeugführer
(zu § 1 LuftPersV)

(1) In der theoretischen Ausbildung sind die Kenntnisse gemäß Anlage 1A zu vermitteln.
(2) In der Flugausbildung sind die in Anlage 1B festgelegten Übungen durchzuführen.
(3) Die theoretische Prüfung ist gemäß Anlage 1C durchzuführen.
(4) Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 1D nachzuweisen, dass er die zur Führung von Flugzeugen notwendigen Fähigkeiten besitzt.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 5 Klassenberechtigung für Reisemotorsegler
(zu § 3a LuftPersV)

(1) In der Einweisung sind die in Anlage 2A festgelegten Übungen durchzuführen.
(2) Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 2B nachzuweisen, dass er die zur Führung von Reisemotorseglern notwendigen Fähigkeiten besitzt.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 6 Klassenberechtigung für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 750 Kilogramm
(zu § 3b LuftPersV)

(1) in der Einweisung sind die in Anlage 3A festgelegten Übungen durchzuführen.
(2) Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 3B nachzuweisen, dass er die zur Führung von einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 750 Kilogramm notwendigen Fähigkeiten besitzt.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 7 Erwerb der Privatpilotenlizenz (Flugzeuge) nach JAR-FCL 1 deutsch
(zu § 5 LuftPersV)

(1) In der theoretischen Ausbildung sind die Kenntnisse gemäß Anlage 4A zu vermitteln.
(2) In der Flugausbildung sind die in Anlage 4B festgelegten Übungen durchzuführen.
(3) Die theoretische Prüfung ist gemäß JAR-FCL 1.130 deutsch durchzuführen.
(4) Der Bewerber hat eine praktische Prüfung gemäß JAR-FCL 1.135 deutsch abzulegen.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 8 Segelflugzeugführer
(zu § 36 LuftPersV)

(1) In der theoretischen Ausbildung sind die Kenntnisse gemäß Anlage 5A zu vermitteln.
(2) In der Flugausbildung sind die in Anlage 5B festgelegten Übungen durchzuführen.
(3) Die theoretische Prüfung ist gemäß Anlage 5C durchzuführen.
(4) Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 5D nachzuweisen, dass er die zur Führung von Segelflugzeugen notwendigen Fähigkeiten besitzt.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 9 Klassenberechtigung für Reisemotorsegler für Inhaber der Lizenz für Segelflugzeugführer
(zu § 40a LuftPersV)

(1) In der theoretischen Ausbildung sind Kenntnisse gemäß Anlage 6A zu vermitteln.
(2) In der Flugausbildung sind die in Anlage 6B festgelegten Übungen durchzuführen.
(3) Die theoretische Prüfung ist gemäß Anlage 6C durchzuführen.
(4) Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 2B nachzuweisen, dass er die zur Führung von Reisemotorseglern notwendigen Fähigkeiten besitzt.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 10 Freiballonführer
(zu § 46 LuftPersV)

(1) In der theoretischen Ausbildung sind die Kenntnisse gemäß Anlage 7A zu vermitteln.
(2) In der praktischen Ausbildung sind die in Anlage 7B festgelegten Übungen durchzuführen.
(3) Die theoretische Prüfung ist gemäß Anlage 7C durchzuführen.
(4) Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 7D nachzuweisen, dass er die zur Führung von Freiballonen notwendigen Fähigkeiten besitzt.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 11 Luftschiffführer
(zu § 50 LuftPersV)

(1) In der theoretischen Ausbildung sind die Kenntnisse gemäß Anlage 8A zu vermitteln.
(2) In der Flugausbildung sind die in Anlage 8B festgelegten Übungen durchzuführen.
(3) Die theoretische Prüfung ist gemäß Anlage 8C durchzuführen.
(4) Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 8D nachzuweisen, dass er die zur Führung von Luftschiffen notwendigen Fähigkeiten besitzt.
(5) Der Erwerb einer Musterberechtigung für Luftschiffführer erfordert den Erwerb zusätzlicher Kenntnisse und eine Schulung auf dem Luftschiffmuster. Die Ausbildung muss mit Zustimmung der zuständigen Stelle die Inhalte der Anlagen 8A und 8B musterspezifisch ergänzen.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 12 Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder
(zu § 62 LuftPersV)

(1) Die Ausbildung zum Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder erfolgt bei einem vom Luftfahrt-Bundesamt genehmigten Ausbildungsbetrieb für Flugausbildung, der dafür eine Erlaubnis besitzt.
(2) In der theoretischen Ausbildung sind Kenntnisse gemäß Anlage 9A zu vermitteln.
(3) In der praktischen fliegerischen Einweisung und technischen Ausbildung sind die in Anlage 9B festgelegten Übungen durchzuführen.
(4) Die theoretische Prüfung ist gemäß Anlage 9C durchzuführen.
(5) Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 9D nachzuweisen, dass er die für einen Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder notwendigen Fähigkeiten besitzt.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 13 Kunstflugberechtigung
(zu § 81 LuftPersV)

(1) In der Flugausbildung sind die in Anlage 10A festgelegten Übungen durchzuführen.
(2) Der Bewerber um eine Kunstflugberechtigung hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 10B nachzuweisen, dass er die zur Durchführung von Kunstflügen notwendigen Fähigkeiten besitzt.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 14 Schleppberechtigung
(zu § 84 LuftPersV)

Die gemäß § 84 Abs. 2 und Abs. 3 LuftPersV vorgeschriebenen Flüge sind in Übereinstimmung mit der Anlage 11 durchzuführen.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 15 Wolkenflugberechtigung für Segelflugzeugführer
(zu § 85 LuftPersV)

(1) Für den Erwerb der Wolkenflugberechtigung für Segelflugzeugführer sind die in Anlage 12A enthaltenen Instrumentenflugübungen durchzuführen.
(2) In der praktischen Prüfung hat der Bewerber gemäß Anlage 12B nachzuweisen, dass er die zur Durchführung von Wolkenflügen notwendigen Fähigkeiten besitzt.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 16 Streu- und Sprühberechtigung
(zu § 86 LuftPersV)

(1) In der theoretischen Ausbildung sind die Kenntnisse gemäß Anlage 13A zu vermitteln.
(2) In der Flugausbildung sind die festgelegten Übungen gemäß Anlage 13B durchzuführen.
(3) Der Bewerber für den Erwerb einer Streu- und Sprühberechtigung hat die theoretische Prüfung gemäß Anlage 13C durchzuführen.
(4) Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 13D nachzuweisen, dass er die zur Durchführung von Streu- und Sprühflügen notwendigen Fähigkeiten besitzt.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 17 Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern nach § 1 LuftPersV
(zu § 88a LuftPersV)

(1) Die Auswahlprüfung nach § 88a Abs. 1 Nr. 3 LuftPersV besteht aus einer theoretischen Prüfung gemäß Anlage 14A und einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 14B.
(2) In dem amtlich anerkannten Ausbildungslehrgang nach § 88a Abs. 1 Nr. 4 LuftPersV sind die theoretischen Kenntnisse gemäß Anlage 14C und die praktischen Fähigkeiten gemäß Anlage 14D zu vermitteln.
(3) Der Bewerber um den Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern hat in einer theoretischen Prüfung gemäß Anlage 14E nachzuweisen, dass er die zur Ausbildung von Privatpiloten notwendigen Kenntnisse besitzt.
(4) Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 14F nachzuweisen, dass er die zur Ausbildung von Privatpiloten notwendigen Fähigkeiten besitzt.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 18 Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern
(zu § 89 LuftPersV)

(1) Die Auswahlprüfung nach § 89 Abs. 1 Nr. 3 LuftPersV besteht aus einer theoretischen Prüfung gemäß Anlage 15A und einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 15B.
(2) In dem amtlich anerkannten Ausbildungslehrgang nach § 89 Abs. 1 Nr. 4 LuftPersV sind die theoretischen Kenntnisse gemäß Anlage 15C und die praktischen Fähigkeiten gemäß Anlage 15D zu vermitteln.
(3) Der Bewerber um den Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern hat in einer theoretischen Prüfung gemäß Anlage 15E nachzuweisen, dass er die zur Ausbildung von Segelflugzeugführern notwendigen Kenntnisse besitzt.
(4) Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 15F nachzuweisen, dass er die zur Ausbildung von Segelflugzeugführern notwendigen Fähigkeiten besitzt.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 19 Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern
(zu § 94 LuftPersV)

(1) Die Auswahlprüfung nach § 94 Abs. 1 Nr. 3 LuftPersV besteht aus einer theoretischen Prüfung gemäß Anlage 16A und einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 16B.
(2) In dem amtlich anerkannten Ausbildungslehrgang nach § 94 Abs. 1 Nr. 4 LuftPersV sind die theoretischen Kenntnisse gemäß Anlage 16C und die praktischen Fähigkeiten gemäß Anlage 16D zu vermitteln.
(3) Der Bewerber um den Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern hat in einer theoretischen Prüfung gemäß Anlage 16E nachzuweisen, dass er die zur Ausbildung von Freiballonführern notwendigen Kenntnisse besitzt.
(4) Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 16F nachzuweisen, dass er die zur Ausbildung von Freiballonführern notwendigen Fähigkeiten besitzt.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 20 Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern
(zu § 95 LuftPersV)

(1) Die Auswahlprüfung nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 LuftPersV besteht aus einer theoretischen Prüfung gemäß Anlage 17A und einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 17B.
(2) In dem amtlich anerkannten Ausbildungslehrgang nach § 95 Abs. 1 Nr. 4 LuftPersV sind die theoretischen Kenntnisse gemäß Anlage 17C und die praktischen Fähigkeiten gemäß Anlage 17D zu vermitteln.
(3) Der Bewerber um den Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern hat in einer theoretischen Prüfung gemäß Anlage 17E nachzuweisen, dass er die zur Ausbildung von Luftschiffführern notwendigen Kenntnisse besitzt.
(4) Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 17F nachzuweisen, dass er die zur Ausbildung von Luftschiffführern notwendigen Fähigkeiten besitzt.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 21 Unterschiedsschulung, Vertrautmachen

(1) Für den Wechsel auf eine andere Flugzeug- oder Reisemotorseglerbaureihe oder ein anderes Flugzeug- oder Reisemotorseglermuster innerhalb derselben Klassenberechtigung sind die Bestimmungen der Anlage 1M zur 1. DV LuftPersV sinngemäß anzuwenden. Die Unterschiedsschulung ist von einem entsprechend qualifizierten Lehrberechtigten durchzuführen und nach Abschluss durch Unterschrift im Flugbuch zu bestätigen.
(2) Soweit sich ein Flugzeug oder Reisemotorsegler hinsichtlich seiner Bauart, seines höchstzulässigen Abfluggewichtes oder seiner Flugeigenschaften von einem bisher geführten Flugzeug- oder Reisemotorseglermuster unterscheidet, hat sich der Luftfahrzeugführer mit dessen Eigenschaften eigenständig vertraut zu machen.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 22 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 1A Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer
(zu § 4)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 9 – 26
LUFTRECHT
Gesetzliche Grundlagen

Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)
Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)
Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (LuftGerPV)
Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)
Durchführungsverordnungen zur LuftPersV
Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (LuftBO)
Durchführungsverordnungen zur LuftBO
weitere Gesetze und Verordnungen, soweit sie für den Privatflugzeugführer von Bedeutung sind.

Nationale und internationale Organisationen der Luftfahrt

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU)
Luftfahrtbehörden der Länder
Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS)
Deutscher Wetterdienst (DWD)
ICAO

Zuständigkeiten und Aufgaben
JAA

Zuständigkeiten und Aufgaben
EASA

Zuständigkeiten und Aufgaben

Veröffentlichungen für Luftfahrer

Luftfahrthandbuch AIP
AIP VFR

Gliederung und Benutzung
VFR-Bulletin
Nachrichten für Luftfahrer Teil I und II (NfL I und NfL II)
NOTAM
Luftfahrtkarten ICAO

Flugplätze

Arten der Flugplätze
Flugplatzzwang
Außenstart und Außenlandung
Notlandung
Sicherheitslandung

Luftfahrzeuge

Arten
Zulassungen
Prüfungen
Lufttüchtigkeitsanweisungen
zulassungspflichtige Ausrüstung

Luftfahrtpersonal

Ausbildung
Lizenz

Erteilung
Erweiterung
Verlängerung
Erneuerung
Widerruf, Ruhen und Beschränkung
Ausübung der Rechte
Berechtigungen

Teilnahme am Luftverkehr

Pflichten der Teilnehmer am Luftverkehr
Allgemeine Regeln
Sichtflugregeln
Luftraumklassifizierung
Flugsicherungsvorschriften
Ausrüstung der Luftfahrzeuge
allgemeine Flugbetriebsvorschriften
Vermeidung von unnötigem Fluglärm

Flugfunkdienst

Rechtsvorschriften des beweglichen Flugfunkdienstes
Zulassung und Genehmigung von Funkanlagen
Funksprechverfahren
Not- und Dringlichkeitsverkehr
Verordnung über Flugsicherungsausrüstung von Luftfahrzeugen

Durchführung des Sprechfunkverkehrs
Bei Flügen nach Sichtflugregeln von und zu einem Flugplatz mit Flugverkehrskontrolle entweder in deutscher Sprache (BZF II) oder in deutscher und englischer Sprache (BZF I) unter Verwendung der festgelegten Redewendungen, Ausdrücke, Verfahren, Abkürzungen einschließlich der Not- und Dringlichkeitsverfahren
Haftung des Luftfahrzeugführers und Versicherungspflicht des Luftfahrzeughalters
Straftaten, Ordnungswidrigkeiten
NAVIGATION
Gestalt der Erde

Form
Erdachse, Pole
Ausmaße
Bewegung

Kartenkunde

Meridiane, Breitenparallele
Großkreise, Kleinkreise, Kursgleiche
Hemisphären, Nord/Süd, Ost/West
topografische Luftfahrtkarten
Projektionen und ihre Eigenschaften
Winkeltreue
Flächentreue (Äquivalenz)
Maßstab

Konforme Schnittkegelprojektion (ICAO-Karte 1:500 000)

Haupteigenschaften
Aufbau
Meridiankonvergenz
Darstellung von Meridianen, Breitenparallelen, Großkreisen und Kursgleichen
Maßstab, Standardparallelen
bildliche Darstellung der Höhe über Grund

Zeitrechnung

Beziehung zwischen koordinierter Weltzeit (UTC) und mittlerer Ortszeit (LMT)
Definition von Sonnenaufgangs- und Sonnenuntergangszeiten

Bezugsrichtung

rechtweisend Nord (True North)
Magnetfeld der Erde, Missweisung – jährliche Veränderung
missweisend Nord (Mag North), Variation
vertikale und horizontale Komponenten
Isogonen, Null-Isogonen (Agone)
Magnetismus des Flugzeugs

magnetische Einflüsse im Flugzeug
Kompassablenkung (Deviation)
Kurven, Beschleunigungsfehler
Vermeidung magnetischer Störungen des Kompasses

Entfernungen

Einheiten
Entfernungsmessung in Abhängigkeit der Kartenprojektion

Luftfahrtkarten in der praktischen Navigation

Einzeichnen von Standorten
Breite und Länge
Peilung und Entfernung
Benutzung eines Winkelmessers
Messen von Kursen über Grund (Track) und Entfernungen

Kartensymbolik/Gebrauch der Navigationskarten

Kartenauswertung
Topographie
Geländeform (Relief)

künstliche Geländemerkmale
unveränderliche Merkmale (z. B. längen- oder punktförmige, einmalige oder besondere Merkmale)
veränderliche Merkmale (z. B. Wasser)
Kartenvorbereitung
Falten der Karte
Verfahren für das Lesen der Karte
Orientierung anhand der Karte
Merkmale von Kontrollpunkten
Erwartetes Aussehen von Kontrollpunkten

mit ständigem Sichtkontakt
ohne ständigen Sichtkontakt
bei unsicherer Position (Auffanglinien)
Luftfahrtsymbole
Luftfahrtinformationen
Umrechnung von Einheiten

Grundlagen der Navigation

angezeigte, berichtigte und wahre Geschwindigkeit (IAS, CAS und TAS)
Kurs über Grund, rechtweisender und missweisender Kurs
Wind, Einfluss auf Steuerkurs und Geschwindigkeit über Grund
Winddreieck
Berechnung von Steuerkurs und Geschwindigkeit über Grund
voraussichtliche Ankunftszeit (Estimated Time of Arrival/ETA)
Koppelnavigation, Position, festgelegter Standort

Navigationsrechner

Anwendung eines mechanischen oder elektronischen Navigationsrechners sowie gegebenenfalls der Gebrauch von Überschlagsberechnungen für die Bestimmung folgender Größen:

wahre Fluggeschwindigkeit (TAS), Zeit und Entfernung
Umrechnung von Einheiten
benötigte Kraftstoffmenge
Druck, Dichte und wahre Höhe
Flugzeit und voraussichtliche Ankunftszeit
Winddreiecksaufgaben
Abtrift und Luvwinkel, Anwendung von TAS und Windgeschwindigkeit auf den Kurs über Grund
Steuerkurs und Geschwindigkeit über Grund

Flugplanung

Auswahl von Kartenmaterial
Wettervorhersagen und Berichte für die Flugstrecke und den Flugplatz
Beurteilung der Wettersituation
Einzeichnen des Flugweges
Berücksichtigung von kontrollierten Lufträumen Luftraumbeschränkungen, Gefahrengebieten etc.
Verwendung von AIP und NOTAMS
Verbindungen zur Flugverkehrskontrollstelle in kontrollierten Lufträumen
Kraftstoffberechnung
Sicherheitsmindesthöhen für die Flugstrecke
Ausweichflugplatz
Fernmeldeverkehr und Funk-/Navigationsfrequenzen
UKW-Peilung (VDF-Peiler, QDM, QDR)
VOR-Peilung, Positionsbestimmung
Transponder und Radar
Satellitennavigation (GPS)
Erstellung eines Flugdurchführungsplans
Erstellung eines ATC-Flugplans
Auswahl von Meldepunkten, Zeit- und Entfernungsmarkierungen
Berechnungen von Masse und Schwerpunktlage
Berechnungen von Masse und Flugleistung

Praktische Navigation

Kompasssteuerkurse, Verwendung der Deviationstabelle
Organisation der während des Fluges anfallenden Arbeitsbelastung
Abflugverfahren

Eintragungen in den Flugdurchführungsplan
Höhenmessereinstellung
Ermittlung von TAS und Geschwindigkeit über Grund (GS)
Einhaltung von Steuerkurs und Flughöhe
Durchführung der Sichtnavigation
Standortbestimmung

Bestimmung von Kontrollpunkten
Korrekturen von Steuerkurs
Anflugverfahren

Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle
Eintragungen in den Flugdurchführungsplan und das Flugzeugbordbuch

METEOROLOGIE
Die Atmosphäre

Zusammensetzung und Aufbau
Besonderheiten der Troposphäre
ICAO-Standardatmosphäre
atmosphärischer Druck
vertikale Schichtung

Druck, Dichte und Temperatur

Luftdruck, Luftdruckmessung, Isobaren
Änderung von Druck, Dichte und Temperatur mit der Höhe
Begriffe aus der Höhenmessung
Strahlungsprozesse, Temperatur
Tagesgang der Temperatur
Stabilität und Labilität
Auswirkung von Strahlungs- und Advektionsprozessen

Luftfeuchte und Niederschlag

Wasserdampf in der Atmosphäre
Luftfeuchte
Taupunkt, Spread
relative, absolute und spezifische Feuchte
Dampfdruck
Kondensation, Sublimation, Verdunstung
Niederschlag
Entstehung von Niederschlag
Niederschlagsarten

Luftdruck und Wind

Hoch- und Tiefdruckgebiete
Luftbewegung

Druckgradient (Buys-Ballot’sches Gesetz),
Corioliskraft, Reibung (Bodenwind und geostrophischer Wind)
vertikale und horizontale Luftbewegung, Konvergenz, Divergenz
lokale Windsysteme (Föhn, Berg-/Talwind, Land-/Seewind, geführter Wind)
Turbulenz und Böigkeit
Einfluss von Wind und Windscherung bei Start und Landung

Wolkenbildung

Abkühlung und Erwärmung durch Advektion, Strahlung und adiabatische Prozesse
Wolkenklassifizierung, Wolkenstockwerke

konvektive Wolken (Cumuluswolken)
stratiforme Wolken (Schichtwolken)
orografisch bedingte Wolken
Flugbedingungen in stratiformen und konvektiven Wolken

Nebel, feuchter Dunst und trockener Dunst

Strahlungsnebel, Advektionsnebel, Mischungsnebel, gefrierender Nebel
Entstehung und Auflösung von Nebel
verminderte Sicht durch feuchten Dunst, Regen oder Sprühregen, Schnee, Rauch, Staub und Sand
Beurteilung der Wahrscheinlichkeit des Eintretens von verminderter Sicht
Gefahren bei Flügen bei geringer Horizontal- und Vertikalsicht

Luftmassen, Hoch- und Tiefdruckgebiete

Eigenschaften von Luftmassen und Einflussgrößen
Einteilung der Luftmassen, Entstehungsgebiete
Transformation (Änderung) von Luftmassen während ihrer Verlagerung
Entstehung von Hoch- und Tiefdruckgebieten
Wettergeschehen im Zusammenhang mit Hoch- und Tiefdruckgebieten
Tiefdruckrinne, Höhentrog (Entstehung und Wettergeschehen)

Fronten

Bildung von Fronten und Luftmassengrenzen
Warmfront

Entstehung einer Warmfront
zugehörige Wolken und Wettergeschehen
Wetterbedingungen im Warmsektor
Kaltfront

Entstehung einer Kaltfront
zugehörige Wolken und Wettergeschehen
Rückseitenwetter
Okklusion

Entstehung einer Okklusion
zugehörige Wolken und Wettergeschehen
stationäre Fronten

zugehörige Wolken und Wettergeschehen

Vereisung

Ursachen und Bedingungen für die Vereisung
Bildung und Auswirkung von Raureif, Raueis, Klareis
Auswirkungen von Vereisung auf die Flugleistung
Vereisung des Antriebssystems, Vergaser-/Propellervereisung
Fliegerische Maßnahmen zur Vermeidung von Vereisung

Gewitter

Gewitterbildung
Luftmassengewitter, Frontgewitter, orografisch bedingte Gewitter

Voraussetzungen
Entwicklungsprozess
Erkennen von günstigen Voraussetzungen für die Entstehung von Gewittern
Gefahren für Flugzeuge
Auswirkungen von Blitzen, Hagel und schwerer Turbulenz
Vermeidung von Flügen in der Nähe von Gewittern

Flüge über gebirgigem Gelände

Einfluss des Geländes auf atmosphärische Prozesse
Bildung von Leewellen
lokale Windsysteme, Auf- und Abwinde, Rotoren
Gefahren

Klimatologie

allgemeine jahreszeitlich bedingte Zirkulation in der Troposphäre über Europa
jahreszeitlich bedingtes lokales Wettergeschehen und Windbedingungen

Höhenmessung

Bedeutung der Druckeinstellungen für den Luftverkehr
Druckhöhe, Dichtehöhe
Höhe über Grund, Höhe über NN, Flugflächen
ICAO-Standardatmosphäre
QNH, QFE, QFF, QNE (Standardeinstellungen)
Übergangshöhe, Übergangsschicht und Übergangsfläche

Organisation der meteorologischen Sicherung des Luftverkehrs

Flugwettervorhersage und Beratung – LBZ – Konsultation
Flugwetterwarten – FWW – Briefing und Dokumentation
Flugwetterstation (Beobachtung)
Verfügbarkeit von periodischen Wettervorhersagen

Wetteranalyse und Vorhersage

Wetterkarten, Symbole, Zeichen
Karten zur Vorhersage signifikanter Flugwetterbedingungen (Significant weather charts)
Vorhersagekarten für die Allgemeine Luftfahrt

Wetterinformationen für die Flugvorbereitung

Berichte und Vorhersagen für Start, Reiseflug, Ziel und Ausweichflugplätze (TAF, GAFOR und andere), Auswertung von regelmäßigen Flugwettermeldungen (METAR) und Warnungen (SIGMET, AIRMET und andere)
Wetterinformationen über Selfbriefingsysteme
Flugwetterberatungen

Wetterfunksendungen für die Luftfahrt

VOLMET, ATIS

AERODYNAMIK
Umströmung eines Körpers, Unterschallbereich

Luftwiderstand und Luftdichte
Grenzschicht
Reibungswiderstand
Bernoullische Gleichung, Venturi-Effekt
Umströmung einer ebenen Platte

Zweidimensionale Umströmung des Flügelprofils

Geometrische Kenngrößen des Flügelprofils
Umströmung eines gekrümmten Flügelprofils, Druckverteilung am Profil
Laminare und turbulente Strömung, Umschlag- und Ablösepunkt
Entstehung von Auftrieb und Profilwiderstand
Beziehung zwischen Auftriebsbeiwert, Widerstandsbeiwert und Anstellwinkel

Dreidimensionale Umströmung eines Tragflügels

Tragflügelgrundrisse und Profilformen
Gesamtwiderstand
induzierter Widerstand

Abwindwinkel, Wirbelwiderstand, Bodeneffekt
Flügelstreckung
schädlicher Widerstand

Interferenzwiderstand und Restwiderstand
Auftriebsverteilung am Tragflügel
Verhältnis Auftrieb/Widerstand, (Lilienthalpolare)

Kräfteverteilung am Luftfahrzeug

Wirkende Kräfte und Kräftegleichgewicht
Auftriebskraft und Fluggewicht
Schub und Luftwiderstand
Stationäre Flugzustände (Horizontal-, Steig-, Gleit- und Kurvenflug)

Steuerungsanlagen

die drei Hauptachsen

Nicken um die Querachse
Rollen um die Längsachse
Gieren um die Hochachse
Wirkung des Höhen-, Seitenruders und der Querruder
Steuerung bei Nick-, Roll- und Gierbewegungen
Gegenseitige Kopplung des Rollens und Gierens (Gierrollmoment, Rollgiermoment)
Seitengleitflug und Seitenwindsteuertechnik für die Landung
aerodynamischer Ausgleich und Masseausgleich von Steuerflächen

Trimmsteuerung

Trimmruder, Ausgleichsruder und Gegenausgleichsruder
Aufgabe und Funktionsprinzip
Bedienung

Landeklappen und Vorflügel

Wölbungs-, Spreiz-, Spalt- und Fowler-Klappen
Aufgabe und Funktionsprinzip
betrieblicher Einsatz
Vorflügel, Klappen an der Flügelvorderkante
Aufgabe und Funktionsprinzip
normaler/automatischer Betrieb

Stabilität

Begriffsbestimmungen der statischen und dynamischen Stabilität
Längsstabilität
Einfluss der Schwerpunktlage auf die Längsstabilität und die Längssteuerbarkeit
Seitenstabilität (Quer- und Richtungsstabilität)
(Gegenseitige Kopplung der Quer- und Richtungsstabilität über das Schieben, Schieberollmoment)

Strömungsabriss

kritischer Anstellwinkel
Störung der glatten Anströmung
Verringerung des Auftriebs, Erhöhung des Luftwiderstandes
Verschiebung des Druckpunktes
Anzeichen für beginnenden Strömungsabriss
Verhalten des Flugzeuges bei Strömungsabriss
Einflussgrößen auf die Abreißgeschwindigkeit und das Verhalten des Flugzeugs bei Strömungsabriss
Strömungsabriss bei Horizontal-, Steig-, Sink- und Kurvenflug
Möglichkeiten von Überziehwarnungen und Überziehwarnanlagen
Beenden des überzogenen Flugzustandes

Vermeiden von Trudeln

Strömungsabriss an den Flügelspitzen
Einseitiger Strömungsabriss am Flügel
Entstehung einer Rollbewegung
Erkennen von beginnendem Trudeln
stationäres Trudeln
Einfluss des inneren und äußeren Schiebens
Steil- und Flachtrudeln

Einfluss der Schwerpunktlage,
Strömungsverhältnisse am Seiten- und Höhenleitwerk, Abschirmungen
Beenden des Trudelns

Lastvielfaches und Abfangmanöver

Festigkeitsbetrachtungen
V-n-Diagramme für Böen und Abfangbelastungen
Belastungsgrenzen, mit und ohne Landeklappen
Veränderung des Lastvielfachen im Kurvenflug und beim Abfangen
höchstzulässige Manövergeschwindigkeit für vollen Ruderausschlag
Vorsichtsmaßnahmen während des Fluges

Belastungen am Boden

seitliche Belastungen auf das Fahrwerk
Landung
Rollen, Vorsichtsmaßnahmen bei Richtungsänderungen

ALLGEMEINE LUFTFAHRZEUGKENNTNISSE, TECHNIK
Aufbau der Zelle

Bauteile
Rumpf, Tragflügel, Leitwerk
Höhen-, Quer- und Seitensteuerung
Trimmanlage und Landeklappen/Vorflügel
Fahrwerk
Spornrad, einschließlich Steuerung
Bugrad, einschließlich Steuerung
Bereifung, Zustand der Reifen
Bremsanlagen und Besonderheiten bei der Benutzung

Belastungen der Zelle

statische Festigkeit
Lastvielfaches
Sicherheitsfaktor
Vorflugkontrolle
Verriegelung der Steuerorgane
Vorsichtsmaßnahmen am Boden und während des Fluges

Triebwerk

Grundlagen des 4-Takt-Verbrennungsmotors (Otto- und Dieselmotor)
Ursachen für Frühzündung und Klopfen
Leistungsabgabe in Abhängigkeit von der Drehzahl (U/min)
Motorkühlung

Luftkühlung
Wasser-/Flüssigkeitskühlung
Zylinderkopftemperaturanzeige
Motorschmierung

Aufgaben und Arten der Schmierung
Schmierstoffsysteme
Ölverteilungsverfahren
Anforderungen an Ölpumpe und Ölfilter
Ölsorten und -qualitäten
Überwachung von Öltemperatur und Öldruck
Fehlererkennung im Schmierstoffsystem

Zündanlagen

Grundlagen der Magnetzündung
Aufbau und Arbeitsweise
Zweck und Arbeitsweise der Schnappkupplung eines Zündmagneten
Überprüfungen, Fehlererkennung
betriebliche Verfahren zur Vermeidung von Zündkerzenverschmutzung

Gemischbildung

Grundlagen des Schwimmervergasers
Aufbau und Arbeitsweise
Verfahren zur Beibehaltung des richtigen Gemischverhältnisses
Auswirkung der Flughöhe
manuelle Gemischregelung

Beibehaltung des richtigen Gemischverhältnisses
beschränkter Einsatz im Volllastbereich
Vermeiden von Klopfen
Kraftstoffabsperrventil
Arbeitsweise und Bedienung der Gemischregelanlage
Ausweich- und Ansaugluftsystem
Vergaservereisung, Einsatz der Vergaservorwärmung
Einspritzanlagen, Grundlagen und Arbeitsweise

Kraftstoff

Kraftstoffklassifizierung

Sorten und Farbkennzeichnung
Qualitätsanforderungen
Prüfung auf Verunreinigung
Gebrauch von Kraftstofffiltern und -ablässen
Kraftstoffanlagen
Kraftstofftanks und -leitungen
Belüftungssystem
mechanische und elektrische Pumpen
Schwerkraftförderung
Tankwahl

Propeller

Fachausdrücke
Umwandlung von Motorleistung in Schubkraft
Gestaltung und Aufbau von festen Propellern
Kräfteeinwirkung auf die Propellerblätter
Abhängigkeit zwischen Drehzahl und Fluggeschwindigkeit
Wirkungsgrad in Abhängigkeit der Geschwindigkeit
Gestaltung und Aufbau von Verstellpropellern
konstante Drehzahlregelung (Constant Speed Propeller)
Auswirkung von Änderungen des Blatteinstellwinkels
Einfluss der Fluggeschwindigkeit auf die Propellerdrehzahl (Windmilling)

Triebwerksbedienung

Anlassverfahren und Vorsichtsmaßnahmen
Fehlererkennung
Warmlaufen, Überprüfung der Triebwerke und Systeme
Betriebsgrenzen für Öltemperatur und Öldruck
Betriebsgrenzen für die Zylinderkopftemperatur
Überprüfung der Zündanlage und anderer Systeme
Leistungsgrenzen
Vermeidung von schnellen Leistungswechseln
Bedienung der Gemischregelung

Elektrische Anlage

Einbau und Betrieb von Wechselstrom- und Gleichstromgeneratoren
Gleichstromversorgung
Batterien, Speichervermögen und Ladevorgang
Voltmeter und Amperemeter
Sicherungsautomaten und Schmelzsicherungen
elektrisch betriebene Bordanlagen und Instrumente
Fehlererkennung
Verfahren bei Fehlfunktionen

Unterdruckanlage

Bauelemente
Pumpen
Filteranlage
Fehlererkennung
Pneumatisch betriebene Instrumente
Verfahren bei Fehlfunktionen

Bordinstrumente

Pitot-Rohr, Funktionsprinzip
Pitot-Rohr, Grundlagen und Aufbau
Abnahmestelle für den statischen Druck
Alternativabnahmestelle für den statischen Druck
Einbaufehler
Ablassöffnungen für Feuchtigkeit (Drainöffnungen)
Heizung der Drucksonden
Fehler durch Blockierung oder Undichtigkeit

Fahrtmesser

Arbeitsweise und Aufbau
Verhältnis zwischen Gesamtdruck und statischem Druck
Begriffsbestimmungen der angezeigten, berichtigten und wahren Fluggeschwindigkeit (IAS, CAS, TAS)
Instrumentenfehler
Fluggeschwindigkeitsangaben, Farbkennzeichnung
Überprüfung der Betriebsbereitschaft durch den Piloten

Höhenmesser

Arbeitsweise und Aufbau
Aufgabe der Einstellskala für den Luftdruck
Druckhöhe
wahre Höhe
Internationale Standardatmosphäre
Flugfläche
Anzeige (Drei-Zeiger)
Instrumentenfehler
Überprüfung der Betriebsbereitschaft durch den Piloten

Variometer

Arbeitsweise und Aufbau
Funktionsprinzip
Eigenverzögerung
verzögerungsfreies Variometer
Anzeige
Überprüfung der Betriebsbereitschaft durch den Piloten

Kreiselinstrumente

Grundlagen
Raumstabilität
Präzession

Wendezeiger

Aufgabe und Funktionsprinzip
Auswirkung der Drehzahl (RPM) des Kreisels
Anzeige
Begrenzung der Drehgeschwindigkeitsanzeige
Energieversorgung
Libelle
Überprüfung der Betriebsbereitschaft durch den Piloten

Fluglageanzeiger (Künstlicher Horizont)

Aufgabe und Funktionsprinzip
Anzeigen
Interpretation
Betriebsgrenzen
Energieversorgung
Überprüfung der Betriebsbereitschaft durch den Piloten

Kursanzeiger (Kurskreisel)

Aufgabe und Funktionsprinzip
Anzeige
Nutzung in Verbindung mit dem Magnetkompass
Einstellung/Nachführung
scheinbare Auswanderung
Betriebsgrenzen
Energieversorgung
Überprüfung der Betriebsbereitschaft durch den Piloten

Magnetkompass

Aufbau und Funktionsprinzip
Variation und Deviation
Kurven- und Beschleunigungsfehler
Vorsichtsmaßnahmen beim Mitführen von magnetischen Gegenständen
Überprüfung der Betriebsbereitschaft durch den Piloten

Triebwerksüberwachungsinstrumente

Grundlagen, Anzeige und Betrieb von

Öltemperaturanzeige
Öldruckanzeige
Zylinderkopftemperaturanzeige
Abgastemperaturanzeige
Ladedruckanzeige
Kraftstoffdruckanzeige
Kraftstoffdurchflussanzeige
Kraftstoffvorratsanzeige(n)
Drehzahlmesser

Sonstige Instrumente

Grundlagen, Anzeige und Betrieb von

Unterdruckmesser
Voltmeter und Amperemeter
Warnanzeigen
sonstige Instrumente bezogen auf das Flugzeugmuster

Lufttüchtigkeit

gültiges Lufttüchtigkeitszeugnis
Einhaltung der Bestimmungen

regelmäßige Wartungsüberprüfungen
Einhaltung der Bestimmungen des Flughandbuchs (oder gleichwertiger Unterlagen)
Einhaltung von Anweisungen, Betriebsgrenzen, Hinweisschildern
Ergänzungen zum Flughandbuch
Bereitstellung und Aufbewahrung von Unterlagen

technische Nachweisführung für Flugzeug, Triebwerk und Propeller
Aufzeichnung von Mängeln bzw. Ausfällen und technischen Defekten
Wartungsarbeiten, die von Piloten durchgeführt werden dürfen

Masse und Schwerpunktlage

höchstzulässige Masse
Grenzen der Schwerpunktlage vorne und hinten, Normal- und Nutzbetrieb
Ermittlung von Masse und Schwerpunktlage
Flughandbuch und Beladeplan

Flugleistung
Start

verfügbare Startrollstrecke und verfügbare Startstrecke
Abheben und Steigflug
Auswirkungen von Masse, Wind und Dichtehöhe
Auswirkungen von Pistenbeschaffenheit und -neigung
Benutzung der Landeklappen

Landung

Auswirkungen von Masse, Wind, Dichtehöhe und Anfluggeschwindigkeit
Benutzung der Landeklappen
Auswirkungen von Pistenbeschaffenheit und -neigung

Reiseflug

Verhältnis zwischen Leistungsbedarf und verfügbarer Leistung
Flugleistungsdiagramm
maximale Steiggeschwindigkeit und maximaler Steigwinkel
Reichweite und Flugdauer
Auswirkungen von Konfiguration, Masse, Temperatur und Flughöhe
Rückgang der Flugleistung bei Steigflugkurven
Gleitflug
ungünstige Einflüsse

Vereisung, Regen
Zustand der Zelle
Auswirkung der Klappenstellung

VERHALTEN IN BESONDEREN FÄLLEN
Flugzeug

Einstellen und Sichern der Sitze
Schulter- und Sitzgurte
Lage und Handhabung der Notausrüstung und Notausstiege

Feuerlöscher
Maßnahmen bei einem Feuer am Boden und in der Luft
Triebwerksbrand, Brand in der Kabine und in der elektrischen Anlage
Eisverhütung
Noträumung des Flugzeugs
Systemausfälle
Kohlenmonoxidvergiftung
Vorsichtsmaßnahmen beim Betanken
brennbare Güter/Druckbehälter

Flugbetrieb

Wirbelschleppen
Aquaplaning
Windscherung

Start
Anflug
Landung
Unterweisung der Fluggäste
Noträumung des Flugzeugs
Notlandungen
Landung mit eingefahrenem Fahrwerk
Notwasserung
Ausfall von Bremsen und Lenkung
Startabbruch
Triebwerksausfall nach dem Start
Abbruch des Landeanfluges/Durchstarten
Fehlanflug

MENSCHLICHES LEISTUNGSVERMÖGEN
Grundlagen der Physiologie
Begriffe

Zusammensetzung der Atmosphäre
Gasgesetze
Atmung und Blutkreislauf

Auswirkungen von Partialdruck

Auswirkung von zunehmender Flughöhe
Gasaustausch
Hypoxie (Sauerstoffmangel)

Symptome
vorbeugende Maßnahmen
Kabinendruck

Auswirkungen von schnellem Druckabfall
Selbstrettungszeit (Time of Useful Consciousness/TUC)
Benutzung der Sauerstoffmasken und Notabstieg
Hyperventilation

Symptome
Vermeidung
Auswirkungen von Beschleunigungen

Sehvermögen

Physiologie des Sehens
Einschränkungen des Sehvermögens
Sehfehler
optische Täuschungen

Hörvermögen

Physiologie des Hörens
Sinneswahrnehmungen des Innenohrs (Vestibularorgan)

räumliche Desorientierung
Vermeidung von Desorientierung
Auswirkungen von Änderungen der Flughöhe
Lärm und Verlust des Gehörsinnes

Gehörschutz
Widersprüche zwischen akustischer und optischer Wahrnehmung

Reisekrankheit

Ursachen, Symptome
vorbeugende Maßnahmen

Fliegerische Fitness

medizinische Anforderungen
Störungen des Allgemeinbefindens und deren Behandlung

Erkältungskrankheiten
Magenverstimmungen
Medikamente und Nebenwirkungen
Alkohol, Drogen
Ermüdung
Schwangerschaft
persönliche Fitness
Fluggastbetreuung
Vorsichtsmaßnahmen vor dem Flug nach Tauchgängen

Vergiftungsgefahr

gefährliche Güter
Kohlenmonoxidabgabe (Heizungsanlagen, Abgase)

Grundlagen der Psychologie
Der Informationsprozess

Begriffe der Sinneswahrnehmung
kognitive Wahrnehmung

Erwartung
Antizipation (gedankliche Vorwegnahme von Handlungsabläufen)
Verhaltensweisen

Der zentrale Entscheidungsweg

mentale Belastung, Belastungsgrenzen
Informationsquellen

Reize und Aufmerksamkeit
verbale Kommunikation
Gedächtnis und Erinnerungsvermögen
Ursachen für Missdeutungen

Stress

Ursachen und Auswirkungen
Erregungszustände
Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit
Stress erkennen und vermindern

Lagebeurteilung und Entscheidungsfindung

Konzepte zur Lagebeurteilung
Gemütszustände

Verhaltensmuster
Risikoeinschätzung

Entwicklung von Situationsbewusstsein
typische Entscheidungsfehler
Serie (Kette) fehlerhafter Entscheidungen
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 1B Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer
(zu § 4)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 27 – 33
Allgemeines Der nachfolgende Lehrplan ist eine Richtlinie für den Ablauf und die Inhalte der praktischen Ausbildung. Das in der praktischen Ausbildung verwendete Flugzeug muss mit einem Doppelsteuer ausgerüstet und für die Ausbildung geeignet sein. Da nicht alle musterspezifischen Eigenarten verschiedener Flugzeugmuster berücksichtigt werden können, sind alle Übungen gemäß der im Flughandbuch des in der Ausbildung verwendeten Flugzeuges aufgeführten Verfahrensanweisungen durchzuführen.
Bei allen Übungen sind Einstellung und Betrieb des Triebwerks zu überwachen.
Unnötiger Fluglärm ist zu vermeiden.
Alle Kontrollen sind anhand der Klarlisten durchzuführen.
Flugausbildung bis zum ersten Alleinflug
Bodeneinweisung

Erklärung des Flugzeugmusters

Bauweise
Instrumentierung
Steuerbedienungsorgane
Klarlisten
Betriebshandbuch
Flugklarheit des Flugzeugs, Außenkontrolle

Anlassen

Vorflugkontrolle gemäß Klarliste
Anlassen gemäß Klarliste

Rollen

Beobachtung des übrigen Flugplatzverkehrs
Funktionsüberprüfungen (Auswendige Anwendung der Klarliste)

Kontrollen vor dem Start

Durchführung der Kontrollen vor dem Start gemäß Klarliste
Abflugbriefing
Ansprechen der Notverfahren beim Start

Start

Beobachten des Anflugluftraumes
Aufstellen des Flugzeuges

Windberücksichtigung
Ausrichten auf der Startbahn
Kompasskontrolle in Startrichtung
Setzen der Triebwerksleistung
Ruderbetätigung beim Startvorgang
Halten der Startrichtung
Abheben bei empfohlener Geschwindigkeit
Steigflug nach dem Abheben und Übergang zur festgelegten Steigfluggeschwindigkeit
Einziehen des Fahrwerks und Einfahren der Landeklappen
Drosselung der Triebwerksleistung auf Steigflugleistung unter Einhaltung der festgelegten Geschwindigkeit
Startabbruch
simulierter Triebwerksausfall nach dem Start

Anmerkung: Ein simulierter Triebwerksausfall nach dem Start darf nur bei Ausbildungsflügen mit Fluglehrer durchgeführt werden.
Steigflug

Einhalten von Kurs und Steigfluggeschwindigkeit
Trimmen
Triebwerkseinstellen für die beste Steigrate oder den besten Steigwinkel
Steigflugkurven auf vorgegebenen Kurs mit

15 – 20 Grad Querneigung
20 – 30 Grad Querneigung
Übergang in den Horizontalflug

Horizontal- und Kurvenflug

Geradeausflug und Horizontalflug
koordinierte Kontrolle der Bewegungen um Quer-, Längs- und Hochachse
Demonstration der statischen und dynamischen Stabilität
Veränderung der Triebwerksleistung im Geradeausflug und Horizontalflug
Erhöhen und Herabsetzen der Fluggeschwindigkeit unter Beibehalten der Höhe und des Kurses
Einhalten von Höhe, Kurs und einer vorgegebenen Fluggeschwindigkeit bei Aus- und Einfahren der Landeklappen und des Fahrwerks
Trimmen

Gefahren
Erhöhen und Verringern von Auftrieb und/oder Widerstand

Langsamflug

bei V(tief)s + 5 bis + 10 kt (Überziehgeschwindigkeit des Flugzeuges im jeweiligen Flugzustand + 5 bis + 10 kt Sicherheit)

im Reiseflugzustand
Klappen in Startstellung
Klappen in Anflugstellung und bei ausgefahrenem Fahrwerk
Verringerte Wirksamkeit der Steuerorgane beim Langsamflug
Einhalten von Höhe, Fluggeschwindigkeit und Richtung sowie Korrektur der Triebwerksleistung

Kurvenflug

Kurven mit 30 Grad und 45 Grad Querneigung, links und rechts, um 90 Grad, 180 Grad, 360 Grad
Einhalten

vorgegebener Flughöhe
sicherer Fluggeschwindigkeit bei Erhöhung der Drehgeschwindigkeit unter Beachtung des Lastvielfachen
gleich bleibender Querlage und Drehgeschwindigkeit
Drehfehler des Magnetkompasses
Beenden auf vorgegebenen Kursen
unmittelbarer Übergang von Links- zur Rechtskurve und umgekehrt.

Übungen anhand von Bodenmarkierungen

Rechteck über Grund
Windvorhaltewinkel
Einteilen und Berücksichtigen der Windversetzung
Einhalten der vorgegebenen Flughöhe
zwei Vollkreise um einen Bezugspunkt

Einleiten, Höhen- und Geschwindigkeitskontrolle, Beenden
S-Kurven über einer geraden Bezugslinie
Ausgleichen des Windeinflusses.

Sinkflug

Einleiten

Einhalten von Kurs- und Sinkfluggeschwindigkeit
Trimmen
Vergaservorwärmung
beste Sinkrate
bester Gleitwinkel
Sinkflug mit und ohne Motorkraft im Geradeaus- und im Kurvenflug
Übergang vom Sink- in den Horizontalflug

Platzrunde
… (nicht darstellbare Graphik,
Fundstelle: BAnz. 2006, Beilage Nr. 60a, Seite 29)

1
Start
2
Steigflug auf mindestens 200 ft GND, bevor die erste Richtungsänderung aufgrund örtlicher Vorgaben durchgeführt wird
3
Steigflugkurve bis 20 Grad Querneigung, 90 Grad-Richtungsänderung zum Querabflug unter Windberücksichtigung
4
Steigflug bis mindestens 600 ft GND
5
Am Wendepunkt 90 Grad-Kurve bis maximal 30 Grad Querneigung zum Gegenanflug parallel zu der Start- und Landerichtung
6
Reiseflugbedingungen
7
Reduzieren der Geschwindigkeit und Setzen der Landeklappen in die erste Stellung, Vergaservorwärmung bedienen
8
Ggf. Fahrwerk ausfahren
9
Am Wendepunkt: 90 Grad-Kurve bis max. 30 Grad Querneigung zum Queranflug unter Windberücksichtigung
10
Sinkflug einleiten
11
Am Wendepunkt: 90 Grad-Kurve bis max. 30 Grad Querneigung zum Endanflug. Abweichungen in der Reihenfolge der Übungen 7-11 aufgrund örtlicher Gegebenheiten oder der Besonderheiten des Flugzeugmusters sind zulässig.
12
Landekontrolle laut Klarliste
13
Landung

Bei Heckradflugzeugen: Dreipunktlandungen und Radlandungen
Bei Bugradflugzeugen: Aufsetzen mit Hauptfahrwerk

Durchstarten und Landen

Setzen voller Triebwerksleistung
Korrektur der Fluglage
Vermindern der Widerstände durch Einfahren von Landeklappen und Fahrwerk
Steigflug
Landen und anschließender Wiederstart
Trimmung neutral
Klappen in Startstellung

Beenden des Fluges

Zurückrollen zum Abstellplatz
Kontrolle nach der Landung (Auswendige Anwendung der Klarliste)
Abstellen des Triebwerkes gemäß Klarliste
Sichern des Flugzeuges gemäß Klarliste

Besondere Flugzustände
Die Flughöhe sollte mindestens 3.000 Fuß über Grund betragen.

Überziehen und Geradeaushalten mit dem Seitenruder bis zum Abkippen mit und ohne Motorkraft mit einem Minimum an Höhenverlust bei

Flugzeug im Reiseflugzustand
Flugzeug mit Landeklappen in Anflugstellung
Flugzeug mit Landeklappen in Anflugstellung und ausgefahrenem Fahrwerk
rechtzeitiges Erkennen und Beenden des Abkippens und Verhindern einer Weiterentwicklung zum Trudeln
Flugübungen im Bereich des Überziehens in
Steigflugkurven mit 10-30 Grad Querneigung und Landeklappen in Startstellung (simulierter Start) bis zu den ersten Anzeichen des Strömungsabrisses bzw. der Auslösung der Überziehwarnanlage

Beenden der Übung, ohne abzukippen oder Höhe zu verlieren
Sinkflugkurven mit 10-30 Grad Querneigung, Landeklappen in Anflugstellung und Fahrwerk ausgefahren (simulierter Anflug) bis zu den ersten Anzeichen des Strömungsabrisses bzw. der Auslösung der Überziehwarnanlage

Beenden der Übung, ohne abzukippen oder die Sinkrate zu erhöhen
Aufrichten aus Querneigungen von mindestens 45 Grad und aus Steig/Sinkfluglagen
Grenzflugzustände im oberen Geschwindigkeitsbereich

Erkennen und Beenden von beginnenden Spiralsturzflügen

Motorleistung reduzieren (Leerlauf)
Querlage korrigieren (neutral) und weich abfangen

Seitengleitflug

Einleiten
Richtung halten
Steuerung der Sinkrate
Beenden
Gefahren des Seitengleitfluges

Verhalten bei Notlagen

Verhalten bei Notlagen unter Beachtung des Betriebshandbuches
Kontrolle der elektrischen Sicherungen bzw. Einschalten von Sicherungsautomaten
Notausfahren des Fahrwerks (falls vorhanden)
Störungen an Triebwerk und Ausrüstung
unerwartete Wetterverschlechterung
Feuerausbruch

Erster Alleinflug
Erlangen der fliegerischen Fertigkeiten
Starten und Landen

bei Seitenwind
mit unterschiedlichen Gewichtszuständen (max. Zuladung)
mit Seitengleitflug
ohne Zuhilfenahme der Landeklappen
auf angenommenen begrenztem Raum
bei Dämmerung

Ziellandungen

Ziellandungen aus der Platzrunde mit und ohne Motorhilfe

Aufsetzen innerhalb von 100 m nach dem Landezeichen
Ziellandung aus mindestens 600 m (2000 ft) über Grund ohne Motorhilfe

Aufsetzen innerhalb von 150 m nach dem Landezeichen

Außenlandeübungen mit Fluglehrer aus verschiedenen Höhen

mit Motorhilfe

Auswahl eines geeigneten Geländes aus sicherer Höhe
Überflug des Geländes zur Feststellung von Einzelheiten, anschließend
Platzrunde und Endanflug
ohne Motorhilfe
Die Durchführung der Notverfahren (Sofortmaßnahmen, Ursachensuche, Maßnahmen kurz vor der Landung) erfolgen gemäß Flughandbuch. Die Sofortmaßnahmen müssen auswendig beherrscht werden.
Die Benutzung der Notfall-Klarliste ist in sinnvoller Weise in den Flugablauf zu integrieren.

Geschwindigkeit für bestes Gleiten (Trimmen)
Auswahl eines geeigneten Geländes unter Berücksichtigung des Windes
Einteilung des Anfluges
Anwendung der Notfall-Klarliste
Simuliertes Absetzen eines Not- oder Dringlichkeitsrufes
Verfahren kurz vor der Landung

Anmerkung: Außenlandeübungen dürfen nur mit Fluglehrer unter strenger Beachtung der Vermeidung einer Gefährdung von Mensch und Tier geübt werden. Sie sind in einem Durchstartverfahren ohne aufzusetzen durchzuführen. Für das Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe ist eine besondere Genehmigung durch die zuständige Landesluftfahrtbehörde erforderlich.
Überlandflugeinweisung

Kleinorientierung
Flug nach vorgegebenen Kursen
Orientierung bei ungünstigen Sichtbedingungen
voraussichtliche und tatsächliche Ankunftszeit
Geplante Abweichung vom vorgegebenen Kurs
Verwendung von Auffanglinien
Einflug in die Platzrunde
Möglichkeiten zur Vermeidung von Fluglärm

Einweisung in den Gebrauch von Funknavigationshilfsmitteln

Gebrauch von bordeigenen Funknavigationsmitteln, VOR, ADF oder GPS
Nutzung bodengestützter Dienste wie VHF-Peiler (VDF) und Radar
Einsatz des Transponders

Anmerkung: Die Dauer der Einweisung soll mindestens 90 Minuten betragen. Ersatzweise kann die Einweisung auf einem synthetischen Flugübungsgerät durchgeführt werden, § 14 1. DV LuftPersV bleibt unberührt. Die Ausbildungszeit auf einem synthetischen Flugübungsgerät zählt nicht zur erforderlichen Flugausbildungszeit gemäß § 1 (3) LuftPersV.
An- und Abflüge mit Landung auf anderen als dem Ausbildungsflugplatz

Sprechfunkverkehr entsprechend den vorgeschriebenen Verfahren
Orientierung und Anflugverfahren
Höhenmessereinstellung
Beobachten des Luftraums, ggf. rechtzeitiges Ausweichen
Abstandhalten von anderem Luftverkehr
Einordnen in die Platzrunde
ausgelegte Zeichen und ggf. Lichtsignale
Landung auf dem Flugplatz

Orientieren auf dem Flugplatz
Zeichen und evtl. Lichtsignale
Abstellen des Flugzeuges
Abflug unter Beachtung der vorgeschriebenen Verfahren

An- und Abflüge mit Landung auf Flugplätzen mit Flugverkehrskontrolle

Sprechfunkverkehr entsprechend der vorgeschriebenen Verfahren
Orientierung und Anflugverfahren in der Kontrollzone
Befolgen von Flugsicherungsanweisungen
Höhenmessereinstellung
Beobachten des Luftraums, ggf. rechtzeitiges Ausweichen
Abstandhalten von anderem Luftverkehr
ausgelegte Zeichen und ggf. Lichtsignale
Landung auf dem Flugplatz

Orientieren auf dem Flugplatz
Zeichen und Flugsicherungsanweisungen
evtl. Lichtsignale
Abstellen des Flugzeuges
Flugabfertigungsverfahren
Abflug auf der von der Flugsicherung angewiesenen Abflugstrecke

Übungen bis zur Prüfungsreife mit und ohne Fluglehrer bis zur sicheren Beherrschung

Flugübungen gemäß § 1 Abs. 4 Nr. 1-9 LuftPersV
Überlandflug gemäß § 1 Abs. 4 Nr. 10 LuftPersV
Wiederholen der Flugübungen gemäß Anlage 1B
mindestens 10 Alleinstarts und 10 Alleinlandungen auf mindestens drei anderen Flugplätzen als dem Ausbildungsflugplatz
Landungen auf unterschiedlichen Pistenbelägen (Gras, Beton/Asphalt)

Anmerkung: Simulierter Triebwerkausfall nach dem Start und Außenlandeübungen dürfen nur mit Fluglehrer durchgeführt werden.
Anmerkung: Aufsetzen und Durchstarten des Flugschülers im Alleinflug ist nur zulässig, wenn der Fluglehrer dafür einen Flugauftrag erteilt hat und am Flugplatz anwesend ist.

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 1C Theoretische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer
(zu § 4)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 34
1.
Die Abnahme der theoretischen Prüfung ist durch den Ausbildungsleiter des Ausbildungsbetriebes/der Ausbildungseinrichtung für den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
2.
Diese Prüfung ist eine schriftliche oder computergestützte Prüfung in den nachfolgend aufgeführten sieben Fächern und kann nach Ermessen der zuständigen Stelle an einem oder mehreren Tagen abgelegt werden. Mehrere Prüfungsfächer können zusammengefasst werden. Eine Prüfung besteht aus mindestens 120 Fragen. Der überwiegende Teil der Prüfung muss aus Auswahlfragen (Multiple Choice) nach dem jeweils gültigen amtlichen Fragenkatalog bestehen. Die folgenden Bearbeitungszeiten dürfen nicht überschritten werden:
Fach Bearbeitungszeit Std. (maximal)
Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften einschließlich Rechtsvorschriften des beweglichen Flugfunkdienstes 1:15
Navigation, Flugleistung und Planung 1:30
Meteorologie 0:30
Aerodynamik 0:45
Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik 1:00
Verhalten in besonderen Fällen 0:30
Menschliches Leistungsvermögen 0:30
gesamt 6:00
3.
Ein Prüfungsfach gilt als bestanden, wenn der Bewerber in diesem Fach mindestens 75% der möglichen Punktzahl erreicht hat. Punkte dürfen nur für richtige Antworten vergeben werden.
4.
Eine praktische Sprechfunkprüfung am Boden ist gesondert durchzuführen, wenn der Bewerber nicht bereits Inhaber eines Flugfunkzeugnisses ist.
5.
Die Sprechprüfung von etwa 30 Minuten Dauer je Bewerber beinhaltet die praktische Abwicklung des Sprechfunkverkehrs unter der Annahme eines Fluges nach Sichtflugregeln entweder in deutscher Sprache (BZF II) oder in deutscher und englischer Sprache sowie das Lesen eines Textes in englischer Sprache und die Übersetzung ins Deutsche (BZF I). Die Abwicklung des Sprechfunkverkehrs kann für mehrere Bewerber zusammen durchgeführt werden.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 1D Praktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer
(zu § 4)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 35 – 39
1.
Die Abnahme der praktischen Prüfung ist durch den Ausbildungsleiter des Ausbildungsbetriebes/der Ausbildungseinrichtung für den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
2.
Der Bewerber hat die praktische Prüfung auf einem in der Ausbildung verwendeten Luftfahrzeugmuster aus der in der Ausbildung verwendeten Luftfahrzeugklasse abzulegen. Das in der praktischen Prüfung verwendete Luftfahrzeug muss den Anforderungen für die Durchführung der praktischen Prüfung genügen. Die Dauer des Fluges soll etwa 60 Minuten betragen.
3.
Der Prüfer hat vor dem Flug das Prüfungsprogramm in den Grundzügen mit dem Bewerber zu besprechen.
4.
Der Bewerber muss das Luftfahrzeug von dem Sitz aus führen, von dem er die Tätigkeit des verantwortlichen Piloten ausführen kann. Der Prüfungsflug ist so durchzuführen, als sei der Bewerber der einzige Pilot an Bord. Die Verantwortung für die Flugdurchführung richtet sich nach § 4 Abs. 4 LuftVG.
5.
Der Prüfer soll sich an der Durchführung des Fluges nicht beteiligen, es sei denn, dass ein Eingreifen aus Sicherheitsgründen oder zur Vermeidung von unannehmbaren Verzögerungen für andere Luftverkehrsteilnehmer erforderlich wird.
6.
Die Flugstrecke für den Überlandflug wird vom Prüfer ausgewählt. Der Flug kann auf dem Startflugplatz oder einem anderen Flugplatz enden. Der Bewerber ist für die Planung des Fluges verantwortlich und hat sicherzustellen, dass sich alle Ausrüstungsgegenstände und Unterlagen für die Durchführung des Fluges an Bord befinden. Der Überlandflug kann, in Absprache mit dem Bewerber und dem Prüfer, als gesonderter Flug durchgeführt werden.
7.
Sollte der Bewerber die praktische Prüfung aus für den Prüfer nicht gerechtfertigten Gründen abbrechen, ist die gesamte Prüfung zu wiederholen. Wird die Prüfung aus für den Prüfer gerechtfertigten Gründen abgebrochen, sind in einem weiteren Flug nur die nicht durchgeführten Abschnitte zu prüfen.
8.
Der Bewerber kann jede Übung und jedes Verfahren einmal wiederholen. Der Prüfer kann die Prüfung jederzeit abbrechen, wenn die fliegerischen Fähigkeiten des Bewerbers erkennen lassen, dass die gesamte Prüfung wiederholt werden muss.
9.
Der Bewerber hat folgende Fähigkeiten nachzuweisen:

Führen des Luftfahrzeuges innerhalb der Betriebsgrenzen
ruhige und exakte Durchführung sämtlicher Übungen
gutes Urteilsvermögen und Verhalten als Luftfahrer (airmanship)
Anwendung von Kenntnissen aus der Luftfahrt und Kontrolle über das Luftfahrzeug zu jedem Zeitpunkt des Fluges, so dass die erfolgreiche Durchführung eines Verfahrens oder einer Übung zu keiner Zeit ernsthaft gefährdet ist.
10.
Die einzelnen Abschnitte und Übungen der praktischen Prüfung werden mit “bestanden” oder “nicht bestanden” bewertet. Wird in einem Prüfungsabschnitt eine Übung nicht bestanden, so gilt dieser Abschnitt als nicht bestanden. Wird mehr als ein Prüfungsabschnitt nicht bestanden, muss der Bewerber die gesamte Prüfung wiederholen. Ein Bewerber, der nur einen Prüfungsabschnitt nicht besteht, muss nur den nicht bestandenen Abschnitt wiederholen. Wird in der Wiederholungsprüfung ein Abschnitt nicht bestanden, ist die gesamte Prüfung zu wiederholen. Dies gilt auch für Abschnitte, die bei einem vorherigen Versuch bestanden wurden.
11.
Die folgenden Toleranzen stellen allgemeine Richtwerte dar. Turbulenzen, Flugeigenschaften und Flugleistungen des verwendeten Flugzeugmusters werden vom beauftragten Prüfer berücksichtigt:
    a)    Steuerkurs:
- normaler Flug +- 10 Grad
b) Flughöhe
- normaler Flug +- 150 ft
c) Geschwindigkeiten:
- Start und Anflug + 15 kt/- 5 kt
- alle anderen Flugzustände +- 15 kt



Prüfungsnachweis
Praktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer
gem. § 1 LuftPersV

Name und Vorname des Bewerbers: ..............................................
Anschrift: ...................................................................

I. Prüfungsflug

Flugzeugmuster: ................................. Kennzeichen: ...............
Abflugort: ...................................... Startzeit: .................
Zielort: ........................................ Landezeit: .................
Flugzeit:

II. Ergebnis der Prüfung


...............................
. Bestanden/Nicht bestanden * .
...............................

III. Bemerkungen



.......................... ............................
Ort und Datum Unterschrift des Prüfers

.......................... ............................
Prüfer-Nr. Name in Druckbuchstaben

* Nichtzutreffendes ist zu streichen

------------------------------------------------------------------------------
Abschnitt 1 I Bewertung
Flugvorbereitung und Abflug I B/NB
------------------------------------------------------------------------------
Gebrauch der Klarliste, Verhalten als Luftfahrer (Führen des I
Flugzeuges mit Sicht nach außen, Eisverhütung-/Enteisungs- I
verfahren etc.) gelten für alle Abschnitte I
------------------------------------------------------------------------------
a I Flugvorbereitung und Flugwetterberatung I
------------------------------------------------------------------------------
b I Berechnung von Masse, Schwerpunktlage und Flugleistung I
------------------------------------------------------------------------------
c I Kontrolle und Bereitstellung des Flugzeuges I
------------------------------------------------------------------------------
d I Anlassen der Triebwerke und Verfahren nach dem Anlassen I
------------------------------------------------------------------------------
e I Rollen, Flugplatzverfahren, Verfahren vor dem Start I
------------------------------------------------------------------------------
f I Start und Kontrollen nach dem Start I
------------------------------------------------------------------------------
g I Abflugverfahren I
------------------------------------------------------------------------------
I Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung der
h I Flugverkehrsverfahren, I
I Sprechfunkverfahren I
------------------------------------------------------------------------------
Abschnitt 2 I Bewertung
Allgemeine Flugübungen I B/NB
------------------------------------------------------------------------------
I Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung der
a I Flugverkehrsverfahren, I
I Sprechfunkverfahren I
------------------------------------------------------------------------------
b I Geradeaus- und Horizontalflug bei verschiedenen I
I Geschwindigkeiten I
------------------------------------------------------------------------------
c I Steigflug: I
I i. Beste Steiggeschwindigkeit I
I ii. Steigflugkurven I
I iii. Übergang zum Horizontalflug I
------------------------------------------------------------------------------
d I Kurven (mit 30 Grad Querneigung) I
------------------------------------------------------------------------------
e I Steilkurven (mit 45 Grad Querneigung) (einschließlich I
I Erkennen und Beenden eines kritischen Flugzustandes) I
------------------------------------------------------------------------------
f I Grenzflugzustände im unteren Geschwindigkeitsbereich mit I
I und ohne Landeklappen I
------------------------------------------------------------------------------
g I Überzogener Flugzustand: I
I i. In Reiseflugkonfiguration und Beenden mit Motorhilfe I
I ii. In Landekonfiguration und Beenden mit Motorhilfe I
------------------------------------------------------------------------------
Abschnitt 3 I Bewertung
Überlandflug I B/NB
------------------------------------------------------------------------------
a I Flugdurchführungsplan, Koppelnavigation, Gebrauch der I
I Navigationskarten I
------------------------------------------------------------------------------
b I Einhalten von Flughöhe, Steuerkurs und Fluggeschwindigkeit
------------------------------------------------------------------------------
I Orientierung, Berechnung und Korrektur von I
c I voraussichtlichen Ankunftszeiten I
I (Estimated Time of Arrival/ETA), Führen des Flug- I
I durchführungsplanes I
------------------------------------------------------------------------------
I Flugmanagement (Kontrollen, Kraftstoffversorgung und I
I Prüfung auf Vergaservereisung etc.) Verbindung zur I
d I Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung der I
I Flugverkehrsverfahren, I
I Sprechfunkverfahren I
------------------------------------------------------------------------------
Abschnitt 4 I Bewertung
Anflug- und Landeverfahren I B/NB
------------------------------------------------------------------------------
a I Anflugverfahren I
------------------------------------------------------------------------------
b I * Ziellandung (Landung auf kurzen Pisten), I
I Seitenwindlandung, wenn entsprechende Bedingungen vorliegen
------------------------------------------------------------------------------
c I * Landung ohne Landeklappen I
------------------------------------------------------------------------------
d I * Landeanflug ohne Motorhilfe I
------------------------------------------------------------------------------
e I Durchstarten aus geringer Höhe I
------------------------------------------------------------------------------
I Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung der
f I Flugverkehrsverfahren, I
I Sprechfunkverfahren I
------------------------------------------------------------------------------
g I Tätigkeiten nach Beendigung des Fluges I
------------------------------------------------------------------------------
Abschnitt 5 I Bewertung
Außergewöhnliche- und Notverfahren I B/NB
------------------------------------------------------------------------------
a I * Simulierte Notlandeübung I
------------------------------------------------------------------------------
b I Simulierte Notfälle I
------------------------------------------------------------------------------


*) Einige dieser Übungen können nach Ermessen des Flugprüfers kombiniert
werden.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 2A Lehrplan für die praktische Einweisung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler
(zu § 5)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 40 – 45
Allgemeines
Der nachfolgende Lehrplan ist eine Richtlinie für den Ablauf und die Inhalte der praktischen Einweisung. Der in der praktischen Ausbildung verwendete Reisemotorsegler muss mit einem Doppelsteuer ausgerüstet und für die Ausbildung geeignet sein. Da nicht alle musterspezifischen Eigenarten verschiedener Reisemotorseglermuster berücksichtigt werden können, sind alle Übungen gemäß der im Flughandbuch des in der Ausbildung verwendeten Reisemotorseglers aufgeführten Verfahrensanweisungen durchzuführen. Bei allen Übungen sind Einstellung und Betrieb des Triebwerks zu überwachen. Unnötiger Fluglärm ist zu vermeiden. Alle Kontrollen sind anhand der Klarlisten durchzuführen.
Flugausbildung bis zum Alleinflug
Bodeneinweisung

Erklärung des Reisemotorseglermusters

Bauweise
Instrumentierung
Steuerbedienungsorgane
Klarlisten
Betriebshandbuch
Flugklarheit des Reisemotorseglers, Außenkontrolle

Anlassen

Vorflugkontrolle gemäß Klarliste
Anlassen gemäß Klarliste

Rollen

Beobachtung des übrigen Flugplatzverkehrs
Funktionsüberprüfungen (auswendige Anwendung der Klarliste)

Kontrollen vor dem Start

Durchführung der Kontrollen vor dem Start gemäß Klarliste
Abflugbriefing
Ansprechen der Notverfahren beim Start

Start

Beobachten des Anflugluftraumes
Aufstellen des Reisemotorseglers

Windberücksichtigung
Ausrichten auf der Startbahn
Kompasskontrolle in Startrichtung
Setzen der Triebwerksleistung
Ruderbetätigung beim Startvorgang
Halten der Startrichtung
Abheben bei empfohlener Geschwindigkeit
Steigflug nach dem Abheben und Übergang zur festgelegten Steigfluggeschwindigkeit
Einziehen des Fahrwerks und Einfahren der Landeklappen
Drosselung der Triebwerksleistung auf Steigflugleistung unter Einhaltung der festgelegten Geschwindigkeit
Startabbruch
simulierter Triebwerksausfall nach dem Start

Anmerkung: Ein simulierter Triebwerksausfall nach dem Start darf nur bei Ausbildungsflügen mit Fluglehrer durchgeführt werden.
Steigflug

Einhalten von Kurs und Steigfluggeschwindigkeit
Trimmen
Triebwerkseinstellung für die beste Steigrate oder den besten Steigwinkel
Steigflugkurven auf vorgegebene Kurse mit

15 – 20 Grad Querneigung
20 – 30 Grad Querneigung
Übergang in den Horizontalflug

Horizontal- und Kurvenflug

Geradeaus-Horizontalflug
koordinierte Kontrolle der Bewegungen um Quer-, Längs- und Hochachse
Demonstration der statischen und dynamischen Stabilität
Veränderung der Triebwerksleistung im Geradeaus- und Horizontalflug
Erhöhen und Herabsetzen der Fluggeschwindigkeit unter Beibehalten der Höhe und des Kurses
Einhalten von Höhe, Kurs und einer vorgegebenen Fluggeschwindigkeit bei Aus- und Einfahren des Fahrwerks
Trimmen

Gefahren
Erhöhen und Verringern von Auftrieb und/oder Widerstand

Langsamflug

bei V(tief)s + 5 bis + 10 kt (Überziehgeschwindigkeit des Reisemotorseglers im jeweiligen Flugzustand + 5 bis + 10 kt Sicherheit)

im Reiseflugzustand
in Anflugkonfiguration
Verringerte Wirksamkeit der Steuerorgane beim Langsamflug
Einhalten von Höhe, Fluggeschwindigkeit und Richtung sowie Korrektur der Triebwerksleistung

Kurvenflug

Kurven mit 30 Grad und 45 Grad Querneigung, links und rechts, um 90 Grad, 180 Grad, 360 Grad
Einhalten

der vorgegebenen Flughöhe
sicherer Fluggeschwindigkeit bei Erhöhung der Drehgeschwindigkeit unter Beachtung des Lastvielfachen
gleich bleibender Querlage und Drehgeschwindigkeit
Drehfehler des Magnetkompasses
Beenden auf vorgegebenen Kursen
unmittelbarer Übergang von Links- zur Rechtskurve und umgekehrt.

Sinkflug

Einleiten

Einhalten von Kurs- und Sinkfluggeschwindigkeit
Trimmen
Vergaservorwärmung
beste Sinkrate
bester Gleitwinkel
Sinkflug mit und ohne Motorkraft im Geradeaus- und im Kurvenflug
Übergang vom Sink- in den Horizontalflug

Platzrunde
… (nicht darstellbare Graphik,
Fundstelle: BAnz. 2006, Beilage Nr. 60a, Seite 42)

1
Start
2
Steigflug auf mindestens 200 ft GND bevor die erste Richtungsänderung aufgrund örtlicher Vorgaben durchgeführt wird
3
Steigflugkurve bis 20 Grad Querneigung, 90 Grad-Richtungsänderung zum Querabflug unter Windberücksichtigung
4
Steigflug bis mindestens 600 ft GND
5
Am Wendepunkt; 90 Grad-Kurve bis maximal 30 Grad Querneigung zum Gegenanflug parallel zu der Start- und Landerichtung
6
Reiseflugbedingungen
7
Reduzieren der Geschwindigkeit, Vergaservorwärmung bedienen
8
Fahrwerk ausfahren (sofern erforderlich)
9
Am Wendepunkt: 90 Grad-Kurve bis max. 30 Grad Querneigung zum Queranflug unter Windberücksichtigung
10
Sinkflug einleiten
11
Am Wendepunkt: 90 Grad-Kurve bis max. 30 Grad Querneigung zum Endanflug. Abweichungen in der Reihenfolge der Übungen 7-11 aufgrund örtlicher Gegebenheiten oder der Besonderheiten des Reisemotorseglers sind zulässig.
12
Landekontrolle laut Klarliste
13
Landung

Durchstarten und Landen

Durchstarten

Setzen voller Triebwerksleistung
Korrektur der Fluglage
Vermindern der Widerstände durch Einfahren des Fahrwerks
Steigflug
Trimmung neutral
Landen und anschließender Wiederstart

Beenden des Fluges

Kontrolle nach der Landung (auswendige Anwendung der Klarliste)
Zurückrollen zum Abstellplatz
Abstellen des Triebwerkes gemäß Klarliste
Sichern des Reisemotorseglers gemäß Klarliste

Besondere Flugzustände

Überziehen und Geradeaushalten mit dem Seitenruder bis zum Abkippen mit und ohne Motorkraft mit einem Minimum an Höhenverlust bei

Im Reiseflugzustand
mit/ohne Brems-/Störklappen in Anflugstellung und ausgefahrenem Fahrwerk
rechtzeitiges Erkennen und Beenden des Abkippens und Verhindern einer Weiterentwicklung zum Trudeln
Flugübung im Bereich des Überziehens
Steigflugkurve mit 10-30 Grad Querneigung (simulierter Start) bis zu den ersten Anzeichen des Strömungsabrisses bzw. der Auslösung der Überziehwarnanlage

Beenden der Übung, ohne abzukippen oder Höhe zu verlieren
Sinkflugkurve mit 10-30 Grad Querneigung, Fahrwerk ausgefahren (simulierter Anflug) bis zu den ersten Anzeichen des Strömungsabrisses bzw. der Auslösung der Überziehwarnanlage

Beenden der Übung, ohne abzukippen oder die Sinkrate zu erhöhen
Aufrichten aus Querneigungen von mindestens 45 Grad und aus Steig/Sinkfluglagen
Grenzflugzustände im oberen Geschwindigkeitsbereich

Erkennen und Beenden von beginnenden Spiralsturzflügen

Motorleistung reduzieren (Leerlauf)
Querlage korrigieren (neutral) und weich abfangen

Seitengleitflug

Einleiten
Richtung halten
Steuerung der Sinkrate
Beenden
Gefahren des Seitengleitfluges

Verhalten bei Notlagen

Verhalten bei Notlagen unter Beachtung des Betriebshandbuches
Kontrolle der elektrischen Sicherungen bzw. Einschalten von Sicherungsautomaten
Notausfahren des Fahrwerks (falls vorhanden)
Störungen an Triebwerk und Ausrüstung
unerwartete Wetterverschlechterung
Feuerausbruch

Alleinflug
Alleinflüge in Sichtweite des Startflugplatzes
Erlangen der fliegerischen Fertigkeiten
Starten und Landen

bei Seitenwind
mit max. Zuladung
mit Seitengleitflug
auf angenommenen begrenztem Raum
bei Dämmerung

Ziellandungen

Landungen aus der Platzrunde mit und ohne Motorhilfe sowie abgestelltem Motor mit und ohne Fluglehrer

Aufsetzen innerhalb von 100 m nach dem Landezeichen
Ziellandung aus mindestens 600 m (2000 ft) über Grund mit abgestelltem Motor oder Motor im Leerlauf mit und ohne Fluglehrer

Aufsetzen innerhalb von 150 m nach dem Landezeichen

Anmerkung: Das Abstellen des Motors ist bei Alleinflügen zu unterlassen, wenn Sicherheitsbedenken dem entgegenstehen. Sicherheitsbedenken sind z.B.: Schlechtes Anspringverhalten des Motors, kritische Hindernisse im Anflugsektor, kritische Lage des Flugplatzes (z.B. Hangkante).
Außenlandeübungen mit Fluglehrer aus verschiedenen Höhen

mit Motorhilfe

Auswahl eines geeigneten Geländes aus sicherer Höhe
Überflug des Geländes zur Feststellung von Einzelheiten, anschließend
Platzrunde und Endanflug
ohne Motorhilfe
Die Durchführung der Notverfahren (Sofortmaßnahmen, Ursachensuche, Maßnahmen kurz vor der Landung) erfolgen gemäß Flughandbuch. Die Sofortmaßnahmen müssen auswendig beherrscht werden. Die Benutzung der Notfall-Klarliste ist in sinnvoller Weise in den Flugablauf zu integrieren.

Geschwindigkeit für bestes Gleiten
Auswahl eines geeigneten Geländes unter Berücksichtigung des Windes
Einteilung des Anfluges (Trimmen)
Anwendung der Notfall-Klarliste
Simuliertes Absetzen eines Not- oder Dringlichkeitsrufes
Verfahren kurz vor der Landung

Anmerkung: Außenlandeübungen dürfen nur mit Fluglehrer unter strenger Beachtung der Vermeidung einer Gefährdung von Mensch und Tier geübt werden. Sie sind in einem Durchstartverfahren ohne aufzusetzen durchzuführen. Für das Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe ist eine besondere Genehmigung durch die zuständige Landesluftfahrtbehörde erforderlich.
Übungen bis zur Prüfungsreife mit und ohne Fluglehrer bis zur sicheren Beherrschung
Anmerkung: Simulierter Triebwerkausfall nach dem Start und Außenlandeübungen dürfen nur mit Fluglehrer durchgeführt werden.
Anmerkung: Aufsetzen und Durchstarten des Flugschülers im Alleinflug ist nur zulässig, wenn der Fluglehrer dafür einen Flugauftrag erteilt hat und am Flugplatz anwesend ist.

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 2B Praktische Prüfung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler
(zu §§ 5 und 9)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 46 – 50
1.
Die Abnahme der praktischen Prüfung ist durch den Ausbildungsleiter/ ausbildenden Fluglehrer für den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
2.
Der Bewerber hat die praktische Prüfung auf einem Reisemotorsegler des in der Ausbildung verwendeten Reisemotorseglermusters abzulegen. Der in der praktischen Prüfung verwendete Reisemotorsegler muss den Anforderungen für die praktische Prüfung genügen. Die Dauer des Fluges soll für Inhaber einer Lizenz für Privatflugzeugführer etwa 30 bis 45 Minuten, für Inhaber einer Lizenz für Segelflugzeugführer etwa 60 Minuten betragen.
3.
Der Prüfer hat vor dem Flug das Prüfungsprogramm in den Grundzügen mit dem Bewerber zu besprechen.
4.
Der Bewerber muss den Reisemotorsegler von dem Sitz aus führen, von dem er die Tätigkeit des Verantwortlichen Piloten ausführen kann. Der Prüfungsflug ist so durchzuführen, als sei der Bewerber der einzige Pilot an Bord. Die Verantwortung für die Flugdurchführung richtet sich nach § 4 Abs. 4 LuftVG.
5.
Der Prüfer soll sich an der Durchführung des Fluges nicht beteiligen, es sei denn, dass ein Eingreifen aus Sicherheitsgründen oder zur Vermeidung von unannehmbaren Verzögerungen für andere Luftverkehrsteilnehmer erforderlich wird.
6.
Der Flug kann auf dem Startflugplatz oder einem anderen Flugplatz enden. Der Bewerber ist für die Planung des Fluges verantwortlich und hat sicherzustellen, dass sich alle Ausrüstungsgegenstände und Unterlagen für die Durchführung des Fluges an Bord befinden.
7.
Sollte der Bewerber die praktische Prüfung aus für den Prüfer nicht gerechtfertigten Gründen abbrechen, ist die gesamte Prüfung zu wiederholen. Wird die Prüfung aus für den Prüfer gerechtfertigten Gründen abgebrochen, sind in einem weiteren Flug nur die nicht durchgeführten Abschnitte zu prüfen.
8.
Der Bewerber kann jede Übung und jedes Verfahren einmal wiederholen. Der Prüfer kann die Prüfung jederzeit abbrechen, wenn die fliegerischen Fähigkeiten des Bewerbers erkennen lassen, dass die gesamte Prüfung wiederholt werden muss.
9.
Der Bewerber hat folgende Fähigkeiten nachzuweisen:

Führen des Reisemotorseglers innerhalb der Betriebsgrenzen
ruhige und exakte Durchführung sämtlicher Übungen
gutes Urteilsvermögen und Verhalten als Luftfahrer (airmanship)
Anwendung von Kenntnissen aus der Luftfahrt und Kontrolle über den Reisemotorsegler zu jedem Zeitpunkt des Fluges, so dass die erfolgreiche Durchführung eines Verfahrens oder einer Übung zu keiner Zeit ernsthaft gefährdet ist.
10.
Die einzelnen Übungen der praktischen Prüfung werden mit ” bestanden ” (b) oder ” nicht bestanden ” (nb) bewertet. Wird in einem Prüfungsabschnitt eine Übung nicht bestanden, so gilt dieser Abschnitt als nicht bestanden. Wird mehr als ein Prüfungsabschnitt nicht bestanden, muss der Bewerber die gesamte Prüfung wiederholen. Ein Bewerber, der nur einen Prüfungsabschnitt nicht besteht, muss nur den nicht bestandenen Abschnitt wiederholen. Wird in der Wiederholungsprüfung ein Abschnitt nicht bestanden, ist die gesamte Prüfung zu wiederholen. Dies gilt auch für Abschnitte, die bei einem vorherigen Versuch bestanden wurden.
11.
Die folgenden Toleranzen stellen allgemeine Richtwerte dar. Turbulenzen, Flugeigenschaften und Flugleistungen des verwendeten Reisemotorseglers werden vom beauftragten Prüfer berücksichtigt.
a)  Steuerkurs:
- normaler Flug +- 10 Grad
b) Flughöhe
- normaler Flug +- 150 ft
c) Geschwindigkeiten:
- Start und Anflug + 15 kt/- 5 kt
- alle anderen Flugzustände +- 15 kt



Prüfungsnachweis
Praktische Prüfung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler
gem. §§ 3a und 40a LuftPersV
Name und Vorname des Bewerbers: ..............................................
Anschrift: ...................................................................
Lizenz für ..................................... Nr...........................

Prüfungsflug

Reisemotorseglermuster: ........................ Kennzeichen: ................
Abflugort: ..................................... Startzeit: ..................
Zielort: ....................................... Landezeit: ..................
Flugzeit: ......................................

Ergebnis der Prüfung
...............................
. Bestanden/Nicht bestanden * .
...............................
Bemerkungen



........................... ................................
Ort und Datum Unterschrift des Prüfers
........................... ................................
Prüfer-Nr. Name in Druckbuchstaben

* Nichtzutreffendes ist zu streichen

------------------------------------------------------------------------------
Abschnitt 1 I Bewertung
Flugvorbereitung und Abflug I B/NB
------------------------------------------------------------------------------
Gebrauch der Klarliste, Verhalten als Luftfahrer (Führen des I
Reisemotorseglers mit Sicht nach außen, Eisverhütung-/Enteisungs-
verfahren etc.) gelten für alle Abschnitte I
------------------------------------------------------------------------------
a I Flugvorbereitung und Flugwetterberatung I
------------------------------------------------------------------------------
b I Berechnung von Masse, Schwerpunktlage und Flugleistung I
------------------------------------------------------------------------------
c I Kontrolle und Bereitstellung des Flugzeuges I
------------------------------------------------------------------------------
d I Anlassen des Triebwerks und Verfahren nach dem Anlassen I
------------------------------------------------------------------------------
e I Rollen, Flugplatzverfahren, Verfahren vor dem Start I
------------------------------------------------------------------------------
f I Start und Kontrollen nach dem Start I
------------------------------------------------------------------------------
g I Abflugverfahren I
------------------------------------------------------------------------------
I Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung der
h I Flugverkehrsverfahren, I
I Sprechfunkverfahren I
------------------------------------------------------------------------------
Abschnitt 2 I Bewertung
Allgemeine Flugübungen I B/NB
------------------------------------------------------------------------------
I Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung der
a I Flugverkehrsverfahren, I
I Sprechfunkverfahren I
------------------------------------------------------------------------------
b I Geradeaus- und Horizontalflug bei verschiedenen I
I Geschwindigkeiten I
------------------------------------------------------------------------------
c I Steigflug: I
I i. Beste Steiggeschwindigkeit I
I ii. Steigflugkurven I
I iii. Übergang zum Horizontalflug I
------------------------------------------------------------------------------
d I Kurven (mit 30 Grad Querneigung) I
------------------------------------------------------------------------------
e I Steilkurven (mit 45 Grad Querneigung) (einschließlich I
I Erkennen und Beenden eines kritischen Flugzustandes) I
------------------------------------------------------------------------------
f I Grenzflugzustände im unteren Geschwindigkeitsbereich I
------------------------------------------------------------------------------
g I Überzogener Flugzustand in Reisekonfiguration und I
I Beenden mit und ohne Motorhilfe I
------------------------------------------------------------------------------
Abschnitt 3 I Bewertung
Überlandflug I B/NB
Nur zu prüfen, bei Erwerb der Klassenberichtigung gemäß I
§ 40a LuftPersV. I
------------------------------------------------------------------------------
a I Flugdurchführungsplan, Koppelnavigation, Gebrauch der I
I Navigationskarten I
------------------------------------------------------------------------------
b I Einhalten von Flughöhe, Steuerkurs und Fluggeschwindigkeit
------------------------------------------------------------------------------
I Orientierung, Berechnung und Korrektur von I
c I voraussichtlichen Ankunftszeiten I
I (Estimated Time of Arrival/ETA), Führen des Flug- I
I durchführungsplanes I
------------------------------------------------------------------------------
I Flugmanagement (Kontrollen, Kraftstoffversorgung und I
I Prüfung auf Vergaservereisung etc.), Verbindung zur I
d I Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung der I
I Flugverkehrs- und Sprechfunkverfahren I
------------------------------------------------------------------------------
Abschnitt 4 I Bewertung
Anflug- und Landeverfahren I B/NB
------------------------------------------------------------------------------
a I Anflugverfahren I
------------------------------------------------------------------------------
b I * Ziellandung (Landung auf kurzen Pisten), I
I Seitenwindlandung, wenn entsprechende Bedingungen vorliegen
------------------------------------------------------------------------------
c I * Landeanflug ohne Motorhilfe I
------------------------------------------------------------------------------
d I Durchstarten aus geringer Höhe I
------------------------------------------------------------------------------
I Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung der
e I Flugverkehrsverfahren, I
I Sprechfunkverfahren I
------------------------------------------------------------------------------
f I Tätigkeiten nach Beendigung des Fluges I
------------------------------------------------------------------------------
Abschnitt 5 I Bewertung
Außergewöhnliche- und Notverfahren I B/NB
------------------------------------------------------------------------------
a I * Simulierte Notlandeübung I
------------------------------------------------------------------------------
b I Simulierte Notfälle I
------------------------------------------------------------------------------


*) Einige dieser Übungen können nach Ermessen des Flugprüfers kombiniert
werden.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 3A Lehrplan für die praktische Einweisung zum Erwerb der Klassenberechtigung für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 750 Kilogramm
(zu § 6)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 51 – 56
Die praktische Einweisung ist auf einem mit einem Doppelsteuer ausgerüsteten und für die Ausbildung geeigneten viersitzigen Flugzeug der Klasse einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 750 kg durchzuführen.
Allgemeines
Der nachfolgende Lehrplan ist eine Richtlinie für den Ablauf und die Inhalte der praktischen Einweisung. Da nicht alle musterspezifischen Eigenarten verschiedener Flugzeugmuster berücksichtigt werden können, sind alle Übungen gemäß der im Flughandbuch des in der Ausbildung verwendeten Flugzeuges aufgeführten Verfahrensanweisungen durchzuführen. Bei allen Übungen sind Einstellung und Betrieb des Triebwerks zu überwachen. Unnötiger Fluglärm ist zu vermeiden. Alle Kontrollen sind anhand der Klarlisten durchzuführen.
Flugausbildung bis zum Alleinflug
Bodeneinweisung

Erklärung des Flugzeugmusters

Bauweise
Instrumentierung
Steuerbedienungsorgane
Klarlisten
Betriebshandbuch
Flugklarheit des Flugzeugs, Außenkontrolle

Anlassen

Vorflugkontrolle gemäß Klarliste
Anlassen gemäß Klarliste

Rollen

Beobachtung des übrigen Flugplatzverkehrs
Funktionsüberprüfungen (auswendige Anwendung der Klarliste)

Kontrollen vor dem Start

Durchführung der Kontrollen vor dem Start gemäß Klarliste
Abflugbriefing
Ansprechen der Notverfahren beim Start

Start

Beobachten des Anflugluftraumes
Aufstellen des Flugzeuges

Windberücksichtigung
Ausrichten auf der Startbahn
Kompasskontrolle in Startrichtung
Setzen der Triebwerksleistung
Ruderbetätigung beim Startvorgang
Halten der Startrichtung
Abheben bei empfohlener Geschwindigkeit
Steigflug nach dem Abheben und Übergang zur festgelegten Steigfluggeschwindigkeit
Einziehen des Fahrwerks und Einfahren der Landeklappen
Drosselung der Triebwerksleistung auf Steigflugleistung unter Einhaltung der festgelegten Geschwindigkeit
Startabbruch
simulierter Triebwerksausfall nach dem Start

Anmerkung: Ein simulierter Triebwerksausfall nach dem Start darf nur bei Ausbildungsflügen mit Fluglehrer durchgeführt werden.
Steigflug

Einhalten von Kurs und Steigfluggeschwindigkeit Trimmen Triebwerkeinstellen für die beste Steigrate oder den besten Steigwinkel (größter Höhengewinn auf kürzester Entfernung)
Steigflugkurven auf vorgegebene Kurse

15 – 20 Grad Querneigung
20 – 30 Grad Querneigung
Übergang in den Horizontalflug

Horizontal- und Kurvenflug

Geradeaus-Horizontalflug
koordinierte Kontrolle der Bewegungen um Quer-, Längs- und Hochachse
Demonstration der statischen und dynamischen Stabilität
Veränderung der Triebwerkleistung im Geradeaus-Horizontalflug
Erhöhen und Herabsetzen der Fluggeschwindigkeit unter Beibehalten der Höhe und des Kurses
Einhalten von Höhe, Kurs und einer vorgegebenen Fluggeschwindigkeit bei Aus- und Einfahren der Landeklappen und des Fahrwerks
Trimmen
Gefahren
Erhöhen und Verringern von Auftrieb und/oder Widerstand

Langsamflug

bei V(tief)s + 5 bis + 10 kt (Überziehgeschwindigkeit des Flugzeugs in der jeweiligen Konfiguration + 5 bis + 10 kt Sicherheitszuschlag)
im Reiseflugzustand
Klappen in Startstellung
Klappen in Anflugstellung und bei ausgefahrenem Fahrwerk
Verringerte Wirksamkeit der Steuerorgane beim Langsamflug
Einhalten von Höhe, Fluggeschwindigkeit und Richtung sowie Korrektur der Triebwerksleistung

Kurvenflug

Kurven mit 30 Grad und 45 Grad Querneigung, links und rechts, um 90 Grad, 180 Grad, 360 Grad
Einhalten

der vorgegebenen Flughöhe
sicherer Fluggeschwindigkeit bei Erhöhung der Drehgeschwindigkeit unter Beachtung des Lastvielfachen
gleich bleibender Querlage und Drehgeschwindigkeit
Drehfehler des Magnetkompasses

Beenden auf vorgegebenen Kurs
unmittelbarer Übergang von Links- zur Rechtskurve und umgekehrt

Sinkflug

Einleiten
Einhalten von Kurs- und Sinkfluggeschwindigkeit
Trimmen
Vergaservorwärmung
beste Sinkrate
bester Gleitwinkel
Sinkflug mit und ohne Motorkraft im Geradeaus- und im Kurvenflug
Übergang vom Sink- in den Horizontalflug

Platzrunde
… (nicht darstellbare Graphik,
Fundstelle: BAnz. 2006, Beilage Nr. 60a, Seite 53)

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Start
2
Steigflug auf mindestens 200 ft GND bevor die erste Richtungsänderung aufgrund örtlicher Vorgaben durchgeführt wird
3
Steigflugkurve bis 20 Grad Querneigung, 90 Grad-Richtungsänderung zum Querabflug unter Windberücksichtigung 4 Steigflug bis mindestens 600 ft GND
4
Am Wendepunkt; 90 Grad-Kurve bis maximal 30 Grad Querneigung zum Gegenanflug parallel zu der Start- und Landerichtung
5
Reiseflugbedingungen
6
Reduzieren der Geschwindigkeit und Setzen der Landeklappen in die erste Stellung, Vergaservorwärmung bedienen
7
Fahrwerk ausfahren (falls vorhanden)
8
Am Wendepunkt: 90 Grad-Kurve bis max. 30 Grad Querneigung zum Queranflug unter Windberücksichtigung
9
Sinkflug einleiten
10
Am Wendepunkt: 90 Grad-Kurve bis max. 30 Grad Querneigung zum Endanflug. Abweichungen in der Reihenfolge der Übungen 7-11 aufgrund örtlicher Gegebenheiten oder der Besonderheiten des Flugzeugmusters sind zulässig.
11
Landekontrolle laut Klarliste
12
Landung

Bei Heckrad-Flugzeugen: Dreipunktlandungen und Radlandungen
Bei Bugrad-Flugzeugen: Aufsetzen mit Hauptfahrwerk

Durchstarten und Landen

Setzen voller Triebwerksleistung
Korrektur der Fluglage
Steigflug
Landen und anschließender Wiederstart
Trimmung neutral
Klappen in Startstellung

Beenden des Fluges

Zurückrollen zum Abstellplatz
Kontrolle nach der Landung (auswendige Anwendung der Klarliste)
Abstellen des Triebwerkes gemäß Klarliste
Sichern des Flugzeugs gemäß Klarliste

Besondere Flugzustände

Überziehen und Geradeaushalten mit dem Seitenruder bis zum Abkippen mit und ohne Motorkraft mit einem Minimum an Höhenverlust bei

Flugzeug im Reiseflugzustand
Flugzeug mit Landeklappen in Anflugstellung
Flugzeug mit Landeklappen in Anflugstellung und ausgefahrenem Fahrwerk
rechtzeitiges Erkennen und Beenden des Abkippens und Verhindern einer Weiterentwicklung zum Trudeln
Flugübung im Bereich des Überziehens

Steigflugkurve mit 10-30 Grad Querneigung und Landeklappen in Startstellung (simulierter Start) bis zu den ersten Anzeichen des Strömungsabrisses bzw. der Auslösung der Überziehwarnanlage
Beenden der Übung, ohne abzukippen oder Höhe zu verlieren
Sinkflugkurve mit 10-30 Grad Querneigung, Landeklappen in Anflugstellung und Fahrwerk ausgefahren (simulierter Anflug) bis zu den ersten Anzeichen des Strömungsabrisses bzw. der Auslösung der Überziehwarnanlage

Beenden der Übung, ohne abzukippen oder die Sinkrate zu erhöhen
Grenzflugzustände im oberen Geschwindigkeitsbereich

Erkennen und Beenden von beginnenden Spiralsturzflügen

Motorleistung reduzieren (Leerlauf)
Querlage korrigieren (neutral) und weich abfangen
Aufrichten aus Querneigungen von mindestens 45 Grad und aus Steig/Sinkfluglagen

Seitengleitflug

Einleiten
Richtunghalten
Steuerung der Sinkrate
Beenden
Gefahren des Seitengleitfluges

Verhalten bei Notlagen

Triebwerksstörungen während des Startlaufs und vor Erreichen der Sicherheitsmindesthöhe
Verhalten bei Notlagen unter Beachtung des Betriebshandbuches
Kontrolle der elektrischen Sicherungen bzw. Einschalten von Sicherungsautomaten
Notausfahren des Fahrwerks (falls vorhanden)
Störungen an Triebwerk und Ausrüstung
unerwartete Wetterverschlechterung
Feuerausbruch

Alleinflug
Erlangen der fliegerischen Fertigkeiten
Starten und Landen

bei Seitenwind
mit max. Zuladung
mit Seitengleitflug
ohne Zuhilfenahme der Landeklappen
auf angenommenen begrenztem Raum
bei Dämmerung

Ziellandungen

Ziellandungen aus der Platzrunde mit und ohne Motorhilfe

Aufsetzen innerhalb von 100 m nach dem Landezeichen
Ziellandung aus mindestens 600 m (2000 ft) über Grund ohne Motorhilfe ohne oder mit Seitengleitflug

Aufsetzen innerhalb von 150 m nach dem Landezeichen

Außenlandeübungen mit Fluglehrer aus verschiedenen Höhen

mit Motorhilfe

Auswahl eines geeigneten Geländes aus sicherer Höhe
Überflug des Geländes zur Feststellung von Einzelheiten, anschließend
Platzrunde und Endanflug
ohne Motorhilfe
Die Durchführung der Notverfahren (Sofortmaßnahmen, Ursachensuche, Maßnahmen kurz vor der Landung) erfolgen gemäß Flughandbuch. Die Sofortmaßnahmen müssen auswendig beherrscht werden. Die Benutzung der Notfall-Klarliste ist in sinnvoller Weise in den Flugablauf zu integrieren.

Geschwindigkeit für bestes Gleiten (Trimmen)
Auswahl eines geeigneten Geländes unter Berücksichtigung des Windes
Einteilung des Anfluges
Anwendung der Notfall-Klarliste
Simuliertes Absetzen eines Not- oder Dringlichkeitsrufes
Verfahren kurz vor der Landung

Anmerkung: Außenlandeübungen dürfen nur mit Fluglehrer unter strenger Beachtung der Vermeidung einer Gefährdung von Mensch und Tier geübt werden. Sie sind in einem Durchstartverfahren ohne aufzusetzen durchzuführen. Für das Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe ist eine besondere Genehmigung durch die zuständige Landesluftfahrtbehörde erforderlich.
Übungen bis zur Prüfungsreife mit und ohne Fluglehrer bis zur sicheren Beherrschung
Anmerkung: Simulierter Triebwerkausfall nach dem Start und Außenlandeübungen dürfen nur mit Fluglehrer durchgeführt werden.
Anmerkung: Aufsetzen und Durchstarten des Flugschülers im Alleinflug ist nur zulässig, wenn der Fluglehrer dafür einen Flugauftrag erteilt hat und am Flugplatz anwesend ist.

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 3B Praktische Prüfung zum Erwerb der Klassenberechtigung für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 750 Kilogramm
(zu § 6)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 57 – 60
1.
Die Abnahme der praktischen Prüfung ist durch den Ausbildungsleiter/ ausbildenden Fluglehrer für den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
2.
Der Bewerber hat die praktische Prüfung auf einem in der Ausbildung verwendeten Luftfahrzeugmuster abzulegen. Das in der praktischen Prüfung verwendete Luftfahrzeug muss den Anforderungen für die Durchführung der praktischen Prüfung genügen. Die Dauer des Fluges soll etwa 30 bis 45 Minuten betragen.
3.
Der Prüfer hat vor dem Flug das Prüfungsprogramm in den Grundzügen mit dem Bewerber zu besprechen.
4.
Der Bewerber muss das Luftfahrzeug von dem Sitz aus führen, von dem er die Tätigkeit des Verantwortlichen Piloten ausführen kann. Der Prüfungsflug ist so durchzuführen, als sei der Bewerber der einzige Pilot an Bord. Die Verantwortung für die Flugdurchführung richtet sich nach § 4 Abs. 4 LuftVG.
5.
Der Prüfer soll sich an der Durchführung des Fluges nicht beteiligen, es sei denn, dass ein Eingreifen aus Sicherheitsgründen oder zur Vermeidung von unannehmbaren Verzögerungen für andere Luftverkehrsteilnehmer erforderlich wird.
6.
Der Flug kann auf dem Startflugplatz oder einem anderen Flugplatz enden. Der Bewerber ist für die Planung des Fluges verantwortlich und hat sicherzustellen, dass sich alle Ausrüstungsgegenstände und Unterlagen für die Durchführung des Fluges an Bord befinden.
7.
Sollte der Bewerber die praktische Prüfung aus für den Prüfer nicht gerechtfertigten Gründen abbrechen, ist die gesamte Prüfung zu wiederholen. Wird die Prüfung aus für den Prüfer gerechtfertigten Gründen abgebrochen, sind in einem weiteren Flug nur die nicht durchgeführten Abschnitte zu prüfen.
8.
Der Bewerber kann jede Übung und jedes Verfahren einmal wiederholen. Der Prüfer kann die Prüfung jederzeit abbrechen, wenn die fliegerischen Fähigkeiten des Bewerbers erkennen lassen, dass die gesamte Prüfung wiederholt werden muss.
9.
Der Bewerber hat folgende Fähigkeiten nachzuweisen:

Führen des Flugzeuges innerhalb der Betriebsgrenzen
ruhige und exakte Durchführung sämtlicher Übungen
gutes Urteilsvermögen und Verhalten als Luftfahrer (airmanship)
Anwendung von Kenntnissen aus der Luftfahrt und Kontrolle über das Flugzeug zu jedem Zeitpunkt des Fluges, so dass die erfolgreiche Durchführung eines Verfahrens oder einer Übung zu keiner Zeit ernsthaft gefährdet ist.
10.
Die einzelnen Übungen der praktischen Prüfung werden mit ” bestanden ” (b) oder ” nicht bestanden ” (nb) bewertet. Wird in einem Prüfungsabschnitt eine Übung nicht bestanden, so gilt dieser Abschnitt als nicht bestanden. Wird mehr als ein Prüfungsabschnitt nicht bestanden, muss der Bewerber die gesamte Prüfung wiederholen. Ein Bewerber, der nur einen Prüfungsabschnitt nicht besteht, muss nur den nicht bestandenen Abschnitt wiederholen. Wird in der Wiederholungsprüfung ein Abschnitt nicht bestanden, ist die gesamte Prüfung zu wiederholen. Dies gilt auch für Abschnitte, die bei einem vorherigen Versuch bestanden wurden.
11.
Die folgenden Toleranzen stellen allgemeine Richtwerte dar. Turbulenzen, Flugeigenschaften und Flugleistungen des verwendeten Flugzeugmusters werden vom beauftragten Prüfer berücksichtigt:
a)  Steuerkurs:
- normaler Flug +- 10 Grad
b) Flughöhe
- normaler Flug +- 150 ft
c) Geschwindigkeiten:
- Start und Anflug + 15 kt/- 5 kt
- alle anderen Flugzustände +- 15 kt



Prüfungsnachweis
Praktische Prüfung zum Erwerb der Klassenberechtigung für einmotorige
Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einer Höchstabflugmasse von mehr als
750 Kilogramm gem. § 3b LuftPersV
Name und Vorname des Bewerbers: ..............................................
Anschrift: ...................................................................

1. Prüfungsflug

Flugzeugmuster: ................................ Kennzeichen: ................
Abflugort: ..................................... Startzeit: ..................
Zielort: ....................................... Landezeit: ..................
Flugzeit: ......................................

I. Ergebnis der Prüfung
...............................
. Bestanden/Nicht bestanden * .
...............................
II. Bemerkungen



........................... ................................
Ort und Datum Unterschrift des Prüfers
........................... ................................
Prüfer-Nr. Name in Druckbuchstaben

* Nichtzutreffendes ist zu streichen

------------------------------------------------------------------------------
Abschnitt 1 I Bewertung
Flugvorbereitung und Abflug I B/NB
------------------------------------------------------------------------------
Gebrauch der Klarliste, Verhalten als Luftfahrer (Führen des I
Flugzeuges mit Sicht nach außen, Eisverhütung-/Enteisungs- I
verfahren etc.) gelten für alle Abschnitte I
------------------------------------------------------------------------------
a I Flugvorbereitung und Flugwetterberatung I
------------------------------------------------------------------------------
b I Berechnung von Masse, Schwerpunktlage und Flugleistung I
------------------------------------------------------------------------------
c I Kontrolle und Bereitstellung des Flugzeuges I
------------------------------------------------------------------------------
d I Anlassen des Triebwerks und Verfahren nach dem Anlassen I
------------------------------------------------------------------------------
e I Rollen, Flugplatzverfahren, Verfahren vor dem Start I
------------------------------------------------------------------------------
f I Start und Kontrollen nach dem Start I
------------------------------------------------------------------------------
g I Abflugverfahren I
------------------------------------------------------------------------------
I Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung der
h I Flugverkehrsverfahren, I
I Sprechfunkverfahren I
------------------------------------------------------------------------------
Abschnitt 2 I Bewertung
Allgemeine Flugübungen I B/NB
------------------------------------------------------------------------------
I Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung der
a I Flugverkehrsverfahren, I
I Sprechfunkverfahren I
------------------------------------------------------------------------------
b I Geradeaus- und Horizontalflug bei verschiedenen I
I Geschwindigkeiten I
------------------------------------------------------------------------------
c I Steigflug: I
I i. Beste Steiggeschwindigkeit I
I ii. Steigflugkurven I
I iii. Übergang zum Horizontalflug I
------------------------------------------------------------------------------
d I Kurven (mit 30 Grad Querneigung) I
------------------------------------------------------------------------------
e I Steilkurven (mit 45 Grad Querneigung) (einschließlich I
I Erkennen und Beenden eines kritischen Flugzustandes) I
------------------------------------------------------------------------------
f I Grenzflugzustände im unteren Geschwindigkeitsbereich I
I mit und ohne Landesklappen I
------------------------------------------------------------------------------
g I Überzogener Flugzustand: I
I i. In Reiseflugkonfiguration und Beenden mit Motorhilfe I
I ii. In Landekonfiguration und Beenden mit Motorhilfe I
------------------------------------------------------------------------------
Abschnitt 3 I Bewertung
Anflug- und Landeverfahren I B/NB
------------------------------------------------------------------------------
a I Anflugverfahren I
------------------------------------------------------------------------------
b I * Ziellandung (Landung auf kurzen Pisten), I
I Seitenwindlandung, wenn entsprechende Bedingungen vorliegen
------------------------------------------------------------------------------
c I * Landung ohne Landeklappen I
------------------------------------------------------------------------------
d I * Landeanflug ohne Motorhilfe I
------------------------------------------------------------------------------
e I Durchstarten aus geringer Höhe I
------------------------------------------------------------------------------
I Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung der
f I Flugverkehrsverfahren, I
I Sprechfunkverfahren I
------------------------------------------------------------------------------
g I Tätigkeiten nach Beendigung des Fluges I
------------------------------------------------------------------------------
Abschnitt 4 I Bewertung
Außergewöhnliche- und Notverfahren I B/NB
------------------------------------------------------------------------------
a I * Simulierte Notlandeübung I
------------------------------------------------------------------------------
b I Simulierte Notfälle I
------------------------------------------------------------------------------


*) Einige dieser Übungen können nach Ermessen des Flugprüfers kombiniert
werden.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 4A Lehrplan für die ergänzende theoretische Ausbildung zum Erwerb der Privatpilotenlizenz (Flugzeuge) nach JAR-FCL 1 Deutsch
(zu § 7)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 61 – 63
NAVIGATION
Flugplanung

Auswahl von Kartenmaterial unter besonderer Berücksichtigung von Flügen in Lufträumen der Klassen C und D, ins Ausland und bei Nacht, Streckenkarte unterer Luftraum
Funknavigationskarten
Wettervorhersagen und Berichte für die Flugstrecke und den Flugplatz
Verwendung von AIP und NOTAMS
Verbindungen zur Flugverkehrskontrollstelle in kontrollierten Lufträumen
Pflichtmeldepunkte
Erstellung eines ATC-Flugplans

Funknavigation

Grundlagen der Funktechnik

Frequenzspektrum
Modulations- und Betriebsarten
Wellenausbreitung, Beeinflussung durch Beugung, Brechung, Reflexion, Streuung, Dämpfung, Absorption, Interferenz
Reichweiten in Abhängigkeit von Frequenzband, Sendeleistung, Ausbreitungsmedium, Flughöhe (AIP)
Ungerichtetes Funkfeuer (NDB)

Frequenzbereich, Sendearten, Stationskennung
Genauigkeit
Automatisches Funkpeilgerät (ADF)

Komponenten der ADF-Anlage
Arbeitsweise
Bedienung
Deutung der Anzeigen

Relative Bearing Indicator (Seitenpeilung, recht- und missweisende Peilung
Radio Magnetic Indicator (Kompasspeilung, recht- und missweisende Peilung)
UKW-Drehfunkfeuer (VOR)

Frequenzbereich, Sendearten, Stationskennung
Genauigkeit
VOR-Bordanlage

Komponenten der VOR-Anlage
Arbeitsweise
Bedienung
Deutung der Anzeigen

Radio Magnetic Indicator (Radial, missweisende Peilung)
TO/FROM-Anzeige, Warnflaggen
Radaranlagen

Grundlagen
Bodenradaranlagen
Sekundärradaranlagen (SSR)
Transponder
Satellitennavigation (GPS)

Frequenzbereich
Genauigkeit
GPS-Bordanlagen

Komponenten der GPS-Anlage
Arbeitsweise
Bedienung
Deutung der Anzeigen

Angewandte Funknavigation

Zielkurve (Homing)
Erfliegen einer stehenden Peilung

Peilsprung
Abtriftwinkel
Korrekturwert
Kursflug (Tracking)

Sollkurslinie (QDM/QDR)
Peilungsänderung
Versetzung
Korrekturwert, korrigierter Windvorhaltewinkel
Abstandsbestimmungen

Distance Measurement Equipment (DME)
Navigation mit Fremdpeilung

Peilwerte QDM, QDR
An- und Abflugverfahren auf eine Peilstelle

TECHNIK, INSTRUMENTE
Elektrische Anlage

Voltmeter und Amperemeter
Sicherungsautomaten und Schmelzsicherungen
elektrisch betriebene Bordanlagen und Instrumente
Fehlererkennung

Unterdruckanlage

Bauelemente
Fehlererkennung
Pneumatisch betriebene Instrumente

Kreiselinstrumente

Grundlagen
Raumstabilität
Präzession

Wendezeiger

Aufgabe und Funktionsprinzip
Auswirkung der Drehzahl (RPM) des Kreisels
Anzeige
Begrenzung der Drehgeschwindigkeitsanzeige
Energieversorgung
Libelle
Überprüfung der Betriebsbereitschaft durch den Piloten

Fluglageanzeiger (Künstlicher Horizont)

Aufgabe und Funktionsprinzip
Anzeigen
Interpretation
Betriebsgrenzen
Energieversorgung
Überprüfung der Betriebsbereitschaft durch den Piloten

Kursanzeiger (Kurskreisel)

Aufgabe und Funktionsprinzip
Antriebsarten
Anzeigegenauigkeit
Einstellung/Nachführung
Stützung
Kardanfehler
Sonstige Fehler und Toleranzen

Bordinstrumente

Vergleich der dargestellten Information mit der anderer Anzeigeinstrumente
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 4B Lehrplan für die ergänzende praktische Ausbildung zum Erwerb der Privatpilotenlizenz (Flugzeuge) nach JAR-FCL 1 Deutsch
(zu § 7)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 64
Allgemeines
Das in der praktischen Ausbildung verwendete Flugzeug muss mit einem Doppelsteuer ausgerüstet und für die Ausbildung geeignet sein. Bei allen Übungen sind Einstellung und Betrieb des Triebwerks zu überwachen. Unnötiger Fluglärm ist zu vermeiden.
Alle Kontrollen sind anhand der Klarlisten durchzuführen.
Ausbildung in den Gebrauch von Funknavigationshilfsmitteln
Navigation unter Beachtung der für den jeweiligen Luftraum geltenden Mindestwetterbedingungen bei alleiniger Nutzung eines oder mehrerer der nachfolgenden Funknavigationsgeräte oder bodengestützter Dienste

VOR
ADF
GPS
Radar
VDF
Einhaltung von Kurs und Höhe
Erfliegen von Radialen
Positionsbestimmung
Die Ausbildung hat auch den Gebrauch des Transponders zu umfassen
Fliegen einer 180 Grad-Umkehrkurve ohne Sicht nach außen

Anmerkung 1: Die Ausbildung soll den Gebrauch von bordeigenen Anzeigen wie ADF, VOR und GPS sowie bodengestützter Dienste wie VHF-Peiler (VDF) und Radar umfassen.
Anmerkung 2: Das Fliegen ohne Sicht nach außen ist unter Verwendung einer IFR-Brille oder IFR-Haube (der Flugschüler soll bei normaler Kopfhaltung keine Außensicht haben) zu lehren. Die Abdeckung der Frontscheibe mittels Karten oder anderer Hilfsmittel ist nicht zulässig. Das rechtzeitige Erkennen anderer Luftfahrzeuge und das Anwenden der Ausweichregeln obliegen der Verantwortung des Fluglehrers.

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 5A Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer
(zu § 8)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 65 – 79
LUFTRECHT
Gesetzliche Grundlagen

Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)
Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (LuftGerPV)
Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)
Durchführungsverordnungen zur LuftPersV
Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (LuftBO)
Durchführungsverordnungen zur LuftBO
weitere Gesetze und Verordnungen, soweit sie für den Segelflugzeugführer von Bedeutung sind

Nationale und internationale Organisation der Luftfahrt

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU)
Luftfahrtbehörden der Länder
Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS)
Deutscher Wetterdienst (DWD)
ICAO

Zuständigkeiten und Aufgaben
JAA

Zuständigkeiten und Aufgaben
EASA

Zuständigkeiten und Aufgaben

Veröffentlichungen für Luftfahrer

Luftfahrthandbuch AIP
AIP VFR

Gliederung und Benutzung
VFR-Bulletin
Nachrichten für Luftfahrer Teil I und II (NfL I und NfL II)
NOTAM
Luftfahrtkarten ICAO

Flugplätze

Arten der Flugplätze
Flugplatzzwang
Außenstart und Außenlandung
Notlandung
Sicherheitslandung

Luftfahrzeuge

Arten
Zulassungen
Prüfungen
Lufttüchtigkeitsanweisungen
zulassungspflichtige Ausrüstung

Luftfahrtpersonal

Ausbildung
Lizenz

Erteilung
Erweiterung
Verlängerung
Erneuerung
Widerruf, Ruhen und Beschränkung
Ausübung der Rechte
Berechtigungen
Startarten für Segelflugzeugführer

Teilnahme am Luftverkehr

Pflichten der Teilnehmer am Luftverkehr
Allgemeine Regeln
Sichtflugregeln
Luftraumklassifizierung,
Flugsicherungsvorschriften
Ausrüstung der Luftfahrzeuge
allgemeine Flugbetriebsvorschriften
Vermeidung von unnötigem Fluglärm

Flugfunkdienst

Rechtsvorschriften des beweglichen Flugfunkdienstes
Zulassung und Genehmigung von Funkanlagen
Funksprechverfahren
Not- und Dringlichkeitsverkehr
Verordnung über Flugsicherungsausrüstung von Luftfahrzeugen

Durchführung des Sprechfunkverkehrs
Bei Flügen nach Sichtflugregeln von und zu einem Flugplatz mit Flugverkehrskontrolle entweder in deutscher Sprache (BZF II) oder in deutscher und englischer Sprache (BZF I) unter Verwendung der festgelegten Redewendungen, Ausdrücke, Verfahren, Abkürzungen einschließlich der Not- und Dringlichkeitsverfahren
Haftung des Luftfahrzeugführers und Versicherungspflicht des Luftfahrzeughalters
Straftaten, Ordnungswidrigkeiten
NAVIGATION
Gestalt der Erde

Form
Erdachse, Pole
Ausmaße
Bewegung

Kartenkunde

Meridiane, Breitenparallele
Großkreise, Kleinkreise, Kursgleiche
Hemisphären, Nord/Süd, Ost/West
topografische Luftfahrtkarten
Projektionen und ihre Eigenschaften
Winkeltreue
Flächentreue (Äquivalenz)
Maßstab

Konforme Schnittkegelprojektion (ICAO-Karte 1:500 000)

Haupteigenschaften
Aufbau
Meridiankonvergenz
Darstellung von Meridianen, Breitenparallelen, Großkreisen und Kursgleichen
Maßstab, Standardparallelen
bildliche Darstellung der Höhe über Grund

Zeitrechnung

Beziehung zwischen koordinierter Weltzeit (UTC) und mittlerer Ortszeit (LMT)
Definition von Sonnenaufgangs- und Sonnenuntergangszeiten

Bezugsrichtung

rechtweisend Nord (True North)
Magnetfeld der Erde, Missweisung – jährliche Veränderung
missweisend Nord (Mag North), Variation
vertikale und horizontale Komponenten
Isogonen, Null-Isogonen (Agone)
Magnetismus des Segelflugzeugs

magnetische Einflüsse im Segelflugzeug
Kompassablenkung (Deviation)
Kurven, Beschleunigungsfehler
Vermeidung magnetischer Störungen des Kompasses

Entfernungen

Einheiten
Entfernungsmessung in Abhängigkeit der Kartenprojektion

Luftfahrtkarten in der praktischen Navigation

Standortbestimmung
Breite und Länge
Entfernungsmessung und -bestimmung
Benutzung eines Winkelmessers
Messen von Kursen über Grund (Track) und Entfernungen

Kartensymbolik/Gebrauch der Navigationskarten

Kartenauswertung
Topographie
Geländeform (Relief)

künstliche Geländemerkmale
unveränderliche Merkmale (z. B. längen- oder punktförmige, einmalige oder besondere Merkmale)
veränderliche Merkmale (z. B. Wasser)
Kartenvorbereitung
Falten der Karte
Verfahren für das Lesen der Karte
Orientierung anhand der Karte
Merkmale von Kontrollpunkten
Erwartetes Aussehen von Kontrollpunkten

mit ständigem Sichtkontakt
ohne ständigen Sichtkontakt
bei unsicherer Position (Auffanglinien)
Luftfahrtsymbole
Luftfahrtinformationen
Umrechnung von Einheiten

Grundlagen der Navigation

angezeigte, berichtigte und wahre Geschwindigkeit (IAS, CAS und TAS)
Kurs über Grund, rechtweisender und missweisender Kurs
Wind, Einfluss auf Steuerkurs und Geschwindigkeit über Grund
Winddreieck
Berechnung von Steuerkurs und Geschwindigkeit über Grund
Koppelnavigation, Position, festgelegter Standort

Navigationsrechner

Anwendung eines mechanischen oder elektronischen Navigationsrechners sowie gegebenenfalls der Gebrauch von Überschlagsberechnungen für die Bestimmung folgender Größen:

wahre Fluggeschwindigkeit (TAS), Zeit und Entfernung
Umrechnung von Einheiten
Druck, Dichte und wahre Höhe
Winddreiecksaufgaben
Abdrift und Luvwinkel, Anwendung von TAS und Windgeschwindigkeit auf den Kurs über Grund
Steuerkurs und Geschwindigkeit über Grund

Flugplanung und praktische Durchführung

Auswahl von Kartenmaterial
Wettervorhersagen und Berichte für die Flugstrecke und den Flugplatz
Beurteilung der Wettersituation
Einzeichnen der Wegelinie
Berücksichtigung von kontrollierten Lufträumen, Luftraumbeschränkungen, Gefahrengebieten etc.
Verwendung von AIP und NOTAMS
Verbindungen zur Flugverkehrskontrollstelle in kontrollierten Lufträumen
Berechnung der Flugaufgabe (mittlere Reisegeschwindigkeit)
Mittleres Steigen
Zu erwartende Wolkenbasis
Sollfahrt
Flugplätze entlang der Strecke
Fernmeldeverkehr und Funk-/Navigationsfrequenzen
UKW-Peilung (VDF-Peiler, QDM)
Transponder und Radar
Satellitennavigation (GPS)
Erstellung eines ATC-Flugplans
Berechnungen von Masse und Schwerpunktlage

Praktische Navigation

Kompasssteuerkurse, Verwendung der Deviationstabelle
Organisation der während des Fluges anfallenden Arbeitsbelastung
Höhenmessereinstellung
Ermittlung von TAS und Geschwindigkeit über Grund (GS)
Durchführung der Sichtnavigation unter Berücksichtigung wechselnder Flughöhe
Festlegen des Flugweges nach thermischen und terrestrischen Gesichtspunkten
Standortbestimmung

Bestimmung von Kontroll- und Wendepunkten
Anflugverfahren

Berechnung des Endanfluges
Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle
Eintragungen in das Luftfahrzeugbordbuch

METEOROLOGIE
Die Atmosphäre

Zusammensetzung und Aufbau
Besonderheiten der Troposphäre
ICAO-Standardatmosphäre
atmosphärischer Druck
vertikale Schichtung

Druck, Dichte und Temperatur

Luftdruck, Luftdruckmessung, Isobaren
Änderung von Druck, Dichte und Temperatur mit der Höhe
Begriffe aus der Höhenmessung
Strahlungsprozesse, Temperatur
Tagesgang der Temperatur
Stabilität und Labilität
Auswirkung von Strahlungs- und Advektionsprozessen

Luftfeuchte und Niederschlag

Wasserdampf in der Atmosphäre
Luftfeuchte
Taupunkt, Spread
relative, absolute und spezifische Feuchte
Dampfdruck
Kondensation, Sublimation, Verdunstung
Niederschlag
Entstehung von Niederschlag
Niederschlagsarten

Luftdruck und Wind

Hoch- und Tiefdruckgebiete
Luftbewegung

Druckgradient (Buys-Ballot’sches Gesetz)
Corioliskraft, Reibung (Bodenwind und geostrophischer Wind)
vertikale und horizontale Luftbewegung, Konvergenz, Divergenz
Lokale Windsysteme (Föhn, Berg-/Talwind, Land-/Seewind, geführter Wind)
Turbulenz und Böigkeit
Einfluss von Wind und Windscherung bei Start und Landung

Wolkenbildung

Abkühlung und Erwärmung durch Advektion, Strahlung und adiabatische Prozesse
Wolkenklassifizierung, Wolkenstockwerke

konvektive Wolken (Cumuluswolken)
stratiforme Wolken (Schichtwolken)
orografisch bedingte Wolken
Flugbedingungen in stratiformen und konvektiven Wolken

Nebel, feuchter Dunst und trockener Dunst

Strahlungsnebel, Advektionsnebel, Mischungsnebel, gefrierender Nebel
Entstehung und Auflösung von Nebel
verminderte Sicht durch feuchten Dunst, Regen oder Sprühregen, Schnee, Rauch, Staub und Sand
Beurteilung der Wahrscheinlichkeit des Eintretens von verminderter Sicht
Gefahren bei Flügen bei geringer Horizontal- und Vertikalsicht

Luftmassen, Hoch- und Tiefdruckgebiete

Eigenschaften von Luftmassen und Einflussgrößen
Einteilung der Luftmassen, Entstehungsgebiete
Transformation (Änderung) von Luftmassen während ihrer Verlagerung
Entstehung von Hoch- und Tiefdruckgebieten
Wettergeschehen im Zusammenhang mit Hoch- und Tiefdruckgebieten
Tiefdruckrinne, Höhentrog (Entstehung und Wettergeschehen)

Fronten

Bildung von Fronten und Luftmassengrenzen
Warmfront

Entstehung einer Warmfront
zugehörige Wolken und Wettergeschehen
Wetterbedingungen im Warmsektor
Kaltfront

Entstehung einer Kaltfront
zugehörige Wolken und Wettergeschehen
Rückseitenwetter
Okklusion

Entstehung einer Okklusion
zugehörige Wolken und Wettergeschehen
stationäre Fronten

zugehörige Wolken und Wettergeschehen

Vereisung

Ursachen und Bedingungen für die Vereisung
Bildung und Auswirkung von Raureif, Raueis, Klareis
Auswirkungen von Vereisung auf die Flugleistung
Fliegerische Maßnahmen zur Vermeidung von Vereisung

Gewitter

Gewitterbildung
Luftmassengewitter, Frontgewitter, orografische Gewitter

Voraussetzungen
Entwicklungsprozess
Erkennen von günstigen Voraussetzungen für die Entstehung von Gewittern
Gefahren für Segelflugzeuge
Auswirkungen von Blitzen, Hagel und schwerer Turbulenz
Vermeidung von Flügen in der Nähe von Gewittern

Flüge über gebirgigem Gelände

Einfluss des Geländes auf atmosphärische Prozesse
Bildung von Leewellen
lokale Windsysteme, Auf- und Abwinde, Rotoren
Gefahren

Klimatologie

allgemeine jahreszeitlich bedingte Zirkulation in der Troposphäre über Europa
jahreszeitlich bedingtes lokales Wettergeschehen und Windbedingungen

Höhenmessung

Bedeutung der Druckeinstellungen für den Luftverkehr
Druckhöhe, Dichtehöhe
Höhe über Grund, Höhe über NN, Flugflächen
ICAO-Standardatmosphäre
QNH, QFE, QFF, QNE (Standardeinstellungen)
Übergangshöhe, Übergangsschicht und Übergangsfläche

Organisation der meteorologischen Sicherung des Luftverkehrs

Flugwettervorhersage und Beratung – LBZ – Konsultation
Flugwetterwarten – FWW – Briefing und Dokumentation
Flugwetterstation (Beobachtung)
Verfügbarkeit von periodischen Wettervorhersagen

Wetteranalyse und Vorhersage

Wetterkarten, Symbole, Zeichen
Karten zur Vorhersage signifikanter Flugwetterbedingungen (Significant weather charts)
Vorhersagekarten für die Allgemeine Luftfahrt

Wetterinformationen für die Flugvorbereitung

Berichte und Vorhersagen (TAF, GAFOR und andere) Auswertung von regelmäßigen Flugwettermeldungen (METAR) und Warnungen (SIGMET, AIRMET und andere)
Wetterinformationen über Selfbriefingsysteme
Flugwetterberatungen

Wetterfunksendungen für die Luftfahrt

VOLMET, ATIS
Wettervorhersage für den Segelflug

AERODYNAMIK
Umströmung eines Körpers, Unterschallbereich

Luftwiderstand und Luftdichte
Grenzschicht
Reibungswiderstand
laminare und turbulente Strömung
Stromlinien
Bernoullische Gleichung, Venturi-Effekt
Umströmung einer ebenen Platte

Zweidimensionale Umströmung des Flügelprofils

geometrische Kenngrößen des Flügelprofils
Umströmung eines gekrümmten Flügelprofils, Druckverteilung am Profil
laminare und turbulente Strömung, Umschlag- und Ablösepunkt
Entstehung von Auftrieb und Profilwiderstand
Beziehung zwischen Auftriebsbeiwert, Widerstandsbeiwert und Anstellwinkel
Verhältnis Auftrieb/Widerstand (Lilienthalpolare)

Dreidimensionale Umströmung eines Tragflügels

Tragflügelgrundrisse und Profilformen
Gesamtwiderstand
induzierter Widerstand

Abwindwinkel, Wirbelwiderstand, Bodeneffekt
Flügelstreckung
Reduzierungsmöglichkeiten (Schränkung, Winglets)
schädlicher Widerstand

Interferenzwiderstand und Restwiderstand
Auftriebsverteilung am Tragflügel

Kräfteverteilung am Luftfahrzeug

wirkende Kräfte und Kräftegleichgewicht
Auftriebskraft und Fluggewicht
Schub und Luftwiderstand
stationäre Flugzustände (Horizontal-, Steig-, Gleit- und Kurvenflug), Kräfteparallelogramm

Steuerungsanlagen

die drei Hauptachsen

Nicken um die Querachse
Rollen um die Längsachse
Gieren um die Hochachse
Wirkung des Höhen- und Seitenruders und der Querruder
Steuerung bei Nick-, Roll- und Gierbewegungen
gegenseitige Kopplung des Rollens und Gierens (Gierrollmoment, Rollgiermoment)
Seitengleitflug und Seitenwindsteuertechnik für die Landung
aerodynamischer Ausgleich und Masseausgleich von Steuerflächen

Trimmsteuerung

Trimmruder, Ausgleichsruder und Gegenausgleichsruder
Aufgabe und Funktionsprinzip
Bedienung

Auftriebs- und Landehilfen

Wölbungs-, Spreiz-, Spalt-, und Fowler-Klappen

Aufgabe und Funktionsprinzip
betrieblicher Einsatz
Vorflügel, Klappen an der Flügelvorderkante

Aufgabe und Funktionsprinzip
Normaler/automatischer Betrieb
Bremsklappen

Stabilität

Begriffsbestimmungen der statischen und dynamischen Stabilität
Längsstabilität
Einfluss der Schwerpunktlage auf die Längsstabilität und Längssteuerbarkeit
Seitenstabilität (Quer- und Richtungsstabilität)
gegenseitige Kopplung der Quer- und Richtungsstabilität über das Schieben, Schieberollmoment

Strömungsabriss

kritischer Anstellwinkel
Störung der glatten Anströmung
Verringerung des Auftriebs, Erhöhung des Luftwiderstandes
Verschiebung des Druckpunktes
Anzeichen für beginnenden Strömungsabriss
Verhalten des Flugzeuges bei Strömungsabriss
Einflussgrößen für die Abreißgeschwindigkeit und das Verhalten des Flugzeugs bei Strömungsabriss
Strömungsabriss bei Horizontal-, Steig-, Sink- und Kurvenflug
Möglichkeiten von Überziehwarnungen
Beenden des überzogenen Flugzustandes

Vermeiden von Trudeln

Strömungsabriss an den Flügelspitzen
Einseitiger Strömungsabriss am Flügel
Entstehung einer Rollbewegung
Erkennen von beginnendem Trudeln
stationäres Trudeln
Einfluss des inneren und äußeren Schiebens
Steil- und Flachtrudeln

Einfluss der Schwerpunktlage
Strömungsverhältnisse am Seiten- und Höhenleitwerk, Abschirmungen
Beenden des Trudelns

Lastvielfaches und Abfangmanöver

Festigkeitsüberlegungen
V-n-Diagramm für Böen und Abfangbelastungen
Belastungsgrenzen mit und ohne Lande- Brems- und Störklappen
Veränderung des Lastvielfachen im Kurvenflug und beim Abfangen
höchstzulässige Manövergeschwindigkeit für vollen Ruderausschlag
Vorsichtsmaßnahmen während des Fluges
Kräfte beim Windenstart

Belastungen am Boden

seitliche Belastungen auf das Fahrwerk
Landung
Rollen, Vorsichtsmaßnahmen bei Richtungsänderungen

ALLGEMEINE LUFTFAHRZEUGKENNTNISSE, TECHNIK
Aufbau der Zelle

Bauteile
Rumpf, Tragflügel, Leitwerk
Höhen-, Quer- und Seitensteuerung
Trimmanlage, Wölbklappen, Bremsklappen
Fahrwerk
Bereifung, Zustand der Reifen
Bremsanlagen und Besonderheiten bei der Benutzung

Belastungen der Zelle

statische Festigkeit
Lastvielfaches
Sicherheitsfaktor
Vorflugkontrolle
Vorsichtsmaßnahmen am Boden und während des Fluges

Triebwerk (Segelflugzeuge mit Hilfstriebwerk)

Grundlagen des Verbrennungsmotors

2-Takt-Motor
4-Takt-Otto- und Dieselmotor
Wankelmotor
allgemeine Motorenkunde
Zwei- und Viertaktmotor
Motorkühlung
Zylinderkopftemperatur
Zündanlage
Vergaser
Kraftstoffe
Kraftstoffanlage
Luftschraube
Triebwerksbedienung
Motorschmierung

Elektrische Anlage

Gleichstromversorgung
Batterien, Speichervermögen und Ladevorgang
Voltmeter und Amperemeter
Sicherungsautomaten und Schmelzsicherungen
Elektrisch betriebene Bordanlagen und Instrumente
Fehlererkennung
Verfahren bei Fehlfunktion

Messgeber der Bordinstrumente

Pitot-Rohr, Funktionsprinzip, Grundlagen und Aufbau
Druckabnahme des statischen Druckes, Funktion und Bauweisen
Fehler durch Blockierung oder Undichtigkeit
Kompensationsdüse

Fahrtmesser

Arbeitsweise und Aufbau
Verhältnis zwischen Gesamtdruck und statischem Druck
Begriffsbestimmungen der angezeigten, berichtigten und wahren Fluggeschwindigkeit (IAS, CAS, TAS)
Fluggeschwindigkeitsangaben, Farbkennzeichnung

Höhenmesser

Arbeitsweise und Aufbau
Aufgabe der Einstellskala für den Luftdruck
Druckhöhe
wahre Höhe
Internationale Standardatmosphäre
Flugfläche
Anzeige (Drei-Zeiger)

Variometer

Arbeitsweise und Aufbau
Funktionsprinzip
Eigenverzögerung
verzögerungsfreies Variometer
Anzeige
mögliche Anzeigefehler
Kompensation

Kreiselinstrumente

Grundlagen
Raumstabilität
Präzession

Wendezeiger

Aufgabe und Funktionsprinzip
Auswirkung der Drehzahl (RPM) des Kreisels, Energieversorgung
Begrenzung der Drehgeschwindigkeitsanzeige
Libelle
Anzeige
Überprüfung der Betriebsbereitschaft durch den Piloten

Magnetkompass

Aufbau und Funktionsprinzip
Variation und Deviation
Kurven- und Drehfehler
Vorsichtsmaßnahmen beim Mitführen von magnetischen Gegenständen

Satelliten-Navigationsgeräte

Arbeitsweise
Funktionsprinzip
GPS
Andere Systeme

Lufttüchtigkeit

Wartungs- und Betriebshandbuch
Betriebsaufzeichnungen
Wartungsaufzeichnungen
gültiges Lufttüchtigkeitszeugnis

Masse und Schwerpunkt

höchstzulässige Masse
Grenzen der Schwerpunktlage vorn und hinten

Trimmgewichte
Wasserballast
Ermittlung von Masse und Schwerpunktlage
Flughandbuch und Beladeplan

Verhalten in besonderen Fällen
Flugplatz

Fälle, in denen der Zustand des Flugplatzes oder des Geländes als unfallverursachender Faktor zu betrachten ist, gilt auch bei Gelände, das entweder für den Normalfall oder Notfall zum Rollen, zum Start oder zur Landung näher bezeichnet ist oder brauchbar erscheint
nasse Oberfläche
weicher Boden
Eis, Schnee, Matsch
rauer / unebener Boden

Außenlandung

Durchführung einer sicheren Außenlandung
Gefahren wie hoher Bewuchs, Hindernisse, Hangneigung
Besonderheiten wie zu kurzes Gelände, versteckte Gefahren
Wasserlandung (raue / glatte See)

Segelflugzeug

Einstellen und Sichern der Sitze
Schulter- und Sitzgurte
Handhabung des Rettungsfallschirms oder Gesamtrettungssystems

Flugbetrieb

Störungen beim Start/Startunterbrechung
Verhalten bei Verlust der Orientierung
Einfliegen in Schlechtwettergebiete
Einbruch der Dunkelheit
Fliegen in gebirgigen Gelände
Fliegen in großen Höhen
Verwirbelung hinter Luftfahrzeugen

Unfälle

Ausbruch von Feuer
Maßnahmen nach einem Unfall

MENSCHLICHES LEISTUNGSVERMÖGEN
Grundlagen der Physiologie
Begriffe

Zusammensetzung der Atmosphäre
Gasgesetze
Atmung und Blutkreislauf

Auswirkungen von Partialdruck

Auswirkung von zunehmender Flughöhe
Gasaustausch
Hypoxie (Sauerstoffmangel)

Symptome
vorbeugende Maßnahmen
Kabinendruck

Auswirkungen von schnellem Druckabfall
Selbstrettungszeit (Time of Useful Consciousness/TUC)
Benutzung der Sauerstoffmasken und Notabstieg
Hyperventilation

Symptome
Vermeidung
Auswirkungen von Beschleunigungen

Sehvermögen

Physiologie des Sehens
Einschränkungen des Sehvermögens
Sehfehler
optische Täuschungen

Hörvermögen

Physiologie des Hörens
Sinneswahrnehmungen des Innenohrs
Auswirkungen von Änderungen der Flughöhe
Lärm und Verlust des Gehörsinnes

Gehörschutz
räumliche Desorientierung
Widersprüche zwischen akustischer und optischer Wahrnehmung

Reisekrankheit

Ursachen, Symptome
vorbeugende Maßnahmen

Fliegerische Fitness

medizinische Anforderungen
Störungen des Allgemeinbefindens und deren Behandlung

Erkältungskrankheiten
Magenverstimmungen
Medikamente und Nebenwirkungen
Alkohol, Drogen
Ermüdung
Schwangerschaft
persönliche Fitness
Fluggastbetreuung
Vorsichtsmaßnahmen vor dem Flug nach Tauchgängen

Vergiftungsgefahr

gefährliche Güter
Kohlenmonoxidabgabe (Heizungsanlagen, Abgase)

Grundlagen der Psychologie
Der Informationsprozess

Begriffe der Sinneswahrnehmung
kognitive Wahrnehmung

Erwartung
Antizipation (gedankliche Vorwegnahme von Handlungsabläufen)
Verhaltensweisen

Der zentrale Entscheidungsweg

mentale Belastung, Belastungsgrenzen
Informationsquellen

Reize und Aufmerksamkeit
Bedeutung der Aufmerksamkeitsverteilung
verbale Kommunikation
Gedächtnis und Erinnerungsvermögen, Gedächtnismodell
Ursachen für Missdeutungen, Sinnestäuschungen

Stress

Ursachen und Auswirkungen
Erregungszustände
Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit
Stress erkennen und vermindern

Fliegerische Entscheidungsprozesse

Mentale Übung von Handlungsabläufen
Konzepte zur Lagebeurteilung
Gemütszustände

Verhaltensmuster
Risikoeinschätzung

Entwicklung von Situationsbewusstsein
typische Entscheidungsfehler
Serie (Kette) fehlerhafter Entscheidungen
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 5B Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer
(zu § 8)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 80 – 84
Allgemeines
Der nachfolgende Lehrplan ist eine Richtlinie für den Ablauf und die Inhalte der praktischen Ausbildung. Das in der praktischen Ausbildung verwendete Segelflugzeug muss mit einem Doppelsteuer ausgerüstet und für die Ausbildung geeignet sein. Da nicht alle musterspezifischen Eigenarten verschiedener Segelflugzeugmuster berücksichtigt werden können, sind alle Übungen gemäß der im Flughandbuch des in der Ausbildung verwendeten Segelflugzeuges aufgeführten Verfahrensanweisungen durchzuführen. Alle Kontrollen sind anhand der Klarlisten durchzuführen.
Flugausbildung bis zum ersten Alleinflug
Bodeneinweisung

Voraussetzungen für den Flugbetrieb
Verhalten auf dem Flugplatz
Einweisung in den Schuldoppelsitzer
Transport und Montage des Segelflugzeuges
Überprüfen nach Klarliste vor dem ersten Start
Überprüfung vor jedem Start
Handhabung des Rettungsfallschirmes / ggf. Rettungssystems
Einweisung Haubennotabwurf
Notausstieg
Gewöhnungsflüge

Wirkungsweise und Bedienung der Ruder

Höhenruder
Seitenruder
Querruder
Landehilfen
Trimmung
Erkennen der Fluglage am Horizontbild sowie Geräusch und Fahrtmesseranzeige
Durchführen von Fluglageänderungen aus der Normalfluglage durch Höhenruder, Seitenruder und Querruder

Rollübungen

Rollübungen bei Querneigungen von 20-30 Grad
Koordination von Quer- und Seitenruder zur Vermeidung des negativen Wendemoments bei verschiedenen Geschwindigkeiten
Durchführen von Fluglageänderungen aus der Normalfluglage durch Höhenruder, Seitenruder und Querruder

Geradeausflug

den schiebefreien Geradeausflug

bei festgelegtem Kurs
gleich bleibender Fahrt
Faden/Kugel in der Mitte und Querneigung (parallel zur Horizontlinie) durchführen und wiederherstellen

Kurvenflug

Kurven mit 30 Grad Querneigung
Kurven und Vollkreise mit konstanter Querneigung von ca. 30 Grad, gleich bleibender Geschwindigkeit und Kugel/Haubenfaden in der Mitte fliegen
Einleiten und Beenden nach Blickpunkt

Langsamflug

Erkennen der Merkmale des Langsamfluges bis zum Sackflug zum Erkennen gefährlicher Fluglagen

Überziehen des Segelflugzeuges und Demonstration des Trudelns

Überziehen im Geradeausflug bis zum Abkippen
Überziehen im Kurvenflug bis zum Abkippen
Merkmale des Trudelns erkennen, verhindern und beenden
Merkmale der Steilspirale erkennen, verhindern und beenden

Start
In der Ausbildung muss mindestens eine der aufgeführten Startarten gelehrt werden, die Bestimmungen des § 40 LuftPersV sind einzuhalten.

Windenstart

Übergang in den Steigflug
Steigflug
Ausklinken
Übergang zum Horizontalflug
Verhalten bei Startunterbrechungen (u.a. Seilriss)
Schleppstart hinter Luftfahrzeugen

Anrollen
Abheben
Steigflug geradeaus
Steigflug in Kurven mit geringer Querneigung
Steigflugkurven bis zu 40 Grad Querneigung
Kreiswechsel
Horizontalschlepp
Tiefschlepp
Flüge in seitlicher, oberer und unterer Position zum Schleppflugzeug, danach Einnehmen der normalen Schleppposition
Abwärtsschlepp
Verhalten bei Schleppunterbrechung
Verhalten bei besonderen Fluglagen
Eigenstart von Motorseglern mit einklappbaren Triebwerk oder Propeller

Verhalten bei Startunterbrechung

Platzrunde

Einteilen des Flugwegs bis zur Position
Berücksichtigung der Faktoren, die den geplanten Flugweg beeinflussen
Einteilen des Flugwegs von der Position bis zur Landung unter einbeziehen einer Fahrt- und Höhenreserve

… (nicht darstellbare Graphik,
Fundstelle: BAnz. 2006, Beilage Nr. 60a, Seite 82)

1
Start
2
Ausklinken bei Windenstart
3
90 Grad-Kurve zum Querabflug
4
90 Grad-Kurve zum Gegenanflug
5
Position, normal 150 m über Grund
6
90 Grad-Kurve zum Queranflug unter Windberücksichtigung
7
90 Grad-Kurve zum Endanflug
8
Landung

Landen
Anfluggeschwindigkeit gemäß Flughandbuch unter Berücksichtigung von Gelände, Windverhältnissen etc. einnehmen. Verflachen der Flugbahn (Abfangen) und Ausschweben sowie in Zweipunktlage mit minimaler Fahrt im vorgegebenen Landefeld aufsetzen und ausrollen geradeaus bis zum Stillstand

besondere Fälle beim Landeanflug

zu hoch oder zu niedrig angesetzten Landeanflug korrigieren
Landungen unter besonderen Windverhältnissen

Seitenwind
Rückenwind
Böigkeit im Landeanflug ausgleichen
aus geradlinigem Anflug landen
drei Landungen aus einer Position außerhalb der Platzrunde mit Fluglehrer

Vorbereitung und Durchführung des ersten Alleinfluges
Vor dem ersten Alleinflug muss eine Überprüfung durch einen weiteren Fluglehrer erfolgen. Der Alleinflug darf nur in der während der Ausbildung geschulten Startart und auf dem überwiegend bei der Ausbildung verwendeten Doppelsitzer erfolgen. Die letzten vorhergehenden Schulflüge sind unter angenommenen Alleinflugbedingungen (keine Korrekturhinweise des Fluglehrers/gleicher Flugauftrag wie für den Alleinflug) durchzuführen. Der erste Alleinflug darf nicht der erste Start an diesem Flugtag sein.
Erlangen der fliegerischen Fertigkeiten
Flüge mit und ohne Fluglehrer
Gleichbleibende Kreisflüge

gleichbleibende Kreisflüge mit 30 Grad – 45 Grad Querneigung
Kreisflug mit 30 Grad – 45 Grad Querneigung mit gleichbleibender Geschwindigkeit und Faden/Kugel in der Mitte durchführen

Kurvenwechsel

schneller Kurvenwechsel bei 30 Grad – 45 Grad Querneigung

Schnellflug

Schnellflug im zugelassenen Geschwindigkeitsbereich durchführen
veränderte Ruderwirkung im Geradeausschnellflug
Flugeigenschaften und veränderte Ruderwirkung kennen und beherrschen

Kreisflüge

Kreisflug mit wechselnder Querneigung von 30 Grad – 45 Grad mit angepasster Geschwindigkeit

Fliegen in der Thermik

Thermik aufgrund der Wolkenformen, kreisenden Segelflugzeugen und Vögeln, Bodenmerkmalen und festen Thermikquellen anfliegen, nach Körperempfinden und Variometeranzeige zur richtigen Seite mit ca. 40 Grad Querneigung einkreisen und dabei den Luftraum beobachten. Die Kreisflugbahn schnellstmöglich in den Bereich des stärksten Steigens verlagern und fortlaufend optimieren.
Vorflug zum nächsten Aufwind mit entsprechender Sollfahrt

Verhalten beim Thermikfliegen (gemeinsames Kreisfliegen in der Thermik)

abgestimmtes Verhalten zu anderen Segelflugzeugen in Aufwinden

Längerer Thermikflug

in Platznähe mit mehrmaligem Höhengewinn (mindestens 30 Minuten Flugzeit)

Thermikflüge im Alleinflug

Thermikflug in Platznähe mit mehrmaligem Höhengewinn
30-minütiger Segelflug im Alleinflug
selbstständiges Suchen und Anfliegen und Zentrieren von Thermikquellen

Seitengleitflug (Slip)

Seitengleitflug zur Gleitwinkelsteuerung bzw. Verkürzung des Landeanflugs

Erfliegen von Kompasskursen

Kurs nach Kompass halten und Kompassfehler berücksichtigen

Einweisung auf weitere Segelflugzeugmuster

Weitere Segelflugzeugmuster im Alleinflug sicher beherrschen können

Ausbildung zum Überlandflug
Zielflüge und Dreiecksflüge

Flüge mit Rückkehr zum Startplatz in verschiedenen Richtungen nach Karte und Kompass mit Fluglehrer (mindestens zwei Flüge)

Außenlandeübungen mit Fluglehrer aus verschiedenen Höhen
Außenlandeübungen sollten auf Reisemotorseglern mit laufendem Triebwerk durchgeführt werden, um ein mehrfaches Üben zu ermöglichen.

Auswahl eines geeigneten Geländes
Einteilung des Anfluges
Durchführung der Kontrollen gemäß Checkliste
Anflug ohne oder mit Seitengleitflug

Anmerkung: Außenlandeübungen dürfen nur mit Fluglehrer unter strenger Beachtung der Vermeidung einer Gefährdung von Mensch und Tier geübt werden. Sie sind in einem Durchstartverfahren ohne aufzusetzen durchzuführen. Für das Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe ist eine besondere Genehmigung durch die zuständige Landesluftfahrtbehörde erforderlich.
Landungen auf fremdem Platz

Drei Landungen mit oder ohne Fluglehrer auf mindestens einem anderen Flugplatz als dem Ausbildungsflugplatz
Kennenlernen von Verkehrsverhältnissen an fremden Flugplätzen
Einordnung in den dortigen Platzrundenbetrieb
Bewältigung von veränderten Anflugbedingungen

Alleinüberlandflug

Alleinflüge mit Rückkehr zum Flugplatz nach Karte und Kommpass mit schriftlichem Flugauftrag
selbständiges Vorbereiten und Durchführen eines Überlandfluges im Segelflug-Alleinflug mit schriftlichem Flugauftrag des Fluglehrers über eine Flugstrecke von mindestens 50 km
die Ausklinkhöhe über dem Startort darf nicht mehr als 750 m (2.500 ft) betragen
der Streckenflug kann als Zielstreckenflug mit Rückkehr zum Startort um mindestens einen Wendepunkt ohne Zwischenlandung durchgeführt werden
bei der Durchführung des Überlandfluges ist ein Barograph oder Flugdatenschreiber (Logger) mitzuführen (als Nachweis ist ein Höhenschrieb vorzulegen)
bei Zielstreckenflügen mit Rückkehr zum Startort ist zusätzlich die ordnungsgemäße Umrundung der Wendepunkte zu belegen
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 5C Theoretische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer
(zu § 8)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 85
1.
Die Abnahme der theoretischen Prüfung ist durch den Ausbildungsleiter des Ausbildungsbetriebes/der Ausbildungseinrichtung für den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
2.
Diese Prüfung ist eine schriftliche oder computergestützte Prüfung in den nachfolgend aufgeführten sieben Fächern und kann, nach Ermessen der zuständigen Stelle, an einem oder mehreren Tagen abgelegt werden. Mehrere Prüfungsfächer können zusammengefasst werden. Eine Prüfung besteht aus mindestens 120 Fragen. Der überwiegende Teil der Prüfung muss aus Auswahlfragen (Multiple Choice) nach dem jeweils gültigen amtlichen Fragenkatalog bestehen. Die folgenden Bearbeitungszeiten dürfen nicht überschritten werden:
Fach Bearbeitungszeit Std. (maximal)
Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften einschließlich Rechtsvorschriften des beweglichen Flugfunkdienstes 1:15
Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik 1:00
Menschliches Leistungsvermögen 0:30
Meteorologie 0:30
Navigation, Flugleistung und Flugplanung 1:30
Verhalten in besonderen Fällen 0:30
Aerodynamik 0:45
gesamt 6:00
3.
Ein Prüfungsfach gilt als bestanden, wenn der Bewerber in diesem Fach mindestens 75% der möglichen Punktzahl erreicht hat. Punkte dürfen nur für richtige Antworten vergeben werden.
4.
Eine praktische Sprechfunkprüfung am Boden ist gesondert durchzuführen, wenn der Bewerber nicht bereits Inhaber eines Flugfunkzeugnisses ist.
5.
Die Sprechprüfung von etwa 30 Minuten Dauer je Bewerber beinhaltet die praktische Abwicklung des Sprechfunkverkehrs unter der Annahme eines Fluges nach Sichtflugregeln entweder in deutscher Sprache (BZF II) oder in deutscher und englischer Sprache sowie das Lesen eines Textes in englischer Sprache und die Übersetzung ins Deutsche (BZF I). Die Abwicklung des Sprechfunkverkehrs kann für mehrere Bewerber zusammen durchgeführt werden.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 5D Praktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer
(zu § 8)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 86 – 88
1.
Die Abnahme der praktischen Prüfung ist durch den Ausbildungsleiter des Ausbildungsbetriebes/der Ausbildungseinrichtung für den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
2.
Der Bewerber hat die praktische Prüfung auf einem in der Ausbildung verwendeten Segelflugzeugmuster abzulegen. Das in der praktischen Prüfung verwendete Segelflugzeug muss den Anforderungen für die Durchführung der praktischen Prüfung genügen.
3.
Der Prüfer hat vor dem Flug das Prüfungsprogramm in den Grundzügen mit dem Bewerber zu besprechen.
4.
Der Bewerber muss das Segelflugzeug von dem Sitz aus führen, von dem er die Tätigkeit des verantwortlichen Piloten ausführen kann. Die Prüfungsflüge sind so durchzuführen, als sei der Bewerber der einzige Pilot an Bord. Die Verantwortung für die Flugdurchführung richtet sich nach § 4 Abs. 4 LuftVG.
5.
Der Prüfer soll sich an der Durchführung des Fluges nicht beteiligen, es sei denn, dass ein Eingreifen aus Sicherheitsgründen erforderlich wird.
6.
Sollte der Bewerber die praktische Prüfung aus für den Prüfer nicht gerechtfertigten Gründen abbrechen, ist die gesamte Prüfung zu wiederholen. Wird die Prüfung aus für den Prüfer gerechtfertigten Gründen abgebrochen, sind in einem weiteren Flug nur die nicht durchgeführten Abschnitte zu prüfen.
7.
Der Bewerber kann jede Übung einmal wiederholen. Der Prüfer kann die Prüfung jederzeit abbrechen, wenn die fliegerischen Fähigkeiten des Bewerbers erkennen lassen, dass die gesamte Prüfung wiederholt werden muss.
8.
Der Bewerber hat folgende Fähigkeiten nachzuweisen:

Führen des Luftfahrzeuges innerhalb der Betriebsgrenzen
ruhige und exakte Durchführung sämtlicher Übungen
gutes Urteilsvermögen und Verhalten als Luftfahrer (airmanship)
Anwendung von Kenntnissen aus der Luftfahrt und Kontrolle über das Luftfahrzeug zu jedem Zeitpunkt des Fluges, so dass die erfolgreiche Durchführung einer Übung zu keiner Zeit ernsthaft gefährdet ist.
9.
Die einzelnen Übungen der praktischen Prüfung werden mit “bestanden” oder “nicht bestanden” bewertet. Wird eine Übung nicht bestanden, so gilt diese Übung als nicht bestanden. Werden mehr als drei Übungen nicht bestanden, muss der Bewerber die gesamte Prüfung wiederholen. Ein Bewerber, der nur eine Übung nicht besteht, muss nur die nicht bestandene Übung wiederholen. Wird in der Wiederholungsprüfung eine Übung nicht bestanden, ist die gesamte Prüfung zu wiederholen. Dies gilt auch für Übungen, die bei einem vorherigen Versuch bestanden wurden.
                             Prüfungsnachweis
Praktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer
gem. § 36 LuftPersV

Name und Vorname des Bewerbers: ..............................................
Anschrift: ...................................................................
I. Prüfungsflüge
Segelflugzeugmuster: .......................
Kennzeichen: ...............................
Flugplatz: ........................... Flugzeit: ........................
Anzahl der Starts und Landungen: ............................

II. Ergebnis der Prüfung
................................
. Bestanden/Nicht bestanden * .
................................
III. Bemerkungen



......................................... ...................................
Ort und Datum Unterschrift des Prüfers
......................................... ...................................
Prüfer-Nr. Name in Druckbuchstaben

* Nichtzutreffendes ist zu streichen

------------------------------------------------------------------------------
Übungen I Bewertung
I B/NB
------------------------------------------------------------------------------
1. Vorbereitung zum Start I
------------------------------------------------------------------------------
2.* Windenstart I
------------------------------------------------------------------------------
3.* Schleppstart hinter Luftfahrzeugen I
------------------------------------------------------------------------------
4.* Eigenstart I
------------------------------------------------------------------------------
5.++ Flugübungen I
Rollübungen I
Geradeausflug I
Kreiswechsel I
Langsamflug I
Schnellflug I
Seitengleitflug I
------------------------------------------------------------------------------
6. Einteilung des Landeanfluges I
------------------------------------------------------------------------------
7. Ziellandung Aufsetzen innerhalb von 100 m nach dem I
Landezeichen I
------------------------------------------------------------------------------
8. Sprechfunkverkehr I
------------------------------------------------------------------------------
* Nichtzutreffendes ist zu streichen
++ Wahl der Reihenfolge bleibt dem Prüfer vorbehalten
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 6A Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler für Inhaber der Lizenz für Segelflugzeugführer
(zu § 9)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 89 – 94
LUFTRECHT
Gesetzliche Grundlagen

Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)

Veröffentlichungen für Luftfahrer

Luftfahrthandbuch AIP
AIP VFR

Gliederung und Benutzung
VFR-Bulletin
Nachrichten für Luftfahrer Teil I und II (NfL I und NfL II)
NOTAM
Luftfahrtkarten ICAO

Flugplätze

Arten der Flugplätze
Flugplatzzwang
Außenstart und Außenlandung
Notlandung
Sicherheitslandung

Teilnahme am Luftverkehr

Pflichten der Teilnehmer am Luftverkehr
Allgemeine Regeln
Sichtflugregeln
Luftraumklassifizierung
Flugsicherungsvorschriften
Ausrüstung der Luftfahrzeuge
allgemeine Flugbetriebsvorschriften
Vermeidung von unnötigem Fluglärm

Durchführung des Sprechfunkverkehrs
Bei Flügen nach Sichtflugregeln von und zu einem Flugplatz mit Flugverkehrskontrolle entweder in deutscher Sprache (BZF II) oder in deutscher und englischer Sprache (BZF I) unter Verwendung der festgelegten Redewendungen, Ausdrücke, Verfahren, Abkürzungen einschließlich der Not- und Dringlichkeitsverfahren
Haftung des Luftfahrzeugführers und Versicherungspflicht des Luftfahrzeughalters
Straftaten, Ordnungswidrigkeiten
NAVIGATION
Grundlagen der Navigation

Berechnung von Steuerkurs und Geschwindigkeit über Grund
Abtrift, Luvwinkel
voraussichtliche Ankunftszeit/ETA
Koppelnavigation, Position, festgelegter Standort

Navigationsrechner

Anwendung eines mechanischen oder elektronischen Navigationsrechners sowie gegebenenfalls der Gebrauch von Überschlagsberechnungen für die Bestimmung folgender Größen:

Umrechnung von Einheiten
benötigte Kraftstoffmenge
Druck, Dichte und wahre Höhe
Flugzeit und voraussichtliche Ankunftszeit
Winddreiecksaufgaben
Anwendung von TAS und Windgeschwindigkeit auf den Kurs über Grund
Steuerkurs und Grundgeschwindigkeit
Abtrift und Luvwinkel

Flugplanung

Auswahl von Kartenmaterial
Wettervorhersagen und Berichte für die Flugstrecke und den Flugplatz
Beurteilung der Wettersituation
Einzeichnen des Flugweges
Berücksichtigung von kontrollierten Lufträumen, Luftraumbeschränkungen, Gefahrengebieten etc.
Verwendung von AIP und NOTAMS
Verbindungen zur Flugverkehrskontrollstelle in kontrollierten Lufträumen
Kraftstoffberechnung
Sicherheitsmindesthöhen für die Flugstrecke
Ausweichflugplatz
Fernmeldeverkehr und Funk-/Navigationsfrequenzen
UKW-Peilung (VDF-Peiler)
VOR-Peilung, Positionsbestimmung
Transponder
Erstellung eines Flugdurchführungsplans
Erstellung eines ATC-Flugplans
Auswahl von Meldepunkten, Zeit- und Entfernungsmarkierungen
Berechnungen von Masse und Schwerpunktlage
Berechnungen von Masse und Flugleistung

Praktische Navigation

Kompasssteuerkurse, Verwendung der Deviationstabelle
Organisation der während des Fluges anfallenden Arbeitsbelastung
Abflugverfahren, Eintragungen in den Flugdurchführungsplan
Höhenmessereinstellung
Einhaltung von Steuerkurs und Flughöhe
Durchführung der Sichtnavigation
Standortbestimmung, Bestimmung von Kontrollpunkten
Korrekturen von Steuerkurs
Anflugverfahren, Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle
Eintragungen in den Flugdurchführungsplan und das Flugzeugbordbuch

ALLGEMEINE LUFTFAHRZEUGKENNTNISSE, TECHNIK
Triebwerk

Grundlagen des 4-Takt-Verbrennungsmotors (Otto- und Dieselmotor)
Ursachen für Frühzündung und Klopfen
Leistungsabgabe in Abhängigkeit von der Drehzahl (U/min)
Motorkühlung

Luftkühlung
Wasser-/Flüssigkeitskühlung
Zylinderkopftemperaturanzeige
Motorschmierung

Aufgaben und Arten der Schmierung
Schmierstoffsysteme
Ölverteilungsverfahren
Anforderungen an Ölpumpe und Ölfilter
Ölsorten und -qualitäten
Überwachung von Öltemperatur und Öldruck
Fehlererkennung im Schmierstoffsystem

Zündanlagen

Grundlagen der Magnetzündung
Aufbau und Arbeitsweise
Zweck und Arbeitsweise der Schnappkupplung eines Zündmagneten
Überprüfungen, Fehlererkennung
betriebliche Verfahren zur Vermeidung von Zündkerzenverschmutzung

Gemischbildung

Grundlagen des Schwimmervergasers
Aufbau und Arbeitsweise
Auswirkung der Flughöhe
Kraftstoffabsperrventil
Luftansaugsystem
Ausweich-, Ansaugluft
Vergaservereisung, Einsatz der Vergaservorwärmung
Einspritzanlagen, Grundlagen und Arbeitsweise

Kraftstoff

Kraftstoffklassifizierung
Sorten und Farbkennzeichnung
Qualitätsanforderungen
Prüfung auf Verunreinigung

Gebrauch von Kraftstofffiltern und -ablässen
Kraftstoffanlagen
Kraftstofftanks und -leitungen
Belüftungssystem
mechanische und elektrische Pumpen
Schwerkraftförderung
Tankwahl

Propeller

Fachausdrücke
Umwandlung von Motorleistung in Schubkraft
Gestaltung und Aufbau von festen Propellern
Kräfteeinwirkung auf die Propellerblätter
Abhängigkeit zwischen Drehzahl und Fluggeschwindigkeit
Wirkungsgrad in Abhängigkeit der Geschwindigkeit
Gestaltung und Aufbau von Verstellpropellern
konstante Drehzahlregelung (Constant Speed Propeller)
Auswirkung von Änderungen des Blatteinstellwinkels
Einfluss der Fluggeschwindigkeit auf die Propellerdrehzahl

Triebwerksbedienung

Anlassverfahren und Vorsichtsmaßnahmen
Fehlererkennung
Warmlaufen, Überprüfung der Triebwerke und Systeme
Betriebsgrenzen für Öltemperatur und Öldruck
Betriebsgrenzen für die Zylinderkopftemperatur
Überprüfung der Zündanlage und anderer Systeme
Leistungsgrenzen
Vermeidung von schnellen Leistungswechseln

Elektrische Anlage

Einbau und Betrieb von Wechselstrom- und Gleichstromgeneratoren
Gleichstromversorgung
Batterien, Speichervermögen und Ladevorgang
Voltmeter und Amperemeter
Sicherungsautomaten und Schmelzsicherungen
elektrisch betriebene Bordanlagen und Instrumente
Fehlererkennung
Verfahren bei Fehlfunktionen

Unterdruckanlage

Bauelemente
Pumpen
Filteranlage
Fehlererkennung
Verfahren bei Fehlfunktionen
Überprüfung der Betriebsbereitschaft durch den Piloten

Fluglageanzeiger (Künstlicher Horizont)

schwerkraftgestützter Kreisel
Aufgabe und Funktionsprinzip
Anzeigen
Interpretation
Betriebsgrenzen
Energieversorgung
Überprüfung der Betriebsbereitschaft durch den Piloten

Kursanzeiger

Kurskreisel
Aufgabe und Funktionsprinzip
Anzeige
Nutzung in Verbindung mit dem Magnetkompass
Einstellung/Nachführung
scheinbare Auswanderung
Betriebsgrenzen
Energieversorgung
Überprüfung der Betriebsbereitschaft durch den Piloten

Triebwerksüberwachungsinstrumente

Grundlagen, Anzeige und Betrieb von

Öltemperaturanzeige
Öldruckanzeige
Zylinderkopftemperaturanzeige
Ladedruckanzeige
Kraftstoffdruckanzeige
Kraftstoffdurchflussanzeige
Kraftstoffvorratsanzeige(n)
Drehzahlmesser

Sonstige Instrumente

Grundlagen, Anzeige und Betrieb von

Unterdruckmesser
Voltmeter und Amperemeter
Warnanzeigen
sonstige Instrumente bezogen auf das Flugzeugmuster

Masse und Schwerpunktlage

höchstzulässige Masse
Grenzen der Schwerpunktlage vorne und hinten, Normal- und Nutzbetrieb
Ermittlung von Masse und Schwerpunktlage
Flughandbuch und Beladeplan

Flugleistung
Start

verfügbare Startrollstrecke und verfügbare Startstrecke
Abheben und Steigflug

Auswirkungen von Masse, Wind und Dichtehöhe
Auswirkungen von Pistenbeschaffenheit und -neigung

Landung

Auswirkungen von Masse, Wind, Dichtehöhe und Anfluggeschwindigkeit
Benutzung der Brems-/Störklappen
Auswirkungen von Pistenbeschaffenheit und -neigung

Reiseflug

Verhältnis zwischen Leistungsbedarf und verfügbarer Leistung
Flugleistungsdiagramm
maximale Steiggeschwindigkeit und maximaler Steigwinkel
Reichweite und Flugdauer
Auswirkungen von Konfiguration, Masse, Temperatur und Flughöhe
Rückgang der Flugleistung bei Steigflugkurven
Gleitflug
ungünstige Einflüsse

Vereisung, Regen, Wind

VERHALTEN IN BESONDEREN FÄLLEN

Einstellen und Sichern der Sitze
Schulter- und Sitzgurte
Lage und Handhabung der Notausrüstung und Notausstiege

Feuerlöscher
Maßnahmen bei einem Feuer am Boden und in der Luft
Triebwerksbrand, Brand in der Kabine und in der elektrischen Anlage
Eisverhütung
Verlassen des Flugzeuges in Notfällen
Systemausfälle
Kohlenmonoxydvergiftung
Vorsichtsmaßnahmen beim Betanken
brennbare Güter/Druckbehälter

Flugbetrieb

Wirbelschleppen
Aquaplaning
Windscherung

Start
Anflug
Landung
Unterweisung der Fluggäste
Notverfahren bei:

Notlandungen
Landung mit eingefahrenem Fahrwerk
Notwasserung
Ausfall von Bremsen und Lenkung
Startabbruch
Triebwerksausfall nach dem Start
Abbruch des Landeanfluges/Durchstarten
Fehlanflug
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 6B Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler für Inhaber der Lizenz für Segelflugzeugführer
(zu § 9)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 95 – 100
Allgemeines
Der nachfolgende Lehrplan ist eine Richtlinie für den Ablauf und die Inhalte der praktischen Ausbildung. Der in der praktischen Ausbildung verwendete Reisemotorsegler muss mit einem Doppelsteuer ausgerüstet und für die Ausbildung geeignet sein. Da nicht alle musterspezifischen Eigenarten verschiedener Reisemotorseglermuster berücksichtigt werden können, sind alle Übungen gemäß der im Flughandbuch des in der Ausbildung verwendeten Reisemotorseglers aufgeführten Verfahrensanweisungen durchzuführen.
Bei allen Übungen sind Einstellung und Betrieb des Triebwerks zu überwachen.
Unnötiger Fluglärm ist zu vermeiden.
Alle Kontrollen sind anhand der Klarlisten durchzuführen.
Flugausbildung bis zum Alleinflug
Bodeneinweisung

Erklärung des Reisemotorseglermusters

Bauweise
Instrumentierung
Steuerbedienungsorgane
Klarlisten
Flug- und Betriebshandbuch
Flugklarheit des Reisemotorseglers

Anlassen

Vorflugkontrolle gemäß Klarliste
Anlassen gemäß Klarliste

Rollen

Beobachtung des übrigen Flugplatzverkehrs
Funktionsüberprüfungen (auswendige Anwendung der Klarliste)

Kontrollen vor dem Start

Durchführung der Kontrollen vor dem Start gemäß Klarliste
Abflugbriefing
Ansprechen der Notverfahren beim Start

Start

Beobachten des Anflugluftraums
Aufstellen des Reisemotorseglers

Windberücksichtigung
Ausrichten auf der Startbahn
Kompasskontrolle in Startrichtung
Setzen der Triebwerksleistung
Ruderbetätigung beim Startvorgang
Halten der Startrichtung
Abheben bei empfohlener Geschwindigkeit
Steigflug nach dem Abheben und Übergang zur festgelegten Steigfluggeschwindigkeit
Ggf. Einziehen des Fahrwerks
Drosselung der Triebwerksleistung auf Steigflugleistung unter Einhaltung der festgelegten Geschwindigkeit
Startabbruch
simulierter Triebwerksausfall nach dem Start

Anmerkung: Ein simulierter Triebwerksausfall nach dem Start darf nur bei Ausbildungsflügen mit Fluglehrer durchgeführt werden.
Steigflug

Einhalten von Kurs und Steigfluggeschwindigkeit
Trimmen
Triebwerkseinstellen für die beste Steigrate oder den besten Steigwinkel
Steigflugkurven auf vorgegebene Kurse mit

15 – 20 Grad Querneigung
20 – 30 Grad Querneigung
Übergang in den Horizontalflug

Horizontal- und Kurvenflug

Geradeaus-Horizontalflug
koordinierte Kontrolle der Bewegungen um Quer-, Längs- und Hochachse
Demonstration der statischen und dynamischen Stabilität
Veränderung der Triebwerksleistung im Geradeaus-Horizontalflug
Erhöhen und Herabsetzen der Fluggeschwindigkeit unter Beibehalten der Höhe und des Kurses
Einhalten von Höhe, Kurs und einer vorgegebenen Fluggeschwindigkeit
Trimmen

Gefahren
Erhöhen und Verringern von Auftrieb und/oder Widerstand

Langsamflug

bei V(tief)s + 5 bis + 10 kt (Überziehgeschwindigkeit des Reisemotorseglers im jeweiligen Flugzustand + 5 bis + 10 kt Sicherheit)

im Reiseflugzustand
in Anflugkonfiguration
Verringerte Wirksamkeit der Steuerorgane beim Langsamflug
Einhalten von Höhe, Fluggeschwindigkeit und Richtung sowie Korrektur der Triebwerksleistung

Kurvenflug

Kurven mit 30 Grad und 45 Grad Querneigung, links und rechts, um 90 Grad, 180 Grad, 360 Grad
Einhalten von Höhe
sicherer Fluggeschwindigkeit bei Erhöhung der Drehgeschwindigkeit unter Beachtung des Lastvielfachen
gleichbleibender Querlage und Drehgeschwindigkeit
Drehfehler des Magnetkompasses

Beenden auf vorgegebenen Kursen
unmittelbarer Übergang von Links- zur Rechtskurve und umgekehrt

Sinkflug

Einleiten

Einhalten von Kurs- und Sinkfluggeschwindigkeit
Trimmen
Vergaservorwärmung
beste Sinkrate
bester Gleitwinkel
Sinkflug mit und ohne Motorkraft im Geradeaus- und im Kurvenflug
Übergang vom Sink- in den Horizontalflug

Platzrunde
… (nicht darstellbare Graphik,
Fundstelle: BAnz. 2006, Beilage Nr. 60a, Seite 97)

1
Start
2
Steigflug auf mindestens 200 ft GND bevor die erste Richtungsänderung aufgrund örtlicher Vorgaben durchgeführt wird
3
Steigflugkurve bis 20 Grad Querneigung, 90 Grad Richtungsänderung zum Querabflug unter Windberücksichtigung 4 Steigflug bis mindestens 600 ft GND
4
Am Wendepunkt; 90 Grad-Kurve bis maximal 30 Grad Querneigung zum Gegenanflug parallel zu der Start- und Landerichtung
5
Reiseflugbedingungen
6
Vergaservorwärmung bedienen
7
Fahrwerk ausfahren (falls vorhanden)
8
Am Wendepunkt: 90 Grad-Kurve bis max. 30 Grad Querneigung zum Queranflug unter Windberücksichtigung
9
Sinkflug einleiten
10
Am Wendepunkt: 90 Grad-Kurve bis max. 30 Grad Querneigung zum Endanflug Abweichungen in der Reihenfolge der Übungen 7-11 aufgrund örtlicher Gegebenheiten oder der Besonderheiten des Reisemotorseglermusters sind zulässig.
11
Landekontrolle laut Klarliste
12
Landeanflug: Steuerung des Gleitwinkels mittels Brems-/Störklappen
13
Landung

Durchstarten und Landen

Brems-/Störklappen einfahren
Setzen voller Triebwerksleistung
Korrektur der Fluglage
Steigflug
Trimmen

Beenden des Fluges

Zurückrollen zum Abstellplatz
Kontrolle nach der Landung (auswendige Anwendung der Klarliste)
Abstellen des Triebwerkes gemäß Klarliste
Sichern des Reisemotorseglers gemäß Klarliste

Besondere Flugzustände

Überziehen und Geradeaushalten mit dem Seitenruder bis zum Abkippen mit und ohne Motorkraft mit einem Minimum an Höhenverlust

im Reiseflugzustand
mit/ohne Brems-/Störklappen in Anflugstellung und ausgefahrenem Fahrwerk
rechtzeitiges Erkennen und Beenden des Abkippens und Verhindern einer Weiterentwicklung zum Trudeln
Flugübung im Bereich des Überziehens im
Steigflugkurve mit 10-30 Grad Querneigung (simulierter Start) bis zu den ersten Anzeichen des Strömungsabrisses

Beenden der Übung, ohne abzukippen oder Höhe zu verlieren
Sinkflugkurve mit 10-30 Grad Querneigung, Brems-/Störklappenklappen und Fahrwerk ausgefahren (simulierter Anflug) bis zu den ersten Anzeichen des Strömungsabrisses

Beenden der Übung, ohne abzukippen oder die Sinkrate zu erhöhen
Aufrichten aus Querneigungen von mindestens 45 Grad und aus Steig/Sinkfluglagen
Grenzflugzustände im oberen Geschwindigkeitsbereich

Erkennen und Beenden von beginnenden Spiralsturzflügen
Motorleistung reduzieren (Leerlauf)
Querlage korrigieren (neutral) und weich abfangen

Verhalten bei Notlagen

Verhalten bei Notlagen unter Beachtung des Betriebshandbuches
Kontrolle der elektrischen Sicherungen bzw. Einschalten von Sicherungsautomaten
Notausfahren des Fahrwerks (falls vorhanden)
Störungen an Triebwerk und Ausrüstung
unerwartete Wetterverschlechterung
Feuerausbruch

Alleinflug
Alleinflüge in der Sichtweite des Startflugplatzes
Erlangen der fliegerischen Fertigkeiten
Starten und Landen

bei Seitenwind
mit unterschiedlichen Gewichtszuständen (max. Zuladung)
mit Seitengleitflug
Landeanflug ohne Zuhilfenahme der Brems-/Störklappen
Landung auf angenommenen begrenztem Raum

Ziellandungen

Landungen aus der Platzrunde mit und ohne Motorhilfe

Aufsetzen innerhalb von 100 m nach dem Landezeichen
Ziellandung aus mindestens 600 m (2000 ft) über Grund ohne Motorhilfe

Aufsetzen innerhalb von 150 m nach dem Landezeichen

Außenlandeübungen mit Fluglehrer aus verschiedenen Höhen

mit Motorhilfe

Auswahl eines geeigneten Geländes aus sicherer Höhe
Überflug des Geländes zur Feststellung von Einzelheiten, anschließend
Platzrunde und Endanflug
ohne Motorhilfe
Die Durchführung der Notverfahren (Sofortmaßnahmen, Ursachensuche, Maßnahmen kurz vor der Landung) erfolgen gemäß Flughandbuch. Die Sofortmaßnahmen müssen auswendig beherrscht werden. Die Benutzung der Notfall-Klarliste ist in sinnvoller Weise in den Flugablauf zu integrieren.

Geschwindigkeit für bestes Gleiten (Trimmen)
Auswahl eines geeigneten Geländes unter Berücksichtigung des Windes
Einteilung des Anfluges
Anwendung der Notfall-Klarliste
Simuliertes Absetzen eines Not- oder Dringlichkeitsrufes
Verfahren kurz vor der Landung

Anmerkung: Außenlandeübungen dürfen nur mit Fluglehrer unter strenger Beachtung der Vermeidung einer Gefährdung von Mensch und Tier geübt werden. Sie sind in einem Durchstartverfahren ohne aufzusetzen durchzuführen. Für das Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe ist eine besondere Genehmigung durch die zuständige Landesluftfahrtbehörde erforderlich.
Navigationseinweisung

Kleinorientierung
Flug nach vorgegebenen Kursen
Orientierung bei ungünstigen Sichtbedingungen
voraussichtliche und tatsächliche Ankunftszeit
Einflug in die Platzrunde
Möglichkeiten zur Vermeidung von Fluglärm

An- und Abflüge mit Zwischenlandung auf einem Flugplatz mit Flugverkehrskontrolle
Es sind mindestens zwei vollständige An- und Abflüge mit Zwischenlandung durchzuführen.

Orientierung und Anflugverfahren in der Kontrollzone
Befolgen von Flugsicherungsanweisungen
Höhenmessereinstellung
Beobachten des Luftraums, ggf. rechtzeitiges Ausweichen
Abstandhalten von anderem Luftverkehr
ausgelegte Zeichen und ggf. Lichtsignale
Sprechfunkverkehr entsprechend der vorgeschriebenen Verfahren
Anflüge mindestens bis zum Einflug in die Platzrunde
Abflüge auf der von der Flugsicherung angewiesenen Abflugstrecke
Bei Landung auf einem Flugplatz

Orientieren auf dem Flugplatz
Zeichen und Flugsicherungsanweisungen
evtl. Lichtsignale
Abstellen des Reisemotorseglers
Flugabfertigungsverfahren

Navigationsdreiecksflug

Selbständige Vorbereitung und Durchführung von mindestens zwei Navigationsdreiecksflügen, davon einer in Begleitung eines Fluglehrers und einer als Alleinflug über eine Strecke von jeweils mindestens 270 km, bei dem auf zwei vom Startplatz verschiedenen Flugplätzen Landungen bis zum vollständigen Stillstand durchzuführen sind.

Übungen bis zur Prüfungsreife mit und ohne Fluglehrer bis zur sicheren Beherrschung
Anmerkung: Simulierter Triebwerkausfall nach dem Start und Außenlandeübungen dürfen nur mit Fluglehrer durchgeführt werden.
Anmerkung: Aufsetzen und Durchstarten des Flugschülers im Alleinflug ist nur zulässig, wenn der Fluglehrer dafür einen Flugauftrag erteilt hat und am Flugplatz anwesend ist.

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 6C Theoretische Prüfung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler für Inhaber der Lizenz für Segelflugzeugführer
(zu § 9)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 101
1.
Die Abnahme der theoretischen Prüfung ist durch den Ausbildungsleiter/ Fluglehrer für den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
2.
Diese Prüfung ist eine schriftliche oder computergestützte Prüfung in den nachfolgend aufgeführten vier Fächern und kann nach Ermessen der zuständigen Stelle an einem oder mehreren Tagen abgelegt werden. Mehrere Prüfungsfächer können zusammengefasst werden. Eine Prüfung besteht aus mindestens 50 Fragen. Der überwiegende Teil der Prüfung muss aus Auswahlfragen (Multiple Choice) nach dem jeweils gültigen amtlichen Fragenkatalog bestehen. Die folgenden Bearbeitungszeiten dürfen nicht überschritten werden:
Fach Bearbeitungszeit Std.
(maximal)
Navigation, Flugleistung und Flugplanung 1:30
Allgemeine Luftfahrzeugkunde, Technik 1:00
Verhalten in besonderen Fällen 0:30
Menschliches Leistungsvermögen * (0:30 *)
gesamt 3:00 (3:30 *)
*
Nur Bestandteil der theoretischen Prüfung, wenn dieses Fach in keiner vorangegangenen theoretischen Prüfung zur Erlangung einer Lizenz oder Berechtigung gemäß LuftPersV oder JAR-FCL 1 bzw. 2 geprüft und bestanden wurde.
3.
Ein Prüfungsfach gilt als bestanden, wenn der Bewerber in diesem Fach mindestens 75% der möglichen Punktzahl erreicht hat. Punkte dürfen nur für richtige Antworten vergeben werden.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 7A Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Freiballonführer
(zu § 10)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 102 – 116
LUFTRECHT
Gesetzliche Grundlagen

Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)
Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (LuftGerPV)
Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)
Durchführungsverordnungen zur LuftPersV
Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (LuftBO)
Durchführungsverordnungen zur LuftBO
weitere Gesetze und Verordnungen, soweit sie für den Freiballonführer von Bedeutung sind

Nationale und internationale Organisation der Luftfahrt

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Luftfahrtbehörden der Länder
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU)
Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS)
Deutscher Wetterdienst (DWD)
ICAO

Zuständigkeiten und Aufgaben
JAA

Zuständigkeiten und Aufgaben
EASA

Zuständigkeiten und Aufgaben

Veröffentlichungen für Luftfahrer

AIP VFR
Gliederung und Benutzung
VFR-Bulletin
Nachrichten für Luftfahrer Teil I und II (NfL I und NfL II)
NOTAM
Luftfahrtkarten ICAO

Flugplätze

Arten der Flugplätze
Flugplatzzwang
Außenstart und Außenlandung
Notlandung
Sicherheitslandung

Luftfahrzeuge

zulassungspflichtige Ausrüstung
Arten
Zulassungen
Prüfungen
Lufttüchtigkeitsanweisungen

Luftfahrtpersonal

Ausbildung
Lizenz

Erteilung
Erweiterung
Verlängerung
Erneuerung
Entziehung
Ausübung der Rechte
Gültigkeit im Ausland
Gültigkeit ausländischer Lizenzen
Berechtigungen

Teilnahme am Luftverkehr

Pflichten der Teilnehmer am Luftverkehr
Allgemeine Regeln
Sichtflugregeln
Luftraumklassifizierung
Flugsicherungsvorschriften
Ausrüstung der Luftfahrzeuge
allgemeine Flugbetriebsvorschriften
Fahrten im grenzüberschreitenden Verkehr

Flugfunkdienst

Rechtsvorschriften des beweglichen Flugfunkdienstes
Zulassung und Genehmigung von Funkanlagen
Funksprechverfahren
Not- und Dringlichkeitsverkehr
Verordnung über Flugsicherungsausrüstung von Luftfahrzeugen

Durchführung des Sprechfunkverkehrs
Bei Flügen/Fahrten nach Sichtflugregeln von und zu einem Flugplatz mit Flugverkehrskontrolle entweder in deutscher Sprache (BZF II) oder in deutscher und englischer Sprache (BZF I) unter Verwendung der festgelegten Redewendungen, Ausdrücke, Verfahren, Abkürzungen einschließlich der Not- und Dringlichkeitsverfahren
Haftung des Ballonführers und Versicherungspflicht des Luftfahrzeughalters
Straftaten, Ordnungswidrigkeiten
NAVIGATION
Gestalt der Erde

Erdachse, Pole
Meridiane
Breitenparallele
Großkreise, Kleinkreise, Kursgleiche
Hemisphären, Nord/Süd, Ost/West

Kartenkunde

topografische Luftfahrtkarten
Projektionen und ihre Eigenschaften
Winkeltreue
Flächentreue (Äquivalenz)
Maßstab
Großkreise und Kursgleiche

Konforme Schnittkegelprojektion (ICAO-Karte 1:500 000)

Haupteigenschaften
Aufbau
Meridiankonvergenz
Darstellung von Meridianen, Breitenparallelen, Großkreisen und Kursgleichen
Maßstab, Standardparallelen
bildliche Darstellung der Höhe über Grund

Bezugsrichtung

rechtweisend Nord (True North)
Magnetfeld der Erde, Missweisung – jährliche Veränderung
missweisend Nord (Mag North)
vertikale und horizontale Komponenten
Isogonen, Null-Isogonen (Agone)

Magnetische Einflüsse im Ballon

Kompassablenkung (Deviation)
Vermeidung magnetischer Störungen des Kompasses

Entfernungen

Einheiten
Entfernungsmessung in Abhängigkeit der Kartenprojektion

Luftfahrtkarten in der praktischen Navigation

Standortbestimmung auf der Karte
Breite und Länge
Peilung und Entfernung
Benutzung eines Winkelmessers
Messen von Kursen über Grund (Track) und Entfernungen

Kartensymbolik/Gebrauch der Navigationskarten

Kartenauswertung
Topographie
Geländeform (Relief)
künstliche Geländemerkmale

unveränderliche Merkmale (z. B. längen- oder punktförmige, einmalige oder besondere Merkmale)
veränderliche Merkmale (z. B. Wasser)
Kartenvorbereitung
Orientierung anhand der Karte
Merkmale von Kontrollpunkten
Positionsbestimmung
Luftfahrtsymbole
Luftfahrtinformationen

Grundlagen der Navigation

Kurs über Grund, rechtweisender und missweisender Kurs
Windgeschwindigkeit und Geschwindigkeit über Grund
voraussichtliche Ankunftszeit
Koppelnavigation, Position, festgelegter Standort

Berechnungen in der Navigation

Umrechnung von Einheiten
Fahrzeit zum Erreichen vorgegebener Landegelände
benötigter Gas-/Ballast Vorrat
Mögliche Fahrzeit mit vorhandenem Gasvorrat
Fahrzeit und voraussichtliche Landezeit

Zeitrechnung

Beziehung zwischen koordinierter Weltzeit (UTC) und mittlerer Ortszeit (LMT)
Definition von Sonnenaufgangs- und Sonnenuntergangszeiten

Flugplanung

Auswahl von Kartenmaterial
Wettervorhersagen und Berichte für die Fahrtstrecke und den Startplatz
Beurteilung der Wettersituation
Einzeichnen der voraussichtlichen Fahrtrichtung
Berücksichtigung von kontrollierten Lufträumen, Luftraumbeschränkungen, Gefahrengebieten, Naturschutz etc.
Verwendung von AIP und NOTAMS, VFR-Bulletin mit Nachträgen
Verbindungen zur Flugverkehrskontrollstelle in kontrollierten Lufträumen
Fahrzeitberechnung für Gas-/Ballast-Vorrat
Sicherheitsmindesthöhen entlang der möglichen Fahrtstrecken
Fernmeldeverkehr und Funk-/Navigationsfrequenzen
UKW-Peilung (VDF-Peiler)
Transponder
Satellitennavigation (GPS)
Ermittlung der Tragfähigkeit
Erforderliche Steigraten beim Start zur sicheren Überquerung von Hindernissen
Flugplanaufgabe wenn erforderlich

Praktische Navigation

Höhenmessereinstellung
Organisation der während des Fluges anfallenden Arbeitsbelastung
Aufsuchen günstiger Luftströmungen
Einhaltung von Fahrthöhe
Durchführung der Sichtnavigation
Standortbestimmung
Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle
Bordbucheintragungen

METEOROLOGIE
Die Atmosphäre

Zusammensetzung und Aufbau
vertikale Schichtung
Besonderheiten der Troposphäre

Druck, Dichte und Temperatur

Luftdruck, Luftdruckmessung, Isobaren
Änderung von Druck, Dichte und Temperatur mit der Höhe
Begriffe aus der Höhenmessung
Strahlungsprozesse, Temperatur
Tagesgang der Temperatur
Stabilität und Labilität
Auswirkung von Strahlungs- und Advektionsprozessen

Luftfeuchte und Niederschlag

Wasserdampf in der Atmosphäre
Luftfeuchte
Taupunkt, Spread
relative, absolute und spezifische Feuchte
Dampfdruck
Kondensation, Sublimation, Verdunstung
Niederschlag
Entstehung von Niederschlag
Niederschlagsarten

Luftdruck, Wind und Windscherungen

Hoch- und Tiefdruckgebiete
Luftbewegung
Druckgradient (Buys-Ballot’sches Gesetz),
Corioliskraft, Reibung (Bodenwind und geostrophischer Wind)
vertikale und horizontale Luftbewegung, Konvergenz, Divergenz
Lokale Windsysteme (Föhn, Berg-/Talwind, Land-/Seewind, geführter Wind)
Turbulenz und Böigkeit
Einfluss von Wind und Windscherung bei Start und Landung

Wolkenbildung

Abkühlung und Erwärmung durch Advektion, Strahlung und adiabatische Prozesse
Wolkenklassifizierung, Wolkenstockwerke
konvektive Wolken (Cumuluswolken)
stratiforme Wolken (Schichtwolken)
orografisch bedingte Wolken

Nebel, feuchter und trockener Dunst

Strahlungsnebel, Advektionsnebel, Mischungsnebel, gefrierender Nebel
Entstehung und Auflösung von Nebel
verminderte Sicht durch feuchten Dunst, Regen oder Sprühregen, Schnee, Rauch, Staub und Sand
Beurteilung der Wahrscheinlichkeit des Eintretens von verminderter Sicht
Gefahren bei Flügen bei geringer Horizontal- und Vertikalsicht

Luftmassen, Hoch- und Tiefdruckgebiete

Eigenschaften von Luftmassen und Einflussgrößen
Einteilung der Luftmassen, Entstehungsgebiete
Transformation (Änderung) von Luftmassen während ihrer Verlagerung
Entstehung von Hoch- und Tiefdruckgebieten
Wettergeschehen im Zusammenhang mit Hoch- und Tiefdruckgebieten
Tiefdruckrinne, Boden- und Höhentrog (Entstehung und Wettergeschehen)

Fronten

Bildung von Fronten und Luftmassengrenzen
Warmfront

Entstehung einer Warmfront
zugehörige Wolken und Wettergeschehen
Wetterbedingungen im Warmsektor
Kaltfront

Entstehung einer Kaltfront
zugehörige Wolken und Wettergeschehen
Rückseitenwetter
Okklusion

Entstehung einer Okklusion
zugehörige Wolken und Wettergeschehen
stationäre Fronten
zugehörige Wolken und Wettergeschehen

Vereisung

Ursachen und Bedingungen für die Vereisung
Bildung und Auswirkung von Raureif, Raueis, Klareis
Auswirkungen von Vereisung auf eine Gasballonfahrt
Fliegerische Maßnahmen zur Vermeidung von Vereisung

Gewitter

Gewitterbildung
Luftmassengewitter, Frontgewitter, orografisch bedingte Gewitter
Voraussetzungen
Entwicklungsprozess
Erkennen von günstigen Voraussetzungen für die Entstehung von Gewittern
Gefahren für Luftfahrzeuge
Auswirkungen von Blitzen, Hagel und schwerer Turbulenz
Vermeidung von Fahrten in der Nähe von Gewittern

Fahrten über gebirgigem Gelände

Einfluss des Geländes auf atmosphärische Prozesse
Bildung von Leewellen
lokale Windsysteme, Auf- und Abwinde, Rotoren
Gefahren

Klimatologie

allgemeine jahreszeitlich bedingte Zirkulation in der Troposphäre über Europa
jahreszeitlich bedingtes lokales Wettergeschehen und Windbedingungen

Höhenmessung

Bedeutung der Druckeinstellungen für den Luftverkehr
Druckhöhe, Dichtehöhe
Höhe über Grund, Höhe über NN, Flugflächen
ICAO-Standardatmosphäre
QNH, QFE, QFF, QNE (Standardeinstellungen)

Organisation der meteorologischen Sicherung des Luftverkehrs

Flugwettervorhersage und Beratung – LBZ – Konsultation
Flugwetterwarten – FWW – Briefing und Dokumentation
Flugwetterstation (Beobachtung)
Verfügbarkeit von periodischen Wettervorhersagen

Wetteranalyse und Vorhersage

Wetterkarten, Symbole, Zeichen
Karten zur Vorhersage signifikanter Flugwetterbedingungen (Significant Weather Charts)
Vorhersagekarten für die Allgemeine Luftfahrt

Wetterinformationen für die Fahrtvorbereitung

Berichte und Vorhersagen für eine geplante Ballonfahrt
Auswertung von regelmäßigen Flugwettermeldungen (METAR) und Warnungen (SIGMET, AIRMET, und andere)
Wetterinformationen über Self-briefing-Systeme Flugwetterberatungen
Persönliche Flugwetterberatung einholen

Wetterfunksendungen für die Luftfahrt

VOLMET, ATIS

AEROSTATIK
Ballon allgemein

Normzustand von Gasen
Gasgesetze
Auftrieb, Scheinauf- und Scheinabtrieb
Trag-, Sink- und Steigkraft
Wirkung der Windkräfte an Ballonen am Boden, Luftwiderstand
Beanspruchung der Ballonhülle durch Windscherungen und Turbulenzen

Gasballon

Verhalten des prallen und unprallen Gasballons
Normalhöhe, Prallhöhe
Abhängigkeit der Tragkraft von der Höhe
Abhängigkeit der Tragkraft von der Art des Füllgases
Tragkraftänderungen durch äußere Einflüsse
Wirkung von Manövrierventilen
Wirkung von Schnellentleerventilen

Heißluftballon

Tragfähigkeit und Berechnungen
Steigen und Sinken
Wirkung von Manövrierventilen
Wirkung von Schnellentleersystemen
Innendruck und Kräfte in der Ballonhülle
Wirkung äußerer Einflüsse auf den Heißluftballon, Kräfte an der Hülle
Tragkraftverlust durch Ballonhüllenverformungen

ALLGEMEINE LUFTFAHRZEUGKENNTNISSE, TECHNIK
Gasballon
Hüllen

Bauarten und Größen
Verwendete Materialien
Konfektion
Manövrierventile und Schnellentleerungssysteme
Elektrostatische Ableitung
Leinen
Klebeverbindungen und ihre Belastbarkeit

Körbe

Bauweise
Material
Korbring
Schleppseil
Haltetau

Traggase

Traggase und ihre Eigenschaften : Wasserstoff, Helium, Leuchtgas und Ammoniak
Explosionsgrenzen
Gewicht
Temperaturverhalten
Unfallgefahr und Unfallverhütung
Umgang mit Traggasen bei der Lagerung, beim Tankbetrieb, beim Füllen aus Tankwagen, beim Füllen aus Leitungen und beim Entleeren des Ballons
Mögliche Zündquellen
Explosionsschutz

Sicherheitseinrichtungen (am Boden)

Feuerlöscher
Wirkungsweise und richtiger Einsatz
Merkblatt Unfallverhütung Gasballon

Fülleinrichtungen für Gasballone

Arten der Gasversorgung zum Befüllen von Gasballonen
Aus Niederdruckleitungen (Überdruck kleiner 1 bar):

Schläuche
Armaturen
Aus Druckleitungen größer 1 bar oder aus Druckbehältern bis 42 bar:

Schläuche
Druckminderer
Armaturen
Aus Hochdruckbehältern (bis 200 bar)

Schläuche
Druckminderer
Armaturen
mit Wasserstoff oder Helium flüssig und tiefkalt ( – 250 Grad C)

Verdampfer
Armaturen
Schläuche

Ballast

Sand, Eigenschaften
Probleme bei Frost
Befestigung der Sandsäcke
Wasser

Zulässige Wartung, Instandhaltung, Prüfung und Reparatur von Ballonen
Heißluftballon

Ballonhüllen

Bauarten und Größen
Verwendete Materialien
Ventilarten einschließlich Bedienungsleinen
Entleerungs- und Schnellentleerungssysteme einschl. Bedienungsleinen/-gurten
Tragseile
Scoops und Schürzen
Kronenring, Kronenleine
Brennerrahmen

Bauarten
Seilanschlüsse

Körbe

Bauarten und Größen
Verwendete Materialien
Korbseile und Stützen
Ausrüstungen

Startfesseln

Verschiedene Bauarten und ihre Besonderheiten
Bedienung und Vorsichtsmaßnahmen

Ventilator

Bauarten
Arbeitsweise, Luftströmung und Streuung, optimale Aufstellung
Gefahren und Vorsichtsmaßnahmen
Prüfung und Betriebssicherheit

Zulässige Wartung, Instandhaltung, Prüfung und Reparatur von Ballonen
Flüssiggas

Physikalische und brenntechnische Eigenschaften von Propan und Butan
Dampfdruck und Druckverhalten in vollen Behältern
Gas- und Flüssigphase, Volumenänderung
Verhalten beim Verdampfen
Explosionsgrenzen
Gewicht
Temperaturverhalten
Unfallgefahr und Unfallverhütung
Umgang mit Flüssiggas beim Tankbetrieb, bei der Lagerung und beim Betrieb von Flüssiggasanlagen
Mögliche Zündquellen
Explosionsschutz

Sicherheitseinrichtungen

Feuerlöscher
Wirkungsweise und richtiger Einsatz
Unfallmerkblatt Flüssiggas

Flüssiggasbehälter für Heißluftballone

Bauarten, Größen und verwendete Materialien
innerer Aufbau und Funktionen
Tauchrohr
Gasphasenentnahme
Peilrohr
Überdruckventil
Füllstandsanzeige
Bauarten von äußeren Gasarmaturen, Ventilen und Ventilanschlüssen
Regler und Druckminderer
Schläuche
verschiedene Verfahren zur Druckerhöhung in Flüssiggasbehältern, Vor- und Nachteile
Instandhaltung und Prüfungen auf Dichtigkeit
Befüllen und Entnahme von Flüssiggas
Füllen bzw. Umfüllen von Flüssiggas aus Tankanlagen und Flaschen
Füllen nach Gewicht
Füllen nach Volumen
Entnahme aus der Flüssigphase
Entnahme aus der Gasphase
Bestehende Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen

Heizsystem

Aufbau und Bauarten von Brennern
Arbeitsweise der verschiedenen Brenner-Komponenten
Manometer
Fahrventil
Pilotflammenventil
Druckminderer bei Einschlauchsystemen
Pilotflamme
Piezozünder
Verdampfer
Brennerdüsen
Fernsteuerung – Magnetventil
Bedienung, Instandhaltung, Prüfung
Störungen und deren Beseitigung
am Boden
in der Luft

Ballon allgemein
Bordinstrumente

Höhenmesser

Aufbau mechanischer und elektronischer Geräte
Wirkungsweise
Einstellungen
Barograph
Variometer

Aufbau der unterschiedlichen Gerätearten
Funktionsprinzip und Anzeige
Hilfsmittel bei Variometerausfall
Thermometer (nur Heißluftballon)

Unterschiedliche Gerätearten und ihre Besonderheiten
Messwertübertragung zur Anzeige
Plazierung des Messfühlers
Kompass
GPS

Arbeitsweise
Einstellungen
Ablesbare Informationen

Dokumente

Eintragungsschein
Lufttüchtigkeitszeugnis
Jahresnachprüfung
LTA

Flughandbuch

Mindestausrüstung
Betriebsgrenzen
Betriebsanweisungen
Wartung, Instandhaltung, Reparaturen
Klarlisten

Fahrtklarer Freiballon

Bordpapiere (Vollzähligkeit, Gültigkeit)
Ausrüstung (vollzählig, funktionsfähig)
Mitfahrer an Bord (Unterweisung)
Überprüfungen nach Klarliste durchgeführt
Betriebsgrenzen eingehalten

VERHALTEN IN BESONDEREN FÄLLEN
Start

Kritische Windverhältnisse

starker Bodenwind
Böen
Windscherung
Zuschauer am Startplatz
Hindernisse in Startrichtung
Brennerdruck im unzulässigen Bereich (nur Heißluftballon)
Nichtöffnen des Füllansatzes (nur Gasballon)

Fahrt

Fahrten über Gebirge
Fahrten in großen Höhen
Fahrten bei Nacht
Fahrten über Wasser
Belastung durch Regen, Schnee, Hagel
Sichtverschlechterung durch Nebel, Dunst (Verlust der Orientierung)
Starke Labilität, Gewitter, Turbulenzen

Landung

Kritische Windverhältnisse

starker Bodenwind
Böen, Windscherung
Stark erhitzte Bodenschichten
Starke Bodeninversion
Hindernisse und Starkstromleitungen
Ballast- bzw. Gasmangel
Landung im Wald
Landung auf Wasser
Landung im Gebirge

Ballon und Instrumente

Schäden und Funktionsstörungen am Ballon
Ausfall von Instrumenten
Ausfall von Sprechfunkverbindungen

Unfälle

Maßnahmen am Unfallort
Unfall- und Störungsmeldung
Sachschaden
Brand
Verhalten bei Unfällen mit Starkstromleitungen
Verletzungen

MENSCHLICHES LEISTUNGSVERMÖGEN
Grundlagen der Physiologie
Begriffe

Zusammensetzung der Atmosphäre
Gasgesetze
Atmung und Blutkreislauf

Auswirkungen von Partialdruck

Auswirkung von zunehmender Flughöhe
Gasaustausch
Hypoxie (Sauerstoffmangel)
Symptome
vorbeugende Maßnahmen
Kabinendruck
Auswirkungen von schnellem Druckabfall
Selbstrettungszeit (Time of Useful Consciousness/TUC)
Benutzung der Sauerstoffmasken und Notabstieg
Hyperventilation
Symptome
Vermeidung
Auswirkungen von Beschleunigungen

Sehvermögen

Physiologie des Sehens
Einschränkungen des Sehvermögens
Sehfehler
optische Täuschungen
räumliche Desorientierung
Vermeidung von Desorientierung

Hörvermögen

Physiologie des Hörens
Sinneswahrnehmungen des Innenohrs
Auswirkungen von Änderungen der Flughöhe
Lärm und Verlust des Gehörsinnes
Gehörschutz
räumliche Desorientierung
Widersprüche zwischen akustischer und optischer Wahrnehmung
Vermeidung von Desorientierung

Reisekrankheit

Ursachen
Symptome
vorbeugende Maßnahmen

Fliegerische Fitness

medizinische Anforderungen
Störungen des Allgemeinbefindens und deren Behandlung
Erkältungskrankheiten
Magenverstimmungen
Drogen, Medikamente und Nebenwirkungen
Alkohol
Ermüdung
persönliche Fitness
Fluggastbetreuung
Vorsichtsmaßnahmen vor dem Flug nach Tauchgängen

Vergiftungsgefahr

gefährliche Güter
Kohlenmonoxydabgabe durch Heizungsanlagen

Grundlagen der Psychologie
Der Informationsprozess

Begriffe der Sinneswahrnehmung
kognitive Wahrnehmung
Erwartung
Antizipation (gedankliche Vorwegnahme von Handlungsabläufen)
Verhaltensweisen

Der zentrale Entscheidungsweg

mentale Belastung, Belastungsgrenzen
Informationsquellen
Reize und Aufmerksamkeit
verbale Kommunikation
Gedächtnis und Erinnerungsvermögen
Ursachen für Missdeutungen

Stress

Ursachen und Auswirkungen
Erregungszustände
Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit
Stress erkennen und vermindern

Lagebeurteilung und Entscheidungsfindung

Konzepte zur Lagebeurteilung
Gemütszustände
Verhaltensmuster
Risikoeinschätzung
Entwicklung von Situationsbewusstsein
typische Entscheidungsfehler
Serie (Kette) fehlerhafter Entscheidungen
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 7B Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Freiballonführer
(zu § 10)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 117 – 124
Allgemeines Der nachfolgende Lehrplan ist eine Richtlinie für den Ablauf und die Inhalte der praktischen Ausbildung. Der in der praktischen Ausbildung verwendete Freiballon muss für die Ausbildung geeignet sein. Da nicht alle musterspezifischen Eigenarten verschiedener Ballone berücksichtigt werden können, sind alle Übungen gemäß der im Flughandbuch des in der Ausbildung verwendeten Ballons aufgeführten Verfahrensanweisungen durchzuführen.
Alle Kontrollen sind anhand der Klarlisten durchzuführen.
GASBALLONE
Gasballone sind bei Vorbereitung einer Fahrt, Start, Fahrt, Landung und Abrüsten nach den Angaben des zum Ballon gehörenden Flughandbuches des Herstellers und den gemäß § 27 LuftBO zu erstellenden Klarlisten zu betreiben.
Fahr- und Startvorbereitung
Allgemeine Vorbereitungen

Vollzähligkeit und Gültigkeit der Bordpapiere prüfen
Vollzähligkeit und Gültigkeit der persönlichen Papiere prüfen

Vorbereitung für eine Fahrt

Startgenehmigung für beabsichtigten Startplatz auf Gültigkeit prüfen
Wetterberatung einholen, eigene Wetterbeobachtungen
Fahrtvorbereitung auf Karten

Lufträume auf ICAO-Karte feststellen
Landegelände in Fahrtrichtung und erreichbarem Abstand
Schutzgebiete in Fahrtrichtung auf Umweltkarte
Fahrtvorbereitung mit AIP, VFR-Bulletin und Nachträgen, AIS
Ggf. Flugplan aufgeben
Berechnung des für die notwendige Fahrthöhe ausreichenden Ballasts
Mindestballast sicherstellen

Startvorbereitung am Startplatz
Startgelände

Behördliche Auflagen feststellen und deren Einhaltung sicherstellen
Startgelände auf Eignung prüfen

Untergrund
Windstärke und Richtung
Hindernisfreiheit in Startrichtung
Startplatz festlegen und absperren

Bodenmannschaft

Bodenmannschaft zum geplanten Ablauf einschließlich Starvorgang und Kommandos einweisen
Einzelaufgaben verteilen und dem jeweils Ausführendem näher erläutern
Schutzkleidung und Schutzhandschuhe der Mannschaft prüfen

Hülle (Netzballon)

Hülle auslegen
Netz über die Hülle legen
Reißgurt einlegen und anknebeln
Ventilleine einlegen und anknebeln
Ventil einbauen
Sandsäcke in das Netz hängen
Sicheren Abstand der Zuschauer kontrollieren
Füllschlauch anbringen
Ballon füllen und dabei die Sandsäcke entsprechend dem Füllgrad umhängen
Prüfen, ob alle Leinen klar sind
Füllansatz abbinden und Aufziehleine anbringen
Korbring an Korb anknebeln
Netzauslaufleinen an Korbring anknebeln
Ballon hochlassen
Klarmachen des Korbes (Leinen, Schlepptau, Ballast)
Vor Start Füllansatz öffnen

Hülle (netzloser Ballon)

Hülle auslegen und mit Korbring und Korb verbinden
Parachute, -öffnung und –Fixierbänder auf Unversehrtheit prüfen, Verbindung mit der Parachuteleine prüfen
Prüfen, ob alle Leinen klar sind und sich beim Hochlassen des Ballons nicht verheddern können
Sicheren Abstand der Zuschauer kontrollieren
Füllschlauch anbringen
Aufrüsthilfe anbringen oder Personen zum Niederhalten der Parachuteseite der Hülle einweisen
Vor dem Hochlassen der Hülle nochmals prüfen, dass durch den hochschnellenden Ballon niemand gefährdet wird, sich insbesondere niemand im Bereich der Hüllenseile aufhält
Wenn der Ballon steht, zügig weiterfüllen, bis der gewünschte Füllgrad erreicht ist, anschließend Füllvorrichtung entfernen

Start, Fahrt, Landung
Start

Überprüfung aller Befestigungen von Korb und Hüllenseilen
Prüfen, ob ausreichend Ballast an Bord und sicher befestigt ist
Startrichtung frei von Personen und Hindernissen
Sicherungen lösen
Ballon durch Startleiter abwiegen lassen
Kommandos beim Abwiegen:

ACHTUNG! – Ankündigung
ANLÜFTEN! – Halteseil nachlassen, Korb freigeben
FESTHALTEN! – Halteleine unter Zug, Ballon am Korbrand festhalten
Nach Abwiegen nochmals Ballastvorrat prüfen
Ballast zur schnellen Ballastabgabe bereithalten
Bei pendelnder Hülle Ballon beim Rückpendeln der Hülle in dem Moment loslassen, wenn die Hülle sich senkrecht über dem Korb befindet
Start durchführen
Zügig auf Sicherheitsmindesthöhe steigen
Startmeldung absetzen, sofern erforderlich

Fahrt
Fahrübungen während der Fahrt

Einhalten einer gleich bleibenden Fahrthöhe
Planmäßige Höhenänderungen mit gleichmäßigen Auf- und Abstiegsraten
Kontrollierter Übergang auf gleichmäßige Fahrthöhe nach Auf- oder Abstiegen
Vergleichen der Variometerangaben mit der eigenen Beobachtung
Einhalten der Fahrthöhe ohne Instrumentenbeobachtung
Fahrten zum Kennenlernen des Ballonverhaltens unter besonderer Beachtung der Hindernisfreiheit in Fahrtrichtung
Regelmäßige Überprüfung aller Leinen auf ausreichenden Durchhang
Regelmäßige Überprüfung des Ballastvorrates
Kennenlernen des Gasverbrauches bei unterschiedlichen Bedingungen
Regelmäßiges Wiederholen der Notverfahren bis automatisiertes Handeln vorliegt

Alle Übungen sind bei verschiedenen Wetterbedingungen und unterschiedlichen Temperaturen durchzuführen
Weitere Tätigkeiten während der Fahrt

Beobachtung des Wetters und daraus resultierende Entscheidungen über den weiteren Fahrtverlauf
Standortbestimmungen mit verschieden Methoden
Beobachtung der Fahrtrichtung in verschiedenen Höhen zum Erreichen günstiger Landegelände
Berechnung der Fahrgeschwindigkeit
Notwendige Funkkontakte mit Flugsicherungsstellen und Bodenmannschaft

Landung
Vorbereitungen zur Landung

Prüfen der Windgeschwindigkeit und Windrichtung am Boden z.B. durch Beobachtung von Rauch, Fahnen, Bäumen, Gräsern usw.
Die Wahl des Landegeländes unter Berücksichtigung des Bodenwindes: Ausreichende Größe, Hindernisfreiheit in Landerichtung, Windschatten, Täler
Erneute Unterweisung der Mitfahrer
Verstauen aller beweglichen Gegenstände
Ballast auf Schleifseite hängen, sicher verstauen
Festlegen eines spätesten Aufsetzpunktes auf dem geplanten Landefeld
Abstieg bis in Bodennähe einleiten, langsamere Luftschichten zum Geschwindigkeitsabbau nutzen, dabei nicht mit Bäumen oder Sträuchern bremsen
Parachuteleine griffbereit halten

Landung mit stehendem Ballon bei schwachem bis leichtem Bodenwind

Ballon gleichmäßig sinken lassen, bzw. Höhe über Grund halten
Ballon an geeigneter Landestelle aufsetzen
Vor dem Aufsetzen Gas dosiert ablassen, um erneutes Abheben zu vermeiden

Landung mit liegendem Ballon bei stärkerem Bodenwind

Möglichst noch in Tieffahrt, ggf. am Schlepptau, Geschwindigkeit abbauen
Reißgurt entsichern. Reißgurt in entsprechender Höhe zügig durchziehen, vor dem Aufsetzen loslassen und sich gut festhalten
Bei Parachuteentleerungssystemen in entsprechender Höhe Parachuteleine zügig durchziehen, kurz vor dem Aufsetzen gut festhalten, dabei Parachuteleine nicht loslassen
Bei kurzen Landestrecken kurz hinter letztem Hindernis mit notwendiger Sinkgeschwindigkeit dem Boden nähern
In Abhängigkeit vom Entleerungssystem zwei bis fünf Sekunden vor dem Aufsetzen Entleerungsventil-Leine zügig durchziehen, gut festhalten und erneutes Abheben verhindern

Bei jeder Landung ist ein erneutes Abheben und damit verbundenes Pendeln des Ballons durch rechtzeitiges Öffnen des Parachutes vor dem Aufsetzen zu vermeiden. Ist eine Landung bis zum zuvor festgelegten spätesten möglichen Landepunkt nicht erfolgt, durchstarten!
Ballon entleeren (netzloser Ballon)

Nach der Landung Ballon soweit entleeren, dass die Mitfahrer aussteigen können
Mitfahrer einzeln nacheinander aussteigen lassen
Zuschauer in notwendigem Abstand halten und auf Rauchverbot hinweisen
Ballon weiter entleeren
Bodenmannschaft zieht an den Halteseilen in Richtung der Luftströmung
Wenn die Hülle am Boden liegt, Parachuteöffnung zur Entleerung hochhalten. Die Hülle sollte ca. einen Meter von der Parachuteöffnung entfernt gehalten werden, um den direkten Kontakt mit dem ausströmenden Gas zu vermeiden. Ausströmendes Gas keinesfalls einatmen
Pilot verlässt als letzter den Korb
Sofern erforderlich, Landemeldung an Flugsicherung absetzen

Ballon entleeren (Netzballon)

Nach der Landung Ballon soweit entleeren, dass die Mitfahrer aussteigen können
Mitfahrer einzeln aussteigen lassen
Zuschauer in notwendigem Abstand halten und auf Rauchverbot hinweisen
Ballon über die Reißbahn entleeren. Dabei ist die Reißbahn zügig und ausreichend zu öffnen.
Wenn die Hülle am Boden liegt, Reißbahnöffnung zur Entleerung hochhalten. Die Hülle sollte circa einen Meter von der Parachuteöffnung entfernt gehalten werden, um den direkten Kontakt mit dem ausströmenden Gas zu vermeiden. Ausströmendes Gas keinesfalls einatmen.
Pilot verlässt als letzter den Korb

Verpacken

Abrüsten der Hülle und des Korbes entsprechend Ballonmuster
Eintragungen im Bord- und Fahrtenbuch vornehmen, festgestellte Mängel eintragen und melden
Eigentümerrechte beim Befahren des Landegeländes beachten

Instandhaltung, Wartung

Funkgeräte zum Laden vorbereiten
Lagerung
Trocknen

Anmerkung: Sofern noch Gasballonen alter Bauweise (Reißbahhn, Ventil, Netz) ausgebildet wird, so ist analog zu verfahren, die Anweisungen im Flughandbuch sind zu berücksichtigen.
HEISSLUFTBALLONE
Heißluftballone sind bei Vorbereitung einer Fahrt, Start, Fahrt, Landung und Abrüsten nach den Angaben des zum Ballon gehörenden Flughandbuches des Herstellers und den gemäß § 27 LuftBO zu erstellenden Klarlisten zu betreiben.
Fahr- und Startvorbereitung
Allgemeine Vorbereitungen

Vollzähligkeit und Gültigkeit der Bordpapiere prüfen
Vollzähligkeit und Gültigkeit der persönlichen Papiere prüfen

Vorbereitung für eine Fahrt

Startgenehmigung für beabsichtigten Startplatz auf Gültigkeit prüfen
Wetterberatung einholen, eigene Wetterbeobachtungen
Fahrtvorbereitung auf Karten

Lufträume auf ICAO-Karte feststellen
Landegelände in Fahrtrichtung und erreichbarem Abstand
Schutzgebiete in Fahrtrichtung auf Umweltkarte
Fahrtvorbereitung mit AIP, VFR-Bulletin und Nachträgen, AIS
Ggf. Flugplan aufgeben
Tragfähigkeitsermittlung durchführen entsprechend Startmasse, vorgesehener Gipfelhöhe und Temperatur in den verschiedenen Höhen
Mindestgasvorrat und Mindestlandemasse sicherstellen, maximale Anzahl Gasflaschen/Personen je nach Korbgröße
Sicherstellen, dass alle Betriebsgrenzen während der Fahrt eingehalten werden können

Startvorbereitung am Startplatz
Startgelände

Behördliche Auflagen feststellen und deren Einhaltung sicherstellen
Startgelände auf Eignung prüfen

Untergrund
Windstärke und Richtung
Hindernisfreiheit in Startrichtung
Startplatz festlegen und absperren

Bodenmannschaft

Bodenmannschaft zum geplanten Ablauf einschließlich Starvorgang und Kommandos einweisen
Einzelaufgaben verteilen und dem jeweils Ausführendem näher erläutern
Schutzkleidung und Schutzhandschuhe der Mannschaft prüfen

Ballonkorb und Gassystem

Mindestausrüstung entsprechend Flughandbuch
Korb mit Brenneranlage aufrüsten, Schläuche überprüfen, Korbseile selbst anschließen und sichern
Gaszylinder voll gefüllt in richtiger Stellung sicher befestigen
Schläuche ohne greifbare Schlaufen verlegen und zulässige Biegeradien beachten
Mit angelegter Schutzkleidung komplettes Gassystem mit allen Flaschen auf Dichtigkeit und Funktionsfähigkeit durch Brennerprobe prüfen, anschließend alle Schläuche leer brennen und alle Ventile schließen, kein unverbranntes Gas freisetzen
Instrumente und Funkgerät befestigen, einstellen und Funktionsprüfung durchführen
Alle Gegenstände wie Bordpapiere, Karten, Pilotenausrüstung an Bord nehmen, um sofortiges Abheben nach dem Heißfüllen zu ermöglichen
Ausführliche Einweisung der Mitfahrer für den gesamten Fahrtablauf
Korb umlegen und Starthilfeseil straff anschließen

Hülle

Hüllenseile gemäß Flughandbuch am Brennerrahmen befestigen und Leinen griffbereit verlegen und sichern
Ventilator Sichtprüfung auf Beschädigungen, Tankinhalt prüfen
Vor dem Ausziehen der Hülle nochmalige Prüfung der Windrichtung
Sicheren Abstand der Zuschauer kontrollieren
Bodenmannschaft mit Schutzbekleidung in Füllposition aufstellen, Hülle kalt füllen
Sichtkontrolle Kronenring, Parachute fixieren, Leinenlauf prüfen, Sichtkontrolle Hülle
Wenn Hülle fast prall, mit einem Brenner Hüllenluft aufheizen und Ballon aufrichten
Wenn Ballon senkrecht steht, Überschwingen durch Kommando an Bediener der Kronenleine verhindern
Ventil- und Parachuteleinen nachziehen und Hüllenluft weiter aufheizen
Mitfahrer zusteigen lassen, Ballon durch weiteres Aufheizen immer prall halten
Probe-Ventilzug durchführen und alle Kletten des Parachutes öffnen
Instrumente und Funkgerät einschalten

Beim Aufrüsten gilt grundsätzlich: Ballon immer prall halten, um die angreifenden Kräfte durch den Wind so gering wie möglich zu halten und so schnell wie möglich zu starten, um den Ballon und seine Starfessel so kurz wie möglich den Windkräften am Boden auszusetzen.
Start, Fahrt, Landung
Start

Überprüfung aller Befestigungen von Korb und Hüllenseilen, Brennerprüfung
Startrichtung frei von Personen und Hindernissen
Sicherung an der Starthilfe lösen
Bodenmannschaft Start ankündigen und zur Seite treten lassen
Wenn Korb vom Boden abhebt und genügend Steigkraft hat, ggf. auch zum Überwinden von Scheinauftrieb, Starthilfe auslösen
Zügig auf Sicherheitsmindesthöhe steigen
Startmeldung absetzen, sofern erforderlich

Fahrt
Fahrübungen während der Fahrt

Einhalten einer gleich bleibenden Fahrthöhe
Planmäßige Höhenänderungen mit gleichmäßigen Auf- und Abstiegsraten
Kontrollierter Übergang auf gleichmäßige Fahrthöhe nach Auf- oder Abstiegen
Vergleichen der Variometerangaben mit der eigenen Beobachtung
Einhalten der Fahrthöhe ohne Instrumentenbeobachtung
Fahrten zum Kennenlernen des Ballonverhaltens unter besonderer Beachtung der Hindernisfreiheit in Fahrtrichtung
Regelmäßige Überprüfung der Betriebsbereitschaft aller Brenner
Ständige Kontrolle des Gasvorrats
Wahl eines günstigen Zeitpunktes zum Umschließen von leeren auf volle Gasflaschen mit sofortiger Überprüfung der Dichtheit und Betriebsbereitschaft des Systems. Vor dem Umschließen Schläuche vollständig entleeren, wenn keine Ringleitung verwendet wird
Kennenlernen des Gasverbrauches bei unterschiedlichen Bedingungen
Regelmäßiges Wiederholen der Notverfahren, bis automatisiertes Handeln vorliegt

Alle Übungen sind bei verschiedenen Wetterbedingungen und unterschiedlichen Temperaturen durchzuführen
Weitere Tätigkeiten während der Fahrt

Beobachtung des Wetters und daraus resultierende Entscheidungen über den weiteren Fahrtverlauf
Standortbestimmungen mit verschieden Methoden
Beobachtung der Fahrtrichtung in verschiedenen Höhen zum Erreichen günstiger Landegelände
Berechnung der Fahrgeschwindigkeit
Notwendige Funkkontakte mit Flugsicherungsstellen und Bodenmannschaft

Landung
Vorbereitungen zur Landung

Prüfen der Windgeschwindigkeit und Windrichtung am Boden z.B. durch Beobachtung von Rauch, Fahnen, Bäumen, Gräsern usw.
Die Wahl des Landegeländes unter Berücksichtigung des Bodenwindes: Ausreichende Größe, Hindernisfreiheit in Landerichtung, Windschatten, Täler
Erneute Unterweisung der Mitfahrer
Verstauen aller beweglichen Gegenstände
Brenner und Gasvorrat auf allen Heizsystemen prüfen
Ballonkorb ausrichten, falls Drehventile vorhanden
Festlegen eines spätesten Aufsetzpunktes auf dem geplanten Landefeld
Abstieg bis in Bodennähe einleiten, langsamere Luftschichten zum Geschwindigkeitsabbau nutzen, dabei nicht mit Bäumen oder Sträuchern bremsen, mit Tragfähigkeitsverlust durch Einbeulen der Hülle rechnen
Je nach geplanter Landeart Parachute- oder Schnellentleerungsleine entsichert in der Hand halten

Landung mit stehendem Ballon bei schwachem bis leichtem Bodenwind

Mit kurzen Brennerstößen gleichmäßig weiter sinken, bzw. bereits in Bodennähe Höhe über Grund halten
Bei Erreichen geeigneter Landestelle Ventile für Pilotflamme schließen
Vor dem Aufsetzen Ventile dosiert ziehen, um erneutes Abheben zu vermeiden

Schleiflandung bei stärkerem Bodenwind

Wenn Hindernisfreiheit entsprechend Geschwindigkeit ausreichend, Ballon abfangen und gleichmäßige Höhe je nach Entleerungssystem über Grund halten
Vor der geplanten Landung Pilotflammen am Brenner schließen. Bei ausreichender Zeit auch die Flüssiggasventile der Gasflaschen schließen
Bei Parachuteentleerungssystemen in entsprechender Höhe Parachuteleine zügig durchziehen, kurz vor dem Aufsetzen gut festhalten, dabei Parachuteleine nicht loslassen
Bei Schnellentleerungssystemen in entsprechend geringerer Höhe Entleerungsleine zügig durchziehen, Sichtkontrolle, dass Top offen ist, und sich gut festhalten
Bei kurzen Landestrecken kurz hinter letztem Hindernis mit notwendiger Sinkgeschwindigkeit dem Boden nähern
Pilotflammen schließen
In Abhängigkeit vom Entleerungssystem zwei bis vier Sekunden vor dem Aufsetzen Entleerungsventil-Leine zügig durchziehen, gut festhalten und erneutes Abheben verhindern

Bei jeder Landung ist ein erneutes Abheben und damit verbundenes Pendeln des Ballons durch rechtzeitiges Öffnen des Parachutes vor dem Aufsetzen zu vermeiden. Ist eine Landung bis zum zuvor festgelegten spätesten möglichen Landepunkt nicht erfolgt, durchstarten!
Ballon entleeren

Zuschauer in sicherem Abstand halten
Nach der Landung alle Schläuche leer brennen, Ventile schließen, kein unverbranntes Gas freisetzen
Mitfahrer aussteigen lassen
Bodenmannschaft zieht an Kronenleine in Richtung der Luftströmung, dabei Parachute nur leicht öffnen
Wenn die Hülle Schräglage erreicht hat und nicht mehr über dem Brenner steht, Parachute ganz öffnen
Pilot verlässt als letzter den Korb
Parachute-/Schnellöffnungsleinen sofort bis zum Anschlag zur oberen Hüllenöffnung ziehen
Sofern erforderlich, Landemeldung an Flugsicherung absetzen

Verpacken

Abrüsten der Hülle und des Korbes entsprechend Ballonmuster und Anweisungen im Flughandbuch
Eintragungen im Bord- und Fahrtenbuch vornehmen, festgestellte Mängel eintragen und melden
Eigentümerrechte beim Befahren des Landegeländes beachten

Instandhaltung, Wartung

Funkgeräte zum Laden und Gasflaschen zum Füllen vorbereiten
Lagerung
Trocknen
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 7C Theoretische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Freiballonführer
(zu § 10)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 125
1.
Die Abnahme der theoretischen Prüfung ist durch den Ausbildungsleiter des Ausbildungsbetriebes/der Ausbildungseinrichtung für den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
2.
Diese Prüfung ist eine schriftliche oder computergestützte Prüfung in den nachfolgend aufgeführten sieben Fächern und kann, nach Ermessen der zuständigen Stelle, an einem oder mehreren Tagen abgelegt werden. Mehrere Prüfungsfächer können zusammengefasst werden. Die Prüfung besteht aus mindestens 120 Fragen. Der überwiegende Teil der Prüfung muss aus Auswahlfragen (Multiple Choice) nach dem jeweils gültigen amtlichen Fragenkatalog bestehen. Die folgenden Bearbeitungszeiten dürfen nicht überschritten werden:
Fach Bearbeitungszeit Std. (maximal)
Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften einschließlich Rechtsvorschriften des beweglichen Flugfunkdienstes 1:00
Navigation 1:00
Meteorologie 1:00
Aerostatik 0:20
Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik 0:40
Verhalten in besonderen Fällen 0:30
Menschliches Leistungsvermögen 0:30
gesamt 5:00
3.
Ein Prüfungsfach gilt als bestanden, wenn der Bewerber in diesem Fach mindestens 75% der möglichen Punkzahl erreicht hat. Punkte dürfen nur für richtige Antworten vergeben werden.
4.
Eine praktische Sprechfunkprüfung am Boden ist gesondert durchzuführen, wenn der Bewerber nicht bereits Inhaber eines Flugfunkzeugnisses ist.
5.
Die Sprechprüfung von etwa 30 Minuten Dauer je Bewerber beinhaltet die praktische Abwicklung des Sprechfunkverkehrs unter der Annahme eines Fluges nach Sichtflugregeln entweder in deutscher Sprache (BZF II) oder in deutscher und englischer Sprache sowie das Lesen eines Textes in englischer Sprache und die Übersetzung ins Deutsche (BZF I). Die Abwicklung des Sprechfunkverkehrs kann für mehrere Bewerber zusammen durchgeführt werden.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 7D Praktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Freiballonführer
(zu § 10)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 126 – 127
1.
Die Abnahme der praktischen Prüfung ist durch den Ausbildungsleiter des Ausbildungsbetriebes/der Ausbildungseinrichtung für den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
2.
Der Bewerber hat die praktische Prüfung auf der in der Ausbildung verwendeten Freiballonart der Größenklasse I abzulegen. Der in der praktischen Prüfung verwendete Freiballon muss den Anforderungen für die Durchführung der praktischen Prüfung genügen. Die Dauer der Fahrt soll etwa 60 Minuten betragen.
3.
Der Prüfer hat vor der Fahrt das Prüfungsprogramm in den Grundzügen mit dem Bewerber zu besprechen.
4.
Die Prüfungsfahrt ist so durchzuführen, als sei der Bewerber der einzige Freiballonführer an Bord. Die Verantwortung für die Flugdurchführung richtet sich nach § 4 Abs. 4 LuftVG.
5.
Der Prüfer soll sich an der Durchführung der Fahrt nicht beteiligen, es sei denn, dass ein Eingreifen aus Sicherheitsgründen oder zur Vermeidung von unannehmbaren Verzögerungen für andere Luftverkehrsteilnehmer erforderlich wird.
6.
Sollte der Bewerber die praktische Prüfung aus für den Prüfer nicht gerechtfertigten Gründen abbrechen, ist die gesamte Prüfung zu wiederholen. Wird die Prüfung aus für den Prüfer gerechtfertigten Gründen abgebrochen, sind in einer weiteren Fahrt nur die nicht durchgeführten Übungen zu prüfen.
7.
Der Bewerber kann jede Übung und jedes Verfahren einmal wiederholen. Der Prüfer kann die Prüfung jederzeit abbrechen, wenn die fliegerischen Fähigkeiten des Bewerbers erkennen lassen, dass die gesamte Prüfung wiederholt werden muss
8.
Der Bewerber hat folgende Fähigkeiten nachzuweisen:

Führen des Freiballons innerhalb der Betriebsgrenzen
ruhige und exakte Durchführung sämtlicher Übungen
gutes Urteilsvermögen und Verhalten als Luftfahrer (airmanship)
Anwendung von Kenntnissen aus der Luftfahrt und Kontrolle über den Freiballon zu jedem Zeitpunkt der Fahrt, so dass die erfolgreiche Durchführung eines Verfahrens oder einer Übung zu keiner Zeit ernsthaft gefährdet ist.
9.
Die einzelnen Übungen der praktischen Prüfung werden mit ” bestanden ” (b) oder ” nicht bestanden ” (nb) bewertet. Werden mehr als drei Übungen nicht bestanden, muss der Bewerber die gesamte Prüfung wiederholen. Ein Bewerber, der nur eine Übung nicht besteht, muss nur die nicht bestandene Übung wiederholen. Wird in der Wiederholungsprüfung diese Übung erneut nicht bestanden, ist die gesamte Prüfung zu wiederholen.
                             Prüfungsnachweis
Praktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Freiballonführer

Name und Vorname des Bewerbers: .............................................
Anschrift: ..................................................................

I. Prüfungsfahrt
Ballonart: Gasballon / Heißluftballon * Muster: .....................
Eintragungszeichen: ................... Größe: ................... m3
Startplatz: ................... Startzeit: ..................
Landeplatz: ................... Landezeit: ..................
Fahrtzeit: ..................

------------------------------------------------------------------------------
Übungen I Bewertung
I B/NB
------------------------------------------------------------------------------
1. Fahrtvorbereitung I
------------------------------------------------------------------------------
2. Aufrüsten des Freiballons I
------------------------------------------------------------------------------
3. Außen- und Innenkontrolle nach Klarliste I
------------------------------------------------------------------------------
4. Start und Steigen auf eine vorgegebene Fahrthöhe I
------------------------------------------------------------------------------
5. Durchführung der Fahrt I
Durchführung der notwendigen Maßnahmen und Kontrollen I
während der Fahrt I
Navigation I
Notverfahren I
------------------------------------------------------------------------------
6. Sprechfunkverkehr I
------------------------------------------------------------------------------
7. Einnehmen von Höhen zum Erreichen günstiger I
Fahrtrichtungen I
------------------------------------------------------------------------------
8. Auswahl geeigneter Landegelände I
------------------------------------------------------------------------------
9. Zwischenlandung bzw. bei höheren Windgeschwindigkeiten I
Landeanfahrt ohne Bodenberührung aus I
Sicherheitsmindesthöhe I
------------------------------------------------------------------------------
10. Endlandung I
------------------------------------------------------------------------------
11. Entleeren der Hülle I
------------------------------------------------------------------------------
12. Verpacken des Freiballons nach der Endlandung I
------------------------------------------------------------------------------

II. Ergebnis der Prüfung:
---------------------------------
I Bestanden / Nicht bestanden * I
---------------------------------

III. Bemerkungen:

..................................... ...........................
Ort und Datum Unterschrift Prüfer
..................................... ...........................
Prüfer-Nr. Name in Druckbuchstaben
* Nichtzutreffendes ist zu streichen
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 8A Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Luftschiffführer
(zu § 11)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 128 – 141
Luftrecht, Luftverkehrs- u. Flugsicherungsvorschriften
Gesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der Luftfahrt

Entstehung eines Gesetzes
Gesetze, Rechtsverordnungen, Richtlinien und Bekanntmachungen
Übersicht über das Luftrecht
Veröffentlichungen

Nationale Organisationen in der Luftfahrt
Internationale Organisationen in der Luftfahrt

ICAO (International Civil Aviation Organization)
World Meteorological Organization
JAA / EASA

Internationale Abkommen

Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt (Chicago Convention)
Warschauer Abkommen (Änderungen in Den Haag und Guadalajara)
Römer Haftungsabkommen

Luftfahrtpersonal

Erlaubnispflichtiges Luftfahrtpersonal
Erlaubniserteilung an Luftfahrer

Luftfahrtgerät

Zulassungspflichtiges Luftfahrtgerät
Musterzulassung von Luftfahrtgerät
Verkehrszulassung von Luftfahrtgerät
Technische Betriebsvorschriften

Flugplätze

Einteilung der Flugplätze
Genehmigungspflicht
Markierung und Befeuerung von Flughäfen
Markierung und Befeuerung von Landeplätzen
Militärflugplätze

Luftverkehrsvorschriften

Grundregeln für das Verhalten im Luftverkehr
Verantwortlicher Luftfahrzeugführer
Flugvorbereitung
Sichtflugregeln
Mindestabstand zu anderen Luftfahrzeugen und Hindernissen
Ausweichregeln
Lichterführung für Luftfahrzeuge
Flugbetrieb auf einem Flugplatz ohne und mit Flugverkehrskontrollstelle
Pflichten des Luftfahrzeugführers
Luftraumordnung der Bundesrepublik Deutschland
Flugplan
Flugverkehrskontrollfreigabe
Funkverkehr
Signale und Zeichen
Uhrzeit und Maßeinheiten
Anzeige von Flugunfällen und sonstigen Störungen
Gefahrenmeldung
Abwerfen von Gegenständen
Reklameflüge
Außenstarts und Außenlandungen von Luftschiffen
Übungsflüge unter angenommenen Instrumentenflug-Bedingungen

Flugsicherung, Such- und Rettungsdienst

Aufbau der Flugsicherung

Flugverkehrskontrolldienst
Fluginformationsdienst
Flugalarmdienst
Flugberatungsdienst
Flugfernmeldedienst
Flugnavigationsdienst
Büro der Nachrichten für Luftfahrer
Such- und Rettungsdienst (SAR)

Geografischer Bereich des Such- und Rettungsdienstes der BRD
SAR-Einrichtungen
Verfahren
Signale und Zeichen

Flugbetrieb

Allgemeines

Ausrüstung des Luftschiffes, insbesondere Flugsicherungsausrüstung
Flughandbuch
Verbot der Inbetriebnahme luftuntüchtiger Luftfahrzeuge
Ausfall von Ausrüstungsteilen
Pflichten des Luftfahrzeugführers
Erforderliche Betriebsstoffmengen
Flugbetriebsvorschriften für den Betrieb von Luftfahrzeugen in Luftfahrtunternehmen

Luftfahrtunternehmen
Ausrüstung der Luftschiffe
Flugbetriebshandbuch (FBH)
Flugbetriebsleiter (FBL)
Zusammensetzung der Flugbesatzung
Flugdienst- und Ruhezeiten von Besatzungsmitgliedern
Aufenthalt im Führerraum
Flugdurchführungsplan
Betriebsstoffmengen
Mindestausrüstungsliste
Mindestflughöhen nach FBH
Fluggäste
Wettermindestbedingungen
Beförderung gefährlicher Güter
Einsatz von berufsmäßig tätigen Luftschiffführern außerhalb von Luftfahrtunternehmen

Sonstiges

Haftpflicht
Luftfahrtveranstaltungen
Ein- und Ausflug deutscher Luftfahrzeuge

Flugfunkdienst

Rechtsvorschriften des beweglichen Flugfunkdienstes (national und international)
Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher und englischer Sprache.

Navigation
Allgemeine Navigation
Grundlagen der Navigation

Gestalt der Erde und Standortfestlegung auf der Erdoberfläche
Navigatorische Größen und Maßeinheiten in der Luftfahrt
Navigationsrechner
Zeitrechnung
Abweitung und Längendifferenz
Navigatorische Linien
Sphärisches Dreieck
Meridiankonvergenz

Kartenkunde

Allgemeines
Erdachsige Merkator-Abbildung
Berührkegelkarte
Lambert’sche Schnittkegel-Abbildung
Luftfahrtkarten in der AIP

Koppelnavigation

Bezugsrichtungen
Kursbegriffe
Peilbegriffe
Geschwindigkeitsbegriffe
Grundlagen des Winddreiecks
Winddreiecksaufgaben
Winddreiecksaufgaben mit dem Navigationsrechner
Koppelnavigation (Standortbestimmung)
Kursverbesserungen nach der 1/60-Regel

Funknavigation
Grundlagen der Funktechnik
Funknavigationseinrichtungen Boden- und Bordanlagen

Ungerichtetes Funkfeuer (Non Directional Radio Beacon/NDB)
Automatisches Funkpeilgerät (Automatic Direction Finding Equipment/ADF)
UKW-Drehfunkfeuer (VHF Omni-directional Radio Range/VOR)
VOR-Bordanlage
GPS (Grundlagen, Arbeitsprinzip, Fehlverhalten)
Radaranlagen (Grundlagen, Arbeitsprinzip, Bordanlagen)

Funknavigationsverfahren (Homing/stehende Peilung/Tracking)
Navigation mit Fremdpeilung
Funknavigationskarten
Flugplanung
Festlegung des Flugweges unter Berücksichtigung

der Flugleistung des Luftschiffes
der Verfügbarkeit/Erreichbarkeit der Bodenmannschaft
der meteorologischen Lage
der Navigationseinrichtungen
der Flugsicherungslage

Kartenvorbereitung
Flugleistungsberechnung
Kraftstoffbedarfsrechnung
Erstellung des VFR-Flugdurchführungsplans
Erstellung des ATC-Flugplans
Meteorologie
Erdatmosphäre

Zusammensetzung der Luft
Physikalischer Aufbau und Eigenschaften

Wärmehaushalt der Atmosphäre
Atmosphärischer Druck

Maßeinheiten
Messung
Vertikale Druck und Dichteverteilung
Barometrischen Höhenstufe
Isobaren und Isohypsen

Temperatur
Luftfeuchtigkeit
Luftdichte
Sicht
Barometrische Höhenmessung
Luftströmungen

Geostrophischer Wind
Gradientwind
Reibungswind
Besondere orografische Luftströmungen
Turbulenz
Beobachtung und Messung des Windes

Thermodynamik der Atmosphäre

Zustandsänderung des Wassers
Adiabatische Vorgänge

Inversion

Bodeninversion
Aufgleitinversion
Absinkinversion

Wolken

Wolkenbildung
Internationale Wolkenklassifikation
Wolkenbeobachtung

Niederschlag

Entstehung
Messung
Niederschlagsformen

Dunst

Entstehung
Formen

Nebel

Strahlungsnebel
Mischungsnebel
Advektionsnebel
Seerauch

Vereisung

Arten des Eisansatzes
Entstehung
Maßnahmen zur Eisverhütung
Vorhersage

Gewitter

Entwicklungsstadien
Gewitterarten

Luftmassen

Allgemeine Zirkulation der Erde, planetarisches Windsystem
Einteilung der Luftmassen

Arktikluft
Polarluft
Tropikluft
Äquatorluft

Fronten
Begriff der Front

Polarfront
Ausbildung einer Idealzyklone
Warmfront
Warmsektor
Kaltfront
Okklusion
Frontähnliche Erscheinungen

Troglinie, Trog
Konvergenzlinien
Böenlinie (Squall.Linie)
Kaltlufttropfen

Hochdruckgebiet (Antizyklone)

Entstehung
Hochdruckgebilde

Information und Dokumentation

Organisation des Deutschen Wetterdienstes (DWD)
Gebrauch des AIP/MET
Wettermeldungen

Planmäßige Meldungen (METAR, TAF, GAFOR, GAMET, Ballonwetter)
Bedarfsmeldungen (SPEZI, SIGMET)
Wetterkarten

Aktuelle WX-Karten
Prognostische WX-Karten
AIRREP/PIREP
Wettersatelliten

Meteorologische Flugvorbereitung
Aerodynamik
Allgemeine Grundbegriffe

Temperatur
Druck
Dichte
Erdbeschleunigung
Zähigkeit
Kompressibilität

Strömungsgesetze für inkompressible, reibungsfreie und stationäre Fluide

Stromfaden und Stromröhre
Kontinuitätsgleichung
Grundgesetz der Dynamik nach Newton
Bernoullische Gleichung

Grenzschicht (GS)

Laminare und turbulente GS
Eigenschaften der GS

Aerodynamischer Widerstand / Widerstandsbeiwert

Widerstandsformel/
Reibungswiderstand
Druckwiderstand (Formwiderstand)
Profilwiderstand
Induzierter Widerstand
Interferenzwiderstand
Gesamtwiderstand

Aerodynamik des Luftschiffkörpers

Geometrische Parameter des Luftschiffkörpers
Aerodynamische Bezugssysteme und Winkel

Auftrieb / Auftriebsbeiwert

Auftriebsformel
Entstehung eines Auftriebs
Polardiagramme
Luftschiffpolare, Profilpolare, Gesamtpolare

Stabilität

Begriffe: statische Stabilität und dynamische Stabilität
Längsstabilität
Richtungsstabilität

Aerodynamik der Luftschraube

Aerodynamik am Luftschraubenblatt
Strömungsverhältnisse und Druckverhältnisse im Luftschraubenstrahl
Wirkungsgrad der Luftschraube

Gaslehre

Physikalische/chemische Eigenschaften der Gase (Traggase)
Zustandsgleichung der Gase
Gasgesetze

Aerostatik/Aerostatischer Auftrieb
Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik
Flugleistung
Lufttüchtigkeitsvorschriften
Grundlagen zur Flugleistung

Wechselwirkung Aerodynamik, Aerostatik, Triebwerksleistung
Einfluss der Umweltbedingungen auf die Flugleistungen
Einfluss der Traggas-Parameter auf die Flugleistungen

Definitionen und Begriffe

Geschwindigkeiten
Höhenbegriffe
Start- und Landestrecken, Hindernisfreiräume

Flugleistungsbetrachtungen in den Flugphasen

Manöver am Boden
Start
Steigflug
Reiseflug
Sinkflug
Anflug
Landung
Durchstarten

Flugleistungsangaben im Flughandbuch
Beladung und Schwerpunkt
Notwendigkeit der Beladungs- und Schwerpunktsrechnung

Einflüsse auf Flugleistung
Festigkeitsgrenzen

Grundlagen zu Beladungs- und Schwerpunktsrechnung

Masse, Massebegriffe, Gewicht (Schwere)

Leermasse
Betriebsleermasse
Betriebsmasse
Startmasse
Landemasse
Flugmasse
Nullballastmasse
Nutzlast (payload)
statische Schwere (static heaviness)
zulässige Massen
Schwerpunkt und Schwerpunktsgrenzen

Definition „Schwerpunkt“
Moment/ Momentengleichung /statisches Gleichgewicht
Bezugslinien/-ebenen
Stationen, Hebelarme

Lade- und Schwerpunktplan (Load and Trim Sheet)

Massen- und Schwerpunktgrenzen anhand des Flughandbuchs
Ladekapazität und maximal zulässige Bodenbelastung der Fracht- und Passagierräume,
gezielte Verschiebung der Schwerpunktlage durch Umladung, Betankung und Ballonetfüllung
Einfluss des Kraftstoffverbrauchs auf die Schwerpunktlage

Luftschiffkunde
Bauweisen und Luftfahrtwerkstoffe
Belastungen/Festigkeit

Statische Belastungen
Dynamische Belastungen
Methoden zur Sicherstellung der Betriebsfestigkeit (Safe-life-Methode, Fail-safe-Methode)
Besonderheiten bei der Krafteinleitung in dünnwandige Konstruktionen
Luftfahrtwerkstoffe, Werkstoffe im Luftschiffbau

Aufbau des Luftschiffkörpers

Aufbau des Skeletts
Aufbau der Hülle, Ballonets, Traggaszellen
Hüllendrucksysteme und Druckregulierung
Aufbau des Leitwerks
Aufbau der Gondel (Führer-, Passagier- und Frachtkabine)

Luftschiffsteuerung

Bedienelemente (Steuerknüppel, Steuerhorn, Pedale, Handräder)
Übertragungselemente (Steuerseile, -gestänge, -ketten, Umlenkrollen- und hebel)
Steuerelemente (Ruder, Klappen)
(Elektrische Übertragungselemente und Stellmotoren – siehe Elektrotechnik und Avionik)

Hydraulikanlage

Grundlagen der Hydromechanik
Bauelemente (Pumpen, Ventile, Regler, Druckspeicher, Filter, Anzeigegeräte, Vorratsbehälter, Arbeitszylinder, Hydraulikmotoren)
Grundaufbau von Hydrauliksystemen

Fahrwerk

Auslegungsarten, Hauptbaugruppen
Federung und Dämpfung
Radkörper, Reifen (und Bremsen)

Heizungs- und Klimaanlagen (Allgemeine Grundkenntnisse über Aufbau und Arbeitsweise)
Kraftstoffanlage

Anforderungen und Auslegung
Baugruppen (Behälter, Pumpen, Filter, Ventile, Leitungen)
Be- und Entlüftung
Be- und Enttankung
Bedienung und Überwachung

Feuerlösch- und Brandwarnanlagen

Brandklassen und Löschmittel
Brandwarnanlagen
Eingebaute Feuerlöschanlage
Handfeuerlöscher
Bedienung und Überwachung

Druckluftanlagen (Allgemeine Grundkenntnisse über Aufbau und Arbeitsweise)
Not- und Rettungsausrüstung

Notausgänge
Schwimmwesten, Schlauchboote, Rutschen, Signalmittel, Notaxt

Elektrotechnik und Avionik
Grundlagen der Gleichstromtechnik

Physikalische/chemische Grundlagen
Definition der elektrischen Größen und grundlegende Zusammenhänge
Berechnung einfacher Schaltkreise
Batterien
Thermoelemente
Gleichstromgeneratoren und -motore
Stromüberwachungsinstrumente
Stromverbraucher
Aufbau von Gleichstrombordanlagen

Grundlagen der Wechselstrom und Drehstromtechnik

Physikalische Grundlagen, Größen und grundlegende Zusammenhänge der Wechsel- und Drehstromtechnik
Berechnung einfacher Wechsel- und Drehstromkreise
Transformatoren, Umformer und Gleichrichter
Wechsel-/ Drehstromgeneratoren und -motore
Aufbau von Wechsel-/Drehstrombordanlagen

Grundlagen der Avionik/Elektronik

Definition, Größen und physikalisch Zusammenhänge einer Schwingung
Modulation und Demodulation
Bauelemente
Antennentechnik

Elektronische und funktechnische Baugruppen
Sprechfunk-Bordanlagen (incl. Notsender)
Funknavigationsanlagen und Radaranlagen
Grundlagen der Steuerungs- und Regelungstechnik

Begriffsbestimmungen: Steuern und Regeln
Analoge und digitale Bauelemente des Regelkreises
Aufbau und Verhalten des Regelkreises

Grundlagen der Computertechnik

Schaltalgebra
Allgemeiner Aufbau eines Computers
Aufgaben der CPU, des Motherboards, des BUS und der Schnittstellen
Datenspeicher
Eingabe-/Ausgabeperipherie

Instrumente
Doseninstrumente

Höhenmesser
Funkhöhenmesser
Fahrtmesser
Variometer

Kreiselinstrumente

Kreisel
Kurskreisel
Künstlicher Horizont

Kompass

Magnetkompass
Fernkompassanlagen

Triebwerks- und Anlagenüberwachungsinstrumente

Drehzahlmesser
Druckmesser
Temperaturmesser
Verbrauchsmessung
Vorratsmessung
Drehmomentmessung
Vibrationsmessung

Instrumente zur Überwachung der Traggas- und Ballonetluftparameter
Funknavigationsinstrumente
Integrierte Flugüberwachungssysteme
Fernübertragungssysteme
Triebwerke
Kolbentriebwerke

Allgemeine Begriffe und Grundkenntnisse der Thermodynamik (- mechanisches Wärmeäquivalent, adiabatische-, isochore-, isobare-, isotherme und politrope Zustandsänderung, Kreisprozesse des Otto- und Dieselmotors)
Einteilung der Kolbentriebwerke nach Arbeitsprinzip und Bauform
Baugruppen (Kurbeltrieb, Kurbelgehäuse, Zylinder, Ventilsteuerung, Hilfsgetriebe, Propelleruntersetzungsgetriebe)
Wirkungsgrad des Motors
Leistungsabgabe/Leistungskurven/Leistungsverhalten
Leistungssteigerung (Lader)
Triebwerksbedienung und -überwachung
Propelleranlagen
Kühlsystem
Zündanlage
Kraftstoffanlage
Kraftstoffe (physikalische und chemische Eigenschaften)
Mischungsverhältnis und Verbrennungsprozess
Schmierstoffanlage, (Überblickskenntnisse zum Aufbau und Arbeitsweise)

Turbinentriebwerke(nur Überblickskenntnisse)

Propellerturbinen und Turbinenluftstrahltriebwerke (Hauptbaugruppen, Arbeitsprinzip und Arbeitsweise)

Besondere Situationen im Flugbetrieb
Notlandungen

Allgemeine Regeln bei Not- und Sicherheitslandungen
Notlandungen auf schwierigem Gelände mit und ohne Unterstützung durch Bodenmannschaft
Notlandungen auf Wasser
Notlandungen ohne Triebwerksunterstützung (Free ballooning)

Meteorologische Gefahrensituationen

Verhalten bei sich verschlechternder Sicht
Gewitter
Nebel und Nebelschwaden
Turbulenzen
Regen, Hagel und Schnee

Verhalten bei offenem und schwelendem Brand

Vergaserbrand
Triebwerksbrand
Hüllenbrand
Brand in der Kabine und im Cockpit
Rauchentwicklung in Cockpit und Kabine
Auswahl des Löschmittels nach Brandklasse
Anwendung eines Feuerlöschers
Gefahren beim Löschen

Schwimmwesten

Schwimmhilfen und Schwimmwesten
Umgang mit und Gebrauch von Schwimmwesten

Bergerolle

Bedeutung für den Notfall
Verantwortlichkeiten von Flugbesatzung und Flugbegleitern
Vorbereitung der Passagiere für den Notfall
Verhalten im Augenblick der Notlandung
Vorbereitung und Durchführung der Evakuierung

Luftverwirbelungen durch andere Luftfahrzeuge (Großflugzeuges)

Ursache der Verwirbelung
Einfluss von Geschwindigkeit und Masse des Wirbelverursachers
Beharrungsvermögen und Ausbreitung der Wirbel

Menschliches Leistungsvermögen
Physiologie für Luftschiffführer
Atmosphäre und Atmung

Atmosphäre
Atmung
Auswirkungen des reduzierten Gesamtdrucks

Sinnesorgane und räumlicher Orientierungsverlust

Auge und Sehvermögen
Lagesinn des Körpers im Raum
Ohr, Hörvermögen und Gleichgewichtsorgan
Räumliche Orientierung

Fliegerische Fitness

Fliegerische Fitness
Ernährungsphysiologie
Einflüsse von Medikamenten, Drogen, Alkohol und Rauchen

Grundlagen Flugpsychologie
Menschliche Informationsverarbeitung

Aufmerksamkeit und Vigilanz
Wahrnehmung
Gedächtnis
Lernen und Verhalten

Menschliche Fehler

Zuverlässigkeit des menschlichen Verhaltens
Modell über menschliche Fehler
Fehlerentstehung

Entscheidungsfindung/ Konzepte
Fehlervermeidung und -bewältigung, Cockpit-Management

Sicherheitsbewusstsein
Koordination in der Flugbesatzung (Multi-Crew Concepts)
Kooperation
Kommunikation

Persönlichkeit

Persönlichkeit, Verhalten, Einstellung
Individuelle Persönlichkeitsunterschiede
Erkennen von riskantem Verhalten

Menschliche Überbelastung und Unterforderung

Aktivierung/Motivation
Stress
Ermüdung
Fatigue
Zirkadianischer Rhythmus
Fatigue- und Stressmanagement

Fortgeschrittene Automatisierung im Cockpit (Allgemeiner Überblick)

Vorteile und Nachteile
“Automation complacency”
Arbeitskonzepte
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 8B Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Luftschiffführer
(zu § 11)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 142 – 143
Flugausbildung auf Luftschiffen
Flugvorbereitung, Flugplanung, Transport-/Verlegungsplanung für Bodenmannschaft

Außen- und Innenkontrolle nach Klarliste
Anlassen der Triebwerke
Überprüfung der Triebwerke und Systeme

Ablegen vom Mast und Manöver am Boden

Start
Normales Startverfahren
Notstartverfahren
Start mit simuliertem Triebwerksausfall

Steigflug

Einhaltung der sicheren Steigflugbahn und Flugparameter
Übergang zum Horizontalflug
Steigflug bis auf „Prallhöhe“ und Flug in „Prallhöhe“

Flugübungen

Horizontalmanöver und stationärer Horizontalflug
Kurvenflug
Kurvenflug mit konstantem Radius um eine feste Landmarke
Orientierung, einschließlich Kleinorientierung, Koppelnavigation
Windbestimmung
Beobachtung und Beurteilung der Wetterbedingungen und deren Entwicklung
Einhaltung vorgegebener Flugbahnparameter nach Instrumenten
Fliegen auf vorgegebenen Kursen über Grund nach Sicht
Standortbestimmung mit Hilfe von Funknavigationsinstrumenten
Führung des Flugdurchführungsplanes

Bestimmung der statischen Schwere im Flug und Trimmung

Bestimmung der Überhitzung („Superheat“)
Beurteilung der Massen von Ballast, Kraftstoff, Feuchtigkeit auf der Hülle
Rechnerische Ermittlung der statischen Schwere (Faustformeln)
„Erfliegen“ der statischen Schwere

Sinkflug

Normaler Sinkflug
Notsinkflug

Anflug

Einordnung in den Flugplatzverkehr
Anflug mit simuliertem Triebwerkausfall

Landungen

mit unterschiedlicher statischer Schwere (einschließlich Schwere < 0)
mit simuliertem Triebwerkausfall

Bodenmanöver/ Anlegen an den Mast/ Sicherung des Luftschiffes
Sprechfunkverkehr
Gebrauch der Klarlisten
Kommunikation und Zusammenwirken mit der Bodenmannschaft
Notverfahren

Triebwerksbrand/-ausfall
Rauch/Feuer im Führerraum/Passagierkabine/Frachtraum
Systemausfälle (Hüllendrucksystem, Hydrauliksystem, Elektrik, Instrumente, etc)
„Free ballooning“ (Ausfall der gesamten Antriebsanlage)
Notablassen des Traggases nach Notlandung und Evakuierung der Passagiere/Besatzung (Bergerolle)

Anmerkung: Alle Elemente der Flugausbildung sind auch Bestandteil der Nachtflugausbildung.
Anmerkung: Abweichungen von den oben genannten Ausbildungsinhalten aufgrund bauartbedingter Besonderheiten der in der Ausbildung verwendeten Luftschiffmuster werden mit dem Ausbildungshandbuch genehmigt.

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 8C Theoretische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Luftschiffführer
(zu § 11)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 144
1.
Die Abnahme der theoretischen Prüfung ist durch den Ausbildungsleiter des Ausbildungsbetriebes für den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Diese Prüfung ist eine schriftliche oder computergestützte Prüfung. Sie besteht aus den nachfolgend aufgeführten Fächern und ist in einem Gang innerhalb von 2 Tagen abzulegen.
Ort und Zeit der Prüfung bestimmt die zuständige Stelle.
Prüfungsfach (Sachgebiet) Prüfungszeit Minuten
1. Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften 60
2. Navigation  
2.1 Allgemeine Navigation 45
2.2 Funknavigation 45
2.3 Flugplanung 60
3. Meteorologie 60
4. Aerodynamik (Gaslehre, Aerostatik und Aerodynamik) 60
5. allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik  
5.1 Flugleistung 30
5.2 Beladung und Schwerpunkt 30
5.3 Luftschiffkunde 30
5.4 Elektrotechnik und Avionik 30
5.5 Instrumente 30
5.6 Triebwerke 30
6. Verhalten in besonderen Fällen 30
7. menschliches Leistungsvermögen 30
Gesamt: 570
2.
Die Prüfung ist bestanden, wenn alle Prüfungsfächer bestanden sind. Ein Prüfungsfach gilt als bestanden, wenn der Bewerber in diesem Fach mindestens 75% der möglichen Punktzahl erreicht hat.
3.
Eine praktische Sprechfunkprüfung am Boden ist gesondert durchzuführen, wenn der Bewerber nicht bereits Inhaber eines Flugfunkzeugnisses ist.
4.
Die Sprechprüfung von etwa 30 Minuten Dauer je Bewerber beinhaltet die praktische Abwicklung des Sprechfunkverkehrs unter der Annahme eines Fluges nach Sichtflugregeln in deutscher und englischer Sprache sowie das Lesen eines Textes in englischer Sprache und die Übersetzung ins Deutsche (BZF I). Die Abwicklung des Sprechfunkverkehrs kann für mehrere Bewerber zusammen durchgeführt werden.
5.
Eine Wiederholungsprüfung ist durch den Bewerber zu beantragen und umfasst alle bis dahin nicht bestandenen Prüfungsfächer.
6.
Ist die theoretische Prüfung nach 2 Wiederholungsprüfungen nicht erfolgreich abgelegt, ist eine erneute Ausbildung nach Maßgabe der zuständigen Stelle erforderlich.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 8D Praktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Luftschiffführer
(zu § 11)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 145 – 149
1.
Die Abnahme der praktischen Prüfung ist durch den Ausbildungsleiter des Ausbildungsbetriebes für den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
2.
Der Bewerber hat die praktische Prüfung auf einem in der Ausbildung verwendeten Luftschiff abzulegen. Das in der praktischen Prüfung verwendete Luftschiff muss den Anforderungen für die Durchführung der praktischen Prüfung genügen. Die Dauer des Fluges muss mindestens 90 Minuten betragen.
3.
Der Prüfer hat vor dem Flug das Prüfungsprogramm in den Grundzügen mit dem Bewerber zu besprechen.
4.
Der Bewerber muss das Luftschiff von dem Sitz aus führen, von dem er die Tätigkeit des verantwortlichen Piloten ausführen kann. Der Prüfungsflug ist so durchzuführen, als sei der Bewerber der einzige Pilot an Bord. Die Verantwortung für die Flugdurchführung richtet sich nach § 4 Abs. 4 LuftVG.
5.
Der Prüfer soll sich an der Durchführung des Fluges nicht beteiligen, es sei denn, dass ein Eingreifen aus Sicherheitsgründen oder zur Vermeidung von unannehmbaren Verzögerungen für andere Luftverkehrsteilnehmer erforderlich wird.
6.
Die Flugstrecke für wird vom Prüfer ausgewählt. Der Flug kann auf dem Startflugplatz oder einem anderen Flugplatz enden. Sofern möglich ist für die Planung der An- und Abflug eines Flugplatzes mit Flugverkehrskontrollstelle oder der Durchflug durch eine Kontrollzone vorzusehen. Der Bewerber ist für die Planung des Fluges verantwortlich und hat sicherzustellen, dass sich alle Ausrüstungsgegenstände und Unterlagen für die Durchführung des Fluges an Bord befinden.
7.
Sollte der Bewerber die praktische Prüfung aus für den Prüfer nicht gerechtfertigten Gründen abbrechen, ist die gesamte Prüfung zu wiederholen. Wird die Prüfung aus für den Prüfer gerechtfertigten Gründen abgebrochen, sind in einem weiteren Flug nur die nicht durchgeführten Abschnitte zu prüfen.
8.
Der Bewerber kann jede Übung und jedes Verfahren einmal wiederholen. Der Prüfer kann die Prüfung jederzeit abbrechen, wenn die fliegerischen Fähigkeiten des Bewerbers erkennen lassen, dass die gesamte Prüfung wiederholt werden muss.
9.
Der Bewerber hat folgende Fähigkeiten nachzuweisen:

Führen des Luftschiffes innerhalb der Betriebsgrenzen
ruhige und exakte Durchführung sämtlicher Übungen
gutes Urteilsvermögen und Verhalten als Luftfahrer (airmanship)
Anwendung von Kenntnissen aus der Luftfahrt und Kontrolle über das Luftschiff zu jedem Zeitpunkt des Fluges, so dass die sichere Durchführung eines Verfahrens oder einer Übung zu keiner Zeit ernsthaft gefährdet ist.
10.
Die einzelnen Übungen der praktischen Prüfung werden mit “bestanden” oder “nicht bestanden” bewertet. Wird in einem Prüfungsabschnitt eine Übung nicht bestanden, so gilt dieser Abschnitt als nicht bestanden. Wird mehr als ein Prüfungsabschnitt nicht bestanden, muss der Bewerber die gesamte Prüfung wiederholen. Ein Bewerber, der nur einen Prüfungsabschnitt nicht besteht, muss nur den nicht bestandenen Abschnitt wiederholen. Wird in der Wiederholungsprüfung ein Abschnitt nicht bestanden, ist die gesamte Prüfung zu wiederholen. Dies gilt auch für Abschnitte, die bei einem vorherigen Versuch bestanden wurden. Die gesamte Prüfung ist innerhalb von 24 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abzulegen.
11.
Nach einer nicht bestandenen praktischen Prüfung kann eine weitere Ausbildung erforderlich sein. Werden auch im zweiten Versuch nicht alle Abschnitte bestanden, ist die weitere Ausbildung von der zuständigen Stelle festzulegen. Die praktische Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
12.
Die folgenden Toleranzen stellen allgemeine Richtwerte dar. Turbulenzen, Flugeigenschaften und Flugleistungen des verwendeten Luftschiffmusters werden vom beauftragten Prüfer berücksichtigt:
a)   Steuerkurs:
- normaler Flug +- 10 Grad
- bei Beendigung von Kurven +- 15 Grad
b) Einhalten einer Funkstandlinie +- 5 Grad
c) Flughöhe +- 150 ft



Prüfungsnachweis

Praktische Prüfung zum Erwerb der
Lizenz für Luftschiffführer

Name und Vorname des Bewerbers: ..............................................
Anschrift: ...................................................................

I. Durchführung der Prüfung:

Luftschiffmuster: ................. Kennzeichen: .............................
Abflugort: ........................ Startzeit: ...............................
Zielort: .......................... Landezeit. ...............................
Blockzeit (ab Mast/an Mast): ......

II. Ergebnis der Prüfung
---------------------------------
I Bestanden/Nicht bestanden * I
---------------------------------

III. Bemerkungen



...................................... ....................................
Ort und Datum Unterschrift des Prüfers
...................................... ....................................
Prüfer-Nr. Name in Druckbuchstaben
* Nichtzutreffendes ist zu streichen

Wetterbedingungen:
------------------------------------------------------------------------------
Am Abflugort I Auf der Strecke I Am Zielort
------------------------------------------------------------------------------
I I
I I
I I
------------------------------------------------------------------------------


-------------------------------------------
Sitz des Prüfers: I Rechts I Links I Mitte I hinten I
-------------------------------------------

Bewertung der einzelnen Flugübungen

------------------------------------------------------------------------------
Prüfungsabschnitt/Übung I B/NB
------------------------------------------------------------------------------
1. Flugvorbereitung
------------------------------------------------------------------------------
2. Außen- und Innenkontrolle nach Klarliste
------------------------------------------------------------------------------
3. Anlassen der Triebwerke
------------------------------------------------------------------------------
4. Überprüfung der Triebwerke, Systeme und Anlagen
------------------------------------------------------------------------------
5. Ablegen vom Mast
------------------------------------------------------------------------------
6. Start
------------------------------------------------------------------------------
6.1 Normales Startverfahren
------------------------------------------------------------------------------
6.2 Notstartverfahren
------------------------------------------------------------------------------
6.3 Durchstarten
------------------------------------------------------------------------------
6.4 Start mit simuliertem Triebwerksausfall
------------------------------------------------------------------------------
7. Steigflug
------------------------------------------------------------------------------
7.1 Einhaltung der sicheren Steigflugbahn und Flugparameter
------------------------------------------------------------------------------
7.2 Übergang zum Horizontalflug
------------------------------------------------------------------------------
8. Flugübungen
------------------------------------------------------------------------------
8.1 Horizontalflug
------------------------------------------------------------------------------
8.2 Kurvenflug
------------------------------------------------------------------------------
8.3 Kurvenflug mit konstantem Radius um eine feste Landmarke
------------------------------------------------------------------------------
8.4 Orientierung, einschließlich Kleinorientierung
------------------------------------------------------------------------------
8.5 Windbestimmung
------------------------------------------------------------------------------
8.6 Beobachtung und Beurteilung der Wetterbedingungen und deren
Entwicklung
------------------------------------------------------------------------------
8.7 Einhaltung vorgegebener Flugbahnparameter nach Instrumenten
------------------------------------------------------------------------------
8.8 Tracking mit Hilfe von Flugnavigationsinstrumenten
------------------------------------------------------------------------------
8.9 Standortbestimmung mit Hilfe von Flugnavigationsinstrumenten
------------------------------------------------------------------------------
8.10 Führung des Flugdurchführungsplanes
------------------------------------------------------------------------------
9. Bestimmung der statischen Schwere im Flug
------------------------------------------------------------------------------
10. Sinkflug
------------------------------------------------------------------------------
10.1 Normaler Sinkflug
------------------------------------------------------------------------------
10.2 Notsinkflug
------------------------------------------------------------------------------
11. Anflug
------------------------------------------------------------------------------
11.1 Einordnung in den Flugplatzverkehr
------------------------------------------------------------------------------
11.2 Anflug mit simuliertem Triebwerkausfall
------------------------------------------------------------------------------
12. Landungen
------------------------------------------------------------------------------
12.1 - mit unterschiedlicher statischer Schwere
------------------------------------------------------------------------------
12.2 - mit simuliertem Triebwerkausfall
------------------------------------------------------------------------------
13. Bodenmanöver/ Anlegen an den Mast
------------------------------------------------------------------------------
14. Sprechfunkverkehr
------------------------------------------------------------------------------
15. Gebrauch der Klarlisten
------------------------------------------------------------------------------
16. Prüfung am Boden
------------------------------------------------------------------------------
16.1 Verhalten bei Triebwerksbrand
------------------------------------------------------------------------------
16.2 Verhalten bei Rauch/Feuer
------------------------------------------------------------------------------
16.3 Verhalten bei Systemausfällen
------------------------------------------------------------------------------
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 9A Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder
(zu § 12)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 150 – 152
Luftrecht

Internationale Abkommen und Organisationen
Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen
Nationalitäts- und Eintragungszeichen
Lizenzierung von Luftfahrtpersonal
Luftverkehrsregeln
Navigationsverfahren
Flugverkehrskontroll und –beratungsdienste
Flugplätze und Einrichtungen
Such- und Rettungsdienst
Sicherheit
Untersuchung von Flugunfällen
JAR-FCL
Nationale Gesetzgebung

Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse

Zelle und Systeme, Elektrik, Triebwerk, Notsysteme

Elektrotechnik
Triebwerktechnik
Notausrüstung
Flugwerk und Ausrüstung
Instrumente; Luftfahrzeuge; Hubschrauber

Fluginstrumente
Automatisches Flugregelsystem
Warn- und Aufzeichnungsausrüstung
Triebwerks- und Systemüberwachungsinstrumente

Flugleistung und Flugplanung

Beladung und Schwerpunkt

Dynamische Faktoren und Begrenzungen
Lastvielfaches
Berechnung der Schwerpunktlage
Flugplanung und –überwachung

Flugplanung Überlandflug
ICAO ATC Flugplan
Bearbeitung von Flugplanungsunterlagen
Flüge über See und zu weit entfernten Plätzen
Flugleistungen

Lufttüchtigkeitsanforderungen
Start-, Strecken- und Landeflugleistungen
Flugleistungsklassen
Definition der Geschwindigkeit (V(tief)X, V(tief)Y, V(tief)LE, V(tief)LO, V(tief)TOSS, V(tief)NO, V(tief)MIN, V(tief)MAX)

Menschliches Leistungsvermögen

Grundlagen Menschliche Faktoren
Grundlagen der Flugphysiologie und Erhaltung der Gesundheit
Grundlagen der Flugpsychologie

Meteorologie

Atmosphäre
Wind
Thermodynamik
Wolken und Nebel
Niederschlag
Luftmassen und Fronten
Drucksysteme
Klimalehre
Fluggefahren
Meteorologische Informationen

Navigation

Allgemeine Navigation

Grundlagen
Magnetismus und Kompass
Kartenkunde
Koppelnavigation
Funknavigation

Funknavigationseinrichtungen
Grundlagen Radar
Flächennavigationssysteme
Bodenunabhängige Navigationssysteme und Navigationssysteme mit äußerer Referenz

Flugbetriebliche Verfahren

Allgemeines
Besondere Verfahren und Gefahren
Notverfahren

Aerodynamik

Unterschall Aerodynamik
Strömungsgesetze

Laminare und turbulente Strömung
Grenzschicht
Bernoullische Gleichung, Venturi-Effekt
Auftrieb

Auftriebstheorien
Auftriebsbeiwert
Auftriebsberechnungen
Widerstand

Induzierter Widerstand
Stirnflächenwiderstand
Reibungswiderstand und Interferenzwiderstand
Widerstandsbeiwert
Bodeneffekt
Tragflügelprofile und Flügelformen
Anstellwinkel, Einstellwinkel
Hubschrauber Aerodynamik

Drehmomentausgleich
Bewegung der Rotorblätter (Schlagen, Schwenken)
Kräfte am Rotorblatt
Auftriebsverteilung
Autorotation
Stabilität
Bodenresonanz
Entstehung des Wirbelrings
Steuerungssystematik (Nicken, Rollen, Gieren)
Schlagen der Rotorblattgriffe gegen den Rotormast (mast bumping)

Sprechfunkverkehr

Definitionen
Grundsätze der Wellenausbreitung
Allgemeine Verfahren
Verfahren bei Ausfall der Funkverbindung
Not- und Dringlichkeitsverkehr
Frequenzverwaltung

Allgemeine Flugsicherheit

Notausrüstung und deren Gebrauch

Feuerlöscher
Triebwerksbrand, Feuer in der Kabine
Enteisungsanlagen, Eisverhütung
Vorsichtsmaßnahmen beim Betanken
Gefahrgut
Wirbelschleppen
Hindernisse, Leitungen
Windscherung, Start, Anflug und Landung
Noträumung des Hubschraubers

Notlandung
Notwasserung
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 9B Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder
(zu § 12)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 153 – 155
Die praktische Einweisung und Ausbildung gliedert sich in folgende Teile:

Fliegerische Einweisung
Technische Ausbildung

Die fliegerische Einweisung kann mit der Ausbildung von Bewerbern für eine Lizenz für Berufspiloten kombiniert werden, wenn diese Flüge mit Fluglehrer durchgeführt werden oder die Bestimmungen des § 117 Abs. (3) LuftPersV erfüllt sind. Der in der praktischen Ausbildung verwendete Hubschrauber muss für die Ausbildung geeignet sein.
Fliegerische Einweisung
Die fliegerische Einweisung erfolgt in einem Umfang von mindestens 45 Stunden.
Kleinorientierung in verschiedenen Höhen

Terrestrische Navigation mit Karten unterschiedlichen Maßstabes
Luftraumbeobachtung
Technische Überwachung und Bedienung des Hubschraubers

Überlandflug mit Landungen auf Landeplätzen, militärischen Flugplätzen und Verkehrsflughäfen

Orientierung einschl. Kleinorientierung
Bestimmung von

Wind
Geschwindigkeit über Grund
Voraussichtlicher Ankunftszeit (ETA)
Überflugzeit (ETO)
Kraftstoffverbrauch
Letzter möglicher Umkehrpunkt (Point of no return)
Entnahme von Daten aus den an Bord befindlichen Flugsicherungsunterlagen sowie deren Auswertung

Wahrnehmung der Aufgaben eines Flugtechnikers bei Außenlandungen

Bestimmung der Windrichtung
Unterstützung des Hubschrauberführers bei der Beurteilung von Anflugrichtung und Landeplatzbeschaffenheit
Beurteilung und Überwachung der Hindernisfreiheit an der dem Piloten abgewandten Seite des Hubschraubers

Wahrnehmung der Aufgaben eines Flugtechnikers während des Höhenfluges

Orientierung
Beobachtung eines möglichen Eisansatzes

Wahrnehmung der Aufgaben eines Flugtechnikers während des Nachtfluges

Bedienen der Kabinen- und Instrumentenbeleuchtung
Bedienung der Scheinwerfer

Die fliegerische Einweisung ist um eine technische Ausbildung zur Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten eines Flugtechnikers zur Wartung, Pflege und Instandhaltung des Hubschraubers, sowie zur Störungssuche und -behebung am Boden zu ergänzen.
Technische Ausbildung
Allgemeine Einweisung

Sicherheitsbestimmungen
Hallen- und Werkstattordnung
Brandschutz
Instandhaltungsbetriebshandbuch
Handbuch für Qualitätsmanagement
Verbrauchsmaterial

Vor- und Nachbereitung des Hubschraubers

Einweisung in die Bordpapiere
Bewegung des Hubschraubers am Boden
Be- und Enttankung
Cockpiteinweisung
Vorflugkontrolle
Tageskontrolle
Meldeverfahren bei Beanstandungen

Standardverfahren

Einheiten im Messwesen
Grundlagen des Messens elektrischer und mechanischer Größen
Grundlagen des Prüfens
Eigenschaften der in der Luftfahrt gebräuchlichen Werkstoffe
Schutzmaßnahmen für Sicherheit und Gesundheit beim Arbeiten am Fluggerät beachten

Einweisung in die Dokumentation des Luftfahrzeuges

Wartungsunterlagen
Technische Akte

Grundfertigkeiten

Drahtsicherungen
Splintsicherungen
Blechsicherungen
Schraubverbindungen
Seilverbindungen

Wartungsdienst

Einweisung in die Wartung bis zum Umfang der ersten größeren Kontrolle
Einweisung in Sonderkontrollen nach Baugruppenwechsel

Einweisung in den Ein- und Ausbau von Hauptbaugruppen, z.B.:

Triebwerk
Hauptrotorblätter
Hauptrotorkopf
Mechanische Baugruppen
Heckrotorkopf
Heckrotorblätter

Einstellungen / Prüfungen

Triebwerksdrehzahl
Anlasstemperatur
Einstellwinkel der Hauptrotorblätter
Grundeinstellung des Heckrotors
Bordnetzspannung
Prüfung der Hydraulikanlage
Prüfung der Steuerungsanlage

Einsatzausrüstung

Ein- und Ausbau von Sonderausrüstung
Funktionsprüfung

Prüfungen bei drehendem Rotor

Blattspurlauf,
Dynamisches Auswuchten des Haupt- und Heckrotors
Schwingungsmessung Triebwerk

Störungssuche und –behebung

Störungen beim Anlassen
Störungen in musterspezifischen Systemen

Diese Ausbildung kann entfallen, wenn der Bewerber um eine Lizenz für Flugtechniker auf Hubschraubern der Polizeien des Bundes und der Länder eine abgeschlossene Berufsausbildung als Fluggerätmechaniker und eine musterspezifische Einweisung für das Hubschraubermuster, auf dem er seine Tätigkeit ausüben soll, nachweisen kann.

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 9C Theoretische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder
(zu § 12)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 156
1.
Die Abnahme der theoretischen Prüfung ist durch den Ausbildungsleiter des Ausbildungsbetriebes/Ausbildungseinrichtung für den Bewerber bei der zuständige Stelle zu beantragen.
2.
Diese Prüfung ist schriftlich in den nachfolgend genannten Fächern abzulegen. Die in der Tabelle genannten Bearbeitungszeiten dürfen nicht überschritten werden. Mehrere Prüfungsfächer können zusammengefasst werden.
Fach max. Bearbeitungszeit in Std.
Luftrecht 1:00
Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse 1:30
Flugleistung und -planung 2:00
Menschliches Leistungsvermögen 0:30
Meteorologie 1:00
Navigation 1:00
Betriebliche Verfahren 0:45
Aerodynamik 0:45
Sprechfunkverkehr Keine Prüfung Sprechfunkverkehr, da alle FT mindestens BZF I, ggf. auch AZF erwerben.
3.
Ein Prüfungsfach gilt als bestanden, wenn der Bewerber in diesem Fach mindestens 75% der möglichen Punktzahl erreicht hat. Punkte dürfen nur für die richtige Antwort vergeben werden.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 9D Praktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder
(zu § 12)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 157 – 161
1.
Die Abnahme der praktischen Prüfung ist durch den Ausbildungsleiter des Ausbildungsbetriebes für den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen. Die praktische Prüfung umfasst eine fliegerische Prüfung und eine technische Prüfung. Jeder Prüfungsteil kann für sich einmal wiederholt werden.
2.
Der Bewerber hat die praktische Prüfung auf einem in der Ausbildung verwendeten Hubschraubermuster abzulegen. Der in der praktischen Prüfung verwendete Hubschrauber muss den Anforderungen für die Durchführung der praktischen Prüfung genügen. Die Dauer des Fluges soll etwa 60 Minuten betragen.
3.
Der Prüfer hat vor dem Flug das Prüfungsprogramm in den Grundzügen mit dem Bewerber zu besprechen.
4.
Der Bewerber nimmt einen Sitz im Hubschrauber ein, von dem er die Tätigkeit des Flugtechnikers ausführen kann. Der Prüfungsflug ist so durchzuführen, als sei der Bewerber der einzige Flugtechniker an Bord. Die Verantwortung für die Flugdurchführung richtet sich nach § 4 Abs. 4 LuftVG.
5.
Die Flugstrecke für den Überlandflug wird vom Prüfer ausgewählt. Der Flug kann auf dem Startflugplatz oder einem anderen Flugplatz enden. Sofern möglich ist für die Planung und Durchführung des Überlandfluges der An- und Abflug eines Flugplatzes mit Flugverkehrskontrollstelle oder der Durchflug durch eine Kontrollzone vorzusehen. Der Bewerber ist für die Planung des Fluges verantwortlich und hat sicherzustellen, dass sich alle Ausrüstungsgegenstände und Unterlagen für die Durchführung des Fluges an Bord befinden. Der Überlandflug kann, in Absprache mit dem Bewerber und dem Prüfer, als gesonderter Flug durchgeführt werden.
6.
Aus jedem Abschnitt der technischen Prüfung ist mindestens ein Unterpunkt zu prüfen. Alle geprüften Unterpunkte müssen bestanden sein, um die technische Prüfung zu bestehen. Besteht der Bewerber die technische Prüfung in einem der fett gedruckten Unterpunkte nicht, ist die gesamte technische Prüfung zu wiederholen. In allen anderen Fällen ist die Prüfung des entsprechenden Abschnittes zu wiederholen.
7.
Sollte der Bewerber die praktische Prüfung aus für den Prüfer nicht gerechtfertigten Gründen abbrechen, ist die gesamte Prüfung zu wiederholen. Wird die Prüfung aus für den Prüfer gerechtfertigten Gründen abgebrochen, sind in einer weiteren Prüfung nur die nicht durchgeführten Abschnitte zu prüfen.
8.
Der Bewerber kann jede Übung und jedes Verfahren einmal wiederholen. Der Prüfer kann die Prüfung jederzeit abbrechen, wenn die Fähigkeiten des Bewerbers erkennen lassen, dass die gesamte Prüfung wiederholt werden muss.
                             Prüfungsnachweis
Praktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Flugtechniker auf
Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder

Name: ............................... Vorname: .............................
Strasse: ............................ Wohnort: .............................

I. Fliegerische Prüfung
Hubschraubermuster: ................ Kennzeichen: ......................
Startort: ................ Landeort: .........................
Startzeit: ................ Landezeit: ........................
Flugdauer: ....................

-------------- --------------
I links I I I links I I
Sitz des Prüfers: -------------- Sitz des Bewerbers: --------------
I rechts I I I hinten I I
-------------- --------------

Ergebnis der Prüfung:
---------------------------------
I Bestanden/Nicht bestanden * I
---------------------------------

.................................... ................................
Ort und Datum Unterschrift des Prüfers
.................................... ................................
Prüfer-Nr. Name in Druckbuchstaben

II. Technische Prüfung

Ergebnis der Prüfung:
---------------------------------
I Bestanden/Nicht bestanden * I
---------------------------------

.................................... ................................
Ort und Datum Unterschrift des Prüfers
.................................... ................................
Prüfer-Nr. Name in Druckbuchstaben
* Nichtzutreffendes ist zu streichen

I. Fliegerische Prüfung

-------------
I Bewertung
------------------------------------------------------------------------------
Inhalt I Aufgabe I B/NB
------------------------------------------------------------------------------
1. Flugvorbereitung: I I
Streckenunterlagen, Kartenvorbereitung, I I
Auswertung der Wetter- und I I
Flugsicherungsberatung, Erstellung des I I
Flightlogs, Flugabfertigung, Betankung, I I
Beladung, Erklärung der an Bord I I
befindlichen Rettungs- und I I
Sicherheitsausrüstung, Vorlage und I I
Erläuterung der Borddokumente. I I
------------------------------------------------------------------------------
2. Vor- und Nachflugkontrolle I I
(einschl. Kontrollen bei I I
Zwischenlandungen) I I
------------------------------------------------------------------------------
3. Luftraumbeobachtung I I
------------------------------------------------------------------------------
4. Orientierung einschl. I I
Kleinorientierung I I
------------------------------------------------------------------------------
5. Technische Überwachung und I I
Bedienung des Hubschraubers I I
(Instrumente, Bedienung der Funk- und I I
Navigationsgeräte, sonstige Systeme) I I
------------------------------------------------------------------------------
6. Bestimmung von GS, ETA, ATA, I I
Kraftstoffverbrauch, Wind, I I
Restflugzeit. I I
------------------------------------------------------------------------------
7. Crew Coordination I I
------------------------------------------------------------------------------
8. Durchführung des Funkverkehrs I I
------------------------------------------------------------------------------

II. Technische Prüfung

1. Sicherheitsbestimmungen bei der Instandhaltung und beim Betrieb von
Hubschraubern

-------------
I Bewertung
------------------------------------------------------------------------------
Inhalt I Aufgabe I B/NB
------------------------------------------------------------------------------
1.1 Landeplatzbenutzungsordnung I I
------------------------------------------------------------------------------
1.2 Hallen- und Werkstattordnung, I I
Unfallverhütungsvorschriften I I
------------------------------------------------------------------------------
1.3 Brandschutz I I
------------------------------------------------------------------------------
1.4 Abstellen und Sichern des I I
Hubschraubers, Abdecken des I I
Hubschraubers I I
------------------------------------------------------------------------------
1.5 Bewegen am Boden, Bodentransportgerät, I I
------------------------------------------------------------------------------
1.6 Benutzung von externen Stromquellen I I
und Geräten I I
------------------------------------------------------------------------------
1.7 Gebrauch von Betriebs- und Hilfsstoffen, I I
Sicherheitsdatenblätter I I
------------------------------------------------------------------------------

2. Vor- und Nachbereitung des Hubschraubers

-------------
I Bewertung
------------------------------------------------------------------------------
Inhalt I Aufgabe I B/NB
------------------------------------------------------------------------------
2.1 Be- und Enttanken I I
------------------------------------------------------------------------------
2.2 Auffüllen und Ablassen sonstiger I I
Betriebsstoffe, Zugabe von I I
Enteisungsmittel I I
------------------------------------------------------------------------------
2.3 Bedeutung und Anwendung der an Bord I I
mit zu führenden Betriebsunterlagen: I I
------------------------------------------------------------------------------
- Flughandbuch I I
- Eintragungsschein I I
- Lufttüchtigkeitszeugnis I I
- Nachprüfschein I I
- Lfz-Bordbücher I I
- FT - Zeugnis I I
- Lärmschutzzeugnis I I
------------------------------------------------------------------------------
2.4 Betriebsinterne Unterlagen: I I
(z.B. Übergabenachweis, Cycleliste) I I
------------------------------------------------------------------------------

3. Systemkenntnisse von Baugruppen / Bauteilen

-------------
I Bewertung
------------------------------------------------------------------------------
Inhalt I Aufgabe I B/NB
------------------------------------------------------------------------------
3.1 Triebwerk I I
------------------------------------------------------------------------------
3.2 Zelle, Flugwerk, automatische I I
Flugregelungsanlage I I
------------------------------------------------------------------------------
3.3 Elektrik, Avionik I I
------------------------------------------------------------------------------

4. Arbeiten gemäß Herstelleranweisungen

-------------
I Bewertung
------------------------------------------------------------------------------
Inhalt I Aufgabe I B/NB
------------------------------------------------------------------------------
4.1 Wartungsarbeiten I I
------------------------------------------------------------------------------
4.2 Sonderkontrollen I I
------------------------------------------------------------------------------
4.3 Austausch von Baugruppen / Bauteilen I I
------------------------------------------------------------------------------
4.4 Dokumentation: I I
- Struktur / Zelle I I
- Triebwerk I I
- Sonderausrüstung I I
- SB, LS, LTA, I I
------------------------------------------------------------------------------

5. Zusatzausrüstung (soweit gem. Flughandbuch zugelassen)

-------------
I Bewertung
------------------------------------------------------------------------------
Inhalt I Aufgabe I B/NB
------------------------------------------------------------------------------
5.1 Ein- und Ausbau I I
------------------------------------------------------------------------------
5.2 Funktionsprüfung I I
------------------------------------------------------------------------------
5.3 Betriebsvorschriften I I
------------------------------------------------------------------------------
5.4 Wartung I I
------------------------------------------------------------------------------


6. Gebrauch von Sonderwerkzeugen und Messmitteln

-------------
I Bewertung
------------------------------------------------------------------------------
Inhalt I Aufgabe I B/NB
------------------------------------------------------------------------------
6.1 Umrechnung von Einheiten im I I
Messwesen I I
------------------------------------------------------------------------------
6.2 Anwendung I I
elektrischer/elektronischer Mess- und I I
Auslesegeräte I I
------------------------------------------------------------------------------
6.3 Gebrauch von Drehmomentschlüsseln I I
und Tensiometer I I
------------------------------------------------------------------------------


7. Einstellarbeiten / Prüfungen

-------------
I Bewertung
------------------------------------------------------------------------------
Inhalt I Aufgabe I B/NB
------------------------------------------------------------------------------
7.1 Flugsteuerung I I
------------------------------------------------------------------------------
7.2 Hydraulikanlage, Rotorbremsanlage I I
------------------------------------------------------------------------------
7.3 Bordelektrik (z.B. Generatorspannung,) I I
------------------------------------------------------------------------------
7.4 Triebwerk (z.B: RPM, EGT) I I
------------------------------------------------------------------------------
7.5 Kraftstoffanlage I I
------------------------------------------------------------------------------
7.6 Spänewarnanlage (Magnetstopfen Zelle, I I
Triebwerk) I I
------------------------------------------------------------------------------
7.7 Schwingungs- und Dämpfungssystem I I
------------------------------------------------------------------------------

8. Cockpit

-------------
I Bewertung
------------------------------------------------------------------------------
Inhalt I Aufgabe I B/NB
------------------------------------------------------------------------------
8.1 Allgemeine Anzeigen I I
------------------------------------------------------------------------------
8.2 Testfunktionen I I
------------------------------------------------------------------------------
8.3 Umschaltfunktionen I I
------------------------------------------------------------------------------
8.4 Ausleseverfahren und Bearbeitung I I
musterspezifischer Fehlermeldungen, I I
------------------------------------------------------------------------------

9. Störungssuche und –behebung

-------------
I Bewertung
------------------------------------------------------------------------------
Inhalt I Aufgabe I B/NB
------------------------------------------------------------------------------
9.1 Flugwerk I I
------------------------------------------------------------------------------
9.2 Triebwerk I I
------------------------------------------------------------------------------
9.3 Ausrüstung I I
------------------------------------------------------------------------------


10. Behandlung ausgebauter Geräte und Bauteile

-------------
I Bewertung
------------------------------------------------------------------------------
Inhalt I Aufgabe I B/NB
------------------------------------------------------------------------------
10.1 Kennzeichnung, Lagerung I I
------------------------------------------------------------------------------
10.2 Überprüfung, Reinigung I I
------------------------------------------------------------------------------
10.3 Versand I I
------------------------------------------------------------------------------
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 10A Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Kunstflugberechtigung
(zu § 13)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 162 – 164
Die Kunstflugausbildung von Flugzeugführern, Hubschrauberführern und Segelflugzeugführern ist auf Luftfahrzeugen durchzuführen, die für den Kunstflug zugelassen sind. Die in der praktischen Ausbildung verwendeten Luftfahrzeuge müssen mit einem Doppelsteuer ausgerüstet und für die Ausbildung geeignet sein. Mit Zustimmung der zuständigen Behörde können Teile der Ausbildung auf Flugzeugen, Reisemotorseglern oder Segelflugzeugen durchgeführt werden. Die nachfolgend aufgeführten Ausbildungsinhalte sind für den Erwerb der Kunstflugberechtigung für Hubschrauberführer in Abstimmung mit der für den Ausbildungsbetrieb/die Ausbildungseinrichtung zuständigen Erlaubnisbehörde sinngemäß anzuwenden. Mit Hubschraubern aus technischen Gründen oder Bauart bedingt nicht durchführbare Ausbildungsinhalte sind in der Ausbildung auf Flugzeugen mit Fluglehrer durchzuführen.
Theoretische Einweisung

Rechtliche Bestimmungen
Sicherheitsmindesthöhe
Flugplan
Kunstflugräume
Einweisung in das Rettungssystem
Menschliche Belastbarkeit (in Ergänzung zu HPL)
Unterweisung in Rettungsmanöver (Notfallstandards), Beenden von

Rückensteilspirale
Orientierungsverlust im Rückenflug
Einsatz von Bremsklappen
Rückwärts-Slide
Figurenabbruch

Anmerkung: Die theoretische Einweisung ist vor Beginn der praktischen Ausbildung durchzuführen und in der Anmeldung zur Abnahme der praktischen Prüfung zu dokumentieren. Die Dauer der theoretischen Einweisung soll 60 Minuten nicht unterschreiten.
Praktische Ausbildung
Die Übungen sind zunächst mit Lehrer und danach im Alleinflug durchzuführen. Das Ziel ist die sichere Beherrschung der Kunstflugfiguren und die richtige Reaktion bei Fehlern.
Zu Beginn der Flugausbildung muss sich der Bewerber mit dem für die Ausbildung und Prüfung vorgesehenen Luftfahrzeugmuster im Normalflug und in überzogenen Flugzuständen vertraut machen. Das Luftfahrzeug ist dabei in allen zugelassenen Geschwindigkeitsbereichen zu fliegen. Die Einweisung ins Trudeln muss vor dem ersten Alleinflug zum Üben der Kunstflugfiguren erfolgen.
Bodeneinweisung

Handhabung des Rettungsfallschirms/Rettungssystems
Erklärung des Flugzeugmusters

Erläuterungen anhand des Flughandbuches des jeweiligen Luftfahrzeuges
Erklärung des V-n-Diagramms sowie des Lastvielfachen
Einweisung in Sicherheitsgrenzen bei Überlastung
Trimmplan
Einweisung in den Führerraum
Überprüfung der Flugklarheit des Luftfahrzeuges gemäß Klarliste und mit Hilfe der Bordpapiere
Überprüfung vor jedem Start

Zusätzliche Überprüfung für den Kunstflug gemäß Klarliste
Kunstflugkonfiguration
Richtiges Anschnallen

Einweisung in besondere Flugzustände (Gefahreneinweisung)
Überziehen

Überziehverhalten

Normalflug

Langsamflug
Erfliegen der Mindestfahrt

ohne Klappen
mit verschiedenen Klappenstellungen
mit und ohne Motorkraft
High-Speed-Stall

Sackflug

Richtiges Beenden des Sackfluges durch Verringerung des Anstellwinkels
Erkennen des Abreißens der Strömung und Wirkung des Seitenruders nach Strömungsabriss und beim Abkippen
Richtiges Beenden des Abkippens durch Gegenseitenruder und Verringerung des Anstellwinkels

Schiebeflug

Schiebeflugzustände im Langsamflug
Wiederholung der Übung des Überziehens bei Schiebeflugzuständen
Richtiges Beenden des Abkippens bzw. des Trudelns
Langsamflug und Schiebeflugzustände im Kurvenflug

Rückenflug

Orientierung im Rückenflug
Horizontalflug in Rückenlage mit mindestens 45 Grad Richtungsänderung
Steigflug in Rückenlage
Sinkflug in Rückenlage
Erkennen und Beenden von Gefahrensituationen
Überziehen (sofern das Luftfahrzeug dies erlaubt)
Sackflugzustände im Rückenflug (sofern das Luftfahrzeug dies erlaubt)

Trudeln

Einleiten aus Horizontalfluglage gemäß Flughandbuch
Beenden unter Berücksichtigung der besonderen Eigenarten und der Nachdreheigenschaften des jeweiligen Luftfahrzeugmusters
Vorzeitiges Beenden oder Nachdrehen (innerhalb der vom Hersteller vorgegebenen Grenzen) durch Nachsteuern korrigieren
Einleiten und Ausleiten über der Grundlinie
Richtiges Beenden des Trudelns

Flugausbildung
Anmerkung: Die Übungen sollen über einer markanten, möglichst geraden Grundlinie geflogen werden. Vor Beginn und immer wieder auch während der Übungen ist der Luftraum zu beobachten. Es ist darauf zu achten, dass der Kunstflugraum und die Grundrichtung eingehalten werden.
Bei den Übungen und Kunstflugfiguren ist der Gashebel so zu bedienen, dass ein Überdrehen des Motors vermieden, aber auch immer die beste und wirtschaftlichste Leistung erzielt wird. Die für die jeweiligen Kunstflugfiguren maßgebenden Geschwindigkeiten sind dem Flughandbuch des in der Ausbildung verwendeten Luftfahrzeuges zu entnehmen.
Überschlag (Looping)
Überschlag (Looping) aus Normalfluglage nach oben
Turn
Luftfahrzeug steigt senkrecht in die Höhe, verliert dabei immer mehr an Fahrt. Wenn der Stillstand fast erreicht ist, Luftfahrzeug rechts oder links um die Hochachse fächerartig drehen, bis Nase senkrecht nach unten steht Senkrechter Sturzflug in derselben Bahn, in der das Luftfahrzeug gestiegen ist langsam abfangen
Anmerkung: Turns mit motorgetriebenen Luftfahrzeugen werden grundsätzlich unter Berücksichtigung der Motordrehrichtung durchgeführt. Turns in die Gegenrichtung sind in der Ausbildung zu demonstrieren, auf die Unterschiede ist hinzuweisen.
Gesteuerte Rolle
Gesteuerte Rolle rechts und links
Abschwung (Rollenkehre)
Luftfahrzeug aus Horizontalfluglage mit einem Steigwinkel von 30 bis 45 Grad je nach Luftfahrzeugmuster hochziehen
Halbe gesteuerte Rolle (rechts und links) in Rückenlage
5/8 Überschlag (Looping) nach unten
Aufschwung (Immelmann)
Halber Überschlag (Looping) aus Normalfluglage nach oben
Mit halber gesteuerter Rolle (rechts und links) aus Rückenlage in Normalfluglage
Üben des Prüfungsprogramms rechts und links
Üben des Prüfungsprogramms im Alleinflug

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 10B Praktische Prüfung zum Erwerb der Kunstflugberechtigung
(zu § 13)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 165 – 168
1.
Die Abnahme der praktischen Prüfung ist durch den Ausbildungsleiter des Ausbildungsbetriebes/der Ausbildungseinrichtung für den Bewerber bei der für den Ausbildungsbetrieb/die Ausbildungseinrichtung zuständigen Stelle zu beantragen. Mit der Anmeldung ist die Durchführung der theoretischen Einweisung mit Angabe der Stundenzahl zu bescheinigen.
2.
Der Bewerber hat die praktische Prüfung auf einem in der Ausbildung verwendeten Luftfahrzeugmuster aus der in der Ausbildung verwendeten Luftfahrzeugklasse abzulegen. Der Prüfer entscheidet im eigenen Ermessen, ob die Prüfungsflüge vom Boden aus beurteilt werden oder ob er an dem Prüfungsflug teilnehmen will. In letzterem Fall muss sich der Prüfer davon überzeugen, dass der Bewerber das Prüfungsprogramm vor dem Prüfungsflug im Alleinflug durchgeführt hat. Das in der praktischen Prüfung verwendete Luftfahrzeug muss den Anforderungen für die Durchführung der praktischen Prüfung genügen.
3.
Der Prüfer hat vor dem Flug das Prüfungsprogramm in den Grundzügen mit dem Bewerber zu besprechen.
4.
Der Bewerber muss das Luftfahrzeug von dem Sitz aus führen, von dem er die Tätigkeit des verantwortlichen Piloten ausführen kann.
5.
Sollte der Bewerber die praktische Prüfung aus für den Prüfer nicht gerechtfertigten Gründen abbrechen, ist die gesamte Prüfung zu wiederholen. Wird die Prüfung aus für den Prüfer gerechtfertigten Gründen abgebrochen, sind in einem weiteren Flug nur die nicht durchgeführten Abschnitte zu prüfen.
6.
Die Prüfung besteht aus einer festgelegten Reihe von Kunstflugfiguren, die in korrekter Reihenfolge nacheinander zu fliegen sind. Die festgelegte Reihe der Kunstflugfiguren hat grundsätzlich alle Kunstflugfiguren mit allen Drehrichtungen nach links und rechts zu umfassen (Ausnahme: Bei motorgetriebenen Luftfahrzeugen sind alle Turns unter Berücksichtigung der Motordrehrichtung in die gleiche Richtung durchzuführen). Der Prüfer kann die Prüfung jederzeit abbrechen, wenn die fliegerischen Fähigkeiten des Bewerbers erkennen lassen, dass die gesamte Prüfung wiederholt werden muss.
7.
Der Bewerber hat folgende Fähigkeiten nachzuweisen:

ruhige und exakte Durchführung aller Kunstflugfiguren in festgelegter Reihe
Fliegen des Prüfungsprogramms entlang der Grundlinie
Wiederaufnahme der Orientierung bei fehlerhaften Kunstflugfiguren
Anwendung von Kenntnissen aus der Luftfahrt und Kontrolle über das Luftfahrzeug zu jedem Zeitpunkt des Fluges, so dass die erfolgreiche Durchführung der Kunstflugfiguren und des Prüfungsprogramms zu keiner Zeit ernsthaft gefährdet ist.
8.
Die einzelnen Kunstflugfiguren der praktischen Prüfung werden mit ” bestanden ” (b) oder ” nicht bestanden ” (nb) bewertet. Wird innerhalb einer festgelegten Reihe der Kunstflugfiguren eine Kunstflugfigur nicht bestanden, so gilt diese Kunstflugfigur als nicht bestanden und ist zu wiederholen. Wird mehr als eine Kunstflugfigur nicht bestanden, ist die gesamte Reihe nicht bestanden, und der Bewerber muss die gesamte Prüfung wiederholen. Mit Zustimmung des Prüfers kann der Bewerber die nicht bestandene Kunstflugfigur oder das Prüfungsprogramm im direkten Anschluss an die Prüfung einmal wiederholen.
                             Prüfungsnachweis
Praktische Prüfung zum Erwerb der Kunstflugberechtigung

Name und Vorname des Bewerbers: ..................................
Wohnsitz: ........................................................
Lizenz-Nr.: ..........................

II. Durchführung der Prüfung

Luftfahrzeugmuster: .............. Kennzeichen: ....................
Prüfungsort: .............................

------------------------------------------------------------------------------
Prüfungsflug I Datum I Startzeit I Landezeit I Flugdauer I Beurteilung
------------------------------------------------------------------------------
Prüfungsflug I I I I I
I I I I I
------------------------------------------------------------------------------
Wiederholung I I I I I
Prüfungsflug I I I I I
------------------------------------------------------------------------------


III. Gesamtbeurteilung der Prüfung

-------------------------------
I Bestanden/Nicht bestanden * I
-------------------------------

IV. Bemerkungen



............................ ..................................
Ort und Datum Unterschrift des Prüfers
............................ ..................................
Prüfer-Nr. Name in Druckbuchstaben
* Nichtzutreffendes ist zu streichen

Bewertung der Kunstflugfiguren Bestanden = b / Nicht bestanden = nb
------------------------------------------------------------------------------
Prüfungsflug I B/NB I I Wiederholung Prüfungsflug I B/NB
------------------------------------------------------------------------------
1. Überschlag (Looping) I I Richtung I Überschlag (Looping) I
I I Querlage I I
I I Radius I I
------------------------------------------------------------------------------
2. Aufschwung rechts I I Richtung I Aufschwung rechts I
(Immelmann) I I Querlage I (Immelmann) I
I I Radius I I
------------------------------------------------------------------------------
3. Rolle links I I Richtung I Rolle links I
I I Höhe I I
I I Zeit I I
------------------------------------------------------------------------------
4. Turn rechts I I Richtung I Turn rechts I
I I Steig- I I
I I winkel I I
------------------------------------------------------------------------------
5. Rolle rechts I I Richtung I Rolle rechts I
I I Höhe I I
I I Zeit I I
------------------------------------------------------------------------------
6. Turn links I I Richtung I Turn links I
I I Steig- I I
I I winkel I I
------------------------------------------------------------------------------
7. Abschwung (Rollen- I I Richtung I Abschwung (Rollenkehre) I
kehre) rechts I I Steig- I rechts I
I I winkel I I
I I Steighöhe I
I I 1/2 Rolle I
------------------------------------------------------------------------------
8. Überschlag (Looping) I I Richtung I Überschlag (Looping) I
I I Kreis- I I
I I bahn I I
------------------------------------------------------------------------------
9. Aufschwung links I I Richtung I Aufschwung links I
(Immelmann) I I Querlage I (Immelmann) I
I I Radius I I
------------------------------------------------------------------------------
10. Abschwung (Rollen- I I Richtung I Abschwung (Rollenkehre) I
kehre) links I I Steig- I links I
I I winkel I I
I I Steighöhe I
I I 1/2 Rolle I
------------------------------------------------------------------------------

Zulässige Abweichungen vom vorstehenden Programm:
Motorgetriebene Luftfahrzeuge: Alle Turns in gleicher Drehrichtung unter Berücksichtigung der Motordrehrichtung;
Segelflugzeuge: Die Kunstflugfiguren Überschlag (Looping), Aufschwung (Immelmann) und Abschwung (Rollenkehre) sind nur einmal zu fliegen, die mit Auf- und Abschwung verbundenen halben Rollen sind in unterschiedliche Richtungen auszuführen (Prüfungsprogramm-Nummern: 1 – 10 – 2 – 4 – 3 – 6 – 5)
Hubschrauber: Das Prüfungsprogramm ist auf die technisch bedingten Möglichkeiten des Hubschraubers abzustimmen. Es müssen mindestens drei Kunstflugfiguren mit beiden Drehrichtungen (rechts und links) geflogen werden.
Einhaltung des Kunstflugraums:

Prüfungsflug …………………… Wiederholung …………………..

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 11 Lehrplan für die praktische Einweisung zum Erwerb der Schleppberechtigung
(zu § 14)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 169 – 171
Einweisung
Die Einweisung zum Erwerb der Berechtigung zum Schleppen von Luftfahrzeugen oder anderer Gegenständen mit Luftfahrzeugen besteht aus einer Einweisung am Boden und einer Flugeinweisung. Die Einweisung am Boden muss der Flugeinweisung vorausgehen. Die Flugeinweisung soll bei unterschiedlichen Windverhältnissen durchgeführt werden. Das in der praktischen Ausbildung verwendete Luftfahrzeug muss für die Ausbildung geeignet sein.
Bodeneinweisung

Einweisen des Bewerbers in den Startvorgang bei Berücksichtigung der zu schleppenden Last
Einweisung in die verwendeten Signale und Zeichen der Helfer am Boden
Funkverkehr

Schleppen von Luftfahrzeugen oder anderen Gegenständen

Anpassen der Schleppgeschwindigkeit an die Geschwindigkeit des zu schleppenden Luftfahrzeugs oder des anderen Gegenstandes
Hinweis auf die ggf. wesentlich verminderte Reisegeschwindigkeit des Schleppflugzeuges und die Auswirkungen auf die Flugleistungen
Beachten der Angaben zum Schleppen in den Flug- und Betriebshandbüchern der beteiligten Luftfahrzeuge (Anhängelast, Sollbruchstelle)

Seillänge
Sollbruchstelle
Bugkupplung
Schwerpunktkupplung
Verhalten bei Führungs- und Bedienungsfehlern des geschleppten Luftfahrzeugführers
Verhalten bei unvorhergesehenem Ausklinken des geschleppten Luftfahrzeugs oder anderen Gegenstandes während des Starts
Verhalten bei falscher Steuerführung des geschleppten Luftfahrzeugs (Übersteigen, Unterfliegen)
Festlegen des beabsichtigten Kurses, Raumeinteilung, Berücksichtigung der Windversetzung
Beim Schleppen von Luftfahrzeugen Absprache mit dem Luftfahrzeugführer
Kurvenflug, geringe Querneigung
Anflug zum Ausklinkpunkt
Aufforderung zum Ausklinken
genaue Beobachtung des Ausklinkvorgangs
Änderung des Flugzustands erst, wenn das Ausklinken sicher erkannt ist und eine ausreichende Entfernung von dem geschleppten Luftfahrzeug oder Schleppgegenstand erreicht ist
Anflug mit anhängendem Seil oder anderem Schleppgegenstand
Einordnen in die Flugplatzverkehr
Seilabwurf
Beobachtung des Signals nach Abwurf des Seils
Verhalten in besonderen Fällen, insbesondere bei Störungen, in Notfällen und bei Unfällen

Zusätzlich beim Schleppen von anderen Gegenständen im Fangschlepp

Aufbau der Schlinge ohne und mit dem Schleppgegenstand
Verhalten bei Nichtaufnahme der Schlinge oder Verlust des Schleppgegenstandes
Verhalten bei Landung mit anhängendem Schleppgegenstand

Flugeinweisung
Schleppen von Luftfahrzeugen oder anderen Gegenständen ohne Fangschlepp

Mindestens fünf Starts und Schleppflüge mit Luftfahrzeugen oder anderen Gegenständen, davon mindestens drei in Begleitung des ausbildenden Fluglehrers
Bei mindestens einem Flug ist in sicherer Höhe die Auswirkung auf den Schleppverband durch falsche Steuerführung (Übersteigen, Unterfliegen) zu demonstrieren. Dieser Flug muss vor den Alleinflügen des Bewerbers durchgeführt werden
Bei anderen Gegenständen ist der Gegenstand ggf. im Fluge auszulassen und wieder einzuholen

Zusätzlich beim Schleppen von anderen Gegenständen im Fangschlepp

Mindestens fünf Übungsflüge mit Aufnahme der Schlinge ohne Schleppgegenstand in Begleitung des ausbildenden Fluglehrers
Mindestens fünf Übungsflüge mit Aufnahme der Schlinge mit Schleppgegenstand, davon mindestens drei in Begleitung des ausbildenden Fluglehrers

      Befähigungsnachweis zum Erwerb der Berechtigung zum Schleppen von
Luftfahrzeugen oder anderen Gegenständen

Name und Vorname des Bewerbers: ..............................................
Anschrift: ...................................................................
Lizenz-Nr.: .....................

Gesamtflugzeit auf motorgetriebenen Luftfahrzeugen nach
Erwerb der Lizenz: ...........................................................
Auf dem für den Erwerb der Schleppberechtigung verwendeten
Luftfahrzeugmuster: ..........................................................

I. Schleppflüge mit Luftfahrzeugen oder anderen Gegenständen ohne
Fangschlepp* Fünf Flüge im geschleppten Luftfahrzeug ..................
durchgeführt am .......

------------------------------------------------------------------------------
I Schleppendes I Geschlepptes Luftfahrzeug I Beurteilung
Flug Datum I Luftfahrzeug I oder anderer Gegenstand I b/n b *
------------------------------------------------------------------------------
1. I I I
------------------------------------------------------------------------------
2. I I I
------------------------------------------------------------------------------
3. I I I
------------------------------------------------------------------------------
4. I I I
------------------------------------------------------------------------------
5. I I I
------------------------------------------------------------------------------
Innerhalb der letzten sechs Monate vor Stellung des Antrages auf Erteilung der
Schleppberechtigung.

II. Schleppflüge mit anderen Gegenständen (Fangschlepp) *

------------------------------------------------------------------------------
I schleppendes I Bezeichnung des I Beurteilung
Flug Datum I Luftfahrzeug I geschleppten Gegenstandes I b/n b
------------------------------------------------------------------------------
1. I I I
------------------------------------------------------------------------------
2. I I I
------------------------------------------------------------------------------
3. I I I
------------------------------------------------------------------------------
4. I I I
------------------------------------------------------------------------------
5. I I I
------------------------------------------------------------------------------
6. I I I
------------------------------------------------------------------------------
7. I I I
------------------------------------------------------------------------------
8. I I I
------------------------------------------------------------------------------
9. I I I
------------------------------------------------------------------------------
10. I I I
------------------------------------------------------------------------------

III. Ergebnis der Flüge
------------------------------
I bestanden/nicht bestanden* I
------------------------------
IV. Bemerkungen

............................. .........................
Fluglehrer Lizenz-Nr.
................, den ....... .........................
Ort Unterschrift
* Nichtzutreffendes ist zu streichen
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 12A Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Wolkenflugberechtigung für Segelflugzeugführer
(zu § 15)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 172
Die Übungen vermitteln nicht die Kenntnisse und Fähigkeiten, um Flüge nach den Instrumentenflugregeln durchführen zu können. Das Ziel der Übungen ist die sichere Beherrschung des Segelflugzeugs ohne Sicht nach außen.
Praktische Übungen
Die praktischen Übungen sind im doppelsitzigen Segelflugzeug oder Motorsegler durchzuführen. Das in der praktischen Ausbildung verwendete Luftfahrzeug muss mit einem Doppelsteuer ausgerüstet und für die Ausbildung geeignet sein. Der Fluglehrer überprüft mit Sicht nach außen, ob der Bewerber das Segelflugzeug einwandfrei beherrscht. Die unten aufgeführten Flüge sind ohne Sicht des Bewerbers nach außen durchzuführen.

Flüge zum Kennenlernen der Flugüberwachungsinstrumente

beim Geradeausflug
bei Bewegung des Höhenruders
des Querruders
des Seitenruders
Flüge nach Wendezeiger oder künstlichem Horizont

Geradeausflug
Einleiten und Beenden von Kurven
Flüge nach Wendezeiger oder künstlichem Horizont und nach Kompass

Geradeausflug auf vorbestimmtem Kurs
Beenden von Kurven auf vorbestimmte Kurse
Richtungsänderungen nach Zeit
Flüge nach Wendezeiger oder künstlichem Horizont und nach Fahrtmesser

Geradeausflug bei gleichbleibender Geschwindigkeit
Geradeausflug bei verschiedenen Geschwindigkeiten
Flüge nach Wendezeiger oder künstlichem Horizont, Kompass und Fahrtmesser

Geradeausflug bei gleich bleibender Geschwindigkeit und vorbestimmtem Kurs
Einleiten und Beenden von Kurven
Richtungsänderungen auf vorbestimmte Kurse
Richtungsänderungen nach Zeit
Vollkreise links und rechts mit Beenden auf vorbestimmte Kurse
Rückführen des Segelflugzeugs/Motorseglers aus ungewöhnlichen Fluglagen in die Normalfluglage
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 12B Praktische Prüfung zum Erwerb der Wolkenflugberechtigung für Segelflugzeugführer
(zu § 15)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 173 – 174
1.
Die Abnahme der praktischen Prüfung ist durch den Ausbildungsleiter des Ausbildungsbetriebes/der Ausbildungseinrichtung für den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
2.
Der Bewerber hat die praktische Prüfung auf einem in der Ausbildung verwendeten Segelflugzeugmuster abzulegen. Das in der praktischen Prüfung verwendete Luftfahrzeug muss den Anforderungen für die Durchführung der praktischen Prüfung genügen.
3.
Der Prüfer hat vor dem Flug das Prüfungsprogramm in den Grundzügen mit dem Bewerber zu besprechen.
4.
Der Prüfer fliegt auf dem vorderen Sitz mit Sicht nach außen. Der Bewerber darf keine Sicht nach außen haben. Der Prüfungsflug ist so durchzuführen, als sei der Bewerber der einzige Pilot an Bord. Die Verantwortung für die Flugdurchführung richtet sich nach § 4 Abs. 4 LuftVG.
5.
Der Prüfer soll sich an der Durchführung des Fluges nicht beteiligen, es sei denn, dass ein Eingreifen aus Sicherheitsgründen oder zur Vermeidung von unannehmbaren Verzögerungen für andere Luftverkehrsteilnehmer erforderlich wird.
6.
Sollte der Bewerber die praktische Prüfung aus für den Prüfer nicht gerechtfertigten Gründen abbrechen, ist die gesamte Prüfung zu wiederholen. Wird die Prüfung aus für den Prüfer gerechtfertigten Gründen abgebrochen, sind in einem weiteren Flug nur die nicht durchgeführten Abschnitte zu prüfen.
7.
Der Bewerber kann jede Übung einmal wiederholen. Der Prüfer kann die Prüfung jederzeit abbrechen, wenn die fliegerischen Fähigkeiten des Bewerbers erkennen lassen, dass die gesamte Prüfung wiederholt werden muss.
8.
Der Bewerber hat folgende Fähigkeiten nachzuweisen:

Führen des Luftfahrzeuges innerhalb der Betriebsgrenzen
ruhige und exakte Durchführung sämtlicher Übungen
gutes Urteilsvermögen und Verhalten als Luftfahrer (airmanship)
Anwendung von Kenntnissen aus der Luftfahrt und Kontrolle über das Luftfahrzeug zu jedem Zeitpunkt des Fluges, so dass die erfolgreiche Durchführung eines Verfahrens oder einer Übung zu keiner Zeit ernsthaft gefährdet ist.
9.
Die einzelnen Übungen der praktischen Prüfung werden mit “bestanden” (b) oder “nicht bestanden” (nb) bewertet. Werden mehr als drei Übungen nicht bestanden, muss der Bewerber die gesamte Prüfung wiederholen. Ein Bewerber, der nur eine Übung nicht besteht, muss nur die nicht bestandene Übung wiederholen. Wird in der Wiederholungsprüfung die Übung nicht bestanden, ist die gesamte Prüfung zu wiederholen. Dies gilt auch für Übungen, die bei einem vorherigen Versuch bestanden wurden.
Prüfungsnachweis
Praktische Prüfung zum Erwerb der Wolkenflugberechtigung für Segelflugzeugführer
Name und Vorname des Bewerbers: ……………………………………………………….
Wohnsitz: ……………………………………………………………………………………………..
Lizenz-Nr.: …………………..
I. Prüfungsflug  
  Segelflugzeugmuster: ……………………  
  Kennzeichen: ………………………………..  
  Flugplatz: …………………………………….  
  Bewertung
Übungen  
  B/NB
Einhalten eines bestimmten Kurses im Geradeausflug bei gleich bleibender Geschwindigkeit  
Richtungsänderungen auf vorbestimmte Kurse  
Vollkreise links  
Vollkreise rechts  
Rückführen des Segelflugzeugs aus ungewöhnlichen Flugzuständen in die normale Lage  
II. Ergebnis der Prüfung
         
    Bestanden/Nicht bestanden1*  
III. Bemerkungen
……………………………………………………….. ………………………………………………………..
Ort und Datum Unterschrift des Prüfers
……………………………………………………….. ………………………………………………………..
Prüfer-Nr. Name in Druckbuchstaben
1*
Nichtzutreffendes ist zu streichen
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 13A Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Streu- und Sprühberechtigung
(zu § 16)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 175 – 176
Der Bewerber zum Erwerb der Streu- und Sprühberechtigung muss bis zur Meldung zur theoretischen Prüfung einen Befähigungsnachweis der Kenntnisse gemäß der Pflanzenschutz – Sachkundeverordnung vorlegen, der nicht älter als zwei Jahre sein darf.
Die theoretische Ausbildung muss mindestens 30 Unterrichtsstunden in den nachfolgenden Sachgebieten umfassen:
Gesetzliche Grundlagen

fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Streu- und Sprühberechtigung
historische Entwicklung Düngung und Pflanzenschutz
Außenlandungen und –starts mit Luftfahrzeugen
Unterschreitung von Sicherheitsmindesthöhen, Arbeitsflüge
Abwerfen und Ablassen von Gegenständen oder anderen Stoffen
Rechtsvorschriften für den Umgang mit Chemikalien

Befähigungsnachweis Sachkunde nach Pflanzenschutzgesetz
produktabhängige Vorschriften
Besonderheiten im Einzugsgebiet

Kenntnisse über Streu- und Sprühmittel

Schadursachen, unbelebte und belebte Schadverursacher, Bakterien, Viren, Pilze
höhere Pflanzen und tierische Schädlinge
Mittelaufbau der Fungizide, Insektizide, Rodentizide, Nemazide, Mulluskizide
mineralische Düngemittel, Stickstoff, Phosphor, Kalium, Magnesium
Spurenelemente
biologische Maßnahmen

Technik

Anwendungstechnologien
physikalische und chemische Bekämpfungsmaßnahmen
Applikationsverfahren: Streuen, Stäuben, Sprühen, Spritzen, Abwurf
Gewässerschutz, Oelhavariebekämpfung
Brandbekämpfung
Spezialaufgaben (z. B. gezieltes Abwerfen von Hilfsgütern etc.)
Transport und Lagerung der Chemikalien
Beladung des Luftfahrzeuges
bauliche Voraussetzungen (Beladeplätze, Umweltschutz)
Maßnahmen für den Havariefall
Funktion, Aufbau und Wirkungsweise der Applikationstechnik; Bedienung und Kontrolle; Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
Hygiene im und nach dem Arbeitsprozess, Arbeits- und Gesundheitsschutz

Flugvorbereitung und -durchführung

Aufwandmengen je ha, Durchfluglänge und Schlaggröße, Arbeitsbreite
Einfluss meteorologischer Faktoren auf die Flugdurchführung
Durchführung von Arbeitsflügen, Flugtaktik
Beachtung von Belangen des Umweltschutzes
Fliegen in Bodennähe, Windeinfluss und Turbulenzen, Steig- und Sinkflug, Arbeitsflugkurve
gebräuchliches Kartenmaterial, Maßstäbe, Darstellungen
Anwendung von GPS
Dokumentation, Qualitätssicherung
Auswahl von Notlandeflächen, Notverfahren
Abstände zu Hindernissen, insbesondere Freileitungen
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 13B Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Streu- und Sprühberechtigung
(zu § 16)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 177
Die praktische Ausbildung muss mindestens 30 Flugstunden umfassen. Das in der praktischen Ausbildung verwendete Flugzeug muss für die Ausbildung geeignet sein.
Flugausbildung mit Fluglehrer (mindestens 10 Flugstunden)

Einweisung in Besonderheiten bei Flügen in Bodennähe (Grenzschicht des Erdbodens, Turbulenzen, Windeinfluss, Hindernisse, TAS)
Flugeigenschaften mit unterschiedlichen Applikationseinrichtungen
Arbeitsflugkurve (inneres, äußeres Schieben, Überziehen, Schräglagen)
Einweisung in Besonderheiten bei Flügen über

Wasser
Wald
Einweisung in Besonderheiten bei Flügen parallel zu Hindernissen, insbesondere

Hochspannungsleitungen und andere Hindernissen
Auswahl und Einschätzung von Notlandeflächen
Orientierungsflug im unmittelbaren Arbeitsgebiet
An– und Abflug zum Arbeitsfeld
Kontrollflug über dem Arbeitsfeld
Einweisung in die Applikationstechniken Streuen, Sprühen, Spritzen, Stäuben und Wasserabwurf in Land- und Forstwirtschaft
Einhaltung der Flughöhe und –richtung
Arbeitsflüge in der Dämmerung, Flüge bei tief stehender Sonne,
Arbeitsflüge Ein- und Mehrfelderbearbeitung

Flugausbildung im Alleinflug

Wiederholen der oben aufgeführten Übungen bis zum sicheren Beherrschen der einzelnen Übungen
Arbeitsflüge mit 50% Beladung (Streuen, Sprühen, Spritzen, Stäuben, Abwurf)
Arbeitsflüge mit 100% Beladung (Streuen, Sprühen, Spritzen, Abwurf)

Wiederholung aller Übungen bis zur Prüfungsreife

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 13C Theoretische Prüfung zum Erwerb der Streu- und Sprühberechtigung
(zu § 16)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 178
1.
Die Abnahme der theoretischen Prüfung ist durch den Ausbildungsleiter des Ausbildungsbetriebes/Ausbildungseinrichtung für den Bewerber bei der zuständige Stelle zu beantragen.
2.
Diese Prüfung ist schriftlich in den nachfolgend genannten Fächern abzulegen. Die Prüfungsfragen sind in Langschrift zu beantworten. Die in der Tabelle genannten Bearbeitungszeiten dürfen nicht überschritten werden. Mehrere Prüfungsfächer können zusammengefasst werden.
Fach max. Bearbeitungszeit
in Std.
Luftrecht 00:30
Pflanzenschutz (Sachkunde) *
Technik, Flugleistung und -planung 01:00
Betriebliche Verfahren, Verhalten in besonderen Fällen 00:30
Gesamt 02:00
*)
Befähigungsnachweis der Kenntnisse gemäß der Pflanzenschutz – Sachkundeverordnung muss vorliegen und darf nicht älter als zwei Jahre sein.
3.
Ein Prüfungsfach gilt als bestanden, wenn der Bewerber in diesem Fach mindestens 75% der möglichen Punktzahl erreicht hat. Punkte dürfen nur für die richtige Antwort vergeben werden.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 13D Praktische Prüfung zum Erwerb der Streu- und Sprühberechtigung
(zu § 16)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 179 – 182
1.
Die Abnahme der praktischen Prüfung ist durch den Ausbildungsleiter des Ausbildungsbetriebes/Ausbildungseinrichtung für den Bewerber bei der zuständige Stelle zu beantragen.
2.
Der Bewerber hat die praktische Prüfung auf einem in der Ausbildung verwendeten Luftfahrzeugmuster aus der in der Ausbildung verwendeten Luftfahrzeugklasse abzulegen. Das in der praktischen Prüfung verwendete Luftfahrzeug muss den Anforderungen für die Durchführung der praktischen Prüfung genügen.
3.
Der Prüfer hat vor dem Flug das Prüfungsprogramm, inklusive simulierter Notsituationen, in den Grundzügen mit dem Bewerber zu besprechen.
4.
Die Dauer des Fluges soll etwa 60 Minuten betragen.
5.
Der Bewerber muss das Luftfahrzeug von dem Sitz aus führen, von dem er die Tätigkeit des verantwortlichen Piloten ausführen kann. Der Prüfungsflug ist so durchzuführen, als sei der Bewerber der einzige Pilot an Bord. Die Verantwortung für die Flugdurchführung richtet sich nach § 4 Abs. 4 LuftVG.
6.
Der Prüfer soll sich an der Durchführung des Fluges nicht beteiligen, es sei denn, dass ein Eingreifen aus Sicherheitsgründen oder zur Vermeidung von unannehmbaren Verzögerungen für andere Luftverkehrsteilnehmer erforderlich wird.
7.
Der Flug kann auf dem Startflugplatz oder einem anderen Flugplatz enden. Der Bewerber ist für die Planung des Fluges verantwortlich und hat sicherzustellen, dass sich alle Ausrüstungsgegenstände und Unterlagen für die Durchführung des Fluges an Bord befinden.
8.
Sollte der Bewerber die praktische Prüfung aus für den Prüfer nicht gerechtfertigten Gründen abbrechen, ist die gesamte Prüfung zu wiederholen. Wird die Prüfung aus für den Prüfer gerechtfertigten Gründen abgebrochen, sind in einem weiteren Flug nur die nicht durchgeführten Abschnitte zu prüfen.
9.
Der Bewerber kann jede Übung und jedes Verfahren einmal wiederholen. Der Prüfer kann die Prüfung jederzeit abbrechen, wenn die fliegerischen Fähigkeiten des Bewerbers erkennen lassen, dass die gesamte Prüfung wiederholt werden muss.
10.
Der Bewerber hat folgende Fähigkeiten nachzuweisen:

Führen des Luftfahrzeuges innerhalb der Betriebsgrenzen
gleichmäßige und exakte Durchführung sämtlicher Übungen
gutes Urteilsvermögen und Verhalten als Luftfahrer (airmanship)
Anwendung der Luftfahrtkenntnissen und
Kontrolle über das Luftfahrzeug zu jedem Zeitpunkt des Fluges, so dass die erfolgreiche Durchführung eines Verfahrens oder einer Übung zu keiner Zeit ernsthaft gefährdet ist.
11.
Die einzelnen Übungen der praktischen Prüfung werden mit “bestanden” oder “nicht bestanden” bewertet. Wird eine Übung nicht bestanden, so gilt diese Übung als nicht bestanden. Werden mehr als drei Übungen nicht bestanden, muss der Bewerber die gesamte Prüfung wiederholen. Ein Bewerber, der nur bis zu drei Übungen nicht besteht, muss nur die nicht bestandenen Übungen wiederholen. Wird in der Wiederholungsprüfung eine Übung nicht bestanden, ist die gesamte Prüfung zu wiederholen. Dies gilt auch für Übungen, die bei einem vorherigen Versuch bestanden wurden.
                           Prüfungsnachweis
Praktische Prüfung zum Erwerb der Streu- und Sprühberechtigung

Name und Vorname des Bewerbers: ..............................................
Anschrift: ...................................................................
Lizenz-Nr.: ..................................................................

I. Prüfungsflug
Luftfahrzeug: ................ Kennzeichen: .................
Startflugplatz: ................ Startzeit: .............
Landeflugplatz: ................ Landezeit: .............

II. Ergebnis der Prüfung
------------------------------
I Bestanden/Nicht bestanden* I
------------------------------
III. Bemerkungen



.................................. .............................
Ort und Datum Unterschrift des Prüfers
.................................. .............................
Prüfer-Nr. Name in Druckbuchstaben
* Nichtzutreffendes ist zu streichen

------------------------------------------------------------------------------
Übungen I Bewertung
------------------------------------------------------------------------------
1. Arbeitsflüge I B/NB
------------------------------------------------------------------------------
1.1 I Start und Steigflug I
------------------------------------------------------------------------------
1.2 I Anflug der Bearbeitungsfläche I
------------------------------------------------------------------------------
1.3 I Kontrollflug I
------------------------------------------------------------------------------
1.4 I Mindestabstand zu Hindernissen I
------------------------------------------------------------------------------
1.5 I Arbeitsdurchflüge (Einhaltung Richtung, Höhe, I
I Geschwindigkeit) I
------------------------------------------------------------------------------
1.5.1 I Pflanzenschutz I
------------------------------------------------------------------------------
1.5.2 I Ausbringen von Feststoffen I
------------------------------------------------------------------------------
1.5.3 I Waldbrand I
------------------------------------------------------------------------------
1.6 I Arbeitsflugkurve I
------------------------------------------------------------------------------
1.7 I Flugtaktik / Berücksichtigung met. Bedingungen, I
I Umwelt I
------------------------------------------------------------------------------
1.8 I Anflug Arbeitsflugplatz (Beladestelle / Außenlade I
I und -startgelände) I
------------------------------------------------------------------------------
1.9 I Landeanflug, Landung I
------------------------------------------------------------------------------
1.10 I Einhalten Aufsetzzone I
------------------------------------------------------------------------------

------------------------------------------------------------------------------
2. Notverfahren I B/NB
------------------------------------------------------------------------------
2.1 I simulierter Triebwerksausfall beim Start I
------------------------------------------------------------------------------
2.2 I simulierte Notlandung (Handlungsabläufe; Auswahl I
I Notlandefläche) I
------------------------------------------------------------------------------
2.2.1 I während An- oder Abflug zum Bearbeitungsfeld I
------------------------------------------------------------------------------
2.2.2 I während Arbeitsdurchflug/Arbeitsflugkurve I
------------------------------------------------------------------------------

Toleranzen:
-----------
Steuerkurs - An- und Abflug zum Bearbeitungsfeld: +/- 10 Grad
- Arbeitsflug: exakter Kurs über
Grund anhand
Bodenmarkierungen
bzw. GPS
Flughöhe - An- und Abflug zum Bearbeitungsfeld: +/- 100 ft bzw.
der Flughöhe
angemessen
- Arbeitsflug: möglichst exakt,
dem Bodenrelief
folgend
Geschwindigkeiten - Start und Anflug: +/- 5 kt
(für Anflug besser:
V(tief)Tgt/V(tief)ref)
- Arbeitsflug: +/- 10 kt
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 14A Theoretische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern
(zu § 17)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 183
1.
Die Abnahme der theoretischen Prüfung ist durch den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen. Die Prüfung ist vor der zuständigen Luftfahrtbehörde oder einem behördlich bestellten Prüfer abzulegen.
2.
Diese Prüfung ist eine schriftliche oder computergestützte Prüfung in den nachfolgend aufgeführten sieben Fächern und kann, nach Ermessen der zuständigen Stelle, an einem oder mehreren Tagen abgelegt werden. Mehrere Prüfungsfächer können zusammengefasst werden. Eine Prüfung besteht aus mindestens 70 Fragen. Die Prüfung muss zu etwa 2/3 aus Auswahlfragen (Multiple Choice) aus dem jeweils gültigen amtlichen Fragenkatalog und zu etwa 1/3 aus langschriftlich zu beantwortenden Fragen bestehen. Die folgenden Bearbeitungszeiten dürfen nicht überschritten werden:
Fach Bearbeitungszeit Std. (maximal)
Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften einschließlich Rechtsvorschriften des beweglichen Flugfunkdienstes 1:00
Allgemeine Luftfahrzeugkunde 0:45
Menschliches Leistungsvermögen 0:45
Meteorologie 1:00
Navigation, Flugleistung und Flugplanung 1:00
Verhalten in besonderen Fällen 0:45
Aerodynamik 0:45
gesamt 6:00
3.
Ein Prüfungsfach gilt als bestanden, wenn der Bewerber in diesem Fach mindestens 75% der möglichen Punktzahl erreicht hat. Punkte dürfen bei Multiple-Choice-Fragen nur für richtige Antworten, bei langschriftlich zu beantwortenden Fragen auch für richtige Teilantworten vergeben werden.
4.
Das Bestehen dieser theoretischen Auswahlprüfung beinhaltet die Anmeldung zur Abnahme der praktischen Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 14B Praktische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern
(zu § 17)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 184 – 188
1.
Das in der praktischen Auswahlprüfung verwendete Luftfahrzeug muss den Anforderungen für die Durchführung der praktischen Auswahlprüfung genügen. Die Dauer des Fluges soll etwa 60 Minuten betragen.
2.
Der Prüfer hat vor dem Flug das Prüfungsprogramm in den Grundzügen mit dem Bewerber zu besprechen.
3.
Der Bewerber muss das Luftfahrzeug von dem Sitz aus führen, von dem er die Tätigkeit des verantwortlichen Piloten ausführen kann. Der Prüfungsflug ist so durchzuführen, als sei der Bewerber der einzige Pilot an Bord. Die Verantwortung für die Flugdurchführung richtet sich nach § 4 Abs. 4 LuftVG.
4.
Der Prüfer soll sich an der Durchführung des Fluges nicht beteiligen. Das Eingreifen aus Sicherheitsgründen oder zur Vermeidung von unannehmbaren Verzögerungen für andere Luftverkehrsteilnehmer führt unverzüglich zum Abbruch und Nichtbestehen der Auswahlprüfung.
5.
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