Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Rechtsform, die sich durch eine Haftungsbeschränkung der Gesellschafter auszeichnet. Das bedeutet, dass die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der GmbH nur mit ihrem Geschäftsanteil haften und nicht mit ihrem Privatvermögen.
Die GmbH ist die beliebteste Rechtsform für Unternehmen in Deutschland. Sie bietet eine Reihe von Vorteilen, wie z. B.:
Die Gründung einer GmbH ist relativ komplex und erfordert einiges an bürokratischen Formalitäten. Die wichtigsten Schritte sind:
Der Gesellschaftsvertrag ist die Satzung der GmbH und regelt die wichtigsten Fragen der Gesellschaft, wie z. B. die Firma, den Sitz, den Gegenstand, das Stammkapital und die Vertretungsmacht. Der Vertrag muss von allen Gesellschaftern notariell beglaubigt werden.
Das Stammkapital einer GmbH muss mindestens 25.000 Euro betragen. Es kann in bar, in Sachwerten oder in Form von Dienstleistungen eingezahlt werden. Die Stammeinlagen der Gesellschafter sind unteilbar und nicht pfändbar.
Nach der Einzahlung des Stammkapitals und der Eintragung der GmbH in das Handelsregister ist die GmbH rechtsfähig. Sie kann nun Geschäfte abschließen und Verträge schließen.
Darüber hinaus muss die GmbH beim Gewerbeamt angemeldet werden. Die Gewerbeanmeldung ist erforderlich, um eine Vielzahl von wirtschaftlichen Aktivitäten ausüben zu können. Grundsätzlich handelt es sich bei der GmbH um eine komplexe Rechtsform, die sich für die Gründung eines Unternehmens nur dann eignet, wenn die Gründer die damit verbundenen Risiken und Pflichten kennen und verstehen.
Das Stammkapital einer GmbH beträgt mindestens 25.000 Euro. Es kann in bar oder in Sachwerten eingezahlt werden. Eine Sacheinlage ist eine Einlage, die nicht in Geld besteht, sondern in Form von Vermögensgegenständen, wie z. B. Maschinen, Immobilien oder Patenten, geleistet wird.
Um eine GmbH zu gründen, müssen die Gesellschafter mindestens 12.500 Euro des Stammkapitals in bar einzahlen. Die restlichen 12.500 Euro können in Sachwerten eingezahlt werden.
Die Stammeinlagen der Gesellschafter sind unteilbar und nicht pfändbar. Das bedeutet, dass sie nicht aufgeteilt oder verpfändet werden können.
Die Gründung einer GmbH ist recht teuer. Die Kosten für die Gründung belaufen sich auf ca. 1.000 bis 3.000 Euro. Zu den Gründungskosten gehören:
Die Gesellschafter einer GmbH haften für die Verbindlichkeiten der GmbH nur mit ihrem Geschäftsvermögen. Das bedeutet, dass sie nicht mit ihrem Privatvermögen haften.
Diese Haftungsbeschränkung ist ein wesentlicher Vorteil der GmbH-Rechtsform. Sie bietet den Gesellschaftern eine hohe Sicherheit und schützt sie vor persönlichen finanziellen Risiken.
Im Insolvenzfall haften die Gesellschafter einer GmbH nur mit ihrem Geschäftsvermögen. Das bedeutet, dass sie nicht mit ihrem Privatvermögen haften.
Dies gilt auch dann, wenn die GmbH überschuldet ist und nicht mehr in der Lage ist, ihre Gläubiger zu bezahlen.
Die Haftungsbeschränkung der Gesellschafter einer GmbH ist ein wesentlicher Vorteil dieser Rechtsform. Sie bietet den Gesellschaftern eine hohe Sicherheit und schützt sie vor persönlichen finanziellen Risiken.
Wenn Sie eine GmbH mit Schulden verkaufen möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie die GmbH mit Schulden verkaufen. Allerdings ist es wichtig, dass Sie sich vorher von einem Anwalt oder einem Unternehmen, das sich auf den Verkauf dieser Gesellschaftsform spezialisiert hat, beraten lassen.
Es ist zwingend notwendig, den Unternehmensgegenstand im Gesellschaftsvertrag präzise zu benennen, sodass es für Dritte klar ersichtlich ist, welchen Tätigkeitsbereich das Unternehmen ausübt (zum Beispiel Großhandel von Gewürzen, Produktion von Betonvorfertigteilen, Möbeleinzelhandel usw.).
Für die Fälle, in denen eine staatliche Genehmigung für den Unternehmensgegenstand benötigt wird, muss das zuständige Zertifikat bei der Registrierung der GmbH im Handelsregister vorgelegt werden.
Jede GmbH muss über mindestens einen Geschäftsführer verfügen, der die Gesellschaft nach außen hin repräsentiert. Nur wenn ein Gesellschafter gleichzeitig Geschäftsführer ist, kann er die GmbH nach außen vertreten. Bei der Gründung der Gesellschaft wird der Geschäftsführer von den Gesellschaftern ernannt. Dieser Schritt ist von Bedeutung, da nur der Geschäftsführer die notwendigen Handlungen für die weitere Gründungsphase der GmbH, wie zum Beispiel die Registrierung der Gesellschaft im Handelsregister, durchführen darf.
Falls die Ernennung des Geschäftsführers nicht im Gesellschaftsvertrag verankert wird, muss sie mittels eines schriftlichen Beschlusses der Gesellschafter erfolgen.
Anforderungen an einen Geschäftsführer Jeder – auch Ausländer – kann prinzipiell Geschäftsführer einer GmbH werden.
Folgende Bedingungen müssen jedoch erfüllt sein:
Verantwortlichkeiten des Geschäftsführers Gesetzlich ist es die Hauptaufgabe eines Geschäftsführers, die GmbH zu leiten und zu repräsentieren (“Organstellung des Geschäftsführers”).
Die tatsächliche Beziehung zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer wird oft durch die Satzung geregelt; alternativ kann der Geschäftsführer in einem schuldrechtlichen Verhältnis eingesetzt werden, etwa durch einen Anstellungsvertrag, der von der Gesellschafterversammlung der GmbH beschlossen wird.
Bestimmungen, die nicht aus der Organstellung hervorgehen, wie Vergütung und Altersvorsorge, werden in diesem Vertrag festgelegt.
Es ist wichtig zu beachten, dass ein Geschäftsführer nicht als Arbeitnehmer gilt und daher im Falle einer Klage gegen die Kündigung seines Anstellungsvertrages ein Zivilgericht und nicht ein Arbeitsgericht anrufen muss [LArbG Rheinland-Pfalz, 25.09.2006, 10 Ta 152/06]. Eine Ausnahme besteht nur bei der Freistellung oder Abberufung des Geschäftsführers. In diesem Fall kann das Arbeitsgericht zuständig sein (siehe Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 22.10.2014, 10 AZB 46/14.)
Informationsrechte der Gesellschafter Auf Anfrage eines Gesellschafters muss der Geschäftsführer unverzüglich Informationen über die Angelegenheiten der GmbH bereitstellen und Einblick in die Geschäftsbücher gewähren. Diese Informations- und Einsichtsrechte sind gesetzlich verankert und können daher nicht durch den Gesellschaftsvertrag aufgehoben werden.
Der Geschäftsführer muss den Anweisungen der Gesellschafter Folge leisten. Versäumt er dies, können die Gesellschafter ihn intern zur Rechenschaft ziehen.
Bei schweren Pflichtverstößen haftet der Geschäftsführer gemäß § 43 Abs. 2 GmbHG für den entstandenen Schaden – einschließlich seines Privatvermögens, etwa bei einer verspäteten Insolvenzanmeldung [OLG Koblenz, 26.10.2006, 6 U 175/06]. Die Haftungsbeschränkung der GmbH gilt für den Geschäftsführer nicht.
Gemäß § 35a GmbHG müssen Geschäftsbriefe der GmbH bestimmte Pflichtangaben enthalten. Dazu gehören: die Rechtsform der Gesellschaft, den Sitz der Gesellschaft, die Handelsregisternummer sowie die vollständigen Namen aller Geschäftsführer und gegebenenfalls den des Vorsitzenden des Aufsichtsrats. Sofern das Gesellschaftskapital erwähnt wird, müssen sowohl das Stammkapital als auch der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen aufgeführt sein. Bei Liquidation der GmbH werden die Namen der Gesellschafter durch jene der Liquidatoren ersetzt, zudem wird ein “i.L.” an die Rechtsform der Gesellschaft angefügt.
Die Art und Weise, wie diese Angaben auf Geschäftsbriefen gemacht werden, liegt im Ermessen der GmbH. Sie können sowohl im Briefkopf, der Fußleiste oder verteilt in beiden platziert sein. Nichteinhaltung dieser Angaben kann zu Zwangsgeldern gemäß § 79 Abs. 1 GmbHG führen. Eine von der GmbH betriebene Webseite unterliegt der Impressumspflicht.
Das für den Erhalt des Stammkapitals der GmbH erforderliche Vermögen darf weder an die Gesellschafter ausbezahlt noch in Form von Krediten an Geschäftsführer oder andere bevollmächtigte Vertreter vergeben werden.
Eine GmbH kann aus verschiedenen Gründen aufgelöst werden, darunter das Ende der im Gesellschaftsvertrag festgelegten Laufzeit, ein Beschluss der Gesellschafterversammlung zur Auflösung oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Die Auflösung muss von den Gesellschaftern mehrheitlich beschlossen und im Handelsregister angemeldet werden.
Nach der Auflösung folgt die Phase der Liquidation. Die Gesellschafter werden zu Liquidatoren, oder es können andere Personen für diese Aufgabe ernannt werden. Während der Liquidation kümmert sich der Geschäftsführer um die Beendigung der laufenden Geschäfte, erfüllt die Verpflichtungen der GmbH und verwandelt ihr Vermögen in Bargeld. Übriggebliebenes Vermögen wird gemäß der Höhe ihrer Anteile unter den Gesellschaftern verteilt, allerdings muss das “Sperrjahr” beachtet werden, das mit den letzten drei Bekanntmachungen zur Auflösung der GmbH beginnt.
Sobald die Liquidation abgeschlossen ist, melden die Liquidatoren deren Ende zur Eintragung ins Handelsregister an. Danach wird die GmbH aus dem Register gelöscht.
Anders als bei Personengesellschaften gelten für den Verkauf von Anteilen einer GmbH spezielle Vorschriften. Eine GmbH, eine Form der Kapitalgesellschaft, hat mindestens einen Gesellschafter, der Anteile besitzt. Bei mehreren Gesellschaftern kann jeder unterschiedliche oder gleiche Anteile am Stammkapital besitzen. Jeder Gesellschafter kann seine Anteile der GmbH verkaufen, was zu unterschiedlichen Konstellationen führt. Bei einem bevorstehenden Verkauf einer GmbH sind gewisse Grundprinzipien einzuhalten, unabhängig von der Kenntnis der Beteiligten. Um Risiken und Fehler zu minimieren, ist es ratsam, einen erfahrenen Partner, Anwalt oder Berater hinzuzuziehen.
Wenn Sie eine GmbH verkaufen, muss der Verkauf notariell beurkundet werden und eine Änderung im Handelsregister erfordern. Bei Verkauf der bestehenden Gesellschaft gehen alle Rechte und Pflichten der GmbH auf den Käufer über. Diese Verpflichtungen bleiben in der Gesellschaft bestehen und werden nicht auf die Käufergesellschaft oder den Privatkäufer übertragen. Es ist unabdingbar, die GmbH-Satzung und bestehende Gesellschaftervereinbarungen zu beachten. Diese Art von rechtlichem Verkauf wird auch als Share Deal bezeichnet.
Infolgedessen übernimmt der Käufer mit der Gesellschaft alle Aktiva, wie beispielsweise das Warenlager, Produktionsstätten und das Anlagevermögen. Darüber hinaus muss die Gesellschaft weiterhin alle Verpflichtungen erfüllen, die sie gegenüber Banken oder Lieferanten hat.
Bei der Übernahme einer GmbH bleiben alle Verträge mit Dritten bestehen. Es sei denn, man vereinbart spezielle Klauseln für den Eigentümerwechsel im Kaufvertrag. Dieses umfangreiche Geschäft erfordert eine gründliche Prüfung vor dem Kauf, die sogenannte Due Diligence oder Unternehmensprüfung. Diese Risikobewertung durch den Käufer beinhaltet die rechtlichen Bedingungen, wie beispielsweise Arbeitsverträge, Mietverträge sowie die steuerliche Prüfung. Die Grundregel lautet: Je sorgfältiger und gewissenhafter gearbeitet wird, desto geringer ist das Risiko. Der Verkäufer sollte alle Unterlagen bereitstellen und Zeit für Fragen des potenziellen Käufers einplanen.