OLG Zweibrücken: Zu Schadensersatzklagen von CTS-Kunden gegen Südpfälzer Anlagevermittler

Der 7. Zivilsenat des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken hat heute 7 Urteile im Zusammenhang mit der sog. CTS-Affäre verkündet. Geklagt hatten CTS-Anleger gegen einen Mann aus Bad Bergzabern, der die gescheiterten Kapitalanlagen bei der CTS im Raum Südpfalz in großem Stil beworben und vertrieben hatte.

Das LG Landau in der Pfalz hatte den Anlagevermittler in erster Instanz in Höhe der den Anlegern entstandenen Verluste zu Schadenersatzzahlungen verurteilt, soweit die Einzahlungen auf seine Beratungstätigkeit zurückzuführen waren. Es ging um einen Betrag von insgesamt ca. 280.000.- EUR.

Auf die Berufungen des Vermittlers hat das Pfälzische Oberlandesgericht dessen Schadensersatzpflicht bestätigt. Der Beklagte habe seine Verpflichtungen verletzt, die sich nach der insoweit strengen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus seiner Tätigkeit als Anlagevermittler und Berater ergeben hätten.

Die Klageforderungen der Anleger wurden aber wegen eines eigenen Mitverschuldens um jeweils ein Drittel gekürzt; insoweit hatten die Berufungen des Beklagten Erfolg. Der Senat hielt den Anlegern vor, sie hätten fahrlässig auf extreme Gewinnversprechungen (Renditen von bis zu 60% jährlich) vertraut, die erkennbar unrealistisch gewesen seien. Dies hätte auch den Anlegern aus ihrer laienhaften Sicht klar sein und sie zu größerer Vorsicht veranlassen müssen.

Vier der sieben Fälle sind rechtskräftig abgeschlossen. In drei Fällen kann beim Bundesgerichtshof mit der sog. Nichtzulassungsbeschwerde die Revision beantragt werden.