Der Eishockey-Club Kassel Huskies hat heute auch vor dem
Oberlandesgericht Köln seine Zulassung für den Spielbetrieb der kommenden
Saison nicht erreichen können. Vielmehr zog er nach 3-stündiger Verhandlung
seine ursprünglichen Anträge auf Erlass von einstweiligen Verfügungen
zurück, worauf der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts die vom Landgericht
Köln erlassenen Verfügungen vom 26.5. und vom 05.07.2010 für
gegenstandslos erklärte und dem Kasseler Club die Verfahrenskosten
auferlegte (Az. 18 U 113/10, 18 U 132/10).
§
Im ersten Verfahren hatten die Kassel Huskies der Deutschen Eishockey Liga
verbieten lassen wollen, am 27.05.2010 den Aussschluss der Huskies aus der
Liga zu beschließen. Im weiteren Verfahren sollte der DEL untersagt werden,
sich auf die Kündigung des Lizenzvertrages berufen zu dürfen bzw. die Kassel
Huskies vom Spielbetrieb der kommenden Saison auszuschließen.
§
Hintergrund ist, dass am 28.04.2010 das Insolvenzverfahren gegen den
Kasseler Club eröffnet worden war, was zum Lizenzentzug führte, den das
Schiedsgericht der DEL Ende Juni bestätigte.
§
Das Oberlandesgericht Köln wies darauf hin, dass die einstweiligen
Verfügungsverfahren bereits unzulässig gewesen seien, weil die
Schiedsordnung, der sich die Parteien unterworfen haben, das Schiedsgericht
auch für Fragen des vorläufigen Rechtsschutzes, um§ den es hier ging, für
zuständig erklärt habe. Spätestens seit dem Zeitpunkt, in dem das
Schiedsurteil den Lizenzentzug bzw. den Ausschluss§ aus der Liga bestätigt
habe, dürften sich die staatlichen Gerichte nicht mehr mit demselben
Gegenstand befassen, den die Parteien dem Schiedsgericht zugewiesen
haben.
§
Zunächst hatte der Vorsitzende des 18. Zivilsenats versucht, die Parteien zu
einem Kompromiss zu bewegen, wonach die Huskies zunächst zum
Spielbetrieb zugelassen werden sollten und sodann zur Saison 2011/12 die
Lizenzfragen neu geprüft werden sollten bzw. die Schulden zu einem späteren
Zeitpunkt gezahlt werden sollten. Eine Einigung kam aber auch nach 1 1/2 –
stündiger Erörterung nicht zustande.
Mit Rücknahme der Anträge sind die Verfügungsverfahren endgültig erledigt.
Damit können die Kassel Huskies nur noch auf die Rechtsbeschwerde gegen
das Münchener Urteil bzw. einen dort möglichen Eilantrag hoffen.