Eine Berufungskammer des Landgerichts Potsdam hat durch einen am 19. März 1999 verkündeten Beschluß ein Strafverfahren gegen einen sog. Totalverweigerer ausgesetzt und die Sache dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung über die Frage vorgelegt, ob die allgemeine Wehrpflicht und die darauf beruhenden Strafvorschriften mit dem Grundgesetz vereinbar sind. In erster Instanz war der Angeklagte wegen Dienstflucht zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Berufungsgericht hält angesichts der veränderten militärischen und geopolitischen Lage den Fortbestand der allgemeinen Wehrpflicht für einen nicht mehr verhältnismäßigen Grundrechtseingriff. Nach Ansicht der Kammer kann dem Verteidigungsauftrag des Grundgesetzes in mindestens ebenso geeigneter, den einzelnen in seinen Grundrechten aber nicht belastenden Weise durch Einführung einer Freiwilligenarmee Rechnung getragen werden.