LG Münster: Kostenentscheidung im Rechtsstreit FDP gegen Möllemann

Das Landgericht Münster hat jetzt über die Kostenverteilung nach Abschluss der ersten Auskunftsklage der FDP gegen Jürgen W. Möllemann entschieden. Danach hat die klagende FDP selbst 15 % der Kosten zu tragen. Die restlichen 85 % der Kosten hat Möllemann zu tragen. Bei dem von dem Gericht festgesetzten Streitwert in Höhe von 400.000.- EUR geht es dabei um Gesamtkosten in einer Größenordnung von 20.000.- EUR. In der mündlichen Verhandlung vom 08. Januar 2003 hatten beide Parteien den Rechtstreit übereinstimmend für erledigt erklärt, nachdem Möllemann die Richtigkeit seiner Auskunft an Eides Statt versichert hatte.

Die weitere beim Landgericht Münster seit Mitte Dezember 2002 anhängige Auskunftsklage der FDP gegen Möllemann ist dem Beklagten noch nicht zugestellt worden. Dies kann erst geschehen, wenn die klagende FDP den Kostenvorschuss für die Gerichtskosten eingezahlt hat. Dies ist bislang nicht erfolgt. Bei dieser weiteren Klage geht es um Auskünfte über Einzahlungen, die auf Konten der nordrhein-westfälischen Landes-FDP in den Jahren 1999 und 2000 vorgenommen worden sein sollen.