LG Coburg: Zur Wirksamkeit der Klausel “Die Mehrwertsteuer ersetzt der Versicherer nur, wenn der Versicherungsnehmer diese tatsächlich bezahlt hat” in Vollkasko-Versicherungsbedingungen

Kurzfassung

Die “Mehrwertsteuer-Klausel” in den Versicherungsbedingungen (dem “Kleingedruckten”) einer Vollkasko-Versicherung ist wirksam. Rechnet der Versicherte einen Kfz-Schaden ohne tatsächliche Reparatur nur nach Gutachten ab, erhält er von seiner Vollkasko-Versicherung daher nur die Schadenssumme ohne Mehrwertsteuer.

Das entschieden nun Amts- und Landgericht Coburg und wiesen die Klage einer Versicherungsnehmerin gegen ihre Versicherung auf Ersatz von knapp 1.700,- DM Mehrwertsteuer ab. Die Klausel sei weder überraschend noch benachteilige sie den Versicherten in unangemessener Weise, führten die Richter aus.

Sachverhalt

Die Klägerin hatte bei der beklagten Versicherung ihren Pkw vollkaskoversichert. Im Kleingedruckten des Vertrages fand sich unter anderem auch der Passus “Die Mehrwertsteuer ersetzt der Versicherer nur, wenn der Versicherungsnehmer diese tatsächlich bezahlt hat” (sog. Mehrwertsteuerklausel). Als dann dem Auto tatsächlich ein Unfall widerfuhr, ließ die Klägerin den Schaden durch einen Sachverständigen begutachten. Der kam auf Reparaturkosten von rund 10.500,- DM netto zuzüglich 16 % Mehrwertsteuer. Die Versicherte verzichtete auch die Reparatur ihres Gefährts und rechnete gegenüber der Versicherung fiktiv (also auf Gutachtensbasis) ab. Die berief sich aber auf den Vertragstext und zahlte lediglich den Nettobetrag. Die Klägerin hielt die Klausel jedoch für unwirksam und klagte.

Gerichtsentscheidung

Ohne Erfolg, denn Amts- und Landgericht Coburg hatten gegen die Versicherungsbedingungen keine Einwände. Zwar sei richtig, dass man als Geschädigter eines Verkehrsunfalls gegenüber der Versicherung des Unfallgegners auch ohne Reparatur die Mehrwertsteuer geltend machen könne. Hier gehe es aber um vertragliche Ansprüche, und in einem Vertrag könne auch Abweichendes vereinbart werden. Ein besonderer Hinweis auf die Klausel oder deren drucktechnische Hervorhebung sei nicht erforderlich.

Fazit

Eine Vollkasko-Versicherung ohne Mehrwertsteuer-Klausel ist für den Versicherungsnehmer mehr wert.

(Amtsgericht Coburg, Az: 15 C 360/01; Landgericht Coburg, Az: 32 S 115/01; rechtskräftig)