Behauptet der Verkäufer bei einem sogenannten Handkauf (“Ware gegen Geld”), er sei nicht bezahlt worden, muss er das beweisen. Dieser von den üblichen Beweisregeln abweichende Grundsatz kann auch auf die Anzahlung bei einem teilfinanzierten Kauf angewendet werden.
Das entschied jetzt das Landgericht Coburg und wies die Zahlungsklage eines Elektrofachmarktes gegen einen Kunden ab. Das klagende Unternehmen konnte nämlich nicht nachweisen, dass dem Käufer der Computer ausgehändigt worden war, ohne dass er die sofort fällige Anzahlung von rund 1.000,- € bezahlt hatte.
Sachverhalt
Kurz vor Weihnachten 2001 wollte sich der Beklagte selbst beschenken und erwarb bei der Klägerin einen PC für rund 1.800,- €. 1.000,- € sollte er sofort im Laden an- und den Restbetrag in Raten abzahlen. Kartonbepackt verließ er das Geschäft. Die “schöne Bescherung” kam einen Monat später, als die Klägerin ihn aufforderte, die Anzahlung zu entrichten – die er nach seiner Darstellung bereits in bar übergeben hatte. Er verweigerte also die Zahlung. Der Fachmarkt klagte.
Gerichtsentscheidung
Letztendlich ohne Erfolg. Selbst durch Zeugenvernehmungen ließ sich nicht mehr klären, ob auch die Scheine wirklich den Besitzer gewechselt hatten. Und das gehe in diesem Fall zu Lasten des Verkäufers (also der Klägerin), entschied das Landgerichts Coburg. Zwar müsse im Regelfall der Käufer die Zahlung beweisen. Doch gerade Ladenkäufe funktionierten oft nach dem Prinzip Ware gegen Geld. Dabei habe es der Verkäufer in der Hand, das gekaufte Gut erst nach Gelderhalt auszuhändigen – und mache von dieser Möglichkeit auch praktisch immer Gebrauch. Das gelte nicht nur für den Brötchenkauf, sondern auch beim Erwerb von Elektroartikeln in einem der Fachmärkte, wie sie die Klägerin betreibe. Es bestehe daher bei “Handkäufen” die Beweisvermutung, dass Zahlung erfolgt ist, sofern die Ware übergeben wurde. Genauso liege der Fallfür die hier fragliche, sofort in bar zu entrichtende Anzahlung.
Fazit
Angeblich ist nur Bares Wahres – bei Zahlung mit EC- oder Kreditkarte hätte es den Streit, ob bezahlt wurde, aber nicht gegeben.
(Landgericht Coburg, Urteil vom 6.12.2002, Az: 32 S 121/02; rechtskräftig)