Zumindest im Falle eines “Tierpartners” ist jetzt einer Frau ein derartiger Nachweis vor dem Landgericht Coburg und dem Oberlandesgericht Bamberg nicht gelungen. Die Richter wiesen ihre Klage auf Rückerstattung des Kaufpreises und sonstiger Unkosten von über 7.000 € gegen Rückgabe des Pferdes ab. Entgegen der Auffassung der Klägerin waren die Gerichte nicht davon überzeugt, dass das Tier Mängel aufweise.
Sachverhalt
Die spätere Klägerin erfüllte sich ihren Jugendtraum und gönnte sich ein eigenes Reitpferd. Nach den Anpreisungen des Pferdehändlers war die argentinische Criollos-Stute (mit dem schönen Namen Pizpireta Pora) hervorragend in der Westernreiterei ausgebildet und gut eingeritten. Doch eine echte “Liebesbeziehung” wollte sich zwischen der neuen Besitzerin und dem Tier nicht einstellen. Gut ein halbes Jahr nach dem Kauf hatte die Klägerin genug. Sie wandte sich an den Händler und forderte ihn auf, die Stute zurückzunehmen und den Kaufpreis zurückzuerstatten. Ihre Vorwürfe: Das Pizpireta Pora sei schlecht eingeritten, schlecht erzogen und widerspenstig. Der Verkäufer wiederum sah den Grund der Probleme in der falschen Behandlung des Pferdes durch die Klägerin – und weigerte sich, ihrer Forderung nachzukommen.
Gerichtsentscheidung
Zu Recht, wie die Entscheidungen des Landgerichts Coburg und des Oberlandesgerichts Bamberg zeigen. Mit Hilfe einer sachverständigen “Pferdeflüsterin” stellten die Gerichte fest, dass die Stute in der Reitweise “Western” sehr gut ausgebildet sei. Sie könne problemlos geritten werden, ohne dabei starrköpfig zu werden. Einen Charakter- oder Ausbildungsmangel weise Pizpireta Pora daher nicht auf.
Fazit
Wie bei zwischenmenschlichen Beziehungen gilt auch beim Verhältnis zwischen Mensch und Tier: Klappt es nicht, muss es nicht immer (nur) am Anderen liegen.
Urteil des Landgerichts Coburg vom 11.03.2005, Az: 23 O 349/04; Beschlüsse des Oberlandesgericht Bamberg vom 06.06.2005 und vom 04.08.2005, Az: 5 U 112/05; rechtskräftig