LG Coburg: Zur Frage, ob die Straßenbauarbeiten durchführende Gemeinde haftet, wenn ein Autofahrer in eine gesperrte Baustelle einfährt und sein Pkw dort von einer Baumaschine beschädigt wird

Kurzfassung

Wer mit dem Pkw in eine wegen Bauarbeiten gesperrte Straße einfährt, handelt auf eigenes Risiko. Schäden an seinem Auto, die durch eine Baumaschine verursacht
werden, hat er deshalb in der Regel selbst zu tragen.

Diese Erfahrung musste jetzt eine Pkw-Eigentümerin in einem vom Landgericht Coburg entschiedenen Fall machen. Ihre Klage auf Ersatz eines Schadens von 300,- ?, der durch
das ausschwenkende Förderband einer Asphaltfräsmaschine entstanden war, wurde abgewiesen. Der Fahrer der Fräse habe sich schließlich seiner Arbeit widmen müssen
und deshalb nicht auf trotz Straßensperrung kommenden Verkehr achten können.

Sachverhalt

Die beklagte Gemeinde ließ Straßensanierungsarbeiten durchführen. Dazu wurde die Asphaltdecke abgefräst. Die Straße war für Durchgangsverkehr gesperrt.
Ein Verbot, an das die Klägerin sich nicht hielt. Sie versuchte ihren Wagen an der Maschine vorbeizumanövrieren ? was ihr nur mit einer Ausnahme gelang: Der rechte
Außenspiegel wurde nämlich durch das pendelnde Förderband der Maschine abgerissen. Die Reparaturkosten von 300,- ? machte die Klägerin nun gegen die Gemeinde
geltend. Die habe nämlich gegen ihre Verkehrssicherungspflicht verstoßen.

Gerichtsentscheidung

Das Landgericht Coburg sah es anders. Es sei für jeden Verkehrsteilnehmer ersichtlich mit einem erhöhten Risiko verbunden gewesen, in den gesperrten Baustellenbereich
einzufahren. Noch dazu habe die Klägerin an der Fräse vorbei fahren wollen, ohne einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten zu können, führte das Gericht aus. Wer
sich so wie die Klägerin verhalte, handele daher auf eigenes Risiko und könne keinen Schadensersatz verlangen.

Fazit

Die Begegnung mit dem Förderband war weder für das Auto noch für die Finanzen der Klägerin förderlich.

(Landgericht Coburg, Urteil vom 27.11.2002, Az: 21 O 845/02; rechtskräftig)