Wer auffährt, hat Schuld. Dieser meist zutreffende Grundsatz gilt auch dann, wenn vorausfahrende Pkw durch herabfallende Ladung zum Bremsen oder Ausweichen gezwungen werden und ein nachfolgendes Fahrzeug mit den Bremsenden/ Ausweichenden kollidiert.
Das entschieden Amts- und Landgericht Coburg und wiesen die Schadensersatzklage des Auffahrenden gegen den die Ladung Verlierenden ab. Der Kläger habe durch unachtsame Fahrweise einen so gravierenden Verursachungsbeitrag gesetzt, dass er keinen Schadensersatz verlangen könne.
Sachverhalt
Bei Dunkelheit, Regen und starkem Wind war der Kläger auf einer vierspurigen Straße unterwegs. Von dem weiter vorne fahrenden Auto der Beklagten löste sich ein außen befestigtes Fahrrad. Die beiden unmittelbar folgenden Fahrzeugführer konnten dem Fahrrad ausweichen und anschließend bremsen. Nicht so der Kläger: er fuhr über das Fahrrad und stieß dann mit den beiden bereits stehenden Autos der „Vordermänner„ zusammen. Den Unfall verursacht habe die Beklagte, meinte er, und verlangte rund 1.700,– € Ersatz für seinen Blechschaden.
Gerichtsentscheidung
Ohne Erfolg. Amts- und Landgericht Coburg sahen die Schuld eindeutig beim Kläger. Dieser habe entweder seine Geschwindigkeit nicht den herrschenden Verhältnissen angepasst, sei mit zu geringem Sicherheitsabstand unterwegs gewesen oder habe schlicht falsch reagiert. Das ergebe sich zwingend daraus, dass die vor ihm fahrenden Pkw-Lenker dem Hindernis ausweichen konnten. Deren Fahrmanöver hätten den Kläger nach Auffassung der Richter außerdem zusätzlich warnen müssen.
Fazit
Die Beklagte verlor das Fahrrad, der Kläger den Prozess.
(Amtsgericht Coburg, Az: 12 C 733/01; Landgericht Coburg, Az: 32 S 185/01; rechtskräftig)