LG Coburg: Zu den Folgen einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen Bauarbeitern

Kurzfassung

Baustellen können nicht nur für Bauherrn ein Greuel sein. Auch unter rauhbeinigen Bauarbeitern kann es manchmal Ärger geben. Doch gilt auch bei ihnen nicht das Gesetz des Stärkeren. Wer zuschlägt, muss in der Regel zahlen.

Diese Erfahrung machte jetzt ein unbeherrschter Vorarbeiter. Das Landgericht Coburg verurteilte ihn, einem von ihm malträtierten Mitarbeiter rund 400 € Schmerzensgeld und 25 € Schadensersatz zu leisten.

Sachverhalt

Es hatte sich schon Tage vorher abgezeichnet, dass einer der Bauarbeiter, der spätere Kläger, und sein Vorarbeiter nicht (mehr) miteinander konnten. Auch am Unglückstag stritten die Kontrahenten wieder. Doch diesmal blieb es nicht bei verbalen Attacken. Es kam auch zu Handgreiflichkeiten. Danach begab sich der Kläger sofort zu einem Arzt, der ihm eine Schwellung an der linken Seite des Unterkiefers und eine Zahnfleischwunde attestierte. Alles Folge eines vom Vorarbeiter verpassten Faustschlags, klagte der Verletzte. Seit dem Hieb leide er zudem an einem Tinnitus und einer Hörminderung im linken Ohr. Seine Forderung von rund 4.500 € Schmerzensgeld und Schadensersatz lehnte der Beklagte aber rigoros ab, habe er den Arbeiter doch nie geschlagen. Dieser habe den Vorfall nur inszeniert, um an seine Position als Vorarbeiter zu kommen.

Gerichtsentscheidung

Das Landgericht Coburg gab der Klage teilweise statt. Nach Vernehmung zahlreicher Zeugen und eines medizinischen Sachverständigen war das Gericht davon überzeugt, dass der beklagte Vorarbeiter den Kläger grundlos geschlagen hatte. Durch den Faustschlag seien allerdings nur der Unterkiefer und das Zahnfleisch verletzt worden. Einen Tinnitus oder einen Hörverlust habe der Kinnhaken nicht verursacht. Daher seien die Geldforderungen des Klägers überhöht und müssten auf das Angemessene gekürzt werden.
Das Landgericht Coburg wurde in seiner Auffassung durch das Oberlandesgericht Bamberg im Berufungsverfahren bestätigt.

Fazit

Jedenfalls im zwischenmenschlichen Bereich hat der Vorarbeiter als Vorbild versagt.

Urteil des Landgerichts Coburg vom 19.04.2004, Az: 11 O 250/03; Besclüsse des Oberlandesgerichts Bamberg vom 12.08.2004 und vom 15.09.2004, Az: 6 U 20/04; rechtskräftig