BVerfG: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Handyverbot am Steuer

Gegen die Beschwerdeführerin, eine Rechtsanwältin, wurde ein Bußgeld
verhängt, da sie am Steuer ihres Fahrzeugs ein Mobiltelefon benutzt
hatte. Im Hinblick darauf, dass sie in jüngerer Vergangenheit bereits
in drei Fällen gegen das Handyverbot verstoßen hatte, setzte das
Amtsgericht die Geldbuße auf 240 Euro fest. Das Oberlandesgericht
verwarf den hiergegen gerichteten Antrag der Beschwerdeführerin.
Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Verbotsnorm des § 23 Abs. 1a
Straßenverkehrsordnung bestünden nicht. Angesichts der Hartnäckigkeit,
mit der sich die Beschwerdeführerin immer wieder über das Verbot
hinwegsetze, erscheine eine Erhöhung der Regelbuße um das 6-fache auch
als schuldangemessen.

Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die
Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin, mit der diese das
Handyverbot am Steuer als verfassungswidrig rügte, nicht zur
Entscheidung angenommen.

Pressemitteilung Nr. 54/2008 vom 9. Mai 2008

Beschluss vom 18. April 2008 – 2 BvR 525/08 –