Das Landgericht Göttingen hat den 26-jährigen Angeklagten wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt und darüber hinaus seine
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der Angeklagte im November 2010
ein 14-jähriges Mädchen zur Befriedigung des Geschlechtstriebes durch Stiche mit einer Glasscherbe in den Hals. Kurze Zeit später ? nachdem er wiederholt zum Tatort
zurückgekehrt war ? ermordete er heimtückisch und in der Absicht, die vorausgegangene Straftat zu verdecken, einen 13-jährigen Jungen durch eine Vielzahl von
Messerstichen.
Der 5. (Leipziger) Strafsenat hat die auf die allgemeine Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist somit
rechtskräftig.
Pressemitteilung zum Beschluss vom 11. Januar 2012 ? 5 StR 491/11
Landgericht Göttingen ? Urteil vom 27. Juni 2011 ? 6 Ks 2/11