BGH: Verurteilung wegen Ermordung eines Mädchens aus Eberswalde bestätigt

In einem aufsehenerregenden Strafverfahren, das die im Februar 2001 begangene Entführung, Vergewaltigung und Ermordung der 12-jährigen Schülerin Ulrike B. aus Eberswalde zum Gegenstand hatte, war der Angeklagte, ein zur Tatzeit 25-jähriger Arbeitsloser aus Fürstenwalde, vom Landgericht Frankfurt (Oder) zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht hatte die besondere Schwere der Schuld des Täters festgestellt, was seine Haftentlassung auf Bewährung nach 15 Jahren Strafverbüßung hindert.

Das Verfahren ist jetzt rechtskräftig abgeschlossen. Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten durch einstimmig gefaßten Beschluß als offensichtlich unbegründet verworfen.

Beschluß vom 10. Dezember 2002 – 5 StR 461/02