Das Landgericht Potsdam hatte den ehemaligen Brandenburger Verkehrsminister Jochen Wolf wegen versuchter Anstiftung zum Mord zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte wurde für schuldig befunden, einen Mann zur heimtückischen Tötung seiner Ehefrau gedungen und ihm einen Teil der versprochenen Belohnung bereits gezahlt zu haben. Der Auftragnehmer hatte sich der Polizei anvertraut und zur Festnahme des Angeklagten bei einem vereinbarten Treffen beigetragen.
Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten durch einstimmig gefaßten Beschluß als offensichtlich unbegründet verworfen. Damit ist Wolfs Verurteilung jetzt rechtskräftig.
Beschluß vom 6. November 2002 – 5 StR 421/02