Das Verfahren wegen eines gewaltsamen Überfalles auf einen Griechen in München im Januar 2001 ist rechtskräftig abgeschlossen. Über die Tatwar wegen ihres ausländerfeindlichen Hintergrundes in den Medien ausführlich berichtet worden. Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung zweier zur Tatzeit 17 und 19 Jahre alter Angeklagter wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung bestätigt. Das Landgericht München I hatte Jugendstrafen von fünf bzw. sechs Jahren verhängt. Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil wurden vom 1. Strafsenat verworfen.
Drei weitere Mitangeklagte waren wegen Beteiligung an der Tat wegen Körperverletzungsdelikten und Beleidigung vom Landgericht ebenfalls zu Jugendstrafen verurteilt worden. Diese hatten das Urteil angenommen.
Beschluß vom 4. Dezember 2002 – 1 StR 356/02