Nach den Feststellungen des Landgerichts drang der maskierte und mit einer Pistole bewaffnete Angeklagte in der Nacht zum 12.09.1996 mit zwei genauso ausgerüsteten, unbekannt gebliebenen Mittätern in das Wohnhaus des auch durch seine Fernsehauftritte bekannten Küchenmeisters Bertold Siber ein. Die Täter hielten den Geschädigten etwa eine Stunde fest, bedrohten und mißhandelten ihn und durchsuchten seine Wohnung. Schmuck und etwa 3.500 DM Bargeld nahmen sie an sich. Nach einem mißlungenen Fluchtversuch des Geschädigten, löste sich aus einer ihrer Pistolen ein Schuß. Das Projektil drang in den Brustraum des Geschädigten ein. Daraufhin flüchteten die Täter. Der Geschädigte konnte durch eine Notoperation gerettet werden, leidet aber noch immer an den Folgen der Tat.
Erst Mitte 2000 konnte der Angeklagte als einer der Täter identifiziert werden, nachdem sich bei der Auswertung einer Speichelprobe, die nach dem DNA-Feststellungsgesetz bei ihm entnommen worden war, Übereinstimmungen mit DNA-Spuren des Angeklagten an Gegenständen ergaben, die er in der Nähe des Tatortes zurückgelassen hatte.
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten verworfen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Beschluß vom 10. September 2002 – 1 StR 318/02