Als Führungsmitglied der Terrorgruppe um Ilich Ramirez Sanchez, genannt “Carlos”, hatte der Angeklagte W. 1983 den Anschlag auf das französische Generalkonsulat in West-Berlin (“Maison de France”) geplant und vorbereitet. Dabei hatte der Angeklagte unter anderem den bei der Tat verwendeten Plastiksprengstoff nach Ost-Berlin gebracht, wo dieser zunächst in Räumen des Ministeriums für Staatssicherheit und sodann in der syrischen Botschaft gelagert worden war. Am 25. August 1983 händigte der Mitangeklagte dem Angeklagten W. den Sprengstoff aus, der ihn einer unbekannt gebliebenen Person übergab. Der Sprengstoff wurde kurze Zeit später im Haus Kurfürstendamm 211 deponiert, wo er explodierte. Ziel des Anschlags war, andere, in Frankreich inhaftierte Mitglieder der Gruppe freizupressen. Durch die Detonation wurden ein Mann getötet und eine Vielzahl anderer Personen verletzt.
Das Verfahren ist nunmehr insgesamt rechtskräftig abgeschlossen, weil gegen die Verurteilung des Mitangeklagten von vornherein kein Rechtsmittel eingelegt worden war.
Beschluß vom 26. November 2001 – 5 StR 54/01 Karlsruhe, den 3. Dezember 2001