Die beiden einschlägig vorbestraften Angeklagten hatten in der Zeit von Juni bis August 1998 drei Banken in Brandenburg überfallen, die Angestellten u. a. mit einer Maschinenpistole bedroht und so verschiedene Geldbeträge erbeutet. Bei der Vorbereitung eines vierten Überfalls wurden die Angeklagten von der Polizei festgenommen. Im Rahmen einer Verfahrensrüge hatte einer der Angeklagten geltend gemacht, daß die die Ermittlungen führende Staatsanwältin, die vor Anklageerhebung von der weiteren Sachbearbeitung entbunden worden war, zu dem Mitangeklagten ein Liebesverhältnis begonnen und deswegen einseitig ermittelt habe.
Das Verfahren ist durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs nunmehr rechtskräftig abgeschlossen.
Beschluß vom 11. Dezember 2001 – 5 StR 372/01 Karlsruhe, den 17. Dezember 2001