BGH: Urteil gegen den Mörder von Levke und Felix rechtskräftig

Das Landgericht Stade hat im Juni 2005 den Angeklagten Marc H. unter anderem
wegen Mordes und schweren sexuellen Missbrauchs an den beiden acht und neun
Jahre alten Kindern Levke Straßheim und Felix Wille verurteilt, die
besondere Schwere seiner Schuld festgestellt und seine Unterbringung in der
Sicherungsverwahrung angeordnet. Marc H. hatte die beiden Kinder in einem
zeitlichen Abstand von einem halben Jahr erwürgt, um die vorangegangenen, an
ihnen vorge nommenen sexuellen Handlungen zu verdecken. Er hatte
die Leichen so versteckt, dass sie erst nach längerer Zeit gefunden werden
konnten.

Mit seiner Revision hatte der Beschwerdeführer sich insbesondere dagegen
gewandt, dass das sachverständig beratene Gericht von seiner
uneingeschränkten Schuldfähigkeit ausgegangen ist.

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 20. Dezember
2005 die Revision des Angeklagten als offensichtlich unbegründet verworfen.

Beschluss vom 20. Dezember 2005 – 3 StR 405/05

LG Stade – Entscheidung vom 29.6.2005 – 10 Ks 121 Js 27437/04

Karlsruhe, den 23. Januar 2005