BFH: Kein Erlass der Erbschaftsteuer bei Veräußerung oder Aufgabe des steuerbegünstigt erworbenen Betriebsvermögens im Falle einer Insolvenz

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 4. Februar 2010 II R 25/08
entschieden, dass Erbschaftsteuer nicht zu erlassen ist, wenn geerbtes
Betriebsvermögen, für das dem Erben beim Erbfall ein Freibetrag und ein
verminderter Wertansatz gewährt wurden, innerhalb von fünf Jahren nach dem
Erbfall aufgrund einer Insolvenz veräußert oder aufgegeben wird. Die
erbschaftsteuerrechtlichen Vergünstigungen bleiben dem Erben nur dann
erhalten, wenn er den Betrieb mindestens fünf Jahre fortführt. Kann der Erbe
dies nicht, weil über das Betriebsvermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet
und in der Folge der Betrieb veräußert oder aufgegeben wird, muss er die für
seinen Erwerb anfallende Erbschaftsteuer zahlen. Der Erbe kann sich nicht
darauf berufen, dass die Insolvenz den Wegfall der erbschaftsteuerrechtlichen
Vergünstigungen verursacht hat.

Urteil vom 04.02.10§ II R 25/08