BAG: Die Neuvergabe der Bereederung für ein Forschungsschiff als Betriebsübergang

Wird die Bereederung eines Forschungsschiffs im Rahmen einer Ausschreibung auf Grund
Vergaberechts auf einen anderen Betreiber übertragen, so kann hierin ein rechtsgeschäftlicher
Betriebsübergang liegen, der zum Übergang der Heuerverhältnisse nach § 613a Abs. 1
Satz 1 BGB auf den neuen Auftragnehmer führt. Ein Forschungsschiff mit seiner für Forschungszwecke
erforderlichen wissenschaftlichen Einrichtung und Organisation ist als eine
wirtschaftliche Einheit anzusehen, die bei einer Neubereederung und Fortführung als Forschungsschiff
ihre Identität wahrt.

Der Kläger war seit 1989 bei seiner Streithelferin als Bootsmann beschäftigt und zuletzt auf
dem Forschungsschiff „Poseidon„ eingesetzt. Der Bereederungsvertrag der Streithelferin
endete zum 31. Dezember 2003. Im Rahmen eines neuen Ausschreibungsverfahrens wurde
der Zuschlag für die Bereederung der „Poseidon„ der Beklagten durch deren Streithelferin
erteilt. Mit Schreiben vom 16. Dezember 2003 unterrichtete die Streithelferin des Klägers
diesen über einen Teilbetriebsübergang der „Poseidon„ auf die Beklagte. Der Kläger verlangte
erfolglos von der Beklagten die Fortsetzung seines Heuerverhältnisses.
Der Kläger begehrt die Feststellung, dass das ursprünglich mit seiner Streithelferin begründete
Arbeitsverhältnis mit Wirkung zum 1. Januar 2004 gem. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB auf
die Beklagte übergegangen sei. Daher habe er sowohl einen Anspruch auf Beschäftigung
und auf Zahlung der Heuer für die Monate Januar bis einschließlich Mai 2004. Die Beklagte
stellt das Vorliegen eines Teilbetriebsübergangs iSd. § 613a Abs. 1 BGB in Abrede. Es handele
sich um eine reine Funktionsnachfolge. Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben.
Die Revision der Beklagten und deren Streithelferin blieben erfolglos.

BAG, Urteil vom 2. März 2006 – 8 AZR 147/05 –

Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 3. März 2005 – 1 Sa 35/04 –